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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden

21.01.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6355 entstanden aus Vorlage: OF 1493/1 vom 05.01.2025 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit Pkw unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Befahren a) der Straße Neue Kräme über Liebfrauenberg, zwischen der Berliner Straße (beidseits) und über die Braubachstraße, b) des Römerbergs über die Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) der Freß gass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse, g) Fahrgasse/Zeil, h) Große Friedberger Straße/Zeil, i) Konrad-Adenauer-Straße/Zeil mit dem Pkw mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o. g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem Pkw befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in ArnoLustigerPlatz

20.01.2025 · Aktualisiert: 27.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden

06.01.2025 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1313/5 Betreff: Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. ein Förderprogramm "Frankfurter Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren" mit ausreichender Finanzierung von niedrigschwelligen, kostenfreien Lern- und Schulungsorten für den Frankfurter Süden unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, zu erarbeiten; 2. eine Öffentlichkeitskampagne zu entwickeln, die auf die (zukünftigen) Angebote aufmerksam macht; 3. ein Förder- und Unterstützungsprogramm für einkommensschwache Personen zum Erwerb von Hardware und der Finanzierung der Telekommunikationskosten zu entwickeln; 4. ein Konzept zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, z. B. auch in den Bürgerämtern, zu erarbeiten, in denen qualifizierte Ansprechpartner, wie etwa "Digitallotsen", Beratung und Schulungen anbieten können. Begründung: Eine Umfrage der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse aus dem Jahr 2023 zur Internetnutzung von Senioren ergab, dass rund 32,8 % der Teilnehmer über 60 Jahren keine Internetnutzer waren. Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Wo Kommunikation nur noch in digitaler Form stattfindet oder für Dienstleistungsangebote keine analogen Zugangsmöglichkeiten mehr bestehen, etwa wenn es um die Terminvergabe von Behörden oder Arztpraxen geht, wenn Bank- und Postfilialen zunehmend geschlossen werden, weil Bankgeschäfte online erledigt werden sollen, werden zunehmend jene Menschen ausgeschlossen, die nicht über die benötigten Kompetenzen zur Anwendung verfügen oder sich nicht die notwendige Hardware und einen Internetanschluss leisten können. Eine neue Studie der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) aus 2022 gibt erstmals einen umfassenden Einblick, welche subjektiven Ausgrenzungserfahrungen ältere Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zum Internet in Deutschland machen. Die Ergebnisse zeigen, dass in nahezu allen Lebensbereichen der betroffene Personenkreis sich ausgegrenzt und diskriminiert fühlt. Verantwortlich hierfür ist in Verbindung mit der Streichung von nicht-digitalen Alternativangeboten auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bürgerdienste in unterschiedlichsten Bereichen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kommt der Kommune eine besondere Verantwortung zu, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben aller Menschen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Neben der Förderung der Internetnutzung durch entsprechende Angebote, muss die Kommune allerdings darüber hinaus auch Maßnahmen ergreifen, damit trotz fortschreitender Digitalisierung ein Recht auf analoges Leben auch ohne Internet bestehen bleibt. In der Sitzung des Seniorenbeirats vom 13.12.2023 wurde u.a. angeregt, zur Vermeidung des gesellschaftlichen Ausschlusses von (älteren) Menschen ehrenamtliche Digitallotsen auch in den Bürgerämtern zu etablieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 39 Die Vorlage OF 1313/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6442 2025 Die Vorlage OF 1313/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 16

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

06.01.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt

05.01.2025 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1496/1 Betreff: Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu beantworten, ob das Sicherheitskonzept des Frankfurter Weihnachtsmarktes nach der Amok-Fahrt in Magdeburg überprüft und optimiert wurde bzw. wird und wenn ja, wie. Begründung: Auch in Frankfurt hätte man an manchen Stellen relativ einfach mit dem PKW in Bereiche des Weihnachtsmarktes einfahren können, da teilweise keine Überfahrsperren oder sonstige Barrieren vorhanden waren, z.B. an der vielbefahrenen Berliner Straße. Daher ist es wichtig, das Konzept nochmals zu überprüfen und zu überarbeiten. Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1496/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und Die Partei gegen CDU, SPD und 1 FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden

05.01.2025 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1493/1 Betreff: Fußgängerzonen Innenstadt schützen - offenes Befahren mit PKW unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Befahren a) der Neuen Kräme über Liebfrauenberg, zwischen Berliner Straße (beidseits) und über Braubachstraße, b) des Römerbergs über Braubachstraße, c) des Fahrtors vom Mainkai aus, d) des Mainufers vom Mainkai aus, e) des Rathenauplatzes vom Goetheplatz und der Biebergasse aus, f) und der Fressgass'/Großen Bockenheimer Straße zwischen Rathenauplatz und Hochstraße sowie von der Alten Rothofstraße, Kleinen Hochstraße, Kaiserhofstraße und Meisengasse aus mit dem PKW mittels Poller zu unterbinden, ähnlich wie bereits für die Hauptwache umgesetzt. Berechtigte Fahrzeuge können die Poller mittels Feuerwehrschließung entnehmen und müssen diese unmittelbar wieder verschließen. Zur besseren Sichtbarkeit sind die Poller im oberen Bereich mit rot-weißen Reflektor-Aufklebern zu versehen. Das ordnungsgemäße Wiedereinsetzen der Poller ist bei Bestreifungen regelmäßig mit zu kontrollieren. Begründung: Aktuell können die o.g. Fußgängerzonen relativ einfach mit dem PKW befahren und beparkt werden, was rege genutzt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um Lieferanten, sondern zum großen Teil auch um private Fahrzeuge. Taxifahrer fahren von der Braubachstraße aus regelmäßig über den Zebrastreifen in die Neue Kräme hinein, um zu wenden. Teilweise gibt es bereits Bodenhülsen, um Poller einsetzen zu können, aber die Poller fehlen und wurden bereits seit längerer Zeit nicht wieder eingesetzt. Quelle: Google Quelle: Google Hauptwache: Poller bereits realisiert; Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6355 2025 Die Vorlage OF 1493/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die folgenden Buchstaben ergänzt wird: g) Fahrgasse/Zeil h) Große Friedberger Straße/Zeil i) Konrad Adenauer Straße/ Zeil Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußgängerweg Saalgasse ausbessern

16.12.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 1497/1 Betreff: Fußgängerweg Saalgasse ausbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußweg vor der Saalgasse 12 ausbessern zu lassen, da sich dort der Gehweg absenkt und Pflasterseine sich lösen. Begründung: Der schmale Gehweg vor der Saalgasse 12 hat sich abgesenkt, dadurch haben sich Pflasterseine gelöst und sind eine Stolpergefahr für Passanten und Anwohner. Dies sollte schnell behoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6356 2025 Die Vorlage OF 1497/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anzahl Hotelschiffe am Mainkai

10.12.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1491/1 Betreff: Anzahl Hotelschiffe am Mainkai Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 wünscht sich zügig die Versorgung der Hotelschiffe mit Landstrom. Zur Beurteilung des Bedarfs an Liegeplätzen und der Notwendigkeit von Liegeplätzen im Ortsbezirk 1 möge der Magistrat folgende Fragen beantworten: 1. Zur Belegung der bestehenden Liegeplätze für Hotelschiffe am nördlichen Mainufer im Jahr 2022-2024: Wieviele Tage im Jahr legen jeweils kein Schiff, 1 Schiff, 2 Schiffe, 3 Schiffe, 4 Schiffe oder 5 Schiffe am Mainkai an? 2. Bestehen Saisonalitäten, beispielsweise im Winter zur Adventszeit oder zu Messezeiten? 3. Wurden im Jahr 2024 Hotelschiffe zur Beherbergung von Messegästen eingesetzt und liegen bereits weitere Anmeldungen vor? 4. Besteht über die bestehenden Liegeplätze hinaus ein weiterer Bedarf an Liegeplätzen? 5. Mussten Hotelschiffe bereits vorübergehend im Osthafen anlegen? Wenn ja, wie oft? 6. Welche direkten jährlichen Einnahmen erzielt die HFM durch die Hotelschiffe? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1103 2025 Die Vorlage OF 1491/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen

10.12.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1490/1 Betreff: Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Ersatzneubau sich in Bezug auf Höhe, Kubatur und Fassadengestaltung behutsamer und bescheidener in die unmittelbare Nachbarschaft des historischen Römers einfügt. Gelungene Neubauten in der "Neuen Altstadt" sollten als Beispiel und Maßstab dienen. Begründung: Die Bethmannbank ist Eigentümerin des Grundstücks Bethmannstraße 7-9 und möchte den gesamten Gebäudekomplex trotz teilweisem Denkmalschutz abbrechen und durch einen deutlich größeren Neubau an gleicher Stelle ersetzen. Die Bethmann Liegenschafts- KG hat dazu einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Die bekannt gewordenen Ergebnisse lassen erahnen, wohin die Reise gehen soll: Wuchtiger, brachialer, massiver und höher als zuvor. Bezeichnend ist, dass die Jury des Architektenwettbewerbs keinen ersten Platz vergeben wollte. Die Wettbewerbsergebnisse orientieren sich an den Vorgaben der Bank, passen sich jedoch nicht den historischen Römerfassaden in ihrer Gestaltung an. Auch die geplante und bereits per Bauvorbescheid genehmigte Höhe und Kubatur der Neubebauung geht offenbar über die historische Bausubstanz hinaus und tritt in Konkurrenz mit der historischen und denkmalgeschützten Römerbebauung. Der Magistrat hat in den vergangenen Jahren versäumt, sich das Grundstück zur benötigten Erweiterung des Römerareals rechtzeitig zu sichern oder eine Gestaltungssatzung bzw. einen Ensembleschutz zu erlassen. Nun muss darauf geachtet werden, dass sich der Neubau behutsam und bescheiden in das Umfeld des Römers einpasst und diesen nicht dominiert. Fotos v.l.n.r.: Bethmannbank Bestand, Ansicht Bethmannstraße/Braubachstraße (Foto privat) Wettbewerbsergebnis 2. Platz, BGF Architekten (Architekturforum Frankfurt) Wettbewerbsergebnis 3. Platz, Max Dudler Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6353 2025 Die Vorlage OF 1490/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OI (Initiative Ortsbeirat)

Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg

05.12.2024 · Aktualisiert: 19.03.2025

S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2024, OI 84 entstanden aus Vorlage: OF 505/8 vom 05.12.2024 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Vorgang: M 214/18; Beschl. d. OBR 8, § 3367/18 1. Der Beschluss des Ortsbeirates vom 29.11.2018, § 3367, wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße Am Heddernheimer Gaswerk im Neubaugebiet An der Sandelmühle wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsbergstraße" umbenannt. Die zum Zeichen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder sollen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen zeigen, sodass für die Biografiedaten beider Eheleute ausreichend Platz ist. 3. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 An der Sandelmühle vorgesehene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotografie bereits als "Generaldirektor a. D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u. a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Universität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungsamt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Heinrich Landsberg starb in dem bereits von der Stadt Frankfurt im Zuge der "Arisierung" de facto beschlagnahmten Krankenhaus der Israelitischen Gemeinde in der Gagernstraße. Sein Bruder, Julius Landsberg, früher ein angesehener Richter am Frankfurter Oberlandesgericht, wählte 1942 - gesellschaftlich ausgegrenzt, stigmatisiert und von Deportation bedroht - den Freitod. Die Angehörigen von Heinrich Landsberg haben in der Nachkriegszeit vergeblich versucht, vom Magistrat auf juristischem Wege eine Entschädigung zu erhalten für die Wertgegenstände, die Heinrich Landsberg nach 1938 im Zusammenhang mit der "Judenvermögensabgabe" bei der städtischen Pfandleihanstalt völlig unter Wert abliefern musste. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich den o. a. Stellungnahmen des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als erste Vorsitzende bis zu ihrem viel zu frühen Lebensende. Aktiv war sie auch im Vorstand der Frankfurter Ortsgruppe des "Allgemeinen Deutschen Frauenvereins" und der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die zu den großen Trägerverbänden der freien Wohlfahrtspflege in Frankfurt gehörte. Dem von diesem bürgerlich orientierten freien Träger geführten Hort und Kindergarten im Gemeindehaus der Thomaskirche in Heddernheim galt ihr besonderes Augenmerk. Er überstand die Inflation 1923 vor allem durch private Spenden, um die sich Frau Landsberg gekümmert hat. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die gesamte Einrichtung (ab 1929 in rein städtischer Hand) ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Das lässt sie deutlich hervortreten aus den typischen Tätigkeitsfeldern von Ehefrauen der vermögenden Männer dieser Zeit. Sie gehörte - wie ihr Ehemann - der nationalliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Sie nutzte mehrfach den Schulausschuss, um die Situation in den Kindergärten und Horten zum Thema zu machen. Die Plenarprotokolle dokumentieren weitere Anträge und Redebeiträge zu gesundheits-, sozial-, frauen- und steuerpolitischen Angelegenheiten. Wie aus den Frankfurter Schulamtsakten hervorgeht, erhielt der Befehlshaber der US-Army in Frankfurt 1948 einen Brief aus den USA von einem Neffen des kinderlos gebliebenen Ehepaars Landsberg, in dem dieser darum bittet, den in der NS-Zeit entfernten Namen seiner Tante an dem Heddernheimer Kindergarten wieder anzubringen. Diesem Ersuchen folgte der Magistrat damals nicht, weil das Schloss für die Wiederinbetriebnahme des Kindergartens zu stark kriegsgeschädigt gewesen sei. Heute, mit der Benennung der Erschließungsstraße für das Wohngebiet in Verbindung mit der neuen Kindertagesstätte für Heddernheim auf dem früheren Areal der Kupferwerke, kann die Stadt Frankfurt mit dem Gedenken an diese beiden Persönlichkeiten eine kleine Wiedergutmachung leisten. Das Desiderat weiterer Nachforschungen zu ihren Biografien bleibt dabei bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 118 Versandpaket: 11.12.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim

03.12.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 288/16 vom 24.08.2024 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann; 2. Auskunft zu geben, ob im neuen Regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahn-Station/U-Bahn-Station in Bergen? b) Wie hoch ist der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten. c) Wie hoch ist der Krankenstand im Vergleich zu Seilbahn/Bussen (als Beispielstadt dient z. B. Koblenz oder Mannheim)? Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B 521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 509

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten

03.12.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 309/16 vom 08.11.2024 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird gebeten, die baustellenbedingte Ampelregelung am Alten Rathaus in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das Alte Rathaus verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen, durch die täglich unzähligen Fahrzeuge und die Busse der Linien 40, 42 und M43 fahren. Für Pkws ist es schon schwierig, bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren, ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den zurzeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 511

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim

03.12.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 310/16 vom 22.10.2024 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen, falls möglich beweglich, installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtteil oft zu schnell gefahren: Marktstraße, Neuer Weg, Barbarossastraße, Viktor-Slotosch-Straße etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos, Fahrrädern und Fußgängern. Nach Beobachtungen des Ortsbeirats hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstraße gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt

03.12.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6256 entstanden aus Vorlage: OF 1457/1 vom 12.11.2024 Betreff: Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zugang zu Hilfseinrichtungen und Konsumräumen in Frankfurt für suchtkranke Menschen, unabhängig von deren Herkunft, weiterhin zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung einer humanitären Versorgung und Entlastung des öffentlichen Raums; 2. in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darauf hinzuwirken, dass dringend benötigte Suchthilfeangebote und Drogenkonsumräume im Umland geschaffen werden, um eine wohnortnahe Unterstützung für suchtkranke Menschen außerhalb Frankfurts zu fördern; 3. die Landesregierung aufzufordern, die Kommunen - auch in den benachbarten Bundesländern - bei der Schaffung von Konsumräumen und Hilfseinrichtungen zu unterstützen und notwendige steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Lastenverteilung sicherzustellen; 4. die Aktivitäten der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels zu intensivieren, sodass das Vorgehen gezielt gegen Dealer und nicht gegen Konsumierende gerichtet wird, die in den Hilfseinrichtungen Unterstützung suchen. Begründung: Die Pläne, auswärtige Drogenkonsumierende aus Frankfurter Hilfseinrichtungen auszuschließen, sorgen für Unverständnis und Widerstand bei den Trägern dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Integrativen Drogenhilfe Frankfurt und der Aids-Hilfe Frankfurt. Dies wäre ein Bruch mit dem "Frankfurter Weg" und würde die Gefahr bergen, dass mehr Menschen auf die Straße abgedrängt werden, was die Situation verschlimmern könnte. Der illegale Drogenhandel in Frankfurt bleibt ein zentrales Problem. Die Attraktivität Frankfurts für Drogenkonsumierende wird weniger durch Konsumräume als vielmehr durch den florierenden Markt bestimmt, auf dem Drogen "spottbillig" verkauft werden. Die Lösung liegt in einem verstärkten polizeilichen Vorgehen gegen Dealer und nicht in der Abweisung hilfesuchender Menschen. Ein effektives Vorgehen gegen den illegalen Handel ist unerlässlich, um die Problematik der offenen Drogenszene nachhaltig zu bewältigen. Die Initiative des Ortsbeirats unterstützt somit nicht nur die Erhöhung der Lebensqualität in Frankfurt, sondern auch die Umsetzung eines menschenwürdigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Suchtkranken. Ergänzend dazu ist eine Verantwortungsteilung mit den Umlandkommunen erforderlich. Während in Städten wie Aschaffenburg aufgrund der Landesverordnung keine Konsumräume erlaubt sind, prüft Darmstadt bereits entsprechende Möglichkeiten. Eine koordinierte wohnortnahe Versorgung kann dazu beitragen, den Druck auf Frankfurt zu verringern und eine humane Lösung für suchtkranke Menschen zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 468

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wiederaufstellung der Sitzbänke in der Töngesgasse zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität

12.11.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1447/1 Betreff: Wiederaufstellung der Sitzbänke in der Töngesgasse zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Zuge der Bauarbeiten in der Töngesgasse entfernten Sitzbänke vor der Liegenschaft Töngesgasse 40 und angrenzend umgehend wieder aufstellen zu lassen, ggf. auch provisorisch, und dem Ortsbeirat zeitnah mitzuteilen, wann dies erfolgt. Begründung: Für viele Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt, insbesondere ältere Menschen sowie mobilitätseingeschränkte Personen, sind die Sitzbänke in der Töngesgasse ein unverzichtbarer Bestandteil des Alltags. Auf dem Weg zum Supermarkt und zu weiteren Einkaufsmöglichkeiten dienen die Bänke als dringend benötigte Ruhepunkte. Lange Laufwege und das Tragen schwerer Taschen stellen für viele eine erhebliche Belastung dar. Besonders für Bewohnerinnen und Bewohner aus den Siedlungen entlang des Mains, rund um den Dom, sowie an der Kurt-Schumacher-Straße und Fischerfeld ist die Töngesgasse die nächstgelegene Einkaufsoption. Die Wiederaufstellung der Sitzgelegenheiten ist daher längst überfällig und trägt zur barrierefreien Gestaltung der Stadt bei, indem sie allen Bürgerinnen und Bürgern eine angemessene Teilhabe ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1447/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1447/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt

12.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1457/1 Betreff: Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, 1. Den Zugang zu Hilfseinrichtungen und Konsumräumen in Frankfurt für suchtkranke Menschen, unabhängig von deren Herkunft, weiterhin zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung einer humanitären Versorgung und Entlastung des öffentlichen Raums. 2. In Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darauf hinzuwirken, dass dringend benötigte Suchthilfeangebote und Drogenkonsumräume im Umland geschaffen werden, um eine wohnortnahe Unterstützung für suchtkranke Menschen außerhalb Frankfurts zu fördern. 3. Die Landesregierung aufzufordern, die Kommunen - auch in den benachbarten Bundesländern - bei der Schaffung von Konsumräumen und Hilfseinrichtungen zu unterstützen und notwendige steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Lastenverteilung sicherzustellen. 4. Die Aktivitäten der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels zu intensivieren, sodass das Vorgehen gezielt gegen Dealer gerichtet und nicht gegen Konsumierende gerichtet wird, die in den Hilfseinrichtungen Unterstützung suchen. Begründung: Die Pläne, auswärtige Drogenkonsumierende aus Frankfurter Hilfseinrichtungen auszuschließen, sorgen für Unverständnis und Widerstand bei den Trägern dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Integrativen Drogenhilfe Frankfurt und der Aids-Hilfe Frankfurt. Dies wäre ein Bruch mit dem "Frankfurter Weg" und würde die Gefahr bergen, dass mehr Menschen auf die Straße abgedrängt werden, was die Situation verschlimmern könnte. Der illegale Drogenhandel in Frankfurt bleibt ein zentrales Problem. Die Attraktivität Frankfurts für Drogenkonsumierende wird weniger durch Konsumräume als vielmehr durch den florierenden Markt bestimmt, auf dem Drogen "spottbillig" verkauft werden. Die Lösung liegt in einem verstärkten polizeilichen Vorgehen gegen Dealer und nicht in der Abweisung hilfesuchender Menschen. Ein effektives Vorgehen gegen den illegalen Handel ist unerlässlich, um die Problematik der offenen Drogenszene nachhaltig zu bewältigen. Die Initiative des Ortsbeirats unterstützt somit nicht nur die Erhöhung der Lebensqualität in Frankfurt, sondern auch die Umsetzung eines menschenwürdigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Suchtkranken. Ergänzend dazu ist eine Verantwortungsteilung mit den Umlandkommunen erforderlich. Während in Städten wie Aschaffenburg aufgrund der Landesverordnung keine Konsumräume erlaubt sind, prüft Darmstadt bereits entsprechende Möglichkeiten. Eine koordinierte wohnortnahe Versorgung kann dazu beitragen, den Druck auf Frankfurt zu verringern und eine humane Lösung für suchtkranke Menschen zu bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 35 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1457/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6256 2024 Die Vorlage OF 1457/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts

09.11.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung

08.11.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten

08.11.2024 · Aktualisiert: 17.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 309/16 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird beauftragt die baustellenbedingte Ampelregelung am "Alten Rathaus" in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das "Alte Rathaus" verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen durch die täglich unzählige Fahrzeuge und die Busse der Linien 40,42 und M43 fahren. Für PKW ́s ist es schon schwierig bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig den zur Zeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am "Alten Rathaus" auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6266 2024 Die Vorlage OF 309/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 WBE

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserungen für Sachsenhausen im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung

06.11.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 1248/5 Betreff: Verbesserungen für Sachsenhausen im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Sperrung des nördlichen Mainkais und bezüglich der B314 Ergebnisbericht temporäre Umnutzung, die folgenden Maßnahmen vorzunehmen. Diese sollen dazu dienen, die Belastung durch Ausweichverkehr bei Sperrung des nördlichen Mainkais auf die Menschen in Sachsenhausen zu verringern: 1. Der südliche Mainkai soll in die Sperrung mit einbezogen werden. 2. Im Norden der Frankfurter Innenstadt sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, damit im Zusammenhang mit der Sperrung des nördlichen Mainufers, der trotzdem noch erforderliche Autoverkehr auf der Nordseite des Flusses bleibt und nicht in einem großen Bogen nach Süden durch die Wohngebiete von Sachsenhausen, insbesondere nicht über die Mörfelder Landstraße, abgeleitet wird. 3. Die Belastungen durch die Mainkaisperrung müssen zusätzlich für die folgenden Wohnstraßen in Sachsenhausen erhoben werden: Schulstraße, Stegstraße, Gutzkowstraße, Textorstraße sowie für die schon jetzt stark belastete Mörfelder Landstraße. Anhand der Ergebnisse sind Maßnahmen einzuleiten, um die Menschen in Sachsenhausen vor dem zusätzlichen Durchgangsverkehr zu schützen. 4. Zu ermitteln sind für die genannten Straßen, sowie für in der B 314 betrachteten Schweizer Straße, Schaumainkai und Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße vor allem die Spitzenbelastungen morgens und spätnachmittags, die in hohem Maß Fußgänger und Radfahrer gefährden, die zu diesen Zeiten ebenfalls unterwegs sind. Begründung: Die Verkehrsberuhigung in der Frankfurter Innenstadt ist gut und notwendig, soll aber nicht auf Kosten der in Sachsenhausen lebenden Menschen geschehen. Die jetzigen Umleitungen bei Sperrung des nördlichen Mainkais bringen zusätzlichen Autoverkehr nach Sachsenhausen, damit mehr Unfallrisiken und mehr Schadstoffe. Das gefährdet die Gesundheit der Sachsenhäuser. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6100 2024 1. Die Vorlage B 314 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1217/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1248/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag

05.11.2024 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.11.2024, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 14.10.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung, eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen wäre es denkbar, eine attraktive, zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte es auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit zwei Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger Pkws äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecken entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Eine durch die Topografie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielsweise in London/Paris (Linie 12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim, deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen, niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2025, ST 824 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlandes" gestrichen werden) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5477, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen

29.10.2024 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5997 entstanden aus Vorlage: OF 1402/1 vom 08.10.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen Der Magistrat wird gebeten , in der Saalgasse in Fahrtrichtung Römerberg einen rot markierten Radschutzstreifen anbringen zu lassen, der im Bereich der Parkhausausfahrt in Richtung Straßenmitte verschwenkt wird. Ziel ist es, die frühzeitige Sichtbarkeit von Rad- und Autoverkehr zu verbessern und den Autoverkehr durch den roten Radschutzstreifen besser auf den querenden Radverkehr aufmerksam zu machen. Zudem soll der Magistrat auf die Eigentümerin des Parkhauses einwirken, damit die zur Leerung bereitgestellten Mülltonnen zukünftig auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt werden. Dies soll insbesondere Kinder vor der Gefährdung durch die verkehrsbehindernd abgestellten Tonnen schützen und die Sichtbarkeit verbessern. Begründung: Das derzeit auf den Radverkehr hinweisende Emblem reicht nicht aus, da es häufig beschädigt oder verdeckt ist. Ein roter Radschutzstreifen ist deutlich sichtbarer und sorgt durch eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit der Autos für mehr Sicherheit auch für den Fußverkehr. Die regelmäßig über einen langen Zeitraum abgestellten Mülltonnen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ausreichend Platz vorhanden, um diese sicher abzustellen, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 454 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen

29.10.2024 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 08.10.2024 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorgang: OM 5089/24 OBR 1; ST 1146/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1146, unter Punkt 1, dass Radfahrende in östlicher Fahrtrichtung lieber auf dem Weg am Mainufer weiterfahren würden, anstatt den Radschutzstreifen des Mainkai zu nutzen. Das mag in der Praxis stimmen, passt aber nicht zu der vorhandenen Beschilderung. Denn der ausgeschilderte Radwanderweg biegt über das Kopfsteinpflaster auf die Straße Mainkai ab. Jedoch ist diese Route durch das grobe Kopfsteinpflaster für viele Radfahrende nahezu unpassierbar. Es besteht also aktuell eine Radroute, die aufgrund des Kopfsteinpflasters gar nicht vollumfänglich nutzbar ist - zum Leidwesen der Flanierenden am Mainufer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dass die in der Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089, angesprochenen Kopfsteinpflasterpassagen östlich und westlich des Eisernen Stegs gegen einen barrierefreien Belag ausgetauscht oder abgeschliffen werden, damit Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen diesen Weg gefahrlos benutzen können und dass sodann die Anregung OM 5089 in Gänze umgesetzt werden kann. Begründung: Zitat aus der Begründung zur Anregung OM 5089: "Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 107 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1499

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierischen Hof umsetzen

29.10.2024 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5998 entstanden aus Vorlage: OF 1403/1 vom 08.10.2024 Betreff: Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierischen Hof umsetzen Der Magistrat wird gebeten , beim Grünflächenamt sowie bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding nachzufragen, welche Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierischen Hof vorgesehen sind und wann diese durchgeführt werden. Die bereits zugesagten Nachpflanzungen sind zeitnah umzusetzen. Begründung: In der Straße Im Trierischen Hof wurden in den vergangenen Monaten mehrere Bäume und Sträucher entfernt, ohne dass bisher Nachpflanzungen erfolgt sind. Dieser Straßenabschnitt hat durch die Fällungen erheblich an Grün verloren. Gleichzeitig ist der Verkehr, insbesondere durch Parkplatzsuchende und Poser, deutlich angestiegen. Dies führt zu Lärm, Luftverschmutzung und einer Zunahme der Feinstaubbelastung. Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits auf diese Missstände hingewiesen, jedoch wurden die Lösungsvorschläge entweder abgelehnt oder an die Polizei verwiesen, die in dieser Angelegenheit bisher untätig geblieben ist. Die Nachpflanzung von Bäumen und Sträuchern würde nicht nur zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Reduktion der Lärmbelastung beitragen, sondern auch der fortschreitenden Erwärmung in der Stadt entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 177 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1262

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen

28.10.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.09.2024 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim, auszuarbeiten, da hier bisher keine öffentliche Ladestation vorhanden ist. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, sodass Reihenhausbesitzer das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften, eventuell im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen, initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrandgebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie, etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss bereits tun. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss bereits tun. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise auf eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder auf Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Über diese Möglichkeit verfügt jedoch nur ein kleiner Teil der E-Mobilen Frankfurter. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos ist auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Diese existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, jedoch nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn überhaupt - aufgreifen. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit verholfen, was sicherlich die Verkehrswende - also den Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos - deutlich aufhält. Wie soll das bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 Pkws in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim

22.10.2024 · Aktualisiert: 17.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 310/16 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtgebiet oft zu schnell gefahren: Marktstrasse, Neuer Weg, Barbarossastrasse, Viktor-Slotosch-Str. etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen, zwischen Autos, Fahrrädern und Fussgängern. Nach unserer Beobachtung hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstrasse gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Wir gehen davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6267 2024 Die Vorlage OF 310/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Geschwindigkeitsmessanlage" und "installiert" die Worte "falls möglich beweglich" eingefügt werden. Abstimmung: 4 WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen 1 WBE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Betreff: Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird in "Gebrüder-Heitefuß-Straße" umbenannt. 3. Der Name des Ehepaars Anna und Heinrich Landsberg wird in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen mit der Auflage, eine Straße, einen Platz oder eine Grünanlage in dem zukünftigen Wohnquartier "Mertonviertel/Nördlich Lurgiallee" (Bebauungsplan Nr. 922) entsprechend zu benennen (z.B. "Anna- und Heinrich Landsberg-Platz"). Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat hierzu rechtzeitig einen Vorschlag zuzuleiten. Begründung: Eine voraussichtliche Mehrheit im Ortsbeirat möchte den 2018 mit einstimmigem Beschluss festgelegten Straßennamen "Am Heddernheimer Gaswerk" ändern. Dieser sollte an das erste Frankfurter Gaswerk zur Energieversorgung weiter Teil der Stadt erinnern, das 1904 anstelle der Ende des 19. Jahrhunderts geschlossenen "Sandelmühle" errichtet worden war. Das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" befindet sich recht genau dort, wo das bis zum Abbruch in den 1960er Jahren weithin sichtbare und auf zeitgenössischen Heddernheim-Ansichtskarten gerne gezeigte Gasometer stand. Ist die Umbenennung unvermeidlich, erscheint es zweckmäßig, aus Orientierungsgründen erneut einen ortsüblichen Straßennamen im Zusammenhang mit der Heddernheimer Industriegeschichte zu wählen. Zugleich bietet sich mit der aktuellen Debatte die Chance, im Vorgriff auf das zukünftige Wohngebiet "Nördlich Lurgiallee" erste Ideen für Straßenbenennungen dem Magistrat vorzutragen. Die Gebrüder Conrad (1786-1838) und Friedrich Heitefuß (1788-1853) zählen zu den Pionieren der Industrialisierung im Taunusvorland (vgl. Pülm, 1996, S. 72-79; Schneider, 2024, S. 351-359). Sie stammten ursprünglich aus dem Harz. Conrad erlangte 1811 das Frankfurter Bürgerrecht und gehörte seit 1831 auch der Gesetzgebenden Versammlung der Freien Stadt an (Lengemann 1996, S. 172f). Auch Friedrich muss ein geachteter Frankfurter Bürger gewesen sein, denn er war u.a. Senior der Verwaltungskommission der städtischen "Hülfs-Kasse" (Frankfurter Staatshandbuch 1853, S. 109). In der im frühen 19. Jahrhundert üblichen Weise verband die Familie ihr Handelsgeschäft für Metall- und Bergbauprodukte mit eigener industrieller Betätigung. So verkaufte sie auch alle Arten von gehämmertem Kupfer aus ihren Betrieben in den damals nassauischen Gemeinden Oberursel und Heddernheim. Das Kupfer stammte hauptsächlich aus den hessischen Gruben von Richelsdorf bei Sontra und aus den Hütten von Thalitter in der Nähe des Edersees. Spezialisiert waren die Gebrüder Heitefuß u.a. auf die Herstellung von Schrötlingen für Kupfermünzen, die sie in viele Staaten des Deutschen Bundes lieferten. Mit Beginn des Eisenbahnzeitalters kam das Geschäft mit kupfernen Feuerbüchsen für Lokomotivfabriken hinzu. In Heddernheim verfügten sie mit den zwei benachbarten Wasserkraftanlagen der "Kaltemühle" (ab 1829) und der "Sandelmühle" (vermutlich ab 1841) über sehr gute Bedingungen für die Produktion, in der 1844 insgesamt 36 Arbeiter tätig waren. Die zum Areal der Mühlen gehörenden Äcker und Wiesen wurden landwirtschaftlich genutzt, u.a. für den häuslichen Bedarf der Inhaber- und Arbeiterfamilien. Ein Kupfer-, Walz- und Hammerwerk sowie eine Messinggießerei, eine Münzschneidemaschine, eine hydraulische Presse zur Fabrikation von Bleirohren und eine "Pappendeckel-Fabrik" für Kartonage und Dachpappen standen 1853 in der Genehmigung des herzoglich-nassauischen Kreisamtes zum "Fortbetrieb" des Kupferhammers, den die Familie F. A. Hesse Söhne aus Olpe/Westfalen zuvor für 42.000 Goldgulden von den Erben der Gebrüder Heitefuß erworben hatte. Aus diesem Grundstock wurden in den folgenden Jahrzehnten die "Heddernheimer Kupferwerke" ausgebaut. Die Papierproduktion an der Sandelmühle hingegen übernahm die Firma Hänlein. Nach einem Umbau fertigte sie auch "Schwärze" zur Herstellung von Kunstdrucken und Banknoten, die für ihre Qualität 1855 auf der Pariser Weltausstellung einen Preis erhielt. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Bestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim mit Werken in Mannheim-Industriehafen und Mannheim Neckarau zur "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG"." Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie als "Generaldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." (a.a.O., S. 296). Aus der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte an das Stadtvermessungsamt vom 10.09.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es zudem eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich der o.a. Stellungnahme des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als 1. Vorsitzende bis zu ihrem frühen Lebensende. Zusätzlich stand sie an der Spitze der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die 1921 den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" unterhaltenen Kindergarten und Hort im Heddernheimer evangelischen Gemeindehaus von St. Thomas übernahm. Die Kindertageseinrichtung überstand die Inflation 1923 vor allem durch Spenden aus den Heddernheimer Kupferwerken. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang der Arbeitsgemeinschaft, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die Einrichtung ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Sie gehörte der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Die Benennung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" nach den an Ort und Stelle einst tätigen Gebrüdern Heitefuß ist aus geschichtlichen Gründen sehr naheliegend. Die bereits vorhandenen biographischen Angaben zu Anna und Heinrich Landsberg sind aus Sicht des Ortsbeirates ebenfalls ausreichend, um eine gemeinsame Aufnahme der beiden Namen in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen zu begründen. Bis zur konkreten Benennung einer Straße, eines Platzes, einer Grünfläche im Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee", also lokal gesehen ebenfalls dort, wo bis 1982 die Heddernheimer Kupferwerke produzierten, sollten weitere biographische Fakten zu dem verdienstvollen Ehepaar erhoben und bekannt gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 84 2024 1. Die Vorlage OF 473/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 505/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass "Landsbergstraße" ohne Bindestrich geschrieben wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag

14.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 295/16 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat auszufordern, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim, zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete, sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen, wäre es denkbar eine attraktive zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit 2 Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger PKWs äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecke entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Der Verwaltungsstellenbeirat möge den Textteil und den Plan für alle Ortsbeiratsmitglieder und Ehrenbeamte zum Ortsbeiratstermin am 05.11.2024 vorlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 502 2024 Die Vorlage OF 295/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Darüber hinaus wird die Begründung noch dem zweiten Absatz wie folgt ergänzt: Eine durch die Topographie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielweise in London/Paris (Linie12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat

10.10.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 327/15 Betreff: Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in den Ortsbeirat einzuladen, damit gemeinsam eruiert werden kann, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt könnte eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz oder auf dem Parkplatz des alten Rathauses, idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar), stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für Jung und Alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 327/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor nach dem Wortlaut "Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH" der Wortlaut "und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung

10.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1217/5 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Der Ortsbeirat weist die B314 zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wegen erheblicher Mängel zurück. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und Fordert daher in diesem Zusammenhang den Magistrat auf, - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß-und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, einem Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheimen, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte, sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung für den Kfz-Verkehr auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z.B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 7 und 9 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der 2 stündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhaus (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der KFZ um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten, breiten Geh- und Radwegen, aus großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei....". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6100 2024 1. Die Vorlage B 314 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1217/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1248/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen

08.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1402/1 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Saalgasse in Fahrtrichtung Römerberg einen rot markierten Radschutzstreifen anbringen zu lassen, der im Bereich der Parkhausausfahrt in Richtung Straßenmitte verschwenkt wird. Ziel ist es, die frühzeitige Sichtbarkeit von Rad- und Autoverkehr zu verbessern und den Autoverkehr durch den roten Radschutzstreifen besser auf den querenden Radverkehr aufmerksam zu machen. Zudem soll der Magistrat auf die Eigentümerin des Parkhauses einwirken, damit die zur Leerung bereitgestellten Mülltonnen zukünftig auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt werden. Dies soll insbesondere Kinder vor der Gefährdung durch die verkehrsbehindernd abgestellten Tonnen schützen und die Sichtbarkeit verbessern. Begründung: Das derzeit auf den Radverkehr hinweisende Emblem reicht nicht aus, da es häufig beschädigt oder verdeckt ist. Ein roter Radschutzstreifen ist deutlich sichtbarer und sorgt durch für eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit der Autos und somit für mehr Sicherheit auch für den Fußverkehr. Die regelmäßig über einen langen Zeitraum abgestellten Mülltonnen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ausreichend Platz vorhanden, um diese sicher abzustellen, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Foto: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5997 2024 Die Vorlage OF 1402/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - Beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen

08.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1400/1 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - Beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorgang: OM 5089/24 OBR 1; ST 1146/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in ST 1146 2024 in Punkt 1, dass Radfahrende in östlicher Fahrtrichtung lieber auf dem Weg am Mainufer weiterfahren würden, anstatt den Radschutzstreifen des Mainkai zu nutzen. Das mag ja in der Praxis stimmen, passt aber nicht zu der vorhandenen Beschilderung. Denn der ausgeschilderte Radwanderweg biegt ja über das Kopfsteinpflaster auf die Straße "Mainkai" ab. Jedoch ist diese Route durch das grobe Kopfsteinpflaster für viele Radfahrende nahezu unpassierbar. Es besteht also aktuell eine Radroute, die aufgrund des Kopfsteinpflasters gar nicht vollumfänglich nutzbar ist - zum Leidwesen der Flanierenden am Mainufer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, dass die im Antrag OM 5089 2024 angesprochenen Kopfsteinpflasterpassagen östlich und westlich des Eisernen Stegs gegen einen barrierefreien Belag ausgetauscht oder abgeschliffen werden, damit Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen diesen Weg gefahrlos benutzen können und dass sodann OM 5089 2024 in Gänze umgesetzt werden kann. Begründung: Zitat aus der Begründung zu OM 5089 2024: "Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5995 2024 Die Vorlage OF 1400/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Trierischen Hof umsetzen

08.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1403/1 Betreff: Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Trierischen Hof umsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Grünflächenamt sowie bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding nachzufragen, welche Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern Im Trierischen Hof vorgesehen sind und wann diese durchgeführt werden. Die bereits zugesagten Nachpflanzungen sind zeitnah umzusetzen. Begründung: Im Trierischen Hof wurden in den vergangenen Monaten mehrere Bäume und Sträucher entfernt, ohne dass bisher Nachpflanzungen erfolgt sind. Dieser Straßenabschnitt hat durch die Fällungen erheblich an Grün verloren. Gleichzeitig ist der Verkehr, insbesondere durch Parkplatzsuchende und Poser, deutlich angestiegen. Dies führt zu Lärm, Luftverschmutzung und einer Zunahme der Feinstaubbelastung. Der Ortsbeirat hat den Magistrat bereits auf diese Missstände hingewiesen, jedoch wurden die Lösungsvorschläge entweder abgelehnt oder an die Polizei verwiesen, die in dieser Angelegenheit bisher untätig geblieben ist. Die Nachpflanzung von Bäumen und Sträuchern würde nicht nur zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Reduktion der Lärmbelastung beitragen, sondern auch der fortschreitenden Erwärmung in der Stadt entgegenwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5998 2024 Die Vorlage OF 1403/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen

15.09.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 206/14 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos für Stadtteile am Stadtrand wie etwa Harheim auszuarbeiten, denn hier gibt es bis jetzt gar keine öffentliche Ladestation. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, so dass Reihenhausbesitzer*innen das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob nicht sämtliche Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften evtl. im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrand-Gebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert können, wie es andere Städte wie etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss auch schaffen. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, so wie es andere Städte wie etwa Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss auch können. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise ist das eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Aber über diese Möglichkeit verfügt nur ein kleiner Teil der E-mobilen Frankfurter*innen. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos sind von öffentlich zugänglichen Ladestationen abhängig. Die existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, aber nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter*innen an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren also ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden die aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte zu einem späteren Zeitpunkt aufgreifen - wenn überhaupt. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit geführt, was sicherlich die Verkehrswende - also der Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos deutlich aufhält. Wie soll das denn bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 PkWs in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5966 2024 Die Vorlage OF 206/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer vor dem REWEMarkt in der Güntherstraße in Niederrad

13.09.2024 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5947 entstanden aus Vorlage: OF 1207/5 vom 30.08.2024 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad Fahrradständer zu installieren. Die Einrichtung soll durch den Wegfall eines Parkplatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite ermöglicht werden, ähnlich vor dem REWE-Markt in der Bruchfeldstraße. Im Moment gibt es keine Möglichkeit, vor diesem Supermarkt Fahrräder abzustellen, um Einkäufe zu erledigen. Begründung: Vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad gibt es aktuell keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen. Diese Anregung kommt aus der Bürgerschaft in Niederrad und wird vom Ortsbeirat unterstützt. Fotos aus https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2916. Downloads vom 14.08.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 296 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung

13.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 24.08.2024 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes darzulegen: 1. Wie können die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. Aus welchem Grund haben im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden? 3. Aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen, OM 5471, hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind, noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)." Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden, sondern - im Gegenteil - einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, ist zumindest klärungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz

10.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 892/10 vom 07.09.2024 Betreff: Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz Der Bogenmarkt als Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz bietet seit mehr als 15 Jahren in bewährter Tradition frische Lebensmittel unter freiem Himmel und ist ein sehr beliebter Treffpunkt in Preungesheim. Der bisherige Organisator des Bogen-Marktes, der Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. , hat seine bisherige Tätigkeit als Organisator des Bogenmarktes nunmehr zum Jahresende aufgekündigt. Zudem wird die auf dem Gravensteiner-Platz vorhandene Infrastruktur bzw. der Stromanschluss unter anderem auch vom Vereinsring für Feste und andere Veranstaltungen genutzt. Auch dies hat der bisherige Organisator mit den Veranstaltern geregelt. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, durch wen und ab wann organisatorisch sichergestellt ist, dass auch künftig der vor Ort sehr wichtige und sehr beliebte Bogenmarkt sowie Veranstaltungen von Vereinen auf dem Gravensteiner-Platz stattfinden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2143 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück

10.09.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5875 entstanden aus Vorlage: OF 176/13 vom 27.08.2024 Betreff: Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Glascontainer in Nieder-Erlenbach aufstellen zu lassen. Als Standort kommt die Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück in Betracht (siehe auch Foto): An dieser Stelle befindet sich nur eine unansehnliche Grünfläche mit niedrigem Bewuchs. Wenn die Situation es zulässt, sollten die Container in Niederflur- Bauweise im Boden versenkt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt Container ersatzlos entfernt, was an Feiertagen zu überlaufenden Containern und Müllabladungen führt. Auch werden die Wege für einige Anwohner immer länger. In der Nähe des REWE-Markts gab es immer Glascontainer, die jetzt im Zuge des Radwegebaus entfernt wurden. Diese Container sollten zeitnah ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2094

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Digitale Abstellorte für E-Scooter

10.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz

07.09.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2024, OF 892/10 Betreff: Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz Der Bogen-Markt als Wochenmarkt auf dem Gravensteiner Platz bietet seit mehr als 15 Jahren in bewährter Tradition frische Lebensmittel unter freiem Himmel und ist ein sehr beliebter Treffpunkt in Preungesheim. Der bisherige Organisator des Bogen-Marktes, der Landesverband der hessischen Marktbeschicker, hat sein bisherige Tätigkeit als Organisator des Bogen-Marktes nunmehr zum Jahresende aufgekündigt. Zudem wird die auf dem Gravensteiner-Platz vorhandene Infrastruktur bzw. der Stromanschluss, unter anderem auch vom Vereinsring für Feste und andere Veranstaltungen genutzt. Auch dies hat der bisherige Organisator mit den Veranstaltern geregelt. Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, durch wen und ab wann organisatorisch sichergestellt ist, dass auch künftig der vor Ort sehr wichtige und sehr beliebte Bogen-Markt sowie Vereine auch künftig mit Veranstaltungen auf dem Gravensteiner-Paltz stattfinden können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5896 2024 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen

05.09.2024 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5849 entstanden aus Vorlage: OF 802/9 vom 24.08.2024 Betreff: Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23; E 60/24 Der Magistrat wird gebeten, Mittel aus dem Etatantrag vom 06.06.2024, E 60, für "Tactical-Urbanism" einzusetzen, um Stadtmöbel (z. B. City-Decks) anzuschaffen, die am Platz vor der Kirche am Dornbusch aufgestellt werden können. In der Anregung vom 19.01.2023, OM 3383, hatte der Ortsbeirat dies bereits beantragt, der Magistrat jedoch auf fehlende investive Mittel hingewiesen. Für Ideen, wie weitere Elemente den Bereich im Sinne der Beispiele des Antrags E 60 aufwerten könnten, ist der Ortsbeirat offen. Der Platz liegt direkt vor einer Schule, weshalb weitere Ideen greifen könnten. Der Ortsbeirat hat den Bereich vor der Dornbuschkirche explizit als Beispiel genannt. In einem ebenfalls hiermit beantragten Ortstermin könnte der Austausch dazu stattfinden. Da der Haushalt noch nicht durch das Land Hessen genehmigt wurde, wird der Magistrat außerdem gebeten, beim Land Hessen das Ausleihen von Sitzmöbeln für den Bereich vor der Dornbuschkirche zu beantragen, damit die Idee der Initiativen und des Ortsbeirats bereits im Sommer 2025 ausprobiert werden kann. Dies kann unter der URL https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/stadtmoebel/ erfolgen. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, seinen in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1098, genannten Vorschlag umzusetzen, die Parkplätze zu reduzieren und dort bis zum kommenden Frühjahr einige Bänke aufzustellen. Begründung: Inzwischen hat sich eine neue Sachlage in Bezug auf den Wunsch des Ortsbeirats ergeben: Es hat sowohl die Stadtverordnetenversammlung Mittel für die Anschaffung von Tactical-Urbanism-Elementen eingestellt als auch das Land Hessen eine Möglichkeit zum Ausleihen von solchen Elementen angeboten. Die Stadt Frankfurt hat - wie es scheint - dieses Angebot bereits in der Braubachstraße genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Etatantrag vom 06.06.2024, E 60 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 771 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten

03.09.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5827 entstanden aus Vorlage: OF 1345/1 vom 17.08.2024 Betreff: Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten Der Magistrat wird gebeten, alles dafür zu tun, dass der Kaisermarkt im Bahnhofsviertel auf der Kaiserstraße erhalten bleibt. Dabei soll auch eine zeitliche Unterbrechung des Marktbetriebes für wenige Wochen oder Monate unbedingt vermieden werden. Begründung: Der Kaisermarkt steht seit Langem unter Druck. Wie nun zu lesen ist, möchte der Betreiber den Markt nicht weiterführen. Der Markt ist jedoch für das Viertel sehr wichtig. Er belebt das Viertel, sorgt für eine soziale Durchmischung, ist ein Teil der Nahversorgung und bietet Abwechslung und die Möglichkeit zum Verweilen. Sollte der jetzige Betreiber den Betrieb einstellen, so soll die Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) unmittelbar die Organisation übernehmen. Für die Beschicker ist es wichtig, dass dabei keine Unterbrechung des Betriebs erfolgt und ein nahtloser Übergang gewährleistet wird. Die Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel hat ihre Unterstützung bereits zugesagt; dieses Angebot sollte ebenfalls geprüft und angenommen werden. Es zeigt, wie wichtig den Menschen im Viertel dieser Markt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2175

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen

03.09.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5790 entstanden aus Vorlage: OF 420/7 vom 20.08.2024 Betreff: Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen Der Magistrat wird beauftragt, eine befestigte Fußwegeverbindung vom Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee zur Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee zu schaffen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Parkplatz in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Neben Müll und dem Abstellen von Einkaufswagen des sich in der Nähe befindlichen REWE-Marktes werden dort nicht angemeldete Pkw- und Lkw-Transporter abgestellt. Regelmäßig sollen die Hecken gekürzt und eine angemessene Beleuchtung installiert werden. Begründung: Der große Parkplatz an der Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß aktuell über einen befestigten Weg nur von Westen aus zugänglich. Die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß nur über Trampelpfade zu erreichen. Um die Nutzung für die Anwohner*innen der Heerstraße und der Ernst-May-Siedlung zu erleichtern, sollen entsprechende Fußwegeverbindungen geschaffen werden. Die oben beschriebenen Missstände wurden von Anwohner*innen geschildert. Die Bedeutung des Parkplatzes ist durch die vorhandene E-Lademöglichkeit gewachsen und wird dies mit der geplanten Neubebauung der ABG direkt gegenüber weitertun. Anlage: Bilder der Trampelpfade und des offiziellen Fußwegs (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 251 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kein weiterer Ausbau der BAB 5 - Aufruf zur Teilnahme an der Rad-Demo auf der BAB 5 am 29. September 2024

01.09.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2024, OF 433/7 Betreff: Kein weiterer Ausbau der BAB 5 - Aufruf zur Teilnahme an der Rad-Demo auf der BAB 5 am 29. September 2024 Der Ortsbeirat 7 hat sich ebenso wie die Stadt, vertreten durch den Magistrat, gegen einen weiteren Ausbau der BAB 5 ausgesprochen. Nun hat die Autobahn GmbH endlich die Machbarkeitsstudie für den Ausbau zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Bad Homburger Kreuz vorgelegt und der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hält den Ausbau für realisierbar und sieht einen Bedarf für diesen Ausbau. Es ist wichtiger denn je den Ausbauplänen einer innerstädtischen Autobahn zu widersprechen, die die Lebensqualität der Bürger:innen schon jetzt massiv einschränkt. Die durch den Nichtausbau eingesparten Gelder sollen stattdessen in eine Verbesserung des Lärmschutzes oder in die Infrastruktur des ÖPNV investiert werden, um eine Mobilitätswende im Bundesverkehrswegeplan zu erreichen. Wir rufen daher alle Bürger:innen dazu auf, sich an der vom Bündnis "Es ist zu laut" (www.esistzulaut.org) und vieler anderer Organisationen geplanten Raddemo auf der BAB 5 zu beteiligen. Die Fahrraddemo startet am 29.9.2024 um 14 Uhr am Mainkai in der Höhe des Eisernen Stegs und endet voraussichtlich um 16 Uhr mit eine Kundgebung am Campus Bockenheim. Weitere Informationen unter www.stoppa5ausbau.de Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 433/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradständer vor dem REWEMarkt in der Güntherstraße in Niederrad

30.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1207/5 Betreff: Fahrradständer vor dem REWE-Markt in der Güntherstraße in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, vor dem Rewe in der Güntherstraße in Niederrad Fahrradständer zu installieren. Die Einrichtung soll durch den Wegfall eines Parkplatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite ermöglicht werden, ähnlich vor dem Rewe in der Bruchfeldstraße. Im Moment gibt es keine Möglichkeit, vor diesem Supermarkt Fahrräder abzustellen, um Einkäufe zu erledigen. Begründung: Vor dem Rewe in der Güntherstraße in Niederrad gibt es aktuell keine Möglichkeit Fahrräder abzustellen. Diese Anregung kommt aus der Bürgerschaft in Niederrad und wird vom Ortsbeirat unterstützt. Fotos aus https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2916. Downloads vom 14.08.2024 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5947 2024 Die Vorlage OF 1207/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung

24.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat darzulegen: 1.  wie die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden können, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. aus welchem Grund im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden haben? 3. aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: Am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch den HLNUG. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen (OM5471) hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)". Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden - sondern im Gegenteil einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind - ist zumindest klärungsbedürftig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5944 2024 Die Vorlage OF 1204/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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