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Meine Nachbarschaft: Jakob-Quirin-Weg

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames

27.02.2024 · Aktualisiert: 03.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 161/13 Betreff: Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames Wir bitten den OBR 14 (Harheim) über den Magistrat auf einen zeitnahen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Harheim und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen der Einmündung Maßbornstraße und dem Nieder Eschbacher Stadtweg hinzuwirken. Im Zuge der Errichtung des neuen Gymnasiums Nord im Baugebiet Bonames Ost wird diese Verbindung für die Schülerinnen und Schüler aus Nieder Erlenbach von großer Bedeutung sein. Begründung: Die Planungen für die Umsetzung des Gymnasiums Nord sind im vollen Gange und die fehlende Radwegeverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Bonames sollte hierbei unbedingt geschlossen werden. Da die Planung und Umsetzung von Radwegen in den Außenbezirken der Stadt Frankfurt sehr lange dauert, sollte schon jetzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich gemacht werden, damit bei der Eröffnung der Schule auch ein sicherer Radweg für die Schüler aus unserem Stadtteil vorhanden sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur Sitzung am 02.07.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parken Korffstraße

26.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 176/14 Betreff: Parken Korffstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das bestehende Halteverbot im Straßenbereich Korffstraße 19 - 25 in eine begrenzte Parkdauer von max. 30 Minuten mit dem Zusatz "Montag - Samstag von 8.00 - 18.00 Uhr" umzuwandeln. Begründung: Im o.g. Bereich der Straße befinden sich die einzige aktive Metzgerei im Stadtteil. Um den Kunden das Einkaufen und der Metzgerei das Geschäft zu erleichtern, erscheint dem Ortsbeirat die vorgeschlagene Regelung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5253 2024 Die Vorlage OF 176/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Zahl "25" durch die Zahl "23" sowie das Wort "Montag" durch das Wort "Donnerstag" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames

05.12.2023 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4873 entstanden aus Vorlage: OF 722/10 vom 20.11.2023 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames Vorgang: OM 3966/22 OBR 10; ST 1961/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Vorplanungen zur Spielplatzumgestaltung Im Storchenhain dem Ortsbeirat 10 zukommen zu lassen, damit dieser sodann final befinden kann; 2. zu 1. Parkplätze im Bereich des Harheimer Weges, ggf. als Kurzzeitparkplätze, zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel zwischen der Straße und dem Spielplatz. Der Bürgersteig kann so gut gesichert werden, da er sodann etwas abseits der Straße direkt am Zaun des Spielplatzes entlanggeführt wird; 3. auskömmliche Parkplätze auch im Bereich des Fußballplatzes des SV Bonames vorzusehen. Begründung: Bonames, ein schöner Stadtteil nördlich der Nidda gelegen, darf insgesamt nicht abgehängt werden. In Bonames werden mehr Spielplatzflächen benötigt. Aber auch Parkplätze sind unverändert erforderlich, so auch für den Bereich um den Saalbau Nidda nebst Sporthalle, die Kirche und den Friedhof sowie die Steffi-Jones-Schule, aber auch am Fußballplatz des SV 1920 Bonames e. V. Eine Vielzahl von Parkplätzen sind bereits vor Jahren Am Wendelsgarten entfallen, sodass vor Ort auch Parkplätze sehr gesucht sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3066 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 489 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1774 Antrag vom 18.11.2024, OF 926/10 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6211 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 563

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg

28.11.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 143/13 vom 13.11.2023 Betreff: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle "Hohe Brück" vorzunehmen. Diese Maßnahme ist für die Sicherheit der Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig. Begründung: Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder-Erlenbach Tempo 30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L 3008 kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt. Insbesondere für Schulkinder kann die Überquerung des Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Der Magistrat wird gebeten, die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren Querungshilfe zu entschärfen. Diese Maßnahme wird einfahrenden Autofahrern deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 13 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freies WLAN für NiederErlenbach

28.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4828 entstanden aus Vorlage: OF 145/13 vom 13.11.2023 Betreff: Freies WLAN für Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Nieder-Erlenbach ein freies öffentliches WLAN-Netz einzurichten. Es gibt in Nieder-Erlenbach genug öffentliche Gebäude, an die ein WLAN-Router installiert werden kann: Das Rathaus, das Bürgerhaus, das KiZ Im Sauern oder auch die Toilette am Erlenbacher Stadtweg kommen als Standorte infrage. Begründung: Deutschland ist ein digitales Entwicklungsland. Speziell in Nieder-Erlenbach lässt die Qualität des mobilen Datennetzes in Teilen des Stadtteils zu wünschen übrig. Die Stadt fokussiert ihre Anstrengungen auf den Bereich der Innenstadt und lässt die äußeren Stadtteile unversorgt. Es ist nicht hinzunehmen, dass immer nur die Innenstadt von solchen Digitalisierungsinitiativen profitiert, während die Außenbezirke nicht angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 434 Aktenzeichen: 16-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlegen einer Blumeninsel

27.11.2023 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4755 entstanden aus Vorlage: OF 162/14 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße an der Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und zu begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2033 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1123 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames

20.11.2023 · Aktualisiert: 14.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 722/10 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames Vorgang: OM 3966/22 OBR 10; ST 1961/23 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. bitte die Vorplanungen zur Spielplatzumgestaltung "Im Storchenhain" dem Ortsbeirat 10 zukommen zulassen, damit dieser sodann final befinden kann. 2. zu 1. Parkplätze im Bereich des Harheimer Weges, ggf. als Kurzzeitparkplätze, zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel zwischen der Straße und dem Spielplatz. Der Bürgersteig kann so gut gesichert werden, da er sodann etwas abseits der Straße, direkt am Zaun des Spielplatzes entlanggeführt werden. 3. auskömmliche Parkplätze auch im Bereich des Fußballplatzes des SV Bonames vorzusehen. Begründung: Bonames, ein schöner Stadtteil nördlich der Nidda gelegen, darf insgesamt nicht abgehängt werden. In Bonames werden mehr Spielplatzflächen benötigt. Aber auch Parkplätze sind unverändert erforderlich, so auch für den Bereich um den Saalbau Nidda nebst Sporthalle, die Kirche und den Friedhof sowie die Steffi-Jones-Schule, aber auch am Fußballplatz des SV Bonames. Eine Vielzahl von Parkplätze sind bereits vor Jahren am Wendelsgarten entfallen, so dass vor Ort auch Parkplätze sehr gesucht sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3066 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1961 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 722/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4873 2023 Die Vorlage OF 722/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. Einstimmige Annahme Ziffer 2. CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) Ziffer 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anlegen einer Blumeninsel

13.11.2023 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 162/14 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Wir bitten den Magistrat, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße, Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es uns sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4755 2023 Die Vorlage OF 162/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg

13.11.2023 · Aktualisiert: 06.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 143/13 Betreff: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt mit der Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle Hohe Brück zu beauftragen. Diese Massnahme ist für die Sicherheit der Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig. Begründung: Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder Erlenbach Tempo 30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L3008 kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt. Für Schulkinder insbesondere kann die Überquerung des Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Wir bitten das zuständige Amt die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren Querungshilfe zu entschärfen: Diese Maßnahme wird einfahrenden Autos deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4826 2023 Die Vorlage OF 143/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Instandsetzung des Zaunes zwischen Erlenbacher Stadtweg und Altkönigblick

13.11.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 163/14 Betreff: Instandsetzung des Zaunes zwischen Erlenbacher Stadtweg und Altkönigblick Wir bitten den Magistrat, den Zaun zwischen der Umgehungsstraße, dem Erlenbacher Stadtweg und der Straße Altkönigblick, auf Höhe Hausnummer 27 wieder in Stand zu setzen. Begründung: Der Zaun wurde vor einiger Zeit bei einem Verkehrsunfall beschädigt und stellt dadurch, dass er nun leicht überwunden werden kann, eine Gefahr insbesondere für spielende Kinder dar. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 163/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 163/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Freies WLAN für NiederErlenbach

13.11.2023 · Aktualisiert: 06.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 145/13 Betreff: Freies WLAN für Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert, im Stadtteil Nieder Erlenbach ein freies öffentliches WLAN Netz einzurichten. Begründung: Deutschland ist ein digitales Entwicklungsland. Speziell hier in Nieder Erlenbach lässt die Qualität des mobilen Datennetzes in Teilen des Stadtteils zu wünschen übrig. Die Stadt fokussiert ihre Anstrengungen auf den Bereich der Innenstadt und lässt die äußeren Stadtteile unversorgt. Es gibt in Nieder Erlenbach genug öffentliche Gebäude, an die ein WLAN Router installiert werden kann: Das Rathaus, die Kita KIZ oder auch die Toilette am Erlenbacher Stadtweg kämen als Standorte in Frage. Es ist nicht hinzunehmen, dass immer nur die Innenstadt von solchen Digitalisierungsintitiativen profitiert, während die Außenbezirke nicht angeschlossen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4828 2023 Die Vorlage OF 145/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Es gibt in Nieder-Erlenbach genug öffentliche Gebäude, an die ein WLAN-Router installiert werden kann: Das Rathaus, das Bürgerhaus, das KiZ Im Sauern oder auch die Toilette am Erlenbacher Stadtweg kommen als Standorte infrage."; 2. in der Begründung der vierte Satz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs

16.10.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2 bis 24 sowie Im Niederfeld 110 bis 130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen in diesem Bereich zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurde bisher nicht berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen, Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener Skizze Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs

29.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 157/14 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2-24 sowie Im Niederfeld 110-130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen hier zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurden bisher nicht berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen, Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener Skizze Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4605 2023 Die Vorlage OF 157/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2-24 sowie Im Niederfeld 110-130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Planungssicherheit Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen

29.09.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 159/14 Betreff: Planungssicherheit Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um konkrete Auskünfte für den Stadtteil Harheim gebeten, 1. wie viele Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen für das Schuljahr 2024/25 benötigt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, 2. ob mit der Eröffnung der neuen Kindertagesstätte in der Haintalstraße ausreichend Kindergartenplätze für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehen und 3. welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um der hohen Nachfrage von künftig benötigten Betreuungsplätzen in U3, Kindergarten und Hort gerecht zu werden. Begründung: Die Bevölkerungsanzahl im Stadtteil Harheim wächst kontinuierlich. Am deutlichsten zeigt sich dies in den Vorausberechnungen der Stadt Frankfurt mit einer Zunahme der Gruppe der 6- bis unter 10-jährigen Kinder um 16 Prozent bis zum Jahr 2025. Umso verständlicher sind die Sorgen der Eltern, ob ausreichend Betreuungsplätze für ihre Kinder in U3, Kindergarten und Hort zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren ist der Eindruck entstanden, dass der jeweiligen Nachfrage erst "in letzter Sekunde" entsprochen werden konnte. Insbesondere aus Planungsgründen, aber auch zur rechtzeitigen Vorsorge würde ein Einblick in die Planungen für Harheim bei den betroffenen Eltern zu der dringend erforderlichen Klarheit führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kindertagesstätte in der Haintalstraße

29.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 160/14 Betreff: Kindertagesstätte in der Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um konkrete Auskünfte gebeten, 1. wann mit der Fertigstellung der Kindertagesstätte in der Haintalstraße zu rechnen ist, 2. wann die Betreuung von Kindern in Kindergarten und Hort aufgenommen wird, 3. wie viele Betreuungsplätze zu Beginn zur Verfügung stehen und 4. wie hoch die maximale Betreuungskapazität ausfällt. Begründung: Die Baumaßnahmen der geplanten Kindertagesstätte in der Haintalstraße wurden nach langem Warten mit enormer Verspätung aufgenommen. Eine zeitnahe Fertigstellung noch im Jahr 2023 scheint nicht in Sicht. Zur höheren Planungssicherheit der ansässigen Eltern, die dringend auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder angewiesen sind, wäre eine transparente Klärung der Situation äußerst wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 160/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung begrenzte Parkdauer

24.04.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 135/14 vom 05.04.2023 Betreff: Einführung begrenzte Parkdauer Der Magistrat wird gebeten, im Straßenbereich Alt-Harheim ab dem Taxistand bis Alt-Harheim 7 sowie Korffstraße 5 bis 9 eine begrenzte Parkdauer werktags von maximal zwei Stunden in der Zeit von 0 8:00 bis 18:00 Uhr einzurichten. Begründung: In den o. g. Straßenabschnitten befinden sich eine Apotheke, eine Arzt- und eine Ergotherapiepraxis. Körperlich beeinträchtigte Menschen benötigen dort eine Halte- bzw. Parkmöglichkeit. Dauerparken sollte deshalb zu den genannten Zeiten unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1759

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einführung begrenzte Parkdauer

05.04.2023 · Aktualisiert: 04.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 135/14 Betreff: Einführung begrenzte Parkdauer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Straßenbereich Korffstraße 5-9 eine begrenzte Parkdauer von max. 2 Std. in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr einzurichten. Begründung: Im o.g. Bereich der Straße befinden sich eine Arzt- sowie eine Ergotherapiepraxis. Daher benötigen körperlich beeinträchtigte Menschen dort eine praxisnahe Parkmöglichkeit. Dies wird erschwert, da sich immer häufiger Dauerparker in der Straße befinden, welche ihre Fahrzeuge tagelang nicht fortbewegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3830 2023 Die Vorlage OF 135/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, im Straßenbereich Alt-Harheim ab dem Taxistand bis Alt-Harheim 7 sowie Korffstraße 5 bis 9 eine begrenzte Parkdauer werktags von maximal zwei Stunden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr einzurichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal

17.03.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 224/15 vom 16.03.2023 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal Vorgang: M 23/23 In der Vorlage M 23 wird unter Ziffer 3. b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße abgezogen werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes Am Eschbachtal (/Harheimer Weg) auswirkt; - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet ergeben; - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1310 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal

16.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 224/15 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal In der M 23 wird unter Punkt 3. "Die zur Deckung benötigten Mittel ..." in Buchstabe b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000,00 € zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße .... abgezogen werden sollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes "Am Eschbachtal(/ Harheimer Weg)" auswirkt. - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet sich ergeben. - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg PhilippSchnellStraße/Hermannspforte

13.03.2023 · Aktualisiert: 01.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 130/14 vom 27.02.2023 Betreff: Schulweg Philipp-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft Philipp-Schnell-Straße 47 zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zug unsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Begründung: Die Straße Hermannspforte hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. einem Meter, die den Anforderungen an öffentliche Gehwege gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 Meter. Die Straße Hermannspforte ist neben der Straße Am Auweg und der Spitzenstraße eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter sechs Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o. g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 Metern) entlang der Grenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche „Im Niederfeld“

13.03.2023 · Aktualisiert: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3641 entstanden aus Vorlage: OF 129/14 vom 27.02.2023 Betreff: Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, die Obstbäume auf der im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Harheim-Süd angelegten Streuobstwiese mittels fachgerecht durchzuführendem Obstbaumschnitt pflegen zu lassen. Begründung: Die Neuanlage der Streuobstwiese soll einen Beitrag zur standortgerechten Artenvielfalt von Flora und Fauna liefern. Gleichzeitig soll sie künftig auch Obsterträge liefern sowie darüber hinaus ein prägender optischer Bestandteil der Landschaft sein, welcher zur Steigerung der Wohnqualität der umliegenden Wohngebiete dienen kann. Damit diese Funktionen nachhaltig erfüllt werden können, müssen die Bäume gesund erhalten werden. Dazu ist es notwendig, dass sie eine stabile, gut zugängliche und gut belichtete sowie belüftete Krone bilden. Dieses Ziel kann nur durch fachgerechten Baumschnitt erreicht werden. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass die dazu notwendigen Arbeiten bisher unterlassen wurden (siehe Foto) und bittet daher den Magistrat, die entsprechenden Arbeiten zu veranlassen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1093

OF (Antrag Ortsbeirat )

Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche „Im Niederfeld“

27.02.2023 · Aktualisiert: 20.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 129/14 Betreff: Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche "Im Niederfeld" Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die Obstbäume auf der im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet "Harheim Süd" angelegten Streuobstwiese mittels fachgerecht durchzuführendem Obstbaumschnitt pflegen zu lassen. Begründung: Die Neuanlage der Streuobstwiese soll einen Beitrag zur standortgerechten Artenvielfalt von Flora und Fauna liefern. Gleichzeitig soll sie künftig auch Obsterträge liefern sowie darüber hinaus ein prägender optischer Bestandteil der Landschaft sein, welcher zur Steigerung der Wohnqualität der umliegenden Wohngebiete dienen kann. Damit diese Funktionen nachhaltig erfüllt werden können, müssen die Bäume gesund erhalten werden. Dazu ist es notwendig, dass sie eine stabile, gut zugängliche und gut belichtete wie belüftete Krone bilden. Dieses Ziel kann nur durch fachgerechten Baumschnitt erreicht werden. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass die dazu notwendigen Arbeiten bisher unterlassen wurden (Foto) und bittet den Magistrat daher, die entsprechenden Arbeiten zu veranlassen. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3641 2023 Die Vorlage OF 129/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schulweg Phillip-Schnell-Straße/Hermannspforte

27.02.2023 · Aktualisiert: 20.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 130/14 Betreff: Schulweg Phillip-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Philipp-Schnell-Straße 47" zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zu Gunsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße "Hermannspforte" zu erreichen. Begründung: Die "Hermannspforte" hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. 1,00 m, die den Anforderungen an öffentliche Gehweg gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 m. Die "Hermannspforte" ist neben der Straße "Am Auweg" und der "Spitzenstraße" eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter 6 Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o.g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 m) entlang der Grenze zur "Hermannspforte" zu erreichen. Sollten die Gespräche nicht erfolgversprechend sein, sind andere Optionen zu prüfen (Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB, Veränderungssperre nach § 14 BauGB und Aufstellung eines Bebauungsplanes). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3642 2023 Die Vorlage OF 130/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für NiederEschbach

17.02.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 213/15 vom 01.02.2023 Betreff: Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Stadtteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal/-Harheimer Weg) um eine Solardachempfehlung möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlich zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. Begründung: Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachempfehlung nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Fotovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Fotovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachempfehlung für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachempfehlung nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1296 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 79-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufnahme einer Solardachpflicht in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach

01.02.2023 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 213/15 Betreff: Aufnahme einer Solardachpflicht in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Ortsteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal / Harheimer Weg) um eine Solardachpflicht möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlichen zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. Begründung: Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachpflicht nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachpflicht für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachpflicht nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Aufgrund der in den letzten Jahren stark gefallenen Preise für Photovoltaikanlagen kosten diese heutzutage für ein Einfamilienhaus nicht mehr als eine neue Küche aus dem Küchenstudio und für eine Mehrfamilienhaus umgelegt auf die einzelnen Wohneinheiten sogar noch weniger. Eine unbillige Härte ist für die Bauträger mit einer Solardachpflicht damit nicht verbunden, im Gegenteil: Die Wohnungen werden für Käufer und Mieter attraktiver, da sie mit zukunftssicherem sauberem Strom versorgt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3575 2023 Die Vorlage OF 213/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung das Wort "Solardachpflicht" durch das Wort "Solardachempfehlung" ersetzt wird. Weiterhin wird der letzte Absatz der Begründung gestrichen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Glascontainer Nieder-Erlenbach

03.01.2023 · Aktualisiert: 03.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 107/13 Betreff: Glascontainer Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert die FES anzuweisen für ausreichend Glascontainer im Stadtteil Nieder-Erlenbach zu sorgen. Insbesondere am Bürgerhaus wurde ein im Laufe des Jahres 2022 zerstörter Container noch immer nicht ersetzt. Auch in anderen Bereichen des Stadtteils, etwa am Erlenbacher Stadtweg, wurden Container im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen entfernt und niemals ersetzt. Begründung: Die Bürger sind gehalten Altglas ordnungsgemäß dem Recycling zu zuführen. Hierfür sind ausreichend Glascontainer in hinreichender Nähe zur Wohnung notwendig. In Nieder-Erlenbach wird das Recyclingsystem immer weiter ausgedünnt und die Anzahl der Container bei steigender Einwohnerzahl immer weiter reduziert. Um auch in Zukunft eine hohe Recyclingquote sicher zu stellen ist es dringend notwendig, endlich gegen zu steuern und mehr Container aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 13 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis zur Sitzung am 02.07.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte

07.11.2022 · Aktualisiert: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 113/14 vom 23.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße sowie Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

07.11.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef

04.11.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 entstanden aus Vorlage: OF 193/15 vom 19.10.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der für Planen zuständige Stadtrat, Herr Mike Josef, im ersten Quartal 2023 eine Sitzung des Ortsbeirates 15 besucht und sich dort den Fragen der Ortsbeiratsmitglieder sowie der Bürgerinnen und Bürger stellt. Im Falle einer Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderem Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg; Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch; Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd; betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren; - Bauweise; - Anzahl der Wohneinheiten; - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser; - Zuschnitt der Grundstücke; - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielplätze etc.; - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder; - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote etc.); - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können; - Lehrschwimmbecken Gymnasium; - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden); - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen; - Flächen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen; - geplante Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, wie bspw. Brauchwassernutzung, Abwasser; Dachneigungswinkel für Fotovoltaikanlagen, Ausrichtung Gebäude, Tiefgaragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbreiterung des Gehwegs in der Hermannspforte

23.10.2022 · Aktualisiert: 15.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 113/14 Betreff: Verbreiterung des Gehwegs in der Hermannspforte In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Nr. 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, - ob und wie der Gehweg auf eine angemessene Breite erweitert werden kann oder - ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50cm und 105cm breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße, Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3065 2022 Die Vorlage OF 113/14 wird mit der Maßgabe als interfraktioneller Antrag beschlossen, dass im zweiten Absatz der erste Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

20.10.2022 · Aktualisiert: 15.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2022, OF 111/14 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Bushaltestelle Tempelhof b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern Nummer 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen c) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Alt-Harheim a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Abbiegung Harheimer Stadtweg 3. Korffstraße a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 2 und Friedhof Harheim b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 c) Bushaltestelle Spitzenstraße d) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 4. Harheimer Stadtweg a) Blindenleitsystem entlang des Fußgängerweges über Nidda-Brücke und Berkersheimer Bahnstraße bis zum Bahnhof Berkersheim b) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke c) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur "An der Pfarrwiese" 5. In den Schafgärten a) Blindenleitsystem zwischen Maßbornstraße und "Kinderzentrum In den Schafgärten" Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie - insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte - Überqueren von stark befahrenen Straßen wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der S6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es "In den Schafgärten" mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3063 2022 Die Vorlage OF 111/14 wird mit der Maßgabe als interfraktioneller Antrag beschlossen, dass die Ziffern 1.a, 2., 3.1., 4.a und 5. gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef

19.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 193/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Magistrat zu veranlassen, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in eine Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde im ersten Quartal 2023 einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Lehrschwimmbecken Gymnasium, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden), - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen, - Flächen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen, - geplante Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, wie bspw. Brauchwassernutzung, Abwasser, Dachneigungswinkel für Photovoltaikanlagen, Ausrichtung Gebäude, Tiefgaragen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3043 2022 Die Vorlage OF 193/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück

13.09.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 entstanden aus Vorlage: OF 83/13 vom 28.08.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück Vorgang: OM 1917/22 OBR 13; ST 1720/22 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1720, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße Am Ohlenstück zu ergreifen. Da es, wie in der Stellungnahme zu lesen ist, an dem niveaugleichen Ausbau hapert, warum kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, der Magistrat jedoch andere Mittel hat, um für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen, wird er gebeten, diese wahrzunehmen. Auch in diesem Bereich wird es viele Kinder geben, auf die besondere Rücksicht im Straßenverkehr zu nehmen ist. Begründung: Nicht nachvollziehbar ist, warum es im oberen Teil des Neubaugebiets in der Straße Am Ohlenstück vom Quartiersplatz/Kindergarten aus Richtung REWE-Markt keinen verkehrsberuhigten Bereich geben soll. Es kann nicht sein, dass es nur am niveaugleichen Ausbau liegt, denn auch Richtung der Straße Erlenbacher Stadtweg gibt es einen separaten Fußweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 210 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hitzeinsel im Niederfeld verhindern - Baum pflanzen

05.09.2022 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2649 entstanden aus Vorlage: OF 104/14 vom 22.08.2022 Betreff: Hitzeinsel im Niederfeld verhindern - Baum pflanzen Vorgang: M 105/19 Der Magistrat wird gebeten, an der auf dem Bild unten gelb markierten Stelle vor dem Gebäude Im Niederfeld 20 einen groß- und breitkronigen Straßenbaum zu pflanzen. Begründung: Vor dem Gebäude Im Niederfeld 20 ist beim endgültigen Ausbau der Straße Im Niederfeld ein großer, gepflasterter Gehweg- und Zufahrtsbereich entstanden. Der Bereich (siehe Foto) ist nahezu ganztägig von Süden her besonnt und heizt sich in den Sommermonaten stark auf. Dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (M 105 vom 05.08.2019) zufolge sollen solche Hitzeinseln durch sommerliche Beschattung (z. B. durch Bepflanzung) reduziert werden. Aus dem Leitungsplan geht hervor, dass an den gelb markierten Stellen (auf der einen oder anderen Seite der Telekom-Leitung) Platz für die Pflanzung eines Baumes vorhanden wäre. Ein solcher großkroniger Baum könnte durch den sommerlichen Schattenwurf helfen, die Temperaturen auf der benannten Fläche deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig bliebe bei einer Pflanzung an dieser Stelle die Zufahrt zum Gebäude Im Niederfeld 20 unbeeinträchtigt. Bild: geoportal.frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 8 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 285 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1833 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Hitzeinsel im Niederfeld verhindern - Baum pflanzen

22.08.2022 · Aktualisiert: 19.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 104/14 Betreff: Hitzeinsel im Niederfeld verhindern - Baum pflanzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der im Anhang gelb markierten Stelle vor dem Gebäude Im Niederfeld 20 einen groß- und breitkronigen Straßenbaum zu pflanzen. Begründung: Vor dem Gebäude Im Niederfeld 20 ist beim endgültigen Ausbau der Straße Im Niederfeld ein großer, gepflasterter Gehweg- und Zufahrtsbereich entstanden. Der Bereich (siehe Foto) ist nahezu ganztägig von Süden her besonnt und heizt sich in den Sommermonaten stark auf. Dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (M105, 2019) zufolge sollen solche Hitzeinseln durch sommerliche Beschattung (z.B. durch Bepflanzung) reduziert werden. Aus dem beigefügten Leitungsplan geht hervor, dass an den gelb markierten Stellen (auf der einen oder anderen Seite der Telekom-Leitung) Platz für die Pflanzung eines Baumes vorhanden wäre. Ein solcher großkroniger Baum könnte durch den sommerlichen Schattenwurf helfen, die Temperaturen auf der benannten Fläche deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig bliebe bei einer Pflanzung an dieser Stelle die Zufahrt zum Gebäude Im Niederfeld 20 unbeeinträchtigt. Bild: geoportal.frankfurt.de Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2649 2022 Die Vorlage OF 104/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufbringen des Piktogramms „Achtung Kinder“ auf der Straße Am Ohlenstück

05.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 79/13 vom 19.06.2022 Betreff: Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" auf der Straße Am Ohlenstück Der Magistrat wird gebeten, zeitnah an allen drei Zufahrten zur Straße Am Ohlenstück das Piktogramm "Achtung Kinder" auf den Asphalt aufzubringen. An allen drei Kreuzungen Erlenbacher Stadtweg, Neue Fahrt und Niedereschbacher Straße wechselt Tempo 30 in den verkehrsberuhigten Bereich. Um das allen Verkehrsteilnehmern deutlicher zu machen, ist das Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" unbedingt erforderlich. Des Weiteren sollte der aus Harheim kommende Radweg an der Kreuzung Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg durch rote Farbe kenntlich gemacht werden. Begründung: Die Straße Am Ohlenstück führt durch das komplette Neubaugebiet Westrand. Aufgrund der Bauweise ist es ein verkehrsberuhigter Bereich geworden, was sehr zu begrüßen ist. Da in ganz Nieder-Erlenbach sonst fast durchgängig Tempo 30 gilt, ist das zusätzliche Piktogramm wichtig, um alle Verkehrsteilnehmer auf die Veränderung aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2569 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach

27.06.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2343 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 10.06.2022 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Vorgang: OM 1297/22 OBR 14; ST 905/22; V 137/21; OBR 14; ST 1048/22 Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme vom 19.04.2022, ST 905, zu überdenken und der mit der Vorlage vom 10.01.2022, OM 1297, vorgetragenen Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und dabei insektenfreundliche Beleuchtung einzusetzen, da es sich auf dem Teilstück zwischen dem Erlenbacher Stadtweg 90 und dem Ortseingang Nieder-Erlenbach um einen ausgewiesenen Schulweg handelt. Begründung: Die Begründung des Magistrats gemäß seiner Stellungnahme vom 19.04.2022, ST 905, diesen Schulweg unbeleuchtet zu lassen, konterkariert die Ausführungen des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.04.2022, ST 1048, ein Stück Wirtschaftsweg als Schulweg zum geplanten Neubau des Gymnasiums Nord zu beleuchten, damit alle Schülerinnen und Schüler sicher und selbstständig die Schule erreichen können. Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen Harheim und Nieder-Erlenbach wird intensiv genutzt und ist unter anderem als Schulweg ausgewiesen. Eine energieeffiziente und naturverträgliche Beleuchtung des oben bezeichneten Streckenabschnitts, idealerweise mittels insektenfreundlicher Solarstraßenleuchten, würde der Nutzung als ausgewiesener Schulweg gerecht werden und das Sicherheitsgefühl sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer bei Dunkelheit enorm erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.09.2021, V 137 Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1297 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 905 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1048 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2323 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 767

OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufbringen des Piktogramms „Achtung Kinder“ auf der Straße Am Ohlenstück

19.06.2022 · Aktualisiert: 02.08.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 79/13 Betreff: Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" auf der Straße Am Ohlenstück Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah an allen drei Zufahrten zur Straße "Am Ohlenstück" das Piktogramm "Achtung Kinder" auf den Asphalt aufzubringen. An allen drei Kreuzungen "ErlenbacherStadtweg", "Neue Fahrt" und "Niedereschbacher Straße" wechselt Tempo 30 in den verkehrsberuhigten Bereich. Um das allen Verkehrsteilnehmern deutlicher zu machen, ist das Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" unbedingt erforderlich. Begründung: Die Straße "Am Ohlenstück" führt durch das komplette Neubaugebiet Westrand. Aufgrund der Bauweise ist es ein verkehrsberuhigter Bereich geworden, was sehr zu begrüßen ist. Da in ganz Nieder- Erlenbach sonst fast durchgängig Tempo 30 gilt, ist das zusätzliche Piktogramm wichtig, um alle Verkehrsteilnehmer auf die Veränderung aufmerksam zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 13 am 05.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2022 Die Vorlage OF 79/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Des Weiteren sollte der aus Harheim kommende Fahrradweg an der Kreuzung Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg durch rote Farbe kenntlich gemacht werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach

10.06.2022 · Aktualisiert: 08.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 88/14 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 905 vom 19.04.2022 zu überdenken und der mit der OM 1297 vom 10.01.2022 vorgetragenen Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und dabei insektenfreundliche Beleuchtung einzusetzen, da es sich auf dem Teilstück zwischen dem Erlenbacher Stadtweg 90 und dem Ortseingang Nieder-Erlenbach um einen ausgewiesenen Schulweg handelt. Begründung: Die Begründung des Magistrats gemäß seiner ST 905 vom 19.04.2022, diesen Schulweg unbeleuchtet zu lassen, konterkariert die Ausführungen des Magistrats in seiner ST 1048 vom 29.04.2022, ein Stück Wirtschaftsweg als Schulweg zum geplanten Neubau des Gymnasiums Nord zu beleuchten und damit für alle Schülerinnen und Schüler sicher und selbständig erreichbar zu machen. Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen Harheim und Nieder-Erlenbach wird intensiv genutzt und ist unter anderem als Schulweg ausgewiesen. Eine energieeffiziente und naturverträgliche Beleuchtung des oben bezeichneten Streckenabschnitts, idealerweise mittels insektenfreundlicher Solarstraßenleuchten, würde der Nutzung als ausgewiesener Schulweg gerecht werden und das Sicherheitsgefühl sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer bei Dunkelheit enorm erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2343 2022 Die Vorlage OF 88/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU,1 SPD und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Urnbergweg

23.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2158 entstanden aus Vorlage: OF 75/14 vom 20.02.2022 Betreff: Instandsetzung des Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, den Urnbergweg, insbesondere die letzten Ausläufer, bevor dieser in den Feldweg gen Nidda mündet, instand zu setzen, sodass die Anwohner trockenen Fußes ihre Häuser erreichen können. Begründung: Der Zugang zu den Häusern Im Niederfeld 110 bis 126 ist ausschließlich über den im Anhang skizzierten Feldweg/Ausläufer des Urnbergweg möglich. Dieser befindet sich offensichtlich in einem sehr schlechten Zustand. Die hier befindlichen Gefahrenstellen (Löcher, Unebenheiten und dadurch entstehende Pfützen) wurden zwar mit Warnbaken markiert, jedoch wurde die Ursache bis dato nicht behoben. (siehe Foto und Lagebeschreibung) Quellen: Eigene Aufnahme und Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1994 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wasserleitungen Korffstraße/Wasserrohrbruch

09.05.2022 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 84/14 Betreff: Wasserleitungen Korffstraße/Wasserrohrbruch Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu berichten: Was war Ursache für den Wasserrohrbruch in der Korffstraße in der KW 18? Ist angesichts der einzelnen Probleme, die der Mainova laut der ST 863 vom 8.5.2017 bekannt sind, nicht doch das Vorziehen der Erneuerung der Wasserleitungen in der gesamten Korffstraße ratsam? Begründung: Der Wasserrohrbruch vom 4. Mai 2022 hat insbesondere viele Benutzer der Buslinien vor unübersehbare Schwierigkeiten gestellt, da mehrere Tage für Busse keine Umleitung möglich war? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 407 2022 Die Vorlage OF 84/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wasserleitung Korffstraße

09.05.2022 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 86/14 Betreff: Wasserleitung Korffstraße Der Ortsbeirat fragt unter Bezugnahme auf die Ortsbeiratsanfrage 46/14 vom 16.12.2016 und die darauf erfolgte Stellungnahme ST863 vom 8.5.2017, ob der Magistrat die Wasserleitung in der Korffstraße weiterhin als "nicht auffällig" einstuft. Begründung: Die Nachfrage erfolgt, weil die Korffstraße im Mai 2022 mehrere Tage aufgrund eines Wasserrohrbruchs gesperrt werden musste, was zu erheblichen Einschränkungen des Verkehrs, insbesondere der Buslinie 28 geführt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 86/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/14 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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