Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Liederbacher Straße auf den Gehwegen an den südlichen Einmündungen folgender Straßen
- Seebachstraße
- de-Ridder-Weg
- Eptingweg
- Homolkaweg
- Wilhelm-Roser-Weg
Fahrradbügel anzubringen.
Begründung
Auf der Ostseite der Liederbacher Straße wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Das ist nicht nur verboten, es behindert auch die Sicht beim Einfahren in die Einmündung an den genannten Straßen. Zum anderen ermöglicht die Anregung das sichere Abstellen und Festmachen von Fahrrädern, da in den engen Seitenstraßen sonst wenig Raum ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2022OFOF 631/6Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2022Sie sind hierOMOM 3185Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher StraßeDirektanregung
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 714Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats