Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B40 zu verbessern. Es werden zwei Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet, um die Gefahren durch abknickende Vorfahrtsregelungen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 2622/22 vom 11.11.22 ist die für Fußgehende und Radfahrende Situation im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer, Auffahrt zur B40 Fahrtrichtung Süd nicht entschärft.
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen.
Dazu werden zwei Vorschläge unterbreitet:
- Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B40 in einiger Entfernung vorgelagertem Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert.
- Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für Fußgehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle.
Erläuterung:
Entsprechend §9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgänger-Überweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt. Dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne.
Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e.V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit Fußgehenden und Radfahrenden darstellen.
Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen
Erläuterung:
Rot: Gefahrenbereich
Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1)
Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg
Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2)
Begründung
Ergibt sich aus dem Antragstext
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2021OFOF 50/6Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juni 2021OMOM 147Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Direktanregung
- 11. Oktober 2021STST 1859Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Stellungnahme
- 25. April 2022STST 1022Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Stellungnahme
- 11. November 2022STST 2622Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Stellungnahme
- 21. Mai 2023Sie sind hierOFOF 773/6Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung SüdOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2023OMOM 4005Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung SüdDirektanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 2108Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme