Meine Nachbarschaft: Im Trutz Frankfurt
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Vorlagen
Belastung der Westend-Bewohner
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenWohin mit Pkw, deren Parkplätze vernichtet werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 449/2 Betreff: Wohin mit Pkw, deren Parkplätze vernichtet werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo die PKW, deren Parkplätze im Grüneburgweg vernichtet werden sollen, in Zukunft abgestellt werden sollen; ob - und in welchem physikalischen Prozeß - diese PKW gar keine Parkplätze mehr benötigen, da sie spurlos verdampfen; wo diejenigen PKW, die in den umliegenden Stadtvierteln ihren Parkplatz verlieren, weil die aus dem Grüneburgweg vertriebenen dort abgestellt werden, nun ihrerseits bleiben sollen; ob zur Entlastung die Errichtung von Quartiersgaragen - möglichst vor Wegfall der Parkplätze - geplant ist; oder ob geplant ist, in Zukunft PKW-Besitzer zwangsweise zu enteignen und ihnen die Benutzung eines Fahrrades vorzuschreiben. Begründung: Durch den Umbau des Grüneburgwegs zum Fahrradparadies fallen über 100 Parkplätze weg. Die PKW, die diese Parkplätze bisher nutzen, verschwinden nicht einfach, sondern sie werden auf anderen Parkplätzen abgestellt. Und natürlich versuchen die PKW-Besitzer, möglichst in den umliegenden Straßen einen Platz zu finden. Dort ist aber ebenfalls schon seit Jahren Parkraum rar, weshalb die nun aus dem Grüneburgweg Verdrängten ihrerseits in den umliegenden Straßen parkende Einwohner weiter verdrängen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 449/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 449/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenAlle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenMuss der REWE-Markt den Grüneburgweg verlassen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 454/2 Betreff: Muss der REWE-Markt den Grüneburgweg verlassen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der REWE-Markt im Grüneburgweg erhalten werden kann, wenn durch die Diagonalsperre am Trutz eine Belieferung unmöglich wird. Begründung: Zur Belieferung des REWE-Marktes müssen LKW vom Grüneburgweg aus rückwärts in den nördlichen Trutz einschwenken, um mit der Ladefläche vor dem Anliefertor des Marktes stehen zu können. Die Diagonalsperre macht dies unmöglich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenSparkasse am Reuterweg muss bleiben!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 455/2 Betreff: Sparkasse am Reuterweg muss bleiben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Frankfurter Sparkasse 1822 einzuwirken, um die Filiale Reuterweg / Ecke Grüneburgweg zu erhalten. Begründung: Die Bevölkerung des umliegenden Wohngebietes weist einen hohen Anteil an älteren Menschen auf - und darunter zahlreiche Gehbehinderte -, denen weite Wege zur Bankfiliale schwer fallen. Nachdem bereits die Commerzbank auf der Eschersheimer Landstraße und die Deutsche Bank im Grüneburgweg ihre Filialen geschlossen haben, wäre ein Wegfall nun auch der Sparkassenfiliale mit unannehmbaren Beschwernissen für große Teile der Bürgerschaft des östlichen Westends verbunden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenPseudowissenschaft in städtischem Auftrag?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 456/2 Betreff: Pseudowissenschaft in städtischem Auftrag? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Frankfurt University of Applied Sciences einzuwirken, daß die vor kurzem angelaufene "wissenschaftliche Begleitforschung fahrradfreundliche Nebenstraßen" professionalisiert wird, und zwar insbesondere die schlampigen Mikroschrift-Waschzettel an einigen Laternenpfählen durch gut sicht- und lesbare Aufrufplakate zu ersetzen, und die Plakataktion auf die gesamte betroffene Bürgerschaft des umliegenden Stadtviertels um den Grüneburgweg auszudehnen. Begründung: Die bisherigen Zettelchen wirken wie irgendwelche belanglosen Waschzettel irgendwelcher Aktivisten. Niemand kann diese Zettel als Teil einer wissenschaftlichen Studie erkennen. Tatsächlich macht sich die selbsternannte "university" zum Gespött aller wirklich wissenschaftlich arbeitenden Menschen. Durch die im Grüneburgweg vorgesehenen Umbauten sind nicht nur Geschäfte und Einwohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern alle Einwohner des gesamten Stadtbezirks, deren Alltagsleben auf die Nutzung der Angebote des Grüneburgwegs ausgerichtet ist und die zusätzlich durch die Umlenkung des PKW-Verkehrs stark mit Lärm und Abgasen belastet würden. Bisher hat die gesamte Aktion den Anschein einer ideologiemonopolistisch gelenkten Scheinaktivität, die Wissenschaftlichkeit lediglich vorgaukelt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 456/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 456/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 456/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenMüssen die Westend-Bewohner ihre Klempnerarbeiten selbst machen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 457/2 Betreff: Müssen die Westend-Bewohner ihre Klempnerarbeiten selbst machen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Verbleib des Installationsbetriebes Kletti im Grüneburgweg gesichert werden soll, obwohl nach Aussage des Firmeninhabers ein Verbleib unter den Bedingungen der Grüneburgweg-Fahrradumbauten nicht mehr möglich ist; oder ob die Stadt bereit ist, der Firma die Kosten für den Umzug sowie die möglicherweise erhöhten Folgekosten am neuen Standort zu zahlen; und ob die Stadt bereit ist, den Bürgern des Westends die erhöhten Kosten für alternative Installationsfirmen und weitere Anfahrwege der Handwerker zu erstatten. Begründung: Firma Kletti benötigt mindestens zum Be- und Entladen ihrer Fahrzeuge, aber auch zum nächtlichen Abstellen zahlreiche Parkplätze. Beides wird nach den derzeitigen Planungen nicht mehr möglich sein, so daß die Firma ihren Standort wechseln muß. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 447/2 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen Vorgang: OM 5857/20 OBR 3; ST 1029/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat folgende Fragen prüft und an den Ortsbeirat berichtet: Wie lange sind die Grünphasen der Ampeln für Fußgänger an der Eschersheimer Landstr. an der Ecke Grüneburgweg/ Fichardstr., auch im Vergleich zu anderen Ampeln für Fußgänger an den Kreuzungen der Eschersheimer Landstr. mit der Fürstenberger Str., Holzhausenstr., und Hügelstr., und entsprechen sie den Vorgaben des Magistrats in ST 1029 vom 25.5.2020? Ist es zulässig, eine Kamera im Bereich Grüneburgweg/ Fichardstr./ Eschersheimer Landstr. aufzustellen, um so ein verkehrswidriges Wenden von Autos zu filmen? Wie steht der Magistrat zu einer solchen Maßnahme? Welche anderen Maßnahmen kommen in Betracht, um ein verkehrswidriges Wenden von Autos an der Ecke Grüneburgweg/ Fichardstr./ Eschersheimer Landstr. zu unterbinden und so Fußgänger besser zu schützen? veranlasst, wenn keine Maßnahmen nach Ziff. 1.b.-c. getroffen werden, dass das Verhalten von Autofahrern insbesondere mit Blick auf ein verkehrswidriges Wenden im Bereich Eschersheimer Landstr./ Grüneburgweg und dort berichtete Autorennen (s. Bild-Artikel unten) an der Eschersheimer Landstraße mehrfach im Monat polizeilich kontrolliert wird und zu den geplanten Kontrollen an den Ortsbeirat 2 berichtet. Begründung: Hintergrund zu dieser Anfrage ist der schwere Unfall an der Ecke Fichardstr./ Eschersheimer Landstr. Anfang August 2022. Dabei wurde laut Bild-Zeitung vom 4. August 2022 (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktu ell/unfallopfer-klagt-an-diese-ecke-ist-lebensgefaehrlich-80907366.bild.html) eine 56-jährige Frau von einem PKW schwer verletzt, der auf der Eschersheimer Landstr. stadteinwärts an dieser Stelle verkehrswidrig gewendet habe. Um Fußgänger und Menschen mit Bewegungseinschränkungen an dieser wichtigen Kreuzung, die viele Fußgänger auf dem Weg in den Grüneburgweg als bedeutsame Einkaufsstraße im Westend sowie als Verbindungsweg zum Nordend nutzen, besser zu schützen und solche Unfälle möglichst zu verhindern, ist die Klärung der o.g. Fragen (Ziff. 1.a.-b.) und Prüfung anderer Maßnahmen (Ziff. 1.c. und 2.) wichtig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 447/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2752 2022 1. Ziffer 1. a) der Vorlage OF 447/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Ziffer 1. b) der Vorlage OF 447/2 wird abgelehnt. 3. Ziffer 1. c) der Vorlage OF 447/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen 4. Ziffer 2. der Vorlage OF 447/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. Abstimmung: zu 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2.: 5 GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 GRÜNE und CDU (= Annahme) zu 3.: Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenAufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Wo nicht weiter präzisiert (z.B. "Alter Rebstockpark"), sollte die geeignete Stelle durch die FES identifiziert werden. 1. Jordanischer Park 2. Ecke Adalbertstraße/Homburger Straße, Umgebung Pizzeria Da Cimino 3. Ecke Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße 40, Umgebung Reinigung, zwischen den Bänken der kleinen Grünanlage 4. Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb des Park-Café 5. Grüneburgpark, Platz unterhalb des Rothschild-Denkmals 6. Grüneburgpark, an der dem Rothschild-Denkmal angrenzenden Wiese 7. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station 8. Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei 9. Rothschildpark, Umgebung Opernturm 10. Grüneburgweg, an der ARAL-Tankstelle, neben den beiden Glascontainern 11. Ecke Grüneburgweg/Oberlindau, vor der ehem. Filiale der Deutschen Bank 12. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz 13. Bushaltestelle Altkönigstraße (M36), Umgebung Erich-Fromm-Platz 14. Leipziger Straße, Höhe Hausnummer 9, neben den Glascontainern 15. Juliusstrasse, vor dem Penny-Supermarkt 16. Rohmerplatz 17. Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz 18. Alter Rebstockpark 19. Neuer Rebstockpark, Umgebung Spielplatz Rebstock West 20. Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage 21. Carlo-Schmid-Platz, Umgebung Rewe-Supermarkt 22. Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße 23. Leipziger Straße, Umgebung Woolworth-Gebäude 24. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen 25. Knöterichweg, am Rande des Volkspark Nidda, Umgebung Sitzgruppe mit Bäumen zwischen dem Bolz-/Cricket-Platz und dem geschotterten Bolzplatz im Umfeld der Sportplätze des VFR Bockenheim 26. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse 27. Ecke Kiesstraße/Jordanstraße 28. Bockenheimer Warte 29. Friedrich-Naumann-Platz, Kuhwaldsiedlung 30. Zeppelinallee Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenAuskunft zu Straßensperrungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2
Mehr Parkplätze schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 393/2 vom 16.05.2022 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Liebigstraße/Feldbergstraße und Kreuzung Feldbergstraße/Grüneburgweg mindestens acht Fahrradbügel an geeigneten Stellen aufzustellen. Sobald das neue Konzept für Fahrradgaragen im öffentlichen Raum erstellt ist, wird gebeten, das benannte Gebiet hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung einer Fahrradgarage zu überprüfen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, da es in diesem Bereich bisher keinerlei Möglichkeiten gibt, Fahrräder ordnungsgemäß und sicher zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2535 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3
Florentinerbrunnen sichtbar machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2022, OF 537/1 Betreff: Florentinerbrunnen sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Florentinerbrunnen neben dem Nebbienschen Gartenhaus in der Bockenheimer Anlage sichtbar zu machen, in dem die hölzerne Verkleidung durch eine transparente Verkleidung ersetzt wird. Außerdem wird der Magistrat gebeten dort ein Schild anbringen zu lassen, welches über die Wartungsarbeiten informiert. Begründung: Der Florentinerbrunnen ist ein Schmuckstück und ziert die Bockenheimer Anlage in besonderer Art und Weise. Leider ist der Brunnen derzeit defekt und ist deshalb mit einer Holzverkleidung verdeckt. Dieser "Holzkasten" wirkt neben dem sehr schönen Nebbienschen Gartenhaus fehl am Platz. Durch eine transparente Einhausung könnte der Brunnen sichtbar werden, auch wenn er nicht funktionsfähig ist. Diese transparente Einhausung könnte auch im Winter zum Einsatz kommen, so dass selbst in den Wintermonaten der Brunnen für alle sichtbar wäre. Da sich viele Spaziergänger fragen, wann denn der Brunnen wieder laufen wird, wäre ein einfaches Hinweisschild sehr hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2605 2022 Die Vorlage OF 537/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenZufahrt von der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor für den Radverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 478/1 Betreff: Zufahrt von der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor für den Radverkehr Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, durch das Setzen von zwei Radbügeln im in der Grafik markierten Bereich in Höhe des Goepfert-Brunnens dem Radverkehr eine dauerhafte Durchfahrtsmöglichkeit zum Eschenheimer Tor zu ermöglichen. Begründung: Der Radverkehr nutzt die vielfältigen Verbindungen zur Bockenheimer Anlage stark, um von dort weiter in die nördliche Innenstadt zu gelangen. Die Ausfahrt aus der Bockenheimer Anlage zum Eschenheimer Tor ist jedoch das Nadelöhr auf dieser Route. Durch das Aufstellen von zwei Radbügeln würde hier die Durchfahrt von parkenden PKW frei gehalten werden. An Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern mangelt es ohnehin in diesem Bereich. Foto: Andreas Laeuen / Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 478/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Parkplätze schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 393/2 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Liebigstraße/Feldbergstraße und Kreuzung Feldbergstraße/Grüneburgweg mindestens acht Fahrradbügel an geeigneten Stellen aufzustellen. Sobald das neue Konzept für Fahrradgaragen im öffentlichen Raum erstellt ist, wird gebeten, das benannte Gebiet hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung einer Fahrradgarage zu überprüfen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, da es in diesem Bereich bisher keinerlei Möglichkeiten gab, Fahrräder ordnungsgemäß und sicher zu parken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 393/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2436 2022 Die Vorlage OF 393/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 369/2 Betreff: Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2022 * (18.-26.12.22) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisrenen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 129 2022 Die Vorlage OF 369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenWie lange noch E-Roller-Blockaden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 392/2 Betreff: Wie lange noch E-Roller-Blockaden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - welche Maßnahmen gegen die Blockade von Gehwegen durch abgestellte eRoller ergriffen wurden und noch ergriffen werden sollen, - wann mit der Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist. Begründung: Aktuelles Beispiel: Grüneburgweg, 14. Mai 2022, 10 Uhr 55: (Bildquelle: Antragstelle) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 392/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 392/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, 1 FDP und LINKE. gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenAuskunft zu Straßensperrungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 397/2 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o.g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und, wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen, z.B. Demonstrationen, informiert. Begründung: Anregung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z.B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden, und politische Themen, wie z.B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u.a. an der Bockenheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße, Reuterweg und Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z.B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o.g. Auskunft entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2438 2022 Die Vorlage OF 397/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenWildbiotop erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 197/2 vom 18.10.2021 Betreff: Wildbiotop erhalten Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs darauf zu achten, dass das kleine Wildbiotop am Grüneburgweg/Ecke Körnerstraße erhalten bleibt. Es wurde von Anwohnern angelegt und erfreut alle Passanten und Anwohner im Jahreslauf mit wechselnder Blütenpracht. Begründung: Grünflächen sind gerade in Zeiten verschärften Klimawandels unverzichtbar, und das ökologische Engagement von Bürgern muss gewürdigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1880 Aktenzeichen: 79 3
Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 03.04.2022 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet . Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1828 Aktenzeichen: 32 1
Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befinden. Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z.B. ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden können, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2096 2022 Die Vorlage OF 337/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenUmbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1629 entstanden aus Vorlage: OF 285/2 vom 11.02.2022 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Magistrat gebeten, den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage/Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier Pkw-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend, die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung der Stadt Frankfurt am Main, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 890 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2587 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Gerüstbauten an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2022, OF 290/2 Betreff: Gerüstbauten an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die bauliche Einrüstung des Gebäudes an der Eschersheimer Landstraße, Ecke Grüneburgweg (zwischen der Hochschule für Musik und darstellenden Kunst und dem Café Gresso) notwendig ist. Sollte kein Bauvorhaben aktuell realisiert werden, wird er weiter gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gerüst entfernt werden kann. Begründung: Die bauliche Einrüstung an dem Gebäude ist seit vielen Jahren deutlich sichtbar und an dieser exponierten Stelle optisch nicht ansprechend. Gleichzeitig ist kein Bauvorhaben oder Baufortschritt erkennbar und nicht ersichtlich, wie es bei dem Gebäude weitergehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 350 2022 Die Vorlage OF 290/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL sowie Abwesenheit 1 FDP
Partei: FDP
Weiter lesenUmbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2022, OF 285/2 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage / Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier PKW-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1629 2022 Die Vorlage OF 285/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 261/2 Betreff: Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand bezüglich der zukünftigen Nutzung des Areals des ehemaligen Biologischen Instituts am Grüneburgweg (Siesmayerstraße) ist. Bei entsprechendem "Neuigkeitsgehalt" ist der Magistrat gerne eingeladen, die Ergebnisse in einer öffentlichen Bürgerfragestunde des OBR 2 vorzustellen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 322 2022 Die Vorlage OF 261/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenGrüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0
Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1265 entstanden aus Vorlage: OF 215/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 794 Aktenzeichen: 66 0
Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
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S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenUmgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
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