Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
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Bisheriger Verlauf
20.02.2020
25.05.2020
25.08.2022
12.09.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_5857_2020Stellungnahme des Magistrats
Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS ST_1029_2020Antrag Ortsbeirat
Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
Details im PARLIS OF_447-2_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
Details im PARLIS OM_2752_202220.02.2020
Anregung Ortsbeirat
Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_5857_202025.05.2020
Stellungnahme des Magistrats
Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße
Details im PARLIS ST_1029_202025.08.2022
Antrag Ortsbeirat
Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
Details im PARLIS OF_447-2_202212.09.2022
Anregung Ortsbeirat
Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
Details im PARLIS OM_2752_2022 Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.08.2022, OF 447/2
Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
Vorgang: OM 5857/20 OBR 3; ST 1029/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat folgende Fragen prüft und an den Ortsbeirat berichtet: Wie lange sind die Grünphasen der Ampeln für Fußgänger an der Eschersheimer Landstr. an der Ecke Grüneburgweg/ Fichardstr., auch im Vergleich zu anderen Ampeln für Fußgänger an den Kreuzungen der Eschersheimer Landstr. mit der Fürstenberger Str., Holzhausenstr., und Hügelstr., und entsprechen sie den Vorgaben des Magistrats in ST 1029 vom 25.5.2020? Ist es zulässig, eine Kamera im Bereich Grüneburgweg/ Fichardstr./ Eschersheimer Landstr. aufzustellen, um so ein verkehrswidriges Wenden von Autos zu filmen? Wie steht der Magistrat zu einer solchen Maßnahme? Welche anderen Maßnahmen kommen in Betracht, um ein verkehrswidriges Wenden von Autos an der Ecke Grüneburgweg/ Fichardstr./ Eschersheimer Landstr. zu unterbinden und so Fußgänger besser zu schützen? veranlasst, wenn keine Maßnahmen nach Ziff. 1.b.-c. getroffen werden, dass das Verhalten von Autofahrern insbesondere mit Blick auf ein verkehrswidriges Wenden im Bereich Eschersheimer Landstr./ Grüneburgweg und dort berichtete Autorennen (s. Bild-Artikel unten) an der Eschersheimer Landstraße mehrfach im Monat polizeilich kontrolliert wird und zu den geplanten Kontrollen an den Ortsbeirat 2 berichtet. Begründung:
Hintergrund zu dieser Anfrage ist der schwere Unfall an der Ecke Fichardstr./ Eschersheimer Landstr. Anfang August 2022. Dabei wurde laut Bild-Zeitung vom 4. August 2022 (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktu ell/unfallopfer-klagt-an-diese-ecke-ist-lebensgefaehrlich-80907366.bild.html) eine 56-jährige Frau von einem PKW schwer verletzt, der auf der Eschersheimer Landstr. stadteinwärts an dieser Stelle verkehrswidrig gewendet habe. Um Fußgänger und Menschen mit Bewegungseinschränkungen an dieser wichtigen Kreuzung, die viele Fußgänger auf dem Weg in den Grüneburgweg als bedeutsame Einkaufsstraße im Westend sowie als Verbindungsweg zum Nordend nutzen, besser zu schützen und solche Unfälle möglichst zu verhindern, ist die Klärung der o.g. Fragen (Ziff. 1.a.-b.) und Prüfung anderer Maßnahmen (Ziff. 1.c. und 2.) wichtig.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857
Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 447/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2752 2022 1. Ziffer 1. a) der Vorlage OF 447/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Ziffer 1. b) der Vorlage OF 447/2 wird abgelehnt. 3. Ziffer 1. c) der Vorlage OF 447/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen 4. Ziffer 2. der Vorlage OF 447/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. Abstimmung: zu 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2.: 5 GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 GRÜNE und CDU (= Annahme) zu 3.: Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE