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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Schwanheim: Finanzielle Unterstützung der Schwanheimer Kerb für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen

09.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1363/6 Betreff: Schwanheim: Finanzielle Unterstützung der Schwanheimer Kerb für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Vom 26. - 29. September 2025 fand die traditionelle Schwanheimer Kerb auf dem Freigelände der Kirchengemeinde St. Mauritius und auf der Mauritiusstraße statt, organisiert vom Vereinsring Schwanheim. Für den in den letzten Jahren sehr erfolgreichen Standort existieren eine Reihe behördlicher Sicherheitsauflagen, in diesem Jahr zusätzlich die Überwachung durch ein professionelles Sicherheits-Unternehmen. Daraus entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von rund € 3.000. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, diesen Betrag aus den dafür vorgesehenen Fördermitteln freizugeben. Die tatsächliche Auszahlung kann basierend auf den vorzulegenden Rechnungen in deren exakter Höhe erfolgen. Die Antragsunterlagen des Vereinsrings Schwanheim gehen dem Kulturamt zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern

08.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1343/6 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern Die Höchster Fähre ist eine jahrhundertealte Einrichtung und ist fest mit dem Höchster Erscheinungsbild verbunden und bei der Bevölkerung beliebt. Sie verbindet Höchst mit dem Schwanheimer Ufer. Die Fähre hat kulturhistorische Bedeutung und einen hohen Wert für die Naherholung. Mit dem Nidda-Ufer, den hier renaturierten Bereichen, dem Mainufer sowie dem Naturschutzgebiet Schwanheimer Düne, den Wiesen und dem Stadtwald existieren wichtige Naherholungszüge im westlichen Teil des Grüngürtels. Die aktuelle Finanzierung der Höchster Mainfähre ist offensichtlich nicht ausreichend, da immer wieder Forderungen an die Stadt gestellt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel in Höhe von € 20.000 für ein Konzept zur langfristigen Verbesserung der finanziellen Situation der Mainfähre Höchst in den Haushalt 2026 einzustellen. Ziel hierbei soll es sein, die Fahrgeldeinnahmen durch Erhöhung der Passagierzahlen zu verbessern, statt regelmäßig weitere Zuschüsse zu zahlen. Ein möglicher Weg wäre die integrierte Betrachtung von Sehenswürdigkeiten, Naherholungs- und Aufenthaltsflächen beidseits des Mains. Das Konzept soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen: Überregionale Kommunikation stellt die Fähre in den Mittelpunkt, als gefährdetes Kulturgut selbst, und als Verbindung zu historischen Attraktionen in der Höchster Altstadt. Hochwertige Wander- und Radwege sowie Aufenthaltsflächen und Bewirtschaftungs-Lösungen steigern die Attraktivität der Schwanheimer Seite (Schwanheimer Düne) und geben langfristig Auftrieb durch neue Besucher*innen. Hier kann und soll eine Einbeziehung des Grüngürtels erfolgen. Es soll überlegt werden, ob die Stadt Frankfurt direkt mit Freifahrten die Fähre fördern kann. Begründung: Das hier zu finanzierende Konzept soll eine langfristige Bestandssicherung der Fähre durch mehr Einnahmen, statt Zuschüssen zum Ziel haben. Dabei können und sollen auch verschiedene Themenbereiche einbezogen werden, beispielsweise die Möglichkeit einer Kleingastronomie auf Schwanheimer Seite oder mögliche Finanzierungsvorteile durch das Erheben der Fähre zum Kulturgut. Die Fähre mit ihrer im Vergleich zur Leuna-Brücke deutlich besseren zentralen Lage ermöglicht auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den direkten Weg zu den Naherholungsgebieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Schwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite

06.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2025, OF 1362/6 Betreff: Schwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke Südseite zu verhindern. Der vordere Teil des Geländes zur Schwanheimer Uferstraße/Höchster Weg ist zwar teilweise eingezäunt und mit einem großen zweiflügligen Tor versehen, das aber immer offensteht. Unbeobachtet kann man auf das Gelände fahren um seinen Sperrmüll abzuladen. Mittlerweile liegen hier zwei Fuhren Müll. Begründung: Damit nicht auch hier eine Situation wie unter der Brücke in Nied entsteht, müssen hier dringend die Flächen vor wilden Müllablagerungen verhindert und gesichert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto

04.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim/Goldstein: Marode Radweg/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5

02.09.2025 · Aktualisiert: 07.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 567 entstanden aus Vorlage: OF 1261/6 vom 03.08.2025 Betreff: Griesheim/Goldstein: Marode Radweg-/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: a) Wann wurde der Rad- und Fußweg unter der Europabrücke vor dem festgestellten Schaden am Abgang des Schwanheimer Ufers zuletzt geprüft? b) Wie ist der bauliche Zustand des gesamten Rad- und Fußwegs unter der Europabrücke? c) Was wird kurzfristig umgesetzt, um den Fuß- und Radweg als sichere Verbindung aufrechtzuerhalten? d) Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die wichtige barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung zwischen Goldstein und Griesheim langfristig und verbindlich zu sichern? e) Liegt bereits ein Zeitplan für die nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen vor? 2. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie nach Instandsetzung der Fußgänger- und Radwegverbindung die Betonwand durch ein Projekt der Griesheimer und Goldsteiner Kinder, welches durch ortsansässige Künstler begleitet wird, schnellstens in einen ansehnlichen Anblick verwandelt werden kann. Kann daher schon jetzt die entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden, und welche Behörde wäre dies? 3. Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, a) ob die gesamte Autobahnbrücke der A 5 (Europabrücke) ebenfalls auf Schäden untersucht wurde oder ob die Prüfung nur im Fußgängerbereich erfolgte; b) ob das gesamte Bauwerk durch Korrosion und starke Belastung durch das hohe Verkehrsaufkommen weiterhin der starken Nutzung durch Pkw und Schwerlastverkehr gewachsen ist. Begründung: Neben der Staustufe als Fußgängerquerung gehört der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A 5 (Europabrücke) zu den Hauptverbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein. Ferner nutzen diese Brückenquerungsmöglichkeit viele zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Er ist Verbindungsweg für die Arbeitnehmer, die mit dem Rad zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihr Sport- und Freizeitengagement einbezogen haben. Ein Wegfall wäre ein GAU für die Bewohner und sämtliche Nutzerinnen und Nutzer Frankfurts. Da die Fußgängerbrücke insgesamt sichtbar in keinem guten Zustand ist und zurzeit sehr viele Brücken Alterungserscheinungen aufweisen, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung über den Zustand dieser Brücke, da diese unmittelbar an den angrenzenden Wohngebieten der Stadtteile Griesheim und Goldstein vorbeiführt. Die beschmierte Wand entlang des Weges über den Main könnte sehr schön nach der Sanierung durch Kinder und Jugendliche der beiden angrenzenden Stadtteile unter Mitwirkung örtlicher Künstler gestaltet werden. An dieser Stelle wäre es schön, wenn bereits jetzt dafür die Einwilligung der zuständigen Behörde erteilt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 567 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6710, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7270 entstanden aus Vorlage: OF 1256/6 vom 16.08.2025 Betreff: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Straße Alt-Schwanheim zusätzliche Radbügel zu montieren. Die gastronomischen Betriebe in und um die Straße Alt-Schwanheim ziehen eine große Menge radfahrender Ausflügler*innen an. Sichere und zeitgemäße Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind dafür nicht ausreichend vorhanden. Neue Standorte sollen sein: 1. Alt-Schwanheim, Höhe Hausnummer 42, südlich der Außengastronomie-Fläche des Eissalons: Wiedereinbau von zwei Radbügeln, die im Zuge von Spartenarbeiten entfernt und nicht wieder montiert wurden (Bilder 1 und 2). 2. Vogesenstraße, Nordseite, vor der Kreuzung mit der Straße Alt-Schwanheim. Zwei Bügel in Längsaufstellung, auch um das permanente Falschparken auf dem Gehweg zu vermeiden, dass zu Fuß Gehende aufgrund der Schaltkästen in den Fließverkehr zwingt (Bilder 3 bis 6). Begründung: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Schwanheim: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)

16.08.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1256/6 Betreff: Schwanheim: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Bereich der Straße Alt Schwanheim zusätzliche Radbügel zu montieren. Die gastronomischen Betriebe in und um die Alt Schwanheim ziehen eine große Menge radfahrende Ausflügler*innen an. Sichere und zeitgemäße Fahrrad-Abstellmöglichkeiten sind dafür nicht ausreichend vorhanden. Neue Standorte sollen sein: 1. Alt Schwanheim, Höhe Hausnummer 42, südlich der Außengastronomie-Fläche des Eissalons: Wiedereinbau von zwei Radbügeln, die im Zuge von Sparten-Arbeiten entfernt und nicht wieder montiert wurden. (Bilder 1 und 2) 2. Vogesenstraße, Nordseite, vor der Kreuzung mit Alt Schwanheim. Zwei Bügel in Längsaufstellung, auch um das permanente Falschparken auf dem Gehweg zu vermeiden, dass Fußgehende aufgrund der Schaltkästen in die Fließverkehr zwingt. (Bilder 3 bis 6) Begründung: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7270 2025 Die Vorlage OF 1256/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Griesheim/Goldstein: Marode Radweg/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5

03.08.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2025, OF 1261/6 Betreff: Griesheim/Goldstein: Marode Radweg-/Fußgängerverbindung unterhalb der A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Fuß- und Radfahrverbindung Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen a) Wann wurde der Rad- und Fußweg unter der Europabrücke vor dem festgestellten Schaden am Abgang Schwanheimer Ufer zuletzt geprüft? b) Wie ist der bauliche Zustand des gesamten Rad- und Fußwegs unter der Europabrücke? c) Was wird kurzfristig umgesetzt, um den Fuß- und Radweg jetzt für eine sichere Verbindung aufrechtzuerhalten? d) Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, die wichtige barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung zwischen Goldstein und Griesheim langfristig und verbindlich zu sichern? e) Liegt bereits ein Zeitplan für die nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen vor? 2. Künstlerische Gestaltung der Brücke nach Sanierung Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie nach Instandsetzung der Fußgänger- und Radfahrverbindung die Betonwand durch ein Projekt der Griesheimer und Goldsteiner Kinder durch ortsansässige Künstler begleitet, schnellstens in einen ansehnlichen Anblick verwandelt werden kann. Kann daher schon jetzt die entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde (ASE / Autobahn GmbH?) eingeholt werden? 3. Schäden am gesamten Bauwerk Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, a) ob die gesamte Autobahnbrücke A 5 (Europabrücke) ebenfalls auf Schäden untersucht wurde a) oder ob die Prüfung nur im Fußgängerbereich erfolgte und b) ob das gesamte Bauwerk durch Korrosion und stärkste Belastung durch das hohe Verkehrsaufkommen noch der starken Nutzung durch PKW und Schwerlastverkehr gewachsen ist. Begründung: Neben der Staustufe als Fußgängerquerung gehört der Fußgänger- und Fahrradbereich unterhalb der A 5 (Europabrücke) zu den Hauptverbindungsstrecken zwischen Griesheim und Goldstein. Ferner nutzen diese Brückenquerungsmöglichkeit viele zu Fuß oder mit dem Fahrrad, um hier entlang des Mains in die anderen Stadtteile Frankfurts zu kommen. Er ist Verbindungsweg für die Arbeitnehmer, die mit dem Rad zur Arbeit fahren und für die vielen Menschen, die den Übergang in ihr Sport- und Freizeitengagement einbezogen haben. Ein Wegfall wäre ein GAU für die Bewohner und sämtliche Nutzer und Nutzerinnen Frankfurts. Da die Fußgängerbrücke insgesamt in keinem guten sichtbaren Zustand ist und zur Zeit sehr viele Brücken Alterungserscheinungen aufweisen, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung über den Zustand dieser Brücke, da diese unmittelbar an den angrenzenden Wohngebieten der Stadtteile Griesheim und Goldstein vorbeiführt. Die beschmierte Wand entlang des Weges über den Main könnte sehr schön nach der Sanierung durch die Kinder und Jugendlichen der beiden angrenzenden Stadtteile unter Mitwirkung örtlicher Künstler sodann gestaltet werden. Hier wäre es schön, wenn bereits jetzt dafür die Einwilligung der zuständigen Behörde gegeben würde. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 567 2025 Die Vorlage OF 1261/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße

03.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1213/6 Betreff: Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wie folgt aufzufordern: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Fußwege (1.) entlang der Rheinlandstraße, im Abschnitt zwischen Alt-Schwanheim und Lönsweg und (2.) entlang der Schwanheimer Bahnstraße, in dem die Schwanheimer Wiese querenden Abschnitt, besser beleuchtet werden können. Begründung: Die Fußwege befinden sich in den genannten Straßenabschnitten in einigem Abstand von der Straße, so dass die Straßenbeleuchtung nicht für die Fußwege effektiv wird. Neben dem Abstand ist Ursache hierfür, dass zwischen der Straßenbeleuchtung und den Fußwegen jeweils Bepflanzungen angelegt sind, die es verhindern, dass die Fußwege durch die Straßenbeleuchtung mit erhellt werden. In dem genannten Bereich der Rheinlandstraße hat das zur Folge, dass sich Personen, die entlang des Schwanheimer Forst abends sich auf dem Heimweg befinden, sehr unsicher fühlen. Im Bereich der Bahnhofstraße hat dies zur Folge, dass Jugendliche, die vom Fußballtraining auf dem Schwanheimer Sportplatz kommend, auf der Straße gehen. In den genannten Bereichen kommt erschwerend hinzu, dass in dem Gebüsch neben der Straße häufig Wildschweine anzutreffen sind. ANLAGE (Fotodokumentation) (c) Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2025 Die Vorlage OF 1213/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation

26.11.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6162 entstanden aus Vorlage: OF 1118/6 vom 04.11.2024 Betreff: Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation Der Magistrat wird gebeten, mit dem Institut für Humangeographie der Goethe-Universität/Fachbereich Geowissenschaften/ Geographie ein studentischen Projekt zu vereinbaren, in dem Möglichkeiten zur attraktiveren Gestaltung der zentralen Schwanheimer Einkaufsstraße und Akzeptanz dieser Maßnahmen bei den Bürger:innen und den Geschäftsinhaber:innen untersucht werden. Begründung: Es herrscht vor Ort Einigkeit, dass der Straße Alt-Schwanheim eine Aufwertung guttun würde. Der Handlungsdruck hat sich durch eine Vielzahl von Geschäftsaufgaben und den daraus resultierenden Leerstand verschärft. Wegen der mit den unterschiedlichen Konzepten verbundenen Vor- und Nachteilen hat sich bislang noch kein Vorschlag herauskristallisiert, von dem erwartet wird, dass er eine breite Akzeptanz findet. An dieser Stelle könnte das studentische Projekt ansetzen und im Rahmen von Vor-Ort-Befragungen ein Meinungsbild über mögliche Maßnahmen ermitteln, das dann als Entscheidungsgrundlage für den Ortsbeirat dienen kann. In einem Vorgespräch hat der Leiter der Arbeitsgruppe "Mobilitätsforschung" sein Interesse an einem solchen Projekt bekundet. Der Ortsbeirat wäre bereit, die erwartbaren geringen Sachkosten für dieses Projekt aus seinem Budget zu bezahlen. Der Magistrat müsste lediglich seine Zustimmung für die Durchführung geben, für die ggf. erforderlichen Genehmigungen sorgen und die fachliche Begleitung durch die Verkehrs- bzw. Stadtplanung gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 513 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße

26.11.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161 entstanden aus Vorlage: OF 1116/6 vom 11.11.2024 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können, um insbesondere zu prüfen und zu berichten, a) ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; b) ob die temporäre Einrichtung der Silcherstraße als Einbahnstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen ist. Begründung: Ein Ortstermin ist angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Zu a): Anwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt des Gewerbegebiets stockt. Zu b) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Schwarzbachstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der dadurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Gemeinschaftsschule (Grundschule) problematisch ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 504

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße

11.11.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 1116/6 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; 2. die temporäre Einrichtung der Silcherstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen und 3. ggf. einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können. Begründung: Zu 1.): Einwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem zu Ziffer 1.) genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt von dem Gewerbegebiet stockt. Zu 2.) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten in dem Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Scharzbachstraße in dem genannten Bereich als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der hierdurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Schule (Grundschule) problematisch ist. Zu 3.) Ein Ortstermin ist ggf. angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6161 2024 Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 3. die eigentliche Anregung wird und die Ziffern 1. und 2. die Unterpunkte a) und b) werden, welche im Rahmen des Ortstermins geprüft werden sollen. Zudem wird die Begründung entsprechend angepasst. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts

09.11.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation

04.11.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2024, OF 1118/6 Betreff: Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation Der Ortsbeirat möge wie folgt beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mit dem Institut für Humangeographie der Goethe- Universität / Fachbereich Geowissenschaften/Geographie ein studentischen Projekt zu vereinbaren, in dem Möglichkeiten zur attraktiveren Gestaltung der zentralen Schwanheimer Einkaufsstraße und die Akzeptanz dieser Maßnahmen bei den Bürger:innen und den Geschäftsinhaber:innen untersucht werden. Begründung: Es herrscht vor Ort Einigkeit, dass der Straße Alt-Schwanheim eine Aufwertung guttun würde. Der Handlungsdruck hat sich durch eine Vielzahl von Geschäftsaufgaben und den daraus resultierenden Leerstand verschärft. Wegen der mit den unterschiedlichen Konzepten verbundenen Vor- und Nachteilen, hat sich bislang noch kein Vorschlag herauskristallisiert, von dem erwartet wird, dass er eine breite Akzeptanz findet. Hier könnte das studentische Projekt ansetzen und im Rahmen von Vor-Ort- Befragungen ein Meinungsbild über mögliche Maßnahmen ermitteln, die dann als Entscheidungsgrundlage für den Ortsbeirat dienen können. In einem Vorgespräch hat Prof. Dr. Martin Lanzendorf, Leiter der Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung, sein Interesse an einem solchen Projekt bekundet. Der Ortsbeirat wäre bereit die erwartbaren geringen Sachkosten für dieses Projekt aus seinem Budget zu bezahlen. Der Magistrat müsste lediglich seine Zustimmung für die Durchführung geben, für die ggf. erforderlichen Genehmigungen sorgen und die fachliche Begleitung durch die Verkehrs- bzw. Stadtplanung gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6162 2024 Die Vorlage OF 1118/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsetzen für den Verbleib der dm-drogerieFiliale in Schwanheim

29.10.2024 · Aktualisiert: 10.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5983 entstanden aus Vorlage: OF 1105/6 vom 30.09.2024 Betreff: Einsetzen für den Verbleib der dm-drogerie-Filiale in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit der Geschäftsführung der Drogeriekette dm in Verbindung zu setzen, um Möglichkeiten für den Verbleib der dm-drogerie-Filiale in Alt-Schwanheim zu erörtern; 2. zu analysieren, welche Gründe zur Schließung der Drogerie und weiterer Geschäfte führen bzw. geführt haben und welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um die Nahraumversorgung aufrechtzuerhalten. Begründung: Die dm-drogerie-Filiale soll im September 2025 geschlossen werden. Die dm-drogerie-Filiale ist neben dem Papier- und Schreibwarengeschäft auf der gegenüberliegenden Straßenseite und einem Kurzwarengeschäft der letzte verbliebene Einzelhandel in Alt-Schwanheim. In den letzten Jahren stellten ein Optiker, ein Schuhgeschäft, zwei Boutiquen, ein Gemüseladen und ein Buchgeschäft, die in Alt-Schwanheim ihren Betrieb hatten, ihr Geschäft ein. Damit kommt der dm-drogerie-Filiale eine überragende Bedeutung für das Funktionieren eines Geschäftslebens im Stadtteil zu. Es ist zu erwarten, dass das Papier- und Schreibwarengeschäft auch den Betrieb einstellen muss, wenn es zur Schließung der dm-drogerie-Filiale kommt. Der Ortsbeirat ist sich darüber im Klaren, dass die Entscheidung über die Schließung der Filiale eine privatautonome Entscheidung ist, die in den Bereich der unternehmerischen Freiheit der Geschäftsführung der dm-drogerie-Filiale fällt. Wegen der Bedeutung der Filiale sollte die Stadt Frankfurt allerdings nichts unversucht lassen, um die Schließung der Filiale zu verhindern. Hierzu gehört, die Gründe für die Schließung in Erfahrung zu bringen, um dann zu prüfen, ob diesen Gründen nicht abgeholfen werden kann. Nach der Beobachtung des Ortsbeirats müsste die Filiale über einen guten Umsatz verfügen, weil neben der örtlichen Kundschaft viele Kunden vom Flughafen herüberkommen, um sich für ihre Heimatländer mit Drogerieartikeln einzudecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 347 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Einsetzen für den Verbleib der dm-drogerieFiliale in Schwanheim

30.09.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2024, OF 1105/6 Betreff: Schwanheim: Einsetzen für den Verbleib der dm-drogerie-Filiale in Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich mit der Geschäftsführung der Drogeriekette dm in Verbindung zu setzen, um Möglichkeiten zu für den Verbleib der dm-Filiale in der Alt-Schweinheim zu erörtern. 2. Zu analysieren, welche Gründe zur Schließung der Drogerie und weiterer Geschäfte führen bzw. geführt haben und welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um die Nahraumversorgung aufrecht u erhalten. Begründung: Die dm-Filiale soll im September 2025 geschlossen werden. Die dm Filiale ist neben dem Papier- und Schreibwarengeschäfts auf der gegenüberliegenden Straßenseite und einem Kurzwarengeschäft der letzte verbliebene Einzelhandel auf der Alt-Schwanheim. In den letzten Jahren stellten ein Optiker, ein Schuhgeschäft, zwei Boutiquen, ein Gemüseladen und ein Buchgeschäft, die hier ihren Betrieb hatten, ihr Geschäft ein. Damit kommt der dm-Filiale eine überragende Bedeutung für das Funktionieren eines Geschäftslebens im Stadtteil zu. Es ist zu erwarten, dass das Papier- und Schreibwarengeschäft auch einen Betrieb einstellen muss, wenn es zur Schließung der dm-Filiale kommt. Die Antragstellen sind sich darüber im Klaren, dass die Entscheidung über die Schließung der Filiale eine privatautonome Entscheidung ist, die in den Bereich der unternehmerischen Freiheit der Geschäftsführung der dm fällt. Wegen der Bedeutung der Filiale sollte die Stadt Frankfurt allerdings nichts unversucht lassen, um die Schließung der Filiale zu verhindern. Hierzu gehört, die Gründe für die Schließung in Erfahrung zu bringen, um dann zu prüfen, ob diesen Gründen nicht abgeholfen werden kann. Nach der Beobachtung der Antragsteller müsste die Filiale über einen guten Umsatz verfügen, weil neben der örtlichen Kundschaft viele Kunden von dem Flughafen herüberkommen, um sich hier für ihre Heimatländer mit Drogerieartikeln einzudecken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5983 2024 Die Vorlage OF 1105/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Offener Bücherschrank Alt-Schwanheim

17.08.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1062/6 Betreff: Schwanheim: Offener Bücherschrank Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Straße Alt Schwan-heim, Westseite, nördlich der Einmündung Am Abtshof, auf einer vorhandenen Aufenthalts-fläche einen Bücherschrank aus dem städtischen Programm aufstellen zu lassen. Die Mittel sollen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 10.000 aus dem Budget des Ortsbeirats zur Ver-fügung gestellt werden. Dem Ortsbeirat sind bereits Personen bekannt, die sich als Pat*innen angeboten haben. Begründung: Die Liste der bisher aus dem Programm aufgestellten Bücherschränke (https://frankfurt.de/themen/kultur/literatur/bibliotheken/buecherschraenke) enthält zwar einen solchen in Schwanheim, jedoch steht dieser im Ortsteil Goldstein. In Schwanheim existiert ein solcher bisher nicht. Durch die historische Struktur des Ortsteils fehlt in Schwanheim ein klassischer Ortsplatz, der als Treffpunkt außerhalb gastronomischer Einrichtungen dienen könnte. Im vorgeschlagenen Aufstellbereich existiert ein kleiner Verweilort mit etwas Grün und zwei Bänken. Leider wird dieser regelmäßig zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll genutzt und auch Falschparker trüben das Wohlfühlen. Ein gut positionierter Bücherschrank kann diese Fehlnutzung eindämmen und dazu dienen den Platz zu beleben und zu einem einladenden Treffpunkt zu machen, so dass hier mehr soziale Kontrolle erfolgen kann. Ggf. kann zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliches Grün umgesetzt werden, z.B. nach dem Beispiel des Andreasplatzes in Höchst. Der Bücherschrank sollte eine Kinderbuchrubrik beinhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1062/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 348 2024 Die Vorlage OF 1062/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 998/6 vom 28.03.2024 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. kleineres Kopfsteinpflaster) die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Aufgrund der immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steine ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich, diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

28.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 998/6 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollator-Benutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Auch die immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steinen ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5357 2024 Die Vorlage OF 998/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Maßnahmen" der Hinweis "(z. B. kleinere Kopfsteinpflaster)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Schwarzbachstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4177 entstanden aus Vorlage: OF 801/6 vom 19.06.2023 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und ist bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss, sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphaltband in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkten Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße Alt-Schwanheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 888 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Schwarzbachstraße

19.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 801/6 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss ,sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphalt-Band in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkte Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße "Alt-Schwanheim". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4177 2023 Die Vorlage OF 801/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd

06.06.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 entstanden aus Vorlage: OF 773/6 vom 21.05.2023 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622, ist die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer/Auffahrt zur B 40 in Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Magistrat wird daher gebeten, Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und darüber zu berichten. Dazu werden drei Vorschläge unterbreitet: 1. Das Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B 40 in einiger Entfernung vorgelagerten Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Das Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. 3. Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist. Begründung: Entsprechend § 9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgängerüberweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt; dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e. V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd

21.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 2622/22 vom 11.11.22 ist die für Fußgehende und Radfahrende Situation im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer, Auffahrt zur B40 Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Dazu werden zwei Vorschläge unterbreitet: 1. Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B40 in einiger Entfernung vorgelagertem Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für Fußgehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. Erläuterung: Entsprechend §9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgänger-Überweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt. Dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e.V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit Fußgehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4005 2023 Die Vorlage OF 773/6 wird als gemeinsamer Antrag der SPD- und GRÜNEN-Fraktion mit der Maßgabe beschlossen, dass ein dritter Punkt mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: "Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler

02.04.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2023, OF 745/6 Betreff: Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den letzten Teil des Tränkweges -zwischen Schwanheimer Ufer und Jakobsweg- in "Am Euler-Flugplatz" umzubenennen. Begründung: Um auch im Straßenverzeichnis der Stadt auf die Wirkstätte des Flugpioniers hinzuweisen und Ortsfremden deren Auffinden zu erleichtern, erscheint es sinnvoll, nahe der geplanten Informationstafel zum neugestalteten Schwanheimer Ufer, auch mit der Wegbezeichnung der Geschichtsträchtigkeit gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 745/6 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Schwanheim: Planungskosten für neu zu konzeptionierende Alt-Schwanheim

28.03.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 732/6 Betreff: Haushalt 2023 Schwanheim: Planungskosten für neu zu konzeptionierende Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für die Straße Alt Schwanheim ein neues Nutzungskonzept zu entwickeln, das - dem nichtmotorisierten Verkehr den Vorrang einräumt, ohne den Parkdruck auf die Alt Schwanheim und die umliegenden Straßen zu erhöhen, indem die Straße zu einer verkehrsberuhigten Straße mit hoher Aufenthaltsqualität, die zum Flanieren einlädt, umgewidmet wird (Anregung: https://www.donaukurier.de/archiv/eine-italienische-flanierstrasse-4235275); - insbesondere vorsieht, die Geschwindigkeit rund um die Eisdiele auf Schrittgeschwindigkeit herabzusetzen; - ggf. keinen Durchgangsverkehr mehr zulässt. und bei dessen Entwicklung die Bürger:innen und Gewerbetreibende aus dem Stadtteil nachvollziehbar mit einbezieht. Begründung: Der Straßenbelag der Alt Schwanheim ist dringend sanierungsbedürftig. Gleichzeitig ist absehbar, dass der Straßenkörper zur Verlegung neuer Stromleitungen geöffnet werden muss. Das gibt dich Gelegenheit, die bisherige Nutzung der "Alt Schwanheimer" zu überdenken. Gegenwärtig wird der Anblick der Alt Schwanheim durch parkende Autos dominiert. Diese könnten buchstäblich an den Rand gedrückt werden, wenn die Alt Schwanheim zu einer befahrbaren Fussgängerzone ausgebot wird. Hierdurch gewinnt die Alt Schwanheimer an Attraktivität, weil sie zum Flanieren einlädt und die gastronomischen Betriebe die Möglichkeit hätten, ihre Betriebe hin zu Straße zu öffnen, wie es schon heute teilweise ungeregelt schon der Fall ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 44 2023 Die Vorlage OF 732/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Hänggasse

07.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 685/6 vom 23.01.2023 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hänggasse, die sich unmittelbar zum neuen Fußgänger- und Radfahrerübergang zum Schwanheimer Ufer befindet, in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergängern, Radfahrern, Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung Alt-Schwanheim nach Leitungsinstandsetzungen forcieren und Baumaßnahmen bündeln

07.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3506 entstanden aus Vorlage: OF 660/6 vom 30.12.2022 Betreff: Straßensanierung Alt-Schwanheim nach Leitungsinstandsetzungen forcieren und Baumaßnahmen bündeln Vorgang: OM 28/21 OBR 6 Im Zuge des nächsten Winters (2023/2024) soll nach allgemeiner Presseberichterstattung die Instandsetzung diverser Leitungen im Rahmen von Tiefbauarbeiten entlang der oben genannten Straßenführung erfolgen. In mehreren Terminen mit diversen Vertretern des Magistrats sowie mit der Anregung vom 04.05.2021, OM 28, wurde der Wunsch einer Straßensanierung vorgetragen. Es wäre aus Sicht der Anwohnerschaft (temporäre Einschränkungen durch Baumaßnahmen) sowie aus finanziellen Gründen sinnvoll, die angestrebte Straßensanierung mit den anstehenden Tiefbauarbeiten zu verbinden und die möglichen Einschränkungen einer späteren Sanierung der Fahrbahn in einer Maßnahme zu bündeln. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Rahmen der Tiefbauarbeiten (Rohrleitungsbau) entlang der Straße Alt-Schwanheim die Sanierung der gesamten Straße zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 28 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1245 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen

07.02.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 689/6 vom 05.02.2023 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie zu prüfen und zu berichten, ob eine Umgestaltung i n Betracht kommt, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um Alt-Schwanheim wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können; - die Verkehrssicherheit insbesondere im Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße zu erhöhen. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Stadtteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit geparkten Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (siehe Bild). Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fußgängerinnen und Fußgänger (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße beim Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt Schwanheim gibt Anlass, über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen

05.02.2023 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2023, OF 689/6 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, ob die anstehende Sanierung der Straße Alt-Schwanheim für eine Umgestaltung der Alt-Schwanheim genutzt werden kann, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Alt-Schwanheimer bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (Anlage). Die Alt-Schwanheimer ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Alt-Schwanheimer gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. (c) Antragsteller Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2022, OF 660/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3506 2023 Anregung an den Magistrat OM 3507 2023 1. Die Vorlage OF 660/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 689/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der der erste Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat möge berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie prüfen und berichten, ob eine Umgestaltung in Betracht kommt, insbesondere um (. .)" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Hänggasse

23.01.2023 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 685/6 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Straße "Hänggasse", die unmittelbar zu dem neuen Fußgänger- und Radfahrer-Übergang, zum Schwanheimer Ufer in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergänger, Radfahrern, den Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3522 2023 Die Vorlage OF 685/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Straßensanierung Alt-Schwanheim nach Leitungsinstandsetzungen forcieren und Baumaßnahmen bündeln

30.12.2022 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 660/6 Betreff: Schwanheim: Straßensanierung Alt-Schwanheim nach Leitungsinstandsetzungen forcieren und Baumaßnahmen bündeln Im Zuge des nächsten Winters (2023/2024) soll nach allgemeiner Presseberichtserstattung die Instandsetzung diverser Leitungen im Rahmen von Tiefbauarbeiten entlang der oben genannten Straßenführung erfolgen. In mehreren Terminen mit diversen Vertretern des Magistrats sowie mit Antragsstellung vom 04.05.2021 (OM 28) wurde der Wunsch einer Straßensanierung vorgetragen. Es wäre aus Sicht der Anwohnerschaft (temporäre Einschränkungen durch Baumaßnahmen) sowie aus finanziellen Gründen sinnvoll, die angestrebte Straßensanierung mit den anstehenden Tiefbauarbeiten zu verbinden und die möglichen Einschränkungen einer späteren Sanierung der Fahrbahn in eine Maßnahme zu bündeln. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Tiefbauarbeiten (Rohrleitungsbau) entlang der Straße "Alt Schwanheim" die Sanierung der gesamten Straße zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.02.2023, OF 689/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 660/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3506 2023 Anregung an den Magistrat OM 3507 2023 1. Die Vorlage OF 660/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 689/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der der erste Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat möge berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie prüfen und berichten, ob eine Umgestaltung in Betracht kommt, insbesondere um (. .)" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!

29.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3177 entstanden aus Vorlage: OF 641/6 vom 27.11.2022 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Vorgang: OM 3176/22 OBR 6 Mit der Anregung OM 3176 liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken, - Temporeduzierung, - Tempokontrolle und - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim regelmäßig, dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen sowie Lkw (7,49 Tonnen) und Lieferfahrzeugen, inklusive am Wochenende, verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Straßenabschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Fahrer der Busse selbst oder anderer Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig befahren werden kann, was ein permanentes Ausweichen in Lücken notwendig macht. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr, samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den Fraktionen im Ortsbeirat 6 zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim; 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50 bis 60 an den Straßenrand; 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe in Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte, ebenfalls auf gleicher Höhe. Begründung: Die Begründung ist aus dem Antragstenor ersichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!

27.11.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Mit dem Antrag OF 623/6 der CDU-Fraktion liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken - Temporeduzierung - Tempokontrolle - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim regelmäßig und dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen, sowie LKW (7,49t) und Lieferfahrzeugen inkl. am Wochenende verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Abschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selbst oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: Einen Ortstermin der Fraktionen im Ortsbeirat 6 und den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. Beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen der Straße Alt- Schwanheim und dem Ferdinand-Dirichs-Weg 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50-60 an den Straßenrand 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe In Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte ebenfalls auf gleicher Höhe Begründung: Aus dem Antragstext ersichtlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges

04.10.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges

19.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 580/6 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Bez 53 511, Flur 18, Flurstücknr. 8611/2) im Schwanheimer Feld, dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite, anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße "Schwanheimer Ufer" und der "Leunabrücke". Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Weges, besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2788 2022 Die Vorlage OF 580/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2573 entstanden aus Vorlage: OF 550/6 vom 08.08.2022 Betreff: Verbesserung des Stadtklimas! Straßenbäume für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eifelstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. insbesondere die Eifelstraße mit schattenspendenden, klimatisch angepassten Bäumen zu begrünen, um die Temperaturen im Hochsommer auf ein erträgliches Maß zu senken; 2. zu prüfen und zu berichten, wo und in welchem Umfang weitere klimatisch angepasste Stadtbäume im Frankfurter Westen gepflanzt werden können, wobei insbesondere darauf Rücksicht genommen werden soll, dass in Straßen mit Ein- oder Zweifamilienhäusern der Klimaschutz vor dem Interesse der Anwohner, ihre Kraftfahrzeuge auf der Straße zu parken, Vorrang haben muss. Begründung: In diesem Sommer wurden wieder alle Hitzerekorde gebrochen und die Stadt verdorrte förmlich - eine Situation, die auch für die Anwohnerinnen bzw. Anwohner und insbesondere kranke und ältere Menschen nur schwer erträglich ist. Diese Situation kann abgemildert werden, indem auch in den Straßen mehr Bäume gepflanzt werden. Wenn hiergegen überhaupt noch das Argument des Wegfallens von Parkplätzen eingewandt werden möchte, sei darauf verwiesen, dass es viele vollkommen unbegrünte Straßen gibt, wo nur Ein- und Zweifamilienhäuser stehen, deren Anwohnerinnen und Anwohner ihre Kraftfahrzeuge auf ihren Grundstücken oder in ihren Garagen abstellen können. Es gibt kein Grundrecht darauf, sein Eigentum in den öffentlichen Raum abzustellen, und in der Güterabwägung überwiegt das Interesse des besseren Klimaschutzes, gerade in Zeiten, in denen es eine hitzebedingte Übersterblichkeit gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10

Ideen

Idee
1

Beidseitiges absolutes Halteverbot auf der Rheinlandstraße zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim

12.06.2025

Die Verkehrssituation auf der Rheinlandstraße, zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, ist derzeit unhaltbar und gefährlich. Aufgrund des aktuell nur einseitig geltenden absoluten Halteverbots wird die Fahrbahn regelmäßig durch parkende Fahrzeuge so stark verengt, dass sie nur noch einseitig befahrbar ist. Dies hat massive Auswirkungen auf alle Verkehrsteilnehmer: • Busse, die in beide Richtungen verkehren, geraten regelmäßig in Blockadesituationen. • Der Fußgängerüberweg ist durch parkende Fahrzeuge nur schwer einsehbar – eine erhebliche Gefahr insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. • Fahrradfahrer sind gefährdet, da Autos häufig mit überhöhter Geschwindigkeit von Lücke zu Lücke fahren und dabei den Mindestabstand nicht einhalten können. • Rettungs- und Lieferfahrzeuge werden behindert, was in kritischen Situationen fatale Folgen haben kann. Daher schlage ich die Einführung eines beidseitigen absoluten Halteverbots auf diesem Abschnitt der Rheinlandstraße vor, um: • den Verkehrsfluss in beide Richtungen dauerhaft sicherzustellen, • die Sichtverhältnisse auf dem Fußgängerüberweg zu verbessern, • die Sicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen, • den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und Pünktlichkeit zu sichern, • riskante Verkehrssituationen nachhaltig zu vermeiden. Um den Bedarf der hierdurch entfallenden Parkplätze auszugleichen, schlagen ich vor: In der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, den roten Sperrstreifen in der Fahrbahnmitte rückzubauen und auf der westlichen Straßenseite die bestehenden Parkmöglichkeiten in eine 30°-Schrägaufstellung umzuwandeln. Dadurch kann der vorhandene Raum effizienter genutzt und eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen geschaffen werden.

Idee
1

Beidseitiges absolutes Halteverbot auf der Rheinlandstraße zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim

12.06.2025

Die Verkehrssituation auf der Rheinlandstraße, zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, ist derzeit unhaltbar und gefährlich. Aufgrund des aktuell nur einseitig geltenden absoluten Halteverbots wird die Fahrbahn regelmäßig durch parkende Fahrzeuge so stark verengt, dass sie nur noch einseitig befahrbar ist. Dies hat massive Auswirkungen auf alle Verkehrsteilnehmer: • Busse, die in beide Richtungen verkehren, geraten regelmäßig in Blockadesituationen. • Der Fußgängerüberweg ist durch parkende Fahrzeuge nur schwer einsehbar – eine erhebliche Gefahr insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. • Fahrradfahrer sind gefährdet, da Autos häufig mit überhöhter Geschwindigkeit von Lücke zu Lücke fahren und dabei den Mindestabstand nicht einhalten können. • Rettungs- und Lieferfahrzeuge werden behindert, was in kritischen Situationen fatale Folgen haben kann. Daher schlage ich die Einführung eines beidseitigen absoluten Halteverbots auf diesem Abschnitt der Rheinlandstraße vor, um: • den Verkehrsfluss in beide Richtungen dauerhaft sicherzustellen, • die Sichtverhältnisse auf dem Fußgängerüberweg zu verbessern, • die Sicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen, • den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und Pünktlichkeit zu sichern, • riskante Verkehrssituationen nachhaltig zu vermeiden. Um den Bedarf der hierdurch entfallenden Parkplätze auszugleichen, schlagen ich vor: In der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, den roten Sperrstreifen in der Fahrbahnmitte rückzubauen und auf der westlichen Straßenseite die bestehenden Parkmöglichkeiten in eine 30°-Schrägaufstellung umzuwandeln. Dadurch kann der vorhandene Raum effizienter genutzt und eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen geschaffen werden.

Idee
7

Überwachung der Bereichs unter der Europabrücke (Parkbucht Richtung Westen)

09.12.2021

An und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.

Idee
9

Fahrradständer am Schwanheimer Mainufer

16.04.2021

Bürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.

Idee
2

Versiegelung des Wegs zu (einsamen) Bänken hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof entfernen

06.05.2019

Hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof stehen zwei sehr abgelegene Bänke. Der Blick von dort ist gen Main/Mainufer. Der Weg vom Schwanheimer Uferweg dort hin ist mit Asphalt versiegelt. Die Versiegelung ist nicht im besten Zustand. Nach Entfernung der Versiegelung kann der Weg in der halben Breite mit Schotter ausgestaltet werden.

Idee
1

Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein

18.02.2019

Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein! (Quelle: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/541)

Idee
1

Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein

19.07.2016

Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein!