Meine Nachbarschaft: In der Römerstadt
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Vorlagen
Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3813 entstanden aus Vorlage: OF 267/8 vom 08.03.2023 Betreff: Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was mit dem ehemaligen Kiosk/der Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße passiert und ob der Kiosk/die Trinkhalle wieder genutzt werden kann. Begründung: Der Kiosk/die Trinkhalle steht seit mehreren Jahren leer und verwahrlost. Nach der Schließung der nahe gelegenen Tankstelle befindet sich nun keine Möglichkeit mehr für die Anwohner, sich mit aktuellen Zeitungen in ihrer Nähe einzudecken. Es wäre gut, wenn dieser Kiosk wieder öffnen könnte. Bild: CDU-Fraktion Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 169 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OM 3813 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2
Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 256/8 vom 06.02.2023 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) die Markierung so verändert werden kann, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße (vom Windigen Eck kommend) fortgesetzt werden kann. So kann die Parkmarkierung z. B. rechts bei Hausnummer 40 bis 44, links von der Schutzschranke bei Hausummer 47 bis 53, rechts vom Karl-Perott-Platz (46) bis Ende Hausnummer 56 erfolgen, links verbleiben vier Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/Antoninusstraße. Der Magistrat wird gebeten , so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perott-Platz ist. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1446 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4914 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Was wird aus dem kleinen Zentrum in Alt-Praunheim?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 267/7 Betreff: Was wird aus dem kleinen Zentrum in Alt-Praunheim? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es Initiativen des Magistrats gegenüber der Geschäftsleitung der Frankfurter Sparkassen, um das desolate Bild des zerstörten Eingangsbereichs der Sparkasse Praunheim zu beseitigen? - Gibt es Konzepte, was in Zukunft mit den aufgegebenen Räumlichkeiten der ehemaligen Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen geschehen soll? - Gibt es einen Ansprechpartner für lokale Wirtschaftsförderung insbesondere für die Gestaltung der Ortsmitten in den Stadtteilen, der Interessierte und den Ortsbeirat beraten könnte? Begründung: Seit dem Überfall auf die Filiale der Frankfurter Sparkasse in Alt Praunheim im November 2022 ist der Eingangsbereich durch massive Zerstörung gekennzeichnet. Damit ist zugleich die Ortsmitte getroffen. Neben solchen Trümmern ist Einkaufen wenig attraktiv. Es braucht dringend eine Initiative, um die Zerstörung zu beseitigen und zeitnah ein Konzept, wie der Platz und die Räumlichkeiten der Filiale für den Stadtteil genutzt werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 628 2023 Die Vorlage OF 267/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter dem zweiten Spiegelstrich des Tenors nach den Worten "in Praunheim" die Worte "und Hausen" gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenUmsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der RosaLuxemburgStraße zwischen Miquelknoten und Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3526 entstanden aus Vorlage: OF 447/9 vom 30.01.2023 Betreff: Umsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4793/19 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Bemühungen seinerseit s in den letzten drei Jahren unternommen wurden, um eine verbesserte städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu erwirken. Darüber hinaus wird er gebeten, in Umsetzung des iSTEK-Beschlusses "Leitprojekt: Stadtwerkstatt einrichten und etablieren", der den Magistrat beauftragt, den Fachdialog auch zu regionalen Themen mit der Öffentlichkeit zu stärken, in Kooperation mit den lokalen Expertinnen und Experten des Quartiersmanagements, die zu diesem Thema bereits in einem Austausch mit den Bürgern stehen, zeitnah eine Stadtwerkstatt im Stadtteil Ginnheim zum Thema "Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda" einzurichten. Aus diesem Dialog sollen auch konkrete Projekte und Maßnahmen mit einem Ablaufplan für ihre Umsetzung vorbereitet werden. Im Koalitionsvertrag von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde sich darauf verständigt, das Instrument der Stadtteilwerkstätten als Bestandteil einer Weiterentwicklung des iSTEK auf Stadtteilebene durch sogenannte Stadtteilentwicklungskonzepte zur Anwendung zu