Skip to main content

Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.09.2022

Antrag Ortsbeirat

Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges

Details im PARLIS OF_580-6_2022
04.10.2022

Anregung Ortsbeirat

Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges

Details im PARLIS OM_2788_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges

Details im PARLIS ST_198_2023
10.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges

Details im PARLIS ST_1465_2023
09.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges

Details im PARLIS ST_369_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen.

Begründung:

Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme