Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg
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Bisheriger Verlauf
13.11.2023
28.11.2023
29.07.2024
29.07.2024
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 143/13 vom 13.11.2023
Betreff: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg
Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle "Hohe Brück" vorzunehmen. Diese Maßnahme ist für die Sicherheit der Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig. Begründung:
Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder-Erlenbach Tempo 30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L 3008 kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt. Insbesondere für Schulkinder kann die Überquerung des Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Der Magistrat wird gebeten, die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren Querungshilfe zu entschärfen. Diese Maßnahme wird einfahrenden Autofahrern deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1442
Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 13 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1