bringen. Der Magistrat wird daher gebeten, neben der Durchführung einer Stadtteilwerkstatt auch die Erstellung eines solchen Stadtteilentwicklungskonzeptes für Ginnheim zu prüfen. Begründung: Der Auftrag, eine städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu verfolgen, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, erteilt. In diesem heißt es unter Ziffer IV.: "Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung koordiniert und ressortübergreifend vorzubereiten." Die oben genannte Maßnahme wird als eine von vier Zielvorstellungen für den Schwerpunktraum "Mitte-Nord" genannt. Unter Ziffer VIII. wurde außerdem beschlossen: "Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung." Dies ist leider bisher noch nicht geschehen und die Bemühungen des Magistrats wurden bisher nicht sichtbar. Ferner wurde der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, unter Ziffer III. beauftragt, "die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ aufgeführten Leitprojekte und -initiativen umzusetzen." Eines dieser Leitprojekte lautet "Stadtwerkstatt einrichten und etablieren". Dieses Format würde einen guten Rahmen bilden, den Dialog zu oben genanntem Thema zu führen und für die konkrete Umsetzung Fortschritte zu machen. Zu Stadtteilentwicklungskonzepten wurde im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition vereinbart: "Wir werden das iSTEK in einem nächsten großen Entwicklungsschritt unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf die Stadtteile herunterbrechen und dort, wo Projekte anstehen, Stadtteilwerkstätten durchführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61-0
„DemokratieWagen“ im Ortsbezirk 9: Visionen für Ginnheim im Stadtteil zeigen und diskutieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3561 entstanden aus Vorlage: OF 448/9 vom 30.01.2023 Betreff: "DemokratieWagen" im Ortsbezirk 9: Visionen für Ginnheim im Stadtteil zeigen und diskutieren Das Quartiersmanagement in Ginnheim hat mit Menschen aus der Nachbarschaft zeichnerische Visionen für das Gebiet unter der Rosa-Luxemburg-Straße gesammelt. Ergebnisse wurden in der Ausstellung "Stadt-Blicke" im Historischen Museum Frankfurt ausgestellt. Der Magistrat wird (auch unter Verweis auf das iSTEK-Leitprojekt "städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda") gebeten, das Quartiers- management und den Ortsbeirat in dem Anliegen zu unterstützen, die Zeichnungen, die die Menschen aus der Nachbarschaft angefertigt haben, auch im Stadtteil Ginnheim auszustellen und den Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils darüber zu unterstützen, wie diese Visionen Wirklichkeit werden könnten und wie sie sich dabei einbringen könnten. Ferner wird der Magistrat um entsprechende Unterstützung , zum Beispiel in Bezug auf die Bereitstellung benötigter Abstellflächen, gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1046 Aktenzeichen: 51
Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 262/8 Betreff: Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Straßen, die an den Erich Ollenhauer Ring angrenzen (Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Ernst-Kahn-Straße (alle drei inclusive der Wendehämmer), Titusstraße (mit den angrenzenden Nebenstraßen z.B. Konstantinstraße, Tacitusstraße) weiträumig mit Anwohnerparkplätzen zu versehen. Die Anwohner-Parkzeiten sollen Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der oben genannten Straßen haben wenig freie Parkflächen zur Verfügung, da sowohl Mitarbeiter des Nordwestzentrums als auch dessen Besucher die Parkgebühren für die großzügig vorhandenen günstigen Parkflächen in der Garage des Nordwestzentrums vermeiden wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesen„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0
ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 237/8 vom 10.01.2023 Betreff: ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen! Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG zu veranlassen, wieder Besuchszeiten im ServiceCenter Nord "In der Römerstadt 131" anzubieten. Begründung: Seit Beginn der Coronapandemie ist das ABG-Büro "In der Römerstadt 131" für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorsprachen für Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel in der Siedlung Römerstadt, sind nur telefonisch über die Hotline der ABG möglich oder Nachrichten können über ein abweisend gestaltetes Kontaktformular abgeschickt werden. Das ist unpersönlich und nicht kundenfreundlich. Da es sich bei der ABG um eine Gesellschaft in städtischem Besitz handelt, sollten die Servicebedingungen besser sein. Der Hinweis auf der ABG-Homepage, das Besucherzentrum sei wegen Corona geschlossen, kann angesichts der mittlerweile endemischen Lage kaum noch seriös erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1288 Beratung im Ortsbeirat: 8
Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt mitbedenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3480 entstanden aus Vorlage: OF 239/8 vom 10.01.2023 Betreff: Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt mitbedenken Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm zur Sanierung der Siedlung Römerstadt (Bewerbung UNESCO-Weltkulturerbe) auch eine Planung für eine möglichst barrierefreie Passierbarkeit des Straßen- und Wegenetzes der Wohnsiedlung zu erstellen, diese mit dem Denkmalschutz abzuwägen und dem Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Römerstadt sind Senioren, Menschen mit Einschränkungen, Familien mit Kinderwagen oder Radfahrende. Die Bemühungen um eine möglichst denkmalgerechte Sanierung der Siedlung Römerstadt dürfen nicht an der gelebten Realität der Bewohnerinnen und Bewohner vorbeigehen. Deshalb würde der Ortsbeirat es sehr begrüßen, wenn da, wo es geht, barrierefreie Übergänge - zum Beispiel bei Durchgängen zwischen Am Forum, Im Heidenfeld und An der Ringmauer - mit geplant und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 171 Beratung im Ortsbeirat: 8
Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3488 entstanden aus Vorlage: OF 253/8 vom 25.01.2023 Betreff: Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen Der Magistrat als aufsichtsführendes Gremium wird aufgefordert, die Umbaumaßnahmen der ABG, die den Mietern im Erdgeschoss der Häuser Im Weimel 2 und 4 - kurzfristig im Dezember für Ende Januar diesen Jahres 2023 - angekündigt wurden, nicht durchzuführen und abzusagen: Die ebenerdige Loggia mit dem Terrassenvorsprung von circa 50 Zentimetern soll nicht mit einer Brüstung umzäunt werden. Außerdem wird die ABG verpflichtet, bei allen Umbau- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Nordweststadt rechtzeitig eine Informationsveranstaltung durchzuführen und das Gespräch mit den Mietern zu suchen. Begründung: Alle drei Wohnblocks: Im Weimel 2 und 4, 6 und 8, In der Römerstadt 166 und 168, die rund um eine Grünfläche auf der Tiefgarage liegen, haben in den Erdgeschosswohnungen eine ebenerdige Loggia mit einem Austritt auf eine davor liegende Grünparzelle. Diese Parzellen mit einer Tiefe von etwa fünf bis sechs Meter sind deutlich von der großen Rasenfläche in der Mitte bzw. auf der Tiefgarage abgegrenzt. Die Begrenzung ist heute noch sichtbar, z. B. durch Kirschlorbeerbüsche. Die Pflege der Grünparzelle und der begrenzenden Büsche vor dem Terrassenaustritt wurde von den meisten Erstmietern (1965) selbst übernommen nach Rücksprache mit dem städtischen Vermieter. So ist bis heute eine vielfältige Nutzung entstanden: Beete mit sorgfältig ausgewählten Blühpflanzen, blühende Sträucher, Gräser und Blattpflanzen mit Rankengittern, Sandkästen für Kleinkinder, Gartentische unter Büschen etc. Anfang Januar dieses Jahres, nach der Ankündigung, eine Brüstung auf dem Terrassenaustritt anzubringen, wurden die Pflanzen und Büsche der Häuser Im Weimel 2 und 4 schon beschädigt und abgeschlagen. In einem Brief der ABG (Wagner/Wagner) vom 10.01. dieses Jahres wird darauf verwiesen, dass ein Einverständnis der Mieter nicht erforderlich sei und die vorgelagerten Grünflächen nicht zum Mietvertrag gehörten. Mit diesem Vorgehen wird eine vielfältige Bepflanzung und Nutzung der kleinen Grünparzellen nach jahrzehntelanger Duldung durch den/die Vermieter plötzlich aufgekündigt, es werden auch alte Absprachen mit dem Vermieter ignoriert. Insbesondere aber ist der Sinn der baulichen Maßnahme anzuzweifeln. Hier wird ein ebenerdiger Austritt aus einer Loggia mit einer Balkonbrüstung eingerüstet, was die Sicherheit vor Einbruch und Diebstahl keinesfalls erhöht, aber für die Bewohner den Zugang zu Grünpflanzen, Luft und Erholungsfreiflächen deutlich erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2328 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-40
Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 9-1
Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 243/7 Betreff: Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrende und der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Praunheim, In der Römerstadt und Ohlengarten sowie dem angrenzenden Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: - Erneuerung der Fahrradpiktogramme ab Ende des Fahrradwegs In der Römerstadt bis zur Kreuzung mit der Straße Alt-Praunheim - Rotfärbung der Fahrradwege im Kreuzungsbereich bis in die anschließenden Straßen - Einrichtung einer sicheren Fahrradverbindung und entsprechender Kennzeichnung durch die Straße Ohlengarten, die an den bestehenden Fahrradweg an der Haingrabenstraße anschließt z.B. durch Umbau und Neugestaltung des sehr großflächigen gepflasterten Fußgängerbereich im östlichen Einmündungsbereich - Fahrradpiktogramme auf der Straße Alt-Praunheim oder Fortführung des Radschutzstreifens nach der Kreuzung, dort wo der bisherige Fahrradweg endet bis zum Beginn des bestehenden, abgetrennten Fahrradwegs nach der Einmündung Augustenburgstraße - Unterbindung des gesetzwidrigen, kreuzungsnahen Parkens (nach § 12 Abs. 3 StVO) in der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum direkt hinter der Kreuzung, z.B. durch entsprechende Fahrbahnmarkierung. - Dem Ortsbeirat so bald wie möglich eine Zeitplanung für die Maßnahmen aus dem Radkonzept Nord im Ortsbezirk 7 vorzulegen und dabei auch die betreffende Kreuzung zu berücksichtigen. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbieger aus Alt-Praunheim in die Römerstadt zurückgebaut und der Radverkehr im Ohlengarten in beide Richtungen ermöglicht werden kann. Begründung: An der großen Kreuzung Alt Praunheim / Ohlengarten / In der Römerstadt treffen Autofahrende, Radfahrende und zu Fuß gehende Menschen aus verschiedenen Richtungen aufeinander. Der Verkehr aus der Römerstadt biegt halb rechts und ganz rechts ab und achtet dabei vor allem auf den Verkehr aus Alt-Praunheim, kurz vor diesem Bereich endet der abgegrenzte Radweg auf der Straße In der Römerstadt, der Radverkehr wird auf die Straße geleitet. Dies wird vom motorisierten Verkehr leicht übersehen, was Radfahrenden im Kreuzungsbereich gefährdet. Deutliche Fahrbahnmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen. Auch Radfahrende, die auf der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum oder in den Ohlengraben unterwegs sind, werden trotz übersichtlicher Kreuzung leicht übersehen, da die Fahrradmarkierung erst an der Kreuzung beginnt und der motorisierte Verkehr Richtung Römerstadt diese Radmarkierung wegen des freilaufenden Rechtsabbiegers kreuzt und der Verkehr im Verlauf der Straße Alt-Praunheim vor allem auf den Verkehr aus der Römerstadt achtet. Die farbliche Markierung soll die Aufmerksamkeit verstärken und so den Radverkehr im Kreuzungsbereich sicherer machen. Die Verbindung des Ohlengrabens zur Haingrabenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da der Fahrradweg der Haingrabenstraße nicht direkt erreichbar ist. Der Einmündungsbereich des Ohlengrabens in die Haingabenstraße ist verengt, der gepflasterte Fußgängerbereich sehr großflächig angelegt. Hier wäre Platz für eine Radwegführung als Verbindung zum Fahrradweg an der Haingrabenstraße. Darüber hinaus stellt der Ohlengraben eine direkte Verbindung vom Praunheimer Friedhof und den nördlichen Grünflächen zum Ostrand von Praunheim Richtung Römerstadt und Heddernheim dar. Die Straße ist aktuell nur als Einbahnstraße Richtung Haingrabenstraße befahrbar. Die Ermöglichung der Nutzung des Ohlengrabens für Radfahrende in beiden Richtungen würde die fahrradwegfreie Strecke in diesem Bereich erheblich verkürzen und die für Radfahrende gefährliche Durchfahrt durch Alt-Praunheim vermeiden. Die Straße Alt-Praunheim zwischen der Kreuzung Ohlengraben bis zur Einmündung der Augustenburgstrasse erlaubt nicht so ohne weiteres die Einrichtung eines abgetrennen Radwegs, hier soll durch die Verhinderung von unerlaubtem Parken im Kreuzungsbereich und durch die Fahrradpiktogramme die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden. Insgesamt dienen die Maßnahmen auch der Verkehrssicherheit, der durch weitere Schilder nicht beizukommen ist. Bisher ist die Kreuzung nicht im Bericht der Unfallkommission als Unfallsschwerpunkt aufgeführt. Darauf sollte allerdings auch nicht gewartet, sondern vorher gehandelt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3288 entstanden aus Vorlage: OF 324/12 vom 31.10.2022 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen Der Magistrat wird gebeten, vor der Judith-Kerr-Schule mittels Bodenmarkierungen deutlich auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen und vor spielenden Kindern zu warnen. Dies sollte nicht nur in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee an beiden Enden der Tempo-30-Zone geschehen, sondern auch in der Graf-von-Stauffenberg-Allee für die von der Rosa-Luxemburg-Straße herannahenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeuge. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Judith-Kerr-Schule beispielsweise mittels einer Verkehrsinsel (aufgepflastertes Blumenbeet) möglich ist - analog zu der Lösung, die in der Straße Zur Kalbacher Höhe gefunden und umgesetzt wurde -, ohne dabei auf die bestehenden Fahrradschutzstreifen zu verzichten. Quelle: Google Begründung: Immer wieder kann beobachtet werden, dass Fahrzeuge im Bereich der Schule deutlich schneller als mit den erlaubten 30 km/h unterwegs sind. In der dunklen Jahreszeit sind die dort aufgestellten Tempo-30-Straßenschilder nicht sonderlich gut zu sehen, insbesondere, wenn man von der Graf-von-Stauffenberg-Allee kommend rechts in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee einbiegt. Eine Fahrbahnmarkierung könnte hier kurzfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, während längerfristig eine Verkehrsinsel die erforderliche Verkehrsberuhigung sicherstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 801 Aktenzeichen: 32 1
Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 295 entstanden aus Vorlage: OF 408/9 vom 04.12.2022 Betreff: Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu gewährleisten, dass die Einzelplanungen für die Strecke und die neue Station der U 4 im Bereich des U-Bahnhofs "Ginnheim" und bis zum U-Bahnhof "Niddapark" in eine integrierte Stadtplanung eingebettet werden, die auch den Bau der S-Bahn-Station "Ginnheim" und etwaige andere Planungen und Projekte berücksichtigt. In diesem Rahmen sollen insbesondere die städtebaulichen Probleme im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße herausgearbeitet sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet und möglichst in die jeweiligen Einzelplanungen integriert oder zumindest langfristig vorbereitet werden. Begründung: Der Ausbau der genannten Bahnhöfe und Strecken soll nicht zu einer Verschlechterung der ohnehin äußerst beklagenswerten städtebaulichen Situation führen und daher in eine übergreifende Rahmenplanung eingebettet werden, die sicherstellt, dass die Einzelmaßnahmen nicht das Ziel einer verbesserten städtebaulichen Qualität konterkarieren, sondern jeweils auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1091 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2729, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023 Aktenzeichen: 66-0
Zustand der Häuser Hadrianstraße 20 bis 44 (Siedlung Römerstadt)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3269 entstanden aus Vorlage: OF 225/8 vom 21.11.2022 Betreff: Zustand der Häuser Hadrianstraße 20 bis 44 (Siedlung Römerstadt) Vorgang: OM 2470/17 OBR 8; ST 1876/18; OM 6213/20 OBR 8; ST 1494/22 Der Magistrat wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass 1. die weißen Fassaden der Geschosswohnungsbauten Hadrianstraße 20 bis 44 einen ansehnlichen und nachhaltigen Anstrich erhalten; 2. das hinter den genannten Häusern im Bereich der Hausgärten zwischen den Gehwegplatten (z. B. hinter der Hausnummer 36) wuchernde Grün zurückgeschnitten und zukünftig regelmäßig gepflegt wird; 3. die hinter den Häusern verlaufenden Wege und die Hecken, z. B. im Bereich der Häuser Nummer 40 bis 42, besser gepflegt werden; 4. die schon 2018 vom Magistrat zugesagte Einhausung des Müllstandplatzes in Höhe der Hausnummer 20 endlich realisiert wird (vgl. Stellungnahme ST 1876/18, zuletzt Stellungnahme ST 1494/22). Begründung: Die bei einer Sanierung des ABG-Wohnblocks mit einer angeblich vor Schmutz schützenden, weißen Farbe gestrichenen Fassaden sehen mittlerweile schlimm aus. Die Farbe hinterlässt inzwischen über vielen Wohnungsfenstern ein Aussehen, als habe es dort gebrannt. Unterhalb der äußeren Fensterbänke ist die Originalfarbe nur noch einigermaßen zu erahnen, ganz zu schweigen von den rissigen Fensterbänken. Dieser Zustand ist für die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser wie auch für das Ensemble der Römerstadt-Siedlung nicht zumutbar. Ähnliches gilt für die ungepflegten Bereiche der Höfe und Gartenwege sowie die Hecken hinter dem Wohnblock. Auf die Verbesserung der Sperrmüllabfuhr und der Sauberkeit durch die nahe liegende Einhausung des Müllstandplatzes unterhalb der Brücke der Schnellstraße warten die Anwohnerinnen und Anwohner jetzt das fünfte Jahr seit dies vom Ortsbeirat erstmals vorgeschlagen wurde. Da momentan auch das Bewerbungsverfahren für das UNESCO-Weltkulturerbe läuft, muss der Zustand der Römerstadt-Siedlung hier verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1494 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 996 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40
Sanierung der Ernst-MaySiedlungWest: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 232/8 vom 23.11.2022 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können; - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können; - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wiederherzustellen. Begründung: Es ist nicht nur offensichtlich, dass die bauliche Substanz dieser Ernst-May-Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern auch dass die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen, z. B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind, sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als ein Meter hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Versetzen eines Altglascontainers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3327 entstanden aus Vorlage: OF 231/8 vom 22.11.2022 Betreff: Versetzen eines Altglascontainers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass einer der beiden Altglasc ontainer vom jetzigen Standort gegenüber der Hadrianstraße 3 zur abgepollerten Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer (Stirnseite von dem Gebäude An der Ringmauer 129) versetzt wird. Begründung: Zu Beginn der Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer wurde der Altglascontainer bis dahin an der Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer zur Grünfläche gegenüber dem Gebäude Hadrianstraße 3 versetzt. Nachdem die Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer abgeschlossen sind, sollte der Altglascontainer wieder an seinen alten Standort versetzt werden. Alternativ könnte der Altglascontainer vor dem Lichtmast am Weg von der Hadrianstraße zur Straße In der Römerstadt unterhalb der Mauer zur Römerstadtsiedlung (Rückseite von dem Gebäude An der Ringmauer 129) aufgestellt werden. An beiden Stellen ist ein "Zuparken" des Altglascontainers nicht gegeben, sodass eine ungehinderte Leerung jederzeit möglich ist. Der Altglascontainer wird an dieser Stelle benötigt, da die jeweils nächsten Altglascontainer sehr weit entfernt stehen und somit das Altglas im Müllcontainer landet. Ferner befindet sich in der Nähe ein Spielplatz und die Liegewiese. Die Nutzer dieser Freizeiteinrichtungen können nach dem Verlassen auf dem Heimweg ihre Altglasabfälle sachgerecht entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 776 Aktenzeichen: 66 5
Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStraßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3127 entstanden aus Vorlage: OF 213/8 vom 23.10.2022 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z. B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße In der Römerstadt soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant/die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845 bis 1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärungsschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Erklärungsschilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 670 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 62 2
Benennung eines Weges und eines Platzes in Erinnerung an die Familie von Riedt - den Erbauern des Heddernheimer Schlosses -
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 212/8 Betreff: Benennung eines Weges und eines Platzes in Erinnerung an die Familie von Riedt - den Erbauern des Heddernheimer Schlosses - Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob 1. der dem Heddernheimer Schloss vorgelagerte, sogenannte Stiftsgarten nach der Tochter derer von Riedt "Philippine-von-Riedt-Park" benannt werden kann, 2. der noch namenlose Platz hinter dem Vereinshaus der Fidelen Nassauer, Wenzelweg 21 in "Wilhelm-von-Riedt-Platz" benannt werden kann. Quelle: privates Foto Begründung: Philipp Wilhelm von Riedt war derjenige, der Heddernheim nach dem 30-jährigen Krieg wiederbelebte, für eine geordnete Weiterentwicklung sorgte und sich auch um Harmonie für ein friedliches Nebeneinander der Religionen einsetzte. Heddernheim war während des Dreißigjährigen Krieges von schwedischen Truppen zum Teil zerstört worden. Er und seine Erben waren die Nachfahren der Praunheimer Ritter. Als er 1764 starb, hinterließ er keinen männlichen Erben, Philiippine von Riedt heiratete den Freiherren Carl-Franz-Kaspar von Breidbach-Bürresheim, die von da an die Heddernheimer Lehnsherren waren und das Erbe der von Riedt's antraten. Sie nannten sich später auch ". . von Breidbach-Bürresheim genannt von Riedt". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenUNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 263 entstanden aus Vorlage: OF 200/8 vom 28.09.2022 Betreff: UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden. Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station "Römerstadt", die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbe-Bewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2234 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1031 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2473, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 66-6
Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2963 entstanden aus Vorlage: OF 209/8 vom 28.09.2022 Betreff: Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Bericht zukommen zu lassen, der detaillierte Auskunft gibt zu den Ausgrabungsfeldern und zu den Dokumentationen, die während des Sommers 2022 und bis heute auf dem o. a. Gelände bearbeitet wurden und werden. Begründung: Seit Beginn der Ausgrabungen zum Sommeranfang 2022 wurde das freigelegte und noch unbebaute Gelände intensiv erforscht, Deckschichten und neuzeitliche Einträge wurden abgetragen und im hinteren Teil der Fläche aufgeworfen. Nach Auskunft des Grabungsleiters soll die vollständige Dokumentation mit den ausgewerteten Ergebnissen aber erst Anfang 2024 vorliegen (in "Archäologie in Frankfurt am Main"). Der Ortsbeirat setzt sich für die Erhaltung bedeutender Artefakte ein und für eine Museumsdependance auf diesem Gelände, die die Erinnerung an die römische Großstadt NIDA für die Frankfurter Bevölkerung, insbesondere für den Frankfurter Nordwesten, ermöglicht. Ohne die genauen Informationen über Fundstellen und dokumentierte römische Funde - und besonders angesichts des Zeitdrucks, das Gelände schon dieses Jahr für eine Bebauung frei zu geben -, ist es den Ortsbeiratsmitgliedern und interessierten Bürgern nicht möglich, über eine geeignete Fläche und die Art der musealen Präsentation zu beraten oder fachliche Stellungnahmen einzuholen oder über Vorschläge aus den Ämtern eine begründete Stellungnahme zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 730 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3
Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 198/8 Betreff: Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit und zu welchen Kosten (Investition, Wasserverbrauch, Bauunterhaltung) eine Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum (Wasserhaushaltsgesetz § 50 Absatz 1 neu) im Ortsbezirk 8 entsprochen werden kann; 2. welcher finanzielle Ausgleich nach dem Konnexitätsprinzip vom Bund zu erwarten ist. Aus Sicht des Ortsbeirates wären besonders folgende Standorte zu betrachten: - Der Stiftsgartenspielplatz in Heddernheim, sowie an den anderen öffentlichen Spielplätzen im Ortsbezirk - Die historische Gemaa Pump in Alt-Heddernheim - Der Festplatz am Bubeloch in Heddernheim/Niddawiese - Der Martin-Luther-King Park in Niederursel - Der Zugang zum Eschersheimer Freibad am Ende des Alexander-Riese-Wegs/ Entlang der Fußgänger- und Radwege an der Nidda Begründung: Auch im Ortsbezirk 8 dominiert v.a. der Zierbrunnen. In den immer heißer werdenden Sommermonaten ist es aber wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zur Abkühlung zu geben und die nötige Trinkwasserversorgung zum Beispiel über Brunnen sicherzustellen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will hierzu die Verantwortung in die Hände der Kommunen legen. Es ist wichtig die Gegebenheiten zu prüfen um möglichst zeitnah dem Gesetz entsprechen zu können und den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung zu stellen. Dabei ist der örtliche Bedarf und die technische Durchführbarkeit zu berücksichtigen. Da der Bund diese öffentliche Aufgabe den Kommunen zuordnet, wo dann die Kosten entstehen, muss dieser jedoch einen finanziellen Zuschuss leisten, damit die wünschenswerten Anlagen auch bezahlt werden können. Experten rechnen mit durchschnittlich 15.000 Euro pro Brunnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2022, OF 192/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 519 2022 1. Die Vorlage OF 192/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 198/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Annahme); 2 SPD und fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenAuskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134"
