Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Installation von Fahrradbügeln in den Einmündungen der Liederbacher Straße im 2. Quartal 2023, mit Ausnahme der Einmündung zur Seebachstraße, wo Radbügel aufgrund der Fußgängerquerung nicht sinnvoll sind. Es wird geprüft, ob Stahlabweiser gegen widerrechtliches Parken aufgestellt werden können.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Radbügel voraussichtlich im 2. Quartal 2023 installieren. Eine Ausnahme bildet die Einmündung zur Seebachstraße. Der Bordstein ist abgesenkt, es handelt sich um eine Querungsstelle für den Fußverkehr. Daher sind Radbügel hier nicht sinnvoll. Der Magistrat prüft, ob hier Stahlabweiser gegen das widerrechtliche Parken aufgestellt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2022OFOF 631/6Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2022OMOM 3185Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher StraßeDirektanregung
- 20. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 714Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab