Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann unter Voraussetzung der planungs- und kostentechnischen Abstimmung grundsätzlich zugestimmt werden. Klärungsbedarf besteht vor allem, inwieweit die derzeit bestehende mobile Lichtsignalanlage nach Beendigung der Baumaßnahmen weiter betrieben werden kann und wer die Kosten dafür trägt.