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Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für NiederEschbach

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Aufnahme einer Solardachpflicht in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OF_213-15_2023
17.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für NiederEschbach

Details im PARLIS OM_3575_2023
12.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach

Details im PARLIS ST_1296_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 213/15 vom 01.02.2023

Betreff: Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Stadtteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal/-Harheimer Weg) um eine Solardachempfehlung möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlich zu errichtenden Gebäude zu ergänzen.

Begründung:

Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachempfehlung nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Fotovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Fotovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachempfehlung für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachempfehlung nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1296
Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 79-3