Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
Antrag
Der Magistrat wird beauftragt die baustellenbedingte Ampelregelung am "Alten Rathaus" in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen.
Begründung
Das "Alte Rathaus" verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen durch die täglich unzählige Fahrzeuge und die Busse der Linien 40,42 und M43 fahren. Für PKW ́s ist es schon schwierig bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig den zur Zeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am "Alten Rathaus" auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 WBE