Alt-Schwanheim
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Bisheriger Verlauf
16.05.2011
31.05.2011
29.08.2011
29.08.2011
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 97 entstanden aus Vorlage: OF 43/6 vom 16.05.2011
Betreff: Alt-Schwanheim
Der Magistrat wird gebeten, in den Monaten Mai bis September eines jeden Jahres jeweils auf Anfrage einen Parkplatz auf der Straße "Alt-Schwanheim" als Fläche für Außengastronomie für solche Gastronomiebetriebe zu genehmigen, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen. Die Genehmigung soll so ausgestaltet werden, dass eine zeitliche Beschränkung enthalten ist, damit Anwohner in den Nachtstunden (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht vom Betrieb der Außengastronomie gestört werden. Sollte gegen Auflagen, die in der Genehmigung enthalten sind, verstoßen werden, so soll die Genehmigung wieder entzogen werden. Begründung:
Auf der Straße Alt-Schwanheim sind viele Gastronomiebetriebe angesiedelt. Die Straße ist zugleich auch Haupteinkaufsstraße in Schwanheim. Besonders in der warmen Jahreszeit (Mai bis September) kommen viele Besucher nach Schwanheim, um das vielfältige Angebot zu nutzen. In dieser Zeit wollen die Menschen die Sonne und Wärme gerne im Freien genießen. Hierzu laden vor allem Biergärten ein. Aufgrund der engen Bebauung der Straße Alt-Schwanheim können nicht alle Gastronomiebetriebe ihren Gästen eine Außengastronomie anbieten. Da dem Ortsbeirat 6 auch die Parkplatzsituation in der Straße Alt-Schwanheim bekannt ist, gilt es die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Aus dieser Abwägung scheint es sachgerecht, den Gastronomiebetrieben, die derzeit über keine Außengastronomie verfügen, jeweils einen Parkplatz für derartige Zwecke in der Zeit von Mai bis September zu genehmigen. Unter Berücksichtigung des Schutzes der Anwohner soll die Genehmigung für eine Außengastronomie zeitlich beschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2011, ST 994 Aktenzeichen: 66 0