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Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2790 entstanden aus Vorlage: OF 917/6 vom 21.01.2014 Betreff: Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof Der Magistrat wird gebeten, versuchsweise die von der Verwaltung im Rahmen des Ortstermins am 7. Januar 2014 in der Straße Am Abtshof vorgestellten Pläne bezüglich der Neugestaltung der vorgenannten Straße umzusetzen. Dabei soll in der Straße Am Abtshof vor dem Wilhelm-Kobelt-Haus eine Freifläche dadurch entstehen, dass die Zufahrten von der Straße Alt-Schwanheim in die Straße Am Abtshof sowie von der anderen Seite, die an die Vierhäusergasse angrenzt, durch bauliche Maßnahmen (Poller) verhindert werden. Die Zufahrt zur Straße Am Abtshof soll über die Schwarzbachstraße erfolgen. Die durch diese Maßnahme in der Straße Am Abtshof wegfallenden Parkplätze sollen durch in diesem Bereich neu zu schaffende Parkplätze in der Straße Alt-Schwanheim ersetzt werden. Die Umgestaltung soll versuchsweise umgesetzt werden, sodass bei möglicherweise auftretenden verkehrlichen Problemen, insbesondere in der Schwarzbachstraße sowie in den Straßen Am Abtshof und Vierhäusergasse, von der angedachten Lösung wieder Abstand genommen werden kann. Es ist sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Straße Am Abtshof jederzeit für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Müllabfuhr möglich ist. Begründung: Die von den Ämtern im Rahmen des Ortstermins vorgestellte Lösung, einen Platz durch eine Reihe von Pollern im Bereich der Straße Alt-Schwanheim sowie der Vierhäusergasse herzustellen, fand die Zustimmung eines großen Teils der Anwesenden. In ganz Schwanheim gibt es praktisch keinen Platz, den man zum Verweilen gestalten kann, hier wäre diese Möglichkeit dann geschaffen. Es wurde aber auch deutlich, dass es aufgrund der engen Straßen hinter dem Platz eventuell zu Verkehrsproblemen kommen könnte. Deswegen erscheint es sinnvoll, die Poller erst einmal nur so einzubauen, dass sie mit vertretbarem Aufwand wieder entfernt werden können. So kann man über eine gewisse Zeit die Entwicklung beobachten, ohne dass schon dauerhafte Tatsachen geschaffen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 483 Antrag vom 27.01.2015, OF 1261/6 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3872 Aktenzeichen: 60 10
Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2014, OF 917/6 Betreff: Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird gebeten, versuchsweise die beim Ortstermin am 7. Januar 2014 in der Straße "Am Abtshof" von der Verwaltung vorgestellten Pläne bzgl. einer Neugestaltung vorgenannter Straße umzusetzen. Dabei soll in der Straße "Am Abtshof vor dem Wiihem-Kobelt-Haus eine Freifläche entstehen, in dem die Zufahrt von der Straße "Alt-Schwanheim" zur Straße "Am Abtshof" sowie auf der anderen Seite, die an die "Vierhäusergasse" angrenzt, durch bauliche Maßnahmen (Poller) verhindert wird. Die Zufahrt zur Straße "Am Abtshof soll über die "Schwarzbachstraße" erfolgen. Die durch diese Maßnahme in der Straße "Am Abtshof wegfallenden Parkplätze sollen durch in diesem. Bereich neu zu schaffende Parkplätze auf der "Alt-Schwanheim" ersetzt werden. Die Umgestaltung soll versuchsweise umgesetzt werden, so dass bei möglicherweise auftretenden verkehriichen Problemen, insbesondere in den Straßen "Schwarzbachstraße", "Am Abtshof und "Vierhäusergasse", von der angedachten Lösung wieder Abstand genommen werden kann. / Begründung: Die von den Ämtern im Rahmen des Ortstermins vorgestellte Lösung, abpollern des Platzes fa^Xy^ durch eine Reihe Poller vorne an der Straße Alt-Schwanheim und eine Reihe Poller hinten am Ende des Platzes, fand die Zustimmung eines großen Teils der Anwesenden. In ganz Schwanheim gibt es praktisch keinen Platz, den man zum Verweilen gestalten kann, und hier wäre dann die Möglichkeit dazu geschaffen. Es wurde aber auch deutlich, dass es aufgrund der engen Straßen hinter dem Platz eventuell zu Verkehrsproblemen kommen könnte. Deswegen erscheint es sinnvoll, die Poller erst einmal nur so einzubauen, dass sie mit vertretbarem Aufwand wieder entfernt werden können. So kann man über eine gewisse Zeit die Entwicklung beobachten, ohne dass schon dauerhafte Tatsachen geschaffen sind. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2790 2014 Die Vorlage OF 917/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um nachfolgenden Satz ergänzt wird: "Es ist sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Straße Am Abtshof jederzeit für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Müllabfuhr möglich ist." Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenKeine Änderung der Verkehrsführung in der Straße Am Abtshof und den anliegenden Gässchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2014, OF 918/6 Betreff: Keine Änderung der Verkehrsführung in der Straße Am Abtshof und den anliegenden Gässchen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Verkehrsführung in o. g. Straße nicht zu verändern und vor allem den Vorschlag der Ämter beim Ortstermin am 07.01.2014 einen Platz vor dem Gesundheitszentrum, durch abpollern der Kreuzung Am Abtshof und Alt Schwanheim zu schaffen, nicht umzusetzen. 2. Vor den Eingängen/Einfahrten sind Poller so aufzustellen, damit sich dort keine Fahrzeuge davor stellen und dadurch die Eingänge/Einfahrten blockieren können. 3. Die nutzbaren Parkflächen -wie bisher- entsprechend zu markieren. 4. Entsprechend der Regelung in der Straße Alt Schwanheim eingeschränktes Parken (für nur 2 Stunden möglich) einzurichten. 5. Die Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes vor dem Gesundheitszentrum ist zu prüfen. Begründung: Bei einem Ortstermin am 07.01.2014 wurden Vorschläge der Ämter diskutiert ggf. einen Platz in der jetzigen Straße Am Abtshof für Schwanheim zu schaffen. Die Schaffung des Platzes jedoch bedingt ggf. eine Änderung der Verkehrsführung und die Abpoilerung der Straße Am Abtshof zur Alt Schwanheim. Die Änderung in der Verkehrsführung und der Schaffung des Platzes wird vom Ortsbeirat nicht weiter verfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 918/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsinseln Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellung eines Blumenkübels oder Ähnlichem auf einer Sperrfläche
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2013, OF 778/6 Betreff: Aufstellung eines Blumenkübels oder Ähnlichem auf einer Sperrfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist in der Hainbuchenstraße gegenüber Hausnummer 18 einen Blumenkübel oder etwas Ähnliches aufzustellen? Begründung: Die vorgenannte Sperrfläche scheint als solche nicht wahrgenommen zu werden, daher kann hier ein Blumenkübel sinnvoll sein. Anwohner bieten sich für die Pflege an und können vom Unterzeichner erfragt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2013 Die Vorlage OF 778/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2013, OF 756/6 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die beim Ortstermin am 13, Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Straßenbauamtes und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße "Schwanheimer Ufer" im Bereich Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung am Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, so dass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, so dass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2013, OF 682/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2272 2013 1. Die Vorlage OF 682/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 756/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 756/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 756/6 vom 18.06.2013 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen des Ortstermins am 13. Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße Schwanheimer Ufer im Bereich der Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich, im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung zum Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, sodass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, sodass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und zum Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1435 Aktenzeichen: 66 0
Schwanheimer Ufer/Alter Friedhof Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2013, OF 682/6 Betreff: Schwanheimer Ufer/Alter Friedhof Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg am Friedhof/Schwanheim, der entlang der Straße "Schwanheimer Ufer" verläuft, in dem Bereich von der Fußgängerampel bis zur nächsten Einmündung zu sanieren und bis zur vorgenannten Einmündung zu verlängern. Die Maßnahme sollte mit eventuell noch durchzuführenden anderen Maßnahmen abgestimmt werden, um ggf. Kosten zu sparen. Begründung: Der oben genannte Fußweg ist in einem sehr schlechten Zustand und endet derzeit vor dem Nebeneingang zum Friedhof. Anschließend folgt ein Abfahrtsstreifen bis zur Einmündung, die zum Mainufer führt. Aus Sicht des Ortsbeirates ist der Abfahrtstreifen an dieser Stelle unnötig und könnte durch die Verlängerung des Fußweges ersetzt werden. Dies würde die Erreichbarkeit des Mainufers für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich verbessern sowie eine direkte Verbindung zum Haupteingang des Friedhofs herstellen. Um jedoch Mehrfacharbeiten in diesem Bereich zu vermeiden und dementsprechend Kosten zu reduzieren, sollten die Verlängerung und Sanierung des Fußweges mit anderen Maßnahmen abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2013, OF 756/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu organisieren. 2. Die Vorlage OF 682/6 wird zurückgestellt, bis der entsprechende Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 682/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2272 2013 1. Die Vorlage OF 682/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 756/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 756/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382 entstanden aus Vorlage: OF 447/6 vom 16.07.2012 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! Vorgang: OM 3592/09 OBR 6; ST 22/10; OM 4975/11 OBR 6; ST 264/12 Der Magistrat wird gebeten, die in der Ortsbeiratssitzung am 21. August 2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg umzusetzen sowie den Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ebenfalls mit Tempo 30 zu beschildern. Begründung: Viele Anwohner, aber auch Nutzer der Rheinlandstraße in Schwanheim fragen sich, weshalb die Rheinlandstraße - unabhängig der bisher vorgetragenen Stellungnahmen des Magistrats - in zwei Abschnitten mit Tempo 50 beschildert ist. Der Ortsbeirat ist aufgrund der ergangenen Stellungnahmen nicht in der Lage, dies fragenden Bürgern zu erklären. Dem Ortsbeirat liegt es fern, eine Hinhaltetaktik des Magistrats zu erkennen, jedoch wird dies von Bürgern vermutet. Daher scheint es notwendig, dass sich die Mühe gemacht wird, die bisherigen Begründungen in einer öffentlichen Veranstaltung - am besten vor Ort - nachvollziehbar zu erörtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769 Antrag vom 18.08.2015, OF 1433/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438 Antrag vom 05.10.2016, OF 239/6 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 207 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2012, OF 447/6 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! Vorgang: OM 3592/09 OBR 6; ST 22/10; OM 4975/11 OBR 6; ST 264/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 264/2012 bereits für das 1. Quartal des Jahres 2012 angekündigte Vorstellung der Umgestaltung der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, demnächst vorzunehmen. Weiterhin soll bei der Vorstellung erneut Stellung, zur Absenkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Rheinlandstraße auf Tempo 30, genommen werden. Insbesondere soll eine Darstellung der Mehrkosten für die traffiq, die in der Stellungnahme ST 22/2010 im letzten Satz dargelegt wird, eingehend und nachvollziehbar erläutert werden. Die Vorstellung soll in Schwanheim stattfinden. Begründung: Viele Anwohner aber auch Nutzer der Rheinlandstraße in Schwanheim fragen sich, weshalb die Rheinlandstraße -unabhängig der bisher ergangenen Stellungnahmen des Magistrats- in zwei Abschnitten mit Tempo 50 beschildert ist. Der Antragsteller ist aufgrund der ergangenen Stellungnahmen nicht in der Lage dies fragenden Bürgern zu erklären. Dem Antragsteller liegt es fern eine Hinhaltetaktik des Magistrats anzunehmen, jedoch wird dies von Bürgern an denselben herangetragen. Daher scheint es notwendig, dass sich die Mühe gemacht wird, die bisherigen Begründungen in einer öffentlichen Veranstaltung -am besten vor Ort- nachvollziehbar zu diskutieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU wird über die beiden Halbsätze des Tenors der Vorlage OF 447/6 in der vom Antragsteller geänderten Fassung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2012 Die Vorlage OF 447/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die in der Ortsbeiratssitzung am 21. August 2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg umzusetzen sowie den Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ebenfalls mit Tempo 30 zu beschildern." Abstimmung: Erster Halbsatz: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER Zweiter Halbsatz: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
Weiter lesenGeisenheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBushaltestelle Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 995 entstanden aus Vorlage: OF 314/6 vom 26.02.2012 Betreff: Bushaltestelle Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle Rheinlandstraße (in Fahrtrichtung Triftstraße) mindestens eine Bank für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs wieder aufzustellen. Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in den vergangenen Monaten mit der Bitte um Aufstellung einer Bank an Mitglieder des Ortsbeirates 6 gewandt. Vor allem ältere Mitbürger beschweren sich darüber, keine Sitzgelegenheit vorzufinden. Viele nutzen die Haltestelle, um die Einkaufsstraße Alt-Schwanheim zu erreichen bzw. wieder in Richtung Goldstein zu fahren. Für viele ist es problematisch, längere Zeit zu stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1304 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 13
Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 923 entstanden aus Vorlage: OF 196/5 vom 02.01.2012 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt, zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke, folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken, zum Beispiel in Form von Lamellen; 2. Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen. Begründung: Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist in dem im Antragstenor genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenen Schwanheimer Ufer. Aufgrund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes wie zum Beispiel Lamellen, wie an Autobahnen üblich, würde der abrupte Wechsel der Hell- und Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Aktenzeichen: 66 2
Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2012, OF 196/5 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke folgende Maßnahmen durchzuführen: - Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken z. B. in Form von Lamellen - Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen Begründung: Der gemeinsame Fuß-und Radweg ist in dem oben genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenden Schwanheimer Ufer. Auf Grund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes z. B. von Lamellen wie an Autobahnen üblich würde der abrupte Wechsel der Hell-Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 923 2012 Die Vorlage OF 196/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBunker Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2011, OF 243/6 Betreff: Bunker Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Bunker auf Alt-Schwanheim in Zukunft genutzt werden kann, insbesondere, ob es möglich ist, dort eine Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche einzurichten, welche ggf. auch durch einen Dritten (nicht die Stadt Frankfurt am Main) betrieben werden könnte. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde zugetragen, dass der jetzige Mieter den Mietvertrag zum Ende des Jahres 2011 gekündigt hat. Es stellt sich daher für den Ortsbeirat die Frage, welche Nutzung der Bunker auf Alt-Schwanheim erfahren könnte. Aufgrund fehlender Einrichtungen für Jugendliche in Schwanheim, würde sich eine solche an dieser Stelle anbieten, zumal an den Ortsbeirat auch Anfragen herangetragen wurden, die auf den Mangel an Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche hingewiesen haben. Hier wurde auch angedacht, den Betrieb karitativen Vereinigung zu überlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2012 Die Vorlage OF 243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAlt-Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 97 entstanden aus Vorlage: OF 43/6 vom 16.05.2011 Betreff: Alt-Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, in den Monaten Mai bis September eines jeden Jahres jeweils auf Anfrage einen Parkplatz auf der Straße "Alt-Schwanheim" als Fläche für Außengastronomie für solche Gastronomiebetriebe zu genehmigen, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen. Die Genehmigung soll so ausgestaltet werden, dass eine zeitliche Beschränkung enthalten ist, damit Anwohner in den Nachtstunden (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht vom Betrieb der Außengastronomie gestört werden. Sollte gegen Auflagen, die in der Genehmigung enthalten sind, verstoßen werden, so soll die Genehmigung wieder entzogen werden. Begründung: Auf der Straße Alt-Schwanheim sind viele Gastronomiebetriebe angesiedelt. Die Straße ist zugleich auch Haupteinkaufsstraße in Schwanheim. Besonders in der warmen Jahreszeit (Mai bis September) kommen viele Besucher nach Schwanheim, um das vielfältige Angebot zu nutzen. In dieser Zeit wollen die Menschen die Sonne und Wärme gerne im Freien genießen. Hierzu laden vor allem Biergärten ein. Aufgrund der engen Bebauung der Straße Alt-Schwanheim können nicht alle Gastronomiebetriebe ihren Gästen eine Außengastronomie anbieten. Da dem Ortsbeirat 6 auch die Parkplatzsituation in der Straße Alt-Schwanheim bekannt ist, gilt es die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Aus dieser Abwägung scheint es sachgerecht, den Gastronomiebetrieben, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen, jeweils einen Parkplatz für derartige Zwecke in der Zeit von Mai bis September zu genehmigen. Unter Berücksichtigung des Schutzes der Anwohner soll die Genehmigung für eine Außengastronomie zeitlich beschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2011, ST 994 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 95 entstanden aus Vorlage: OF 40/6 vom 14.05.2011 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer in Richtung Schwanheimer Ufer so zu versetzen, dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westlichen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, sodass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzen, damit Fahrradfahrer auf den Fahrradweg geführt werden, ohne im Kreuzungsbereich erst nach links abbiegen zu müssen. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 899 Aktenzeichen: 66 0
Alt-Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 43/6 Betreff: Alt-Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Monaten Mai bis September eines jeden Jahres, auf Anfrage jeweils einen Parkplatz auf der Straße "Alt-Schwanheim" als Fläche für Außengastronomie für solche Gastronomiebetriebe zu genehmigen, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen. Die Genehmigung soll so ausgestaltet werden, dass eine uhrzeitliche Beschränkung enthalten ist, damit Anwohner in den Nachtstunden (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht vom Betrieb der Außengastronomie gestört werden. Sollte gegen Auflagen, die in der Genehmigung enthalten sind, verstoßen werden, so soll die Genehmigung wieder entzogen werden. Begründung: Auf der Straße Alt-Schwanheim sind viele Gastronomiebetriebe angesiedelt und zu gleich ist sie auch Haupteinkaufstraße in Schwanheim. Besonders in der warmen Jahreszeit (Mai bis September) finden sich viele Besucher die nach Schwanheim kommen um das vielfältige Angebot zu nutzen. In dieser Zeit wollen die Menschen die Sonne und Wärme gerne im Freien verbringen. Hierzu laden vor allem Biergärten ein. Aufgrund der engen Bebauung der Straße Alt-Schwanheim können nicht alle Gastronomiebetriebe ihren Gästen eine Außengastronomie anbieten. Da dem Ortsbeirat auch die Parkplatzsituation auf der Alt-Schwanheim bekannt ist, gilt es die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Aus dieser Abwägung scheint es sachgerecht, den Gastronomiebetrieben auf der Alt-Schwanheim, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen, jeweils einen Parkplatz für derartige Zwecke in der Zeit von Mai bis September zu genehmigen. Unter Berücksichtigung des Schutzes der Anwohner soll die Genehmigung für einen Außengastronomie uhrzeitlich beschränkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 97 2011 Die Vorlage OF 43/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 40/6 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer so in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzten, so dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westli chen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, so dass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit so in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzten, so dass Fahrradfahrer im Kreuzungsbereich ohne erst linksabbiegen zu müssen, auf den Fahrradweg geführt werden. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 95 2011 Die Vorlage OF 40/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmgestaltung der Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4975 entstanden aus Vorlage: OF 1703/6 vom 20.01.2011 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Vorgang: OM 2675/08 OBR 6; ST 1132/09 Der Magistrat wird gebeten, zu berichten und vorzustellen, wann die Umgestaltung der Rheinlandstraße im Bereich Ferdinand-Dirichs-Weg und Martinskirchstraße, wie in der Stellungnahme vom 31.07.2009, ST 1132, dargelegt, umgesetzt werden soll. Begründung: Mit der Vorlage OM 2675 vom 21.10.2008 ist eine km/h-Beschränkung in der Rheinlandstraße im Bereich Ferdinand-Dirichs-Weg und Martinskirchstraße durch den Ortsbeirat 6 beantragt worden. In der daraufhin erfolgten Stellungnahme ST 1132 schlägt der Magistrat in Absatz 3 vor: "Die Umgestaltung könnte in der Art (siehe Anlage) erfolgen, dass im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und der Martinskirchstraße die Mittelmarkierung entfernt wird, so dass in Teilbereichen versetztes Schrägparken möglich wäre. Durch diese Maßnahme würde der Straßenquerschnitt eingeengt und zusätzlicher Parkraum geschaffen. Die Querungsstellen sowie die Bushaltestellen bleiben weiterhin erhalten." Es wäre daher wünschenswert, dass der Magistrat dem Ortsbeirat 6 berichtet, wann mit der Maßnahme, wie in der Stellungnahme ST 1132 skizziert, begonnen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 264 Aktenzeichen: 32 1
„Transparent-Bannermast“ für Vereine für die Straße Alt-Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 1714/6 vom 27.01.2011 Betreff: "Transparent-Bannermast" für Vereine für die Straße Alt-Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, einen "Transparent-Bannermast" (s. Abbildung) am Eingang der Straße Alt-Schwanheim (Ecke Rheinlandstraße) zu errichten, an welchem die Vereine auf ihre Veranstaltungen hinweisen können. Begründung: Eingangs der Straße Alt-Schwanheim werben die Vereine seit langem für ihre Veranstaltungen. Bisher wurden die Werbe-Transparente der Vereine an den dort befindlichen Gebäuden angebracht. Aufgrund von energetischen Sanierungsarbeiten, ist das Anbringen der Werbe-Transparente ab Sommer dieses Jahres in dieser Weise nicht mehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2011, ST 606 Aktenzeichen: 66 7
Ahrtalstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4510 entstanden aus Vorlage: OF 1558/6 vom 29.08.2010 Betreff: Ahrtalstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ahrtalstraße im Bereich zwischen Nürburgstraße und Mauritiustraße zu erneuern. Begründung: Die Ahrtalstraße befindet sich in einem schlechten Zustand und muss deshalb dringend saniert werden. Da mittlerweile alle Bauvorhaben in dem Straßenabschnitt beendet sind, ist nun die Zeit gekommen, auch die Straße wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2010, ST 1530 Aktenzeichen: 66 5
Mülldetektive/Überwachung der kleinen Grünanlage am westlich Ende der Schwanheimer Uferstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 1530/6 vom 30.07.2010 Betreff: Mülldetektive/Überwachung der kleinen Grünanlage am westlich Ende der Schwanheimer Uferstraße Der Magistrat wird gebeten, am westlichen Ende der Schwanheimer Uferstraße Mülldetektive einzusetzen oder eine andere Form der Überwachung zum Schutz der Grünfläche vor Vermüllung durchzuführen. Begründung: Vor einigen Jahren wurde am westlichen Ende der Straße Schwanheimer Ufer (Zugang zum Schwanheimer Unterfeld) aus einer unansehnlichen Fläche eine attraktive Grünfläche hergerichtet. Viele Bürgerinnen und Bürger waren erfreut über diese Änderung. Leider liegt die Grünanlage besonders nach den Wochenenden voller Abfälle und Sperrmüll. Hier ist ein richtiger Schwerpunkt illegaler Müllentsorgung entstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2010, ST 1439 Aktenzeichen: 67 0
Beschilderung des Kobelt-Zoos in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4305 entstanden aus Vorlage: OF 1491/6 vom 31.05.2010 Betreff: Beschilderung des Kobelt-Zoos in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, 1. nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat an den Zufahrtsstraßen nach Schwanheim (Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Bahnstraße) an geeigneten Stellen Hinweisschilder zum Kobelt-Zoo aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob dem Grundstück, auf dem sich der Zoo befindet, eine Hausnummer zugeordnet werden kann. Begründung: Der Kobelt-Zoo in Schwanheim ist ein beliebter Ausflugsort für Familien mit Kindern bis weit über die Stadtgrenzen von Frankfurt hinaus. Es ist von den Besuchern immer wieder zu hören, dass man den Zoo sehr schlecht findet, da keine Beschilderung vorhanden ist. Auch per Navigationsgerät ist der Zoo nicht zu finden, da das Grundstück keine eigene Hausnummer hat. Gibt man nun als Auswärtiger die Bahnstraße an, so ist das Ziel auch bereits in der Nähe des Frankfurter Flughafens erreicht. Der Kobelt-Zoo wird auf den Internetseiten der Stadt Frankfurt als Ausflugsziel vorgestellt, kann aber nur durch Ortskundige gefunden werden, denn selbst wenn man den Hinweisen auf der Homepage der Stadt Frankfurt folgt, wird man nicht unbedingt den Eingang finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1158 Aktenzeichen: 66 7
Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2010, OA 1133 entstanden aus Vorlage: OF 1083/5 vom 08.06.2010 Betreff: Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauwerke mit den laufenden Nummern 55 und 56 (interne Bw-Nr. 43 n und 43 o) in der Weise zu sanieren, dass sie nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, sollte die Gestaltung auf jeden Fall stufenlos erfolgen, auch wenn die Steigung mehr als 6 Prozent betragen sollte. Begründung: In den oben genannten Rampenbauwerken sind momentan einzelne Stufen integriert, die allen Passanten, die Gegenstände mit sich führen, ob Fahrräder, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, die Nutzung der Brücken erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen mit 6 Prozent Steigung ist auf jeden Fall anzustreben. Sollte dies aus technischen Gründen (verfügbare Fläche) nicht möglich sein, sollte dennoch eine stufenlose Rampe realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 11. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 12. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 15. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 46, OA 1117, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1133, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115 und OA 1116 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 46, NR 1911, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115, OA 1117 und OA 1133 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1817 und NR 1832 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 46 und OA 1132 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, OA 1115, OA 1116 und OA 1130 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Schenk (M 46 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, NR 1911, OA 1115, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 46: Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Baumgärtner Nein Stadtverordnete Becker Nein Stadtverordnete Dr. von Beckh Nein Stadtverordnete Bender Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bührmann Ja Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordnete Ursula Busch Nein Stadtverordneter Hans Busch Nein Stadtverordneter Cunitz Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David fehlt Stadtverordnete Demaria Ja Stadtverordneter Diehl Ja Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dürr fehlt Stadtverordnete Enzmann Nein Stadtverordneter Feldmann Nein Stadtverordnete Feldmayer Ja Stadtverordneter Fey Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Ja Stadtverordnete Gauls Ja Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordneter Heumann Ja Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Holtz fehlt Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordnete Köremezli-Erkiner Nein Stadtverordnete Krauße Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordnete Dr. Lehr Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Mack Nein Stadtverordneter Majer Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordneter Mertens Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling fehlt Stadtverordneter Paris Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Rätzke Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordnete Reifschneider-Groß Ja Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordnete Sautner Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Schneeweis Ja Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordneter Scholz Ja Stadtverordnete Seitz Nein Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf fehlt Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Viehl Nein Stadtverordnete Volpp Nein Stadtverordneter Vowinckel Ja Stadtverordneter Wagner Ja Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Weißbach Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Stadtverordneter Zarcadas fehlt Stadtverordneter Zieran fehlt 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. a) Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 18. a) Die Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 18. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8335, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 10
Querungshilfe Schwanheimer Friedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3977 entstanden aus Vorlage: OF 1401/6 vom 17.02.2010 Betreff: Querungshilfe Schwanheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, die bereits bestehende Querungshilfe (Fußgängerampel) auf der Straße "Schwanheimer Ufer" in Höhe des Schwanheimer Friedhofs um ein akustisches Signal zu erweitern. Begründung: Um zum Schwanheimer Friedhof zu gelangen, muss man die Schwanheimer Uferstraße überqueren. Es handelt sich dabei um eine vierspurige Fahrbahn mit entsprechender Breite. Gerade für ältere Menschen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen, kommt es bei der Überquerung öfters zu größeren Problemen. Da besonders ältere Menschen nicht mehr so gut sehen, reicht das Lichtsignal nicht mehr aus, um gefahrlos die Straße zu überqueren. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle die Lichtsignalanlage um ein akustisches Signal erweitert werden, damit auch Menschen mit eingeschränkter Sehkraft oder Sehbehinderung diese Straße gefahrlos überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2010, ST 718 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für den Radverkehr am Schwanheimer Kreisel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2010, OM 3925 entstanden aus Vorlage: OF 1380/6 vom 22.01.2010 Betreff: Mehr Sicherheit für den Radverkehr am Schwanheimer Kreisel Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Halten bzw. Parken auf dem Radweg im Schwanheimer Kreisel (Rheinlandstraße/Martinskirchstraße) zu unterbinden. Begründung: Immer wieder ist zu beobachten, dass der Radweg am Schwanheimer Kreisel zum Parken oder Halten von Fahrzeugen missbraucht wird. Da es hierdurch zu einer Verkehrsgefährdung kommt, sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um diese Situation zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 526 Aktenzeichen: 66 2
Schwanheim: Tempo 30-Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM 3592 entstanden aus Vorlage: OF 1290/6 vom 14.09.2009 Betreff: Schwanheim: Tempo 30-Zone Vorgang: OM 2675/08 OBR 6; ST 173/09; ST 1132/09 Der Magistrat wird gebeten, über seine Pläne in der Rheinlandstraße im Streckenabschnitt zwischen Bahnstraße und Geisenheimer Straße (siehe OM 2675 vom 21.10.2008) zu berichten. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 31.07.2009, ST 1132, wird berichtet, was in der Rheinlandstraße im Streckenabschnitt zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg als Maßnahme geplant ist. Der Streckenabschnitt der Rheinlandstraße zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ist nicht berücksichtigt worden. Auch in diesem Bereich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus folgenden Gründen dringend notwendig: Zwischen Bahnstraße und Lönsweg ist die Rheinlandstraße äußerst schmal. Genau dort überqueren an mehreren Pfaden viele Bürgerinnen und Bürger die Rheinlandstraße, auch Kinder, insbesondere die Kinder des Waldkindergartens, und nicht zuletzt die vielen Hundebesitzer. Zwar wurden jüngst an dieser Stelle die bis an die Straße herangewachsenen Büsche zwecks besserer Einsicht etwas zurückgeschnitten, aber insgesamt ist dadurch die Gefahrensituation nicht behoben. Auch hier ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h dringend geboten, weil dieser Abschnitt, wie von den Anwohnern zu hören ist, als Rennstrecke genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 22 Aktenzeichen: 32 1
Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ) Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.08.2009, OA 948 entstanden aus Vorlage: OF 1260/6 vom 23.08.2009 Betreff: Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ) Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) mit der in der Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2009, ST 1014, dargestellten Absicht zu beauftragen, um überprüfen zu lassen, ob ein Seniorentreff eingerichtet werden kann. 2. Weitergehend soll die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) die Einrichtung eines Jugendtreffs überprüfen. Begründung: Mit der Vorlage M 133 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Verkauf des Grundstücks Alt-Schwanheim 2 (Freiwillige Feuerwehr Schwanheim) zu beschließen. In der Stellungnahme ST 1014 vom 15.07.2009 zur Vorlage OM 3168 vom 21.04.2009 wird dargelegt, dass durch die ABG Holding überprüft werden soll, inwieweit die Forderungen des Ortsbeirates umgesetzt werden können. Aus den hier dargelegten Gründen ist die M 133 zurückzustellen, bis die Berichte vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2010, ST 114 Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 948 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 202 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 26.08.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 07.09.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.10.2009, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 948 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2009, TO I, TOP 32 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlage M 133 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler, gegen die Stimmen von SPD, LINKE. und FAG, abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 948 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 948); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 133 und OA 948 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 133 = Ablehnung, OA 948 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.10.2009, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 948 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 948) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 40. Sitzung der KAV am 26.10.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 948 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 6689, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 § 6905, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009 Aktenzeichen: 23 20
Altes Brückenhäuschen in Schwanheim mit Informationstafel versehen
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2009, OA 868 entstanden aus Vorlage: OF 1126/6 vom 06.04.2009 Betreff: Altes Brückenhäuschen in Schwanheim mit Informationstafel versehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an dem alten Brückenhäuschen in Schwanheim in der Eifelstraße eine Informationstafel zur Geschichte der alten Brücke mit einer Abbildung der Brücke anzubringen. Das Brückenhäuschen soll von Graffiti und Verunreinigungen gereinigt werden. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob das Brückenhäuschen der alten Schwanheimer Brücke unter Denkmalschutz steht. Bei positivem Bescheid ist dieser Ort in das Denkmalportal der Stadt Frankfurt oder ggf. in die Rubrik "Orte, die Geschichten erzählen" aufzunehmen. Begründung: Die Alte Schwanheimer Brücke entstand zwischen 1905 und 1907. Die schmale Fachwerkbrücke verband Schwanheim mit dem gegenüberliegenden Griesheim. Sie sollte den Arbeitern den Weg zur rechtsmainischen Arbeitsstätte erleichtern. Sie ist als solches auch als ein Zeugnis der Entwicklung Schwanheims durch den Einfluss der Chemischen Industrie zu sehen. Am 26. März 1945 wurde die Brücke von Pionieren der Wehrmacht gesprengt. Das alte Brückenhäuschen ist bis heute erhalten. Eine Informationstafel zur Geschichte der Alten Schwanheimer Brücke mit einer Abbildung der Brücke könnte den interessierten Betrachtern die Geschichte anschaulich nahebringen. Falls das Brückenhäuschen unter Denkmalschutz steht, sollte es im Denkmalportal der Stadt aufgenommen werden, um diesen historischen Ort bekannter zu machen. Im Sockelbereich des alten Brückenhäuschens wurde das Mauerwerk mit Graffiti bemalt. Das sollte zügig entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 726 Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B 62 Antrag vom 29.01.2017, OF 319/6 Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 341 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 19.05.2009, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 868 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 868 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. und FAG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2009, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 868 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6121, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 Aktenzeichen: 66 6
Verbotswidriges Parken in der Hänggasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3167 entstanden aus Vorlage: OF 1123/6 vom 06.04.2009 Betreff: Verbotswidriges Parken in der Hänggasse Der Magistrat wird gebeten, in der Hänggasse in Schwanheim häufiger den ruhenden Verkehr zu kontrollieren, um dort das verbotswidrige Parken einzuschränken. Begründung: In der Hänggasse ist das Parken bzw. das Halten auf dem Seitenstreifen verboten. Trotzdem ist die Gasse regelmäßig zugeparkt. Das führt oft zu einem Verkehrschaos, weil die den Rewe-Markt beliefernden Lkws dann nicht in die Gasse einfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2009, ST 922 Aktenzeichen: 32 4
Zugeparkter Radstreifen im Kreisel an der Martinskirchstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2008, OM 2676 entstanden aus Vorlage: OF 964/6 vom 05.10.2008 Betreff: Zugeparkter Radstreifen im Kreisel an der Martinskirchstraße Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Fahrradstreifen im Kreisel an der Martinskirchstraße zu unterbinden. Begründung: Im Kreisel Rheinlandstraße/Martinskirchstraße wurden erfreulicherweise auf dem Bürgersteig Fahrradstreifen eingerichtet. Leider parken an der abgesenkten Stelle (Martinskirchstraße), wo der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn geführt wird, ständig Pkw. Dadurch ist eine Gefahrenquelle für Radfahrer entstanden, die schnellstens beseitigt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 30 Aktenzeichen: 66 5
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