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Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Dem Vorschlag der Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) (südlich der abknickenden Vorfahrt) kann nicht entsprochen werden. Im Bereich unmittelbar nach der Einmündung vom Höchster Weg zur B40 beginnt die Kraftfahrstraße. Hier ist die Einrichtung eines FGÜ ebenfalls nicht statthaft. Es ist auch festzuhalten, dass ein FGÜ den zu Fuß Gehenden beziehungsweise den Radfahrenden eine Sicherheit vermittelt, die im betreffenden Bereich nicht gegeben ist und aufgrund des Querungsvorrechtes daher eine Gefährdung darstellen würde. Ansonsten wird auf die bereits erfolgten Stellungnahmen zu dem Thema FGÜ im betreffenden Bereich verwiesen, in denen bereits erläutert wurde, dass die Regelung der abknickenden Vorfahrt nicht geändert werden kann und dass die Verkehrszählung bei weitem nicht die erforderlichen Zahlen an Fuß- und Radverkehr ergeben hat, die für eine Lichtsignalanlage notwendig sind. Auch wurde bereits auf die Wegeführung über den Geh- und Radweg nördlich der Straße Schwanheimer Ufer hingewiesen, die eine sichere Alternative darstellt.