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 210/8 Betreff: Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen, betreffend Bebauungspläne auf dem o.g. Gelände, zu beantworten: Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o.g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich ? Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe ? Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände ? Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten? Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden ? Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten ? Begründung: Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 521 2022 Die Vorlage OF 210/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2704 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 31.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen; 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten" oder "Stopp"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 152/23 ) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2705 entstanden aus Vorlage: OF 189/8 vom 24.08.2022 Betreff: Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten Der Magistrat wird beauftragt, die Spielflächen entlang der Grünanlage Tacitusstraße aufzuwerten und mit Schülerinnen und Schülern, Anwohnerinnen und Anwohnern, der zuständigen Kinderbeauftragten sowie einem Landschaftsarchitekturbüro eine Neuanlage als ökologisches Projekt durchzuführen. Dabei ist der Bolzplatz als solcher zu erhalten. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dieser großzügigen Grünfläche, deren Spielareale vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen Heddernheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße gedacht sind, gibt es einen Bolzplatz, Tischtennisplatten und einen Sandkasten. Die Fußballtore und die Tischtennisplatten sind in die Jahre gekommen, aber noch gebrauchsfähig, während der Sandkasten dringend erneuert werden muss. Die Anlage ist großzügig für kleine Spaziergänge und eignet sich im nördlichen Bereich als Erholungs- und Aktivfläche. Das gemeinsam und unter Federführung der Stadt erarbeitete Konzept soll Vorschläge für insektenfreundliche Anpflanzungen, Wegführungen und möglichst inklusive Spielgeräte enthalten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit etwa mit dem Hochhaus Tacitusstraße 90 und den anderen direkten Anliegern sowie mit jungen Menschen und der Kinderbeauftragten könnte den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass der Magistrat die zusätzlich bewilligten Haushaltsmittel für die Neuanlage von Spielplätzen auch in Heddernheim einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 37 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 112 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 669 Aktenzeichen: 67 2
Wiederaufstellung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle „Mithrasstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2505 entstanden aus Vorlage: OF 185/8 vom 21.06.2022 Betreff: Wiederaufstellung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle "Mithrasstraße" Der Magistrat wird beauftragt, dass das Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Mithrasstraße" (in Fahrtrichtung Heddernheim, an der Ecke In der Römerstadt/Mithrasstraße) mit den Sitzgelegenheiten und einem Abfallbehälter wieder aufgebaut wird. Begründung: Im Frühjahr 2022 wurde das Wartehäuschen wegen Tiefbauarbeiten (Erneuerung der Erdstromkabel) abgebaut und die Haltestelle verlegt. Ende Mai wurden die Bauarbeiten abgeschlossen und die Haltestelle wieder an den ursprünglichen Standort verlegt. Es fehlt nur noch das Wartehäuschen mit der entsprechenden Infrastruktur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2576 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 13
Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Betreff: Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz Vorgang: V 286/22 OBR 8; ST 909/22; V 287/22 OBR 8; ST 1083/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Auswirkungen ein Wohnungsbauprojekt In der Römerstadt 74-76 (frühere Freie Tankstelle) im Rahmen der maximal bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten (Befreiung vom Bebauungsplan und drei Vollgeschosse) auf die Auslastung des Kanalsystems in diesem Bereich und damit insbesondere auf die Überstauhäufigkeit in den Straßen In der Römerstadt, Severusstraße, Nesselbuschstraße, Im Heidenfeld, An der Ringmauer und Am Forum hätte und welche Netzertüchtigungen ggf. erforderlich wären. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner, auch jene die auf ihren Liegenschaften bereits gute Vorkehrungen getroffen haben (Versickerungsflächen, Rückstauklappen etc.), sind aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse verunsichert, inwieweit das Kanalnetz zusätzliche Wohn- oder Gewerbeliegenschaften in diesem Bereich entwässern kann. Um eine sachdienliche Auskunft dazu wird gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 448 2022 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUpdate für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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