Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!
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Bisheriger Verlauf
15.05.2021
01.06.2021
11.10.2021
25.04.2022
11.11.2022
21.05.2023
06.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
Details im PARLIS OF_773-6_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
Details im PARLIS OM_4005_202311.10.2021
25.04.2022
11.11.2022
21.05.2023
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
Details im PARLIS OF_773-6_202306.06.2023
Anregung Ortsbeirat
Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
Details im PARLIS OM_4005_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 15.05.2021
Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!
Der Magistrat wird gebeten, bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung:
In dem unten gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B 40 führt, ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar, daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist in Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflüglerinnen und Ausflügler mit Kindern am Wochenende genutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B 40 - Der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Quelle: Google Maps Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005
Aktenzeichen: 32 1