Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Vorschlag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Schwanheim abgelehnt. Die Begründung liegt in der Gefährdung der Fußgänger und Radfahrer durch die Verkehrssituation sowie unzureichenden Verkehrszahlen für eine Lichtsignalanlage. Stattdessen wird auf alternative sichere Wege verwiesen.
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Höchster Weg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.02.2026.
- Es gab im letzten Umwelt - und Planungsausschuss max. Verwirrung. Mit der Zurücknahme des Bebauungsplan B865 (M1/26) wi26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens05.01.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Höchster Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Dem Vorschlag der Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) (südlich der abknickenden Vorfahrt) kann nicht entsprochen werden.
Im Bereich unmittelbar nach der Einmündung vom Höchster Weg zur B40 beginnt die Kraftfahrstraße. Hier ist die Einrichtung eines FGÜ ebenfalls nicht statthaft.
Es ist auch festzuhalten, dass ein FGÜ den zu Fuß Gehenden beziehungsweise den Radfahrenden eine Sicherheit vermittelt, die im betreffenden Bereich nicht gegeben ist und aufgrund des Querungsvorrechtes daher eine Gefährdung darstellen würde.
Ansonsten wird auf die bereits erfolgten Stellungnahmen zu dem Thema FGÜ im betreffenden Bereich verwiesen, in denen bereits erläutert wurde, dass die Regelung der abknickenden Vorfahrt nicht geändert werden kann und dass die Verkehrszählung bei weitem nicht die erforderlichen Zahlen an Fuß- und Radverkehr ergeben hat, die für eine Lichtsignalanlage notwendig sind.
Auch wurde bereits auf die Wegeführung über den Geh- und Radweg nördlich der Straße Schwanheimer Ufer hingewiesen, die eine sichere Alternative darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2021OMOM 147Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Direktanregung
- 11. November 2022STST 2622Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!Stellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 773/6Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung SüdOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2023OMOM 4005Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung SüdDirektanregung
- 16. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 2108Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab