Höchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen.
- An der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend in die Liederbacher Straße auf die Fahrbahn geleitet wird, sollte das Verkehrszeichen 138-10 (Radverkehr) aufgestellt werden, um Autofahrende darauf hinzuweisen, dass ab hier Radfahrende auf der Fahrbahn fahren können.
- Wegen der überwiegenden Nichteinhaltung des Überholabstands von 1,50 m sollte wenige Meter weiter das Verkehrszeichen 277-1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge) aufgestellt werden, um Autofahrende zur Einhaltung der StVO zu ermahnen.
Begründung
Straße an der Bahnunterführung Der Bereich der Liederbacher Straße unter der Bahnunterführung ist lt. Schulwegplan Schulweg für Fuß- und Radverkehr. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie Radfahrwege bzw. Radstreifen. Vorhandene Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Zwar muss hier zu den Radfahrenden ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden, woran sich allerdings die wenigsten Autofahrenden halten. So entstehen für manchen Radfahrenden, insbesondere wenn sie noch jünger sind, heikle und gefährliche Situationen. Um das Fahren auf der Fahrbahn sichererer zu machen,
Beratungsverlauf 8 Sitzungen
zu 1. Einstimmige Annahme
zu 2. Einstimmige Annahme
zu 1. Einstimmige Annahme
zu 2. Einstimmige Annahme
zu 1. Einstimmige Annahme
zu 2. Einstimmige Annahme
zu 1. Einstimmige Annahme
zu 2. Einstimmige Annahme