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Meine Nachbarschaft: Günthersburgallee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße

06.02.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 479/3 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße Vorgang: OM 2776/22 OBR 3; ST 177/23 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 177 vom 13.01.2023 aufgezeigte Planung zur Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Rotlintstraße / Vogelsbergstraße umzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat stimmt der Planung des Magistrats zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2776 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 177 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2023 Die Vorlage OF 479/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation „Friedberger Platz“

26.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3449 entstanden aus Vorlage: OF 456/3 vom 12.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" Trotz Pförtnerampel an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" in Richtung Innenstadt versuchen Autofahrerinnen und Autofahrer häufig, die Straßenbahn rechts zu überholen, obwohl die Fahrgäste bereits auf der Straße stehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Pförtnerampel schaltet oft zu früh auf Grün, während die Türen der Straßenbahn noch geöffnet sind und Fahrgäste noch einsteigen wollen. Des Weiteren wird der Straßenbahnverkehr in Richtung Innenstadt behindert, da Konflikte mit dem Gegenverkehr entstehen: Linksabbiegerinnen und Linksabbieger in Richtung Innenstadt warten auf der Straßenbahnspur auf eine Lücke im Gegenverkehr, um in die Bornheimer Landstraße abbiegen zu können und behindern somit die Weiterfahrt der Straßenbahn. Um solche gefährlichen Situationen zu verhindern, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten: Die Pförtnerampel für den Autoverkehr stadteinwärts an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" wird frühzeitig auf Rot und erst wieder auf Grün geschaltet, wenn die Straßenbahn die Straßenbahnstation verlassen hat. Eine Blitzanlage zur Überwachung der Einhaltung der Rotphasen wird aufgestellt. Der Gegenverkehr stadtauswärts, der von der Pförtnerampel an der Einmündung zur Bornheimer Landstraße gestoppt wird, ist anders als bisher zeitverzögert zur Ampel an der Koselstraße auf Grün zu schalten, damit die Fahrzeuge, die in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, nicht behindert werden, sodass die Straßenbahn nicht an der Fortsetzung ihrer Fahrt gehindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1263 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation „Friedberger Platz“

12.01.2023 · Aktualisiert: 06.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 456/3 Betreff: Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" Trotz Pförtnerampel an der Straßenbahnstation Friedberger Platz in Richtung Innenstadt versuchen Autofahrer:innen häufig, die Straßenbahn rechts zu überholen, obwohl die Fahrgäste bereits auf der Straße stehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Ampeln schaltet sich oft zu früh auf Grün, während die Türen der Straßenbahn noch geöffnet sind und Fahrgäste noch einsteigen wollen. Des Weiteren wird der Straßenbahnverkehr in Richtung Innenstadt behindert, da Konflikte mit dem Gegenverkehr entstehen: Linksabbieger:innen in Richtung Innenstadt warten auf der Straßenbahnspur auf eine Lücke im Gegenverkehr, um in die Bornheimer Landstraße abbiegen zu können und behindern somit die Weiterfahrt der Straßenbahn. Um solche gefährlichen Situationen zu verhindern, wird der Magistrat aufgefordert folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten: Die Pförtnermpel für den Autoverkehr stadteinwärts an der Straßenbahnstation Friedberger Platz wird frühzeitig auf Rot und erst wieder auf Grün geschaltet, wenn die Straßenbahn die Haltestelle verlassen hat. Zeitweilig wird eine Blitzanlage zur Überwachung der Einhaltung der Rotphasen aufgestellt. Der Gegenverkehr stadtauswärts, der von der Ampel an der Einmündung zur Bornheimer Landstraße gestoppt wird, ist anders als bisher zeitverzögert zur Ampel an der Koselstraße auf Grün zu schalten, damit die Fahrzeuge, die in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, nicht behindert werden, sodass die Straßenbahn nicht an der Fortsetzung ihrer Fahrt gehindert wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3449 2023 Die Vorlage OF 456/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der vorletzte Satz durch folgenden Satz ersetzt wird: "Eine Blitzanlage zur Überwachung der Einhaltung der Rotphasen wird aufgestellt." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum

26.11.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring

10.11.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3123 entstanden aus Vorlage: OF 405/3 vom 27.10.2022 Betreff: Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring Die Grünanlage wirkt sehr ungepflegt und wenig attraktiv. Der Kleinkindspielplatz besteht lediglich aus einer Sandkiste. Die Grünanlage muss dringend in ihrem Zustand wiederhergestellt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Der Ortsbeirat 3 hat in der letzten Sitzung die barrierefreie Erreichbarkeit der Grünanlage beschlossen, jetzt sollte eine Neugestaltung erfolgen. Die Neugestaltung sollte gemeinsam mit der Anwohnerschaftsinitiative erfolgen, die schon begonnen hat, sich um die Grünanlage zu kümmern, und vom Ortsbeirat 3 dafür auch einen ersten Geldbetrag aus dem Ortsbeiratsbudget zugesagt bekommen hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring neu gestaltet wird. Dafür sollte eine Planung gemeinsam mit der aktiven Anwohnerschaftsinitiative in der Rotlintstraße erfolgen und dann die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltes beantragt werden. Der Ortsbeirat bittet, über die weitere Umgestaltung auf dem Laufenden gehalten zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 391 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße

10.11.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3124 entstanden aus Vorlage: OF 406/3 vom 24.10.2022 Betreff: Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße, zwischen Martin-Luther-Platz und Rothschild allee, so umgestaltet werden kann, dass neben der Fahrspur für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, auch die Bürgersteige auf beiden Seiten ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße erfüllt ihren Zweck nur bedingt. Die Bürgersteige werden von den vorhandenen Laternen wenig bis gar nicht erhellt. Dies stellt zum einen ein Risiko für den Fußverkehr dar, da Hindernisse - wie Sperrmüll und Poller - nur schwer erkannt werden können. Da dieser Weg stark von Schulkindern frequentiert wird, ist es dem Ortsbeirat ein besonderes Anliegen, hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Zum anderen beeinträchtigt die dunkle Martin-Luther-Straße das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 456 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neugestaltung der Grünfläche auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring

27.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 405/3 Betreff: Neugestaltung der Grünfläche auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring Die Grünfläche wirkt sehr ungepflegt und wenig attraktiv. Der Kleinkindspielplatz besteht lediglich aus einer Sandkiste. Im unteren Teil befinden sich Hecken die an einen Irrgarten erinnern, aber keine Aufenthaltsqualität bieten. Der Ortsbeirat 3 hat in der letzten Sitzung die barrierefreie Erreichbarkeit der Grünanlage beschlossen, jetzt sollte eine Neugestaltung erfolgen. Die Neugestaltung sollte gemeinsam mit der Anwohnerschaftsinitiative erfolgen, die schon begonnen hat sich um die Grünanlage zu kümmern und vom Ortsbeirat 3 dafür auch einen ersten Geldbetrag aus dem Ortsbeiratsbudget erhalten hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünanlage auf der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Alleenring neugestaltet wird. Dafür sollte eine Planung gemeinsam mit der aktiven Anwohnerschaftsinitiative in der Rotlintstraße erfolgen und dann die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltes beantragt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3123 2022 Die Vorlage OF 405/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der dritte Satz durch folgenden Satz ergänzt wird: "Die Grünanlage muss dringend in ihrem Zustand wiederhergestellt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden." Darüber hinaus wird der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt: "Der Ortsbeirat bittet, über die weitere Umgestaltung auf dem Laufenden gehalten zu werden." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße

24.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 406/3 Betreff: Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße, zwischen Martin-Luther-Platz und Nibelungenallee, so umgestaltet werden kann, dass neben der Fahrspur für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, auch die Bürgersteige auf beiden Seiten ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung der unteren Martin-Luther-Straße erfüllt ihren Zweck nur bedingt. Die Bürgersteige werden von den vorhandenen Laternen wenig bis gar nicht erhellt. Dies stellt zum einen Risiko für den Fußverkehr dar, da Hindernisse - wie Sperrmüll und Poller - nur schwer erkannt werden können. Da dieser Weg stark von Schulkindern frequentiert wird, ist es dem Ortsbeirat ein besonderes Anliegen, hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Zum anderen beeinträchtigt die dunkle Straße das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3124 2022 Die Vorlage OF 406/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Nibelungenallee" durch das Wort "Rothschildallee" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung?

13.10.2022 · Aktualisiert: 14.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2975 entstanden aus Vorlage: OF 384/3 vom 26.09.2022 Betreff: Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung? Bereits seit Langem beklagen Mieter und Hauseigentümer den zu geringen Wasserdruck in ihren Wohnungen. Oft hilft nur der Einbau von teuren, wartungsintensiven und energieintensiven Druckverstärkeranlagen. Nun wurde von Bürgern berichtet, dass die Höhe des Wasserdrucks offensichtlich damit zu tun hat, woher das Wasser kommt. Auf der Günthersburgallee hat die westliche Seite einen wesentlichen geringeren Wasserdruck als die östlich e Seite. Die Häuser auf der westlichen Seite bekommen angabegemäß ihr Wasser vom Behälter am Wasserpark. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. was die Ursache für die Tatsache ist, dass das Wasser im Nordend teilweise in einer Straße die Häuser mit unterschiedlichem Druck erreicht; 2. wie der Wasserdruck bei den Häusern mit zu geringem Druck erhöht werden kann, ohne dass Druckverstärker eingebaut werden müssen; 3. ob bereits die Wasserleitungen in den betroffenen Straßen auf Lecks geprüft wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-32

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 395/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinpflaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Fahrradwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Fahrradverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u. a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt - eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Fahrradführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere für wartende zu Fuß Gehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 339 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung?

26.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 384/3 Betreff: Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung? Bereits seit langem beklagen Mieter und Hauseigentümer den zu geringen Druck in ihren Wohnungen. Oft hilft nur der Einbau von teuren, wartungsintensiven und energieintensiven Druckverstärkeranlagen. Nun wurde von Bürgern berichtet, dass die Höhe des Drucks offensichtlich damit zu tun hat woher das Wasser kommt. Auf der Günthersburgallee hat die westliche Seite einen wesentlichen geringeren Druck als die östliche Seite. Die Häuser auf der westlichen Seite bekommen angabegemäß ihr Wasser vom Behälter am Wasserpark. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Was ist die Ursache für die Tatsache, dass das Wasser im Nordend teilweise in einer Straße die Häuser mit unterschiedlichem Druck erreicht? Wie kann der Druck bei den Häusern mit zu geringem Druck erhöht werden, ohne dass Druckverstärker eingebaut werden müssen? Wurden die Wasserleitungen in den betroffenen Straßen bereits auf Lecks geprüft? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2975 2022 Die Vorlage OF 384/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße

26.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 395/3 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinplaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Radwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Radverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u.a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt. Eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Radführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen insbesondere für wartende Zufußgehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2980 2022 Die Vorlage OF 395/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee

15.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2769 entstanden aus Vorlage: OF 343/3 vom 23.08.2022 Betreff: Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Benutzen der Querung über den Alleenring am Überweg Günthersburgallee im südlichen Abschnitt auch entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende möglich ist. Hierbei sollen insbesondere folgende Abschnitte und Richtungen berücksichtigt werden: a) Radfahrende, die aus der Martin-Luther-Straße auf die Rothschildallee in Richtung Westen einbiegen, um zum Übergang an der Günthersburgallee zu gelangen; b) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Günthersburgallee in Richtung Süden zu gelangen; c) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Egenolffstraße in Richtung Süden zu gelangen (Erweiterung zu b). Um auf die Möglichkeit hinzuweisen, entgegen der Fahrtrichtung fahren zu können, sollen Markierungen auf Straße und Radweg hinweisen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches wurden leider die Belange der Radfahrenden nicht ausreichend berücksichtigt. Als wichtige Querung über den Alleenring muss es für Radfahrende aus verschiedenen Richtungen möglich sein, die Querung aus Süden anzufahren und nach Süden weiterzufahren. Die Bedeutung der Querung als Schulweg ist dabei hervorzuheben. Bereits an anderen Stellen auf dem Alleenring ist eine Befahrung der Radwege in beide Richtungen umgesetzt. Da auf dem in dieser Anregung bezogenen Abschnitt der Rothschildallee zwei Radspuren in Richtung Osten existieren, sollte diese Praxis auch hier angewendet werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 16 Aktenzeichen: 32 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee

15.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 344/3 vom 18.08.2022 Betreff: Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wurde das Rosenbeet entfernt und bislang nicht wieder angepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann das Rosenbeet im Bereich der nördlichen Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee wieder hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2723 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße

15.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2771 entstanden aus Vorlage: OF 345/3 vom 23.08.2022 Betreff: Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, a) im genannten Kreuzungsbereich auf der Fläche der Zick-Zack-Markierungen Fahrradbügel - inklusive Bügel für Lastenfahrräder - anzubringen, sodass ein Falschparken in diesen Bereichen nicht mehr möglich ist, a lle Fußgängerquerungen sollen dabei im bisherigen Umfang erhalten bleiben; b) vor dem Haus Vogelsbergstraße 25 eine Ladezone für Paketdienste und Lieferverkehr längsparkend einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße wird regelmäßig verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen zugestellt und stellt somit eine Gefahr für querende Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Dies soll baulich durch Fahrradbügel unterbunden werden. Darüber hinaus sollen Paketdienste und Lieferanten durch eine Ladezone davon abgehalten werden, den Kreuzungsbereich zum Abstellen ihrer Kraftfahrzeuge zu benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 17 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 358/3 vom 28.08.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße zum Freihalten des Kreuzungsbereiches zu errichten und teils vorhandene Stellvertreter damit zu ersetzen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße wird oftmals zum regelwidrigen Parken missbraucht. Ein Eckbereich der Kreuzung wird aktuell durch einen Stellvertreter frei gehalten. Des Weiteren reichen die vorhandenen Kapazitäten zum Abschließen von Fahrrädern nicht aus. Beides soll durch die Errichtung von Fahrradbügeln verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 177 Antrag vom 06.02.2023, OF 479/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3610 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 303/3 vom 18.05.2022 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war die Coronapandemie ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termine nachgeholt werden. Zum Beispiel: Antrag vom 21.04.2021, OF 18/3: Der Ortsbeirat hatte beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen das Amt für Bau und Immobilien zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee, "Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren." Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3: Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2763 entstanden aus Vorlage: OF 321/3 vom 14.06.2022 Betreff: Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring Die Martin-Luther-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung aus dem östlichen Nordend in Richtung der Parkanlagen im Norden (Günthersburgpark, Friedhof u. a.). Die Überquerung des Alleenrings ist dabei seit Jahren sehr unbefriedigend gelöst. Die Radfahrer müssen regelkonform ihr Rad zur Fußgängerampel schieben oder den Umweg über die Querung an der Burgstraße nutzen. Durch die Umgestaltung im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen wurde die Situation für den Radverkehr aus Richtung der Martin-Luther-Straße leider nicht verbessert. Der Anschluss ist völlig ungeordnet und führt zu ständigen Gefährdungen für alle Mobilitätsformen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung der Martin-Luther-Straße und die Querung des Alleenrings so umzugestalten, dass der Radverkehr den Alleenring aus der Martin-Luther-Straße heraus und in umgekehrter Richtung queren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten

15.09.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2762 entstanden aus Vorlage: OF 319/3 vom 20.06.2022 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten Vorgang: OM 913/12 OBR 3; B 100/12; ST 955/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der verkehrsberuhigte Bereich der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Friedberger Platz auch als Ort zum Spielen für Kinder aufgewertet werden kann. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden: 1. Woran liegt es, dass auf dem beschriebenen Straßenabschnitt keine Kinder spielen, obwohl er als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist? 2. Sind gegebenenfalls weitere Verkehrsmaßnahmen erforderlich, um den Straßenabschnitt für Kinder attraktiver und sicherer zu machen? 3. Welche Aktivitäten können in Betracht kommen, um Kinder dort zum Spielen zu motivieren bzw. zu signalisieren: "Ihr dürft das. "? Begründung: Die Rotlintstraße ist im beschriebenen Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort Autos Schritttempo fahren müssen, Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen und dass Kinder auf der Straße spielen dürfen. Jedoch: Spielende Kinder sieht man auf der Straße nie. Dabei hatte der Magistrat vor zehn Jahren in einer Stellungnahme erklärt, dass die Einrichtung einer "temporären Spielstraße" in der Rotlintstraße "entbehrlich" sei, da diese als "Begegnungszone" mittels Verkehrszeichen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sei. Der Ortsbeirat 3 hatte dies in einem Beschluss gefordert (vgl. Stellungnahme vom 15.06.2012, ST 955). Der Magistrat hatte zuvor im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung ausgewählte Wohnstraßen mit verschiedenen Maßnahmen als sogenannte "Begegnungszonen" eingerichtet, in denen Fußverkehr und motorisierter Verkehr gleichberechtigt sind. Dabei sollten auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden (vgl. Bericht des Magistrats vom 27.02.2012, B 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 913 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 955 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1942 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2764 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 24.06.2022 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1. Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen hässliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. 2. Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. 3. Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße

28.08.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 358/3 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Rotlintstraße/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten Fahrradbügel an der Kreuzung Rotlintstraße / Vogelsbergstraße zum Freihalten des Kreuzungsbereiches zu errichten und teils vorhandene Stellvertreter damit zu ersetzen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Rotlintstraße / Vogelsbergstraße wird oftmals zum regelwidrigen Parken missbraucht. Ein Eckbereich der Kreuzung wird aktuell durch einen Stellvertreter freigehalten. Des Weiteren reichen die vorhandenen Kapazitäten zum Abschließen von Fahrrädern nicht aus. Beides soll durch die Errichtung von Fahrradbügeln verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2776 2022 Die Vorlage OF 358/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee

23.08.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 343/3 Betreff: Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob ein Benutzen der Querung über den Alleenring am Überweg Günthersburgallee im südlichen Abschnitt auch entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende möglich ist. Hierbei sollen insbesondere folgende Abschnitte und Richtungen berücksichtigt werden: a) Radfahrende, die aus der Martin-Luther-Straße auf die Rothschildallee in Richtung Westen einbiegen, um zum Übergang an der Günthersburgallee zu gelangen b) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Günthersburgallee in Richtung Süden zu gelangen c) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Egenolffstraße in Richtung Süden zu gelangen (Erweiterung zu b) Um auf die Möglichkeit hinzuweisen, entgegen der Fahrtrichtung fahren zu können, sollen Markierungen auf Straße und Radweg hinweisen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches wurden leider die Belange der Radfahrenden nicht ausreichend berücksichtigt. Als wichtige Querung über den Alleenring, muss es für Radfahrende aus verschiedenen Richtungen möglich sein, die Querung aus Süden anzufahren und nach Süden weiterzufahren. Die Bedeutung der Querung als Schulweg ist dabei hervorzuheben. Bereits an anderen Stellen auf dem Alleenring ist eine Befahrung der Radwege in beide Richtungen umgesetzt. Da auf dem in diesem Antrag bezogenen Abschnitt der Rothschildallee zwei Radspuren in Richtung Osten existieren, sollte diese Praxis auch hier angewendet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2769 2022 Die Vorlage OF 343/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße

23.08.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 345/3 Betreff: Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, a) im genannten Kreuzungsbereich auf der Fläche der Zick-Zack-Markierungen Fahrradbügel - inkl. Bügel für Lastenfahrräder - anzubringen, sodass ein Falschparken in diesen Bereichen nicht mehr möglich ist. Alle Fußgängerquerungen sollen dabei im bisherigen Umfang erhalten bleiben. b) vor dem Haus Vogelsbergstr. 25 eine Ladezone für Paketdienste & Lieferverkehr längsparkend einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Günthersburgallee / Vogelsbergstraße wird regelmäßig verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen zugestellt und stellt somit eine Gefahr für querende Fußgänger*innen dar. Dies soll baulich durch Fahrradbügel unterbunden werden. Darüber hinaus sollen Paketdienste & Lieferanten durch eine Ladezone davon abgehalten werden, den Kreuzungsbereich zum Abstellen ihrer Fahrzeuge zu benutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2771 2022 Die Vorlage OF 345/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Rosenbeet Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee

18.08.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 344/3 Betreff: Rosenbeet Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wurde das Rosenbeet entfernt und bislang nicht wieder angepflanzt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann das Rosenbeet im Bereich der nördlichen Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee wieder hergestellt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2770 2022 Die Vorlage OF 344/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern

07.07.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2540 entstanden aus Vorlage: OF 336/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach- Straße Richtung Rohrbachstraße zu erneuern. Begründung: Die Markierungen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2555 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend

07.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern

07.07.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2539 entstanden aus Vorlage: OF 335/3 vom 23.06.2022 Betreff: Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße zu erneuern. Begründung: Die Zebrastreifen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2556 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf

24.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2022, OF 322/3 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: - Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können, und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen häßliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. - