Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am Erlenbacher Stadtweg, um die Sicherheit der Schulkinder zu erhöhen. Die Maßnahme ist notwendig, da trotz Tempo 30 einige Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbegrenzung missachten, was zu gefährlichen Situationen führt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt mit der Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle Hohe Brück zu beauftragen. Diese Massnahme ist für die Sicherheit der Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig.
Begründung
Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder Erlenbach Tempo 30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L3008 kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt. Für Schulkinder insbesondere kann die Überquerung des Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Wir bitten das zuständige Amt die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren Querungshilfe zu entschärfen: Diese Maßnahme wird einfahrenden Autos deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2023Sie sind hierOFOF 143/13Querungshilfe Erlenbacher StadtwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. November 2023OMOM 4826Querungshilfe Erlenbacher StadtwegDirektanregung
- 29. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1442Querungshilfe Erlenbacher StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme