Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einrichtung eines Zebrastreifens in Schwanheim. Aufgrund der Verkehrszählung ist die Realisierung eines Fußgängerüberweges nicht möglich, da die erforderliche Anzahl an querenden Fußgängern und Radfahrern nicht erreicht wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1859) vom 11.10.2021 bereits mitgeteilt, ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht realisierbar.
Die Auswertung der veranlassten Verkehrszählung lässt den Bau einer Lichtsignalanlage nicht zu. Die hierfür erforderliche Anzahl der querenden Fußgänger:innen und Radfahrer:innen wird bei weitem nicht erreicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2021OFOF 50/6Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juni 2021OMOM 147Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Direktanregung
- 11. Oktober 2021STST 1859Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Stellungnahme
- 25. April 2022STST 1022Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Stellungnahme
- 11. November 2022Sie sind hierSTST 2622Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Stellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 773/6Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung SüdOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2023OMOM 4005Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung SüdDirektanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 2108Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab