Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und…
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Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ) Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 25.08.2009, OA 948 entstanden aus Vorlage: OF 1260/6 vom 23.08.2009
Betreff: Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ) Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) mit der in der Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2009, ST 1014, dargestellten Absicht zu beauftragen, um überprüfen zu lassen, ob ein Seniorentreff eingerichtet werden kann.
- Weitergehend soll die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) die Einrichtung eines Jugendtreffs überprüfen. Begründung: Mit der Vorlage M 133 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Verkauf des Grundstücks Alt-Schwanheim 2 (Freiwillige Feuerwehr Schwanheim) zu beschließen. In der Stellungnahme ST 1014 vom 15.07.2009 zur Vorlage OM 3168 vom 21.04.2009 wird dargelegt, dass durch die ABG Holding überprüft werden soll, inwieweit die Forderungen des Ortsbeirates umgesetzt werden können. Aus den hier dargelegten Gründen ist die M 133 zurückzustellen, bis die Berichte vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2009MM 133Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ)Magistratsvortrag
- 23. August 2009OFOF 1260/6Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. August 2009Sie sind hierOAOA 948Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ) Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 133Anregung
- 22. Januar 2010STST 114Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ)Stellungnahme
- 12. Juli 2010STST 948Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ)Stellungnahme
- 25. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 202Vermarktung des Grundstücks Alt-Schwanheim 2, Gemarkung Schwanheim, Flur 1, Flurstück 158/10, durch die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH (BKRZ)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 948); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 133 und OA 948 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 133 = Ablehnung, OA 948 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 948) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.