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Schulweg Phillip-Schnell-Straße/Hermannspforte

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Philipp-Schnell-Straße 47" zu führen, um einen öffentlichen Gehweg entlang der Grundstücksgrenze zur Straße "Hermannspforte" zu erreichen. Dies ist notwendig, da der bestehende Gehweg nicht den aktuellen Anforderungen entspricht und eine wichtige Verbindung für Fußgänger darstellt.

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Zu dieser Straße geht es weiter

Philipp-Schnell-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.

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Neues zu Philipp-Schnell-Straße per E-Mail

Antrag

Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Philipp-Schnell-Straße 47" zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zu Gunsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße "Hermannspforte" zu erreichen.

Begründung

Die "Hermannspforte" hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. 1,00 m, die den Anforderungen an öffentliche Gehweg gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 m. Die "Hermannspforte" ist neben der Straße "Am Auweg" und der "Spitzenstraße" eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter 6 Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o.g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 m) entlang der Grenze zur "Hermannspforte" zu erreichen. Sollten die Gespräche nicht erfolgversprechend sein, sind andere Optionen zu prüfen (Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB, Veränderungssperre nach § 14 BauGB und Aufstellung eines Bebauungsplanes).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2023Sie sind hier
    OFOF 130/14Schulweg Phillip-Schnell-Straße/Hermannspforte
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. März 2023OMOM 3642Schulweg PhilippSchnellStraße/HermannspforteDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 19 · 13.03.2023
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3642 2023 Die Vorlage OF 130/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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