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Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung kann unter Voraussetzung der planungs- und kostentechnischen Abstimmung grundsätzlich zugestimmt werden. Klärungsbedarf besteht vor allem, inwieweit die derzeit bestehende mobile Lichtsignalanlage nach Beendigung der Baumaßnahmen weiter betrieben werden kann und wer die Kosten dafür trägt.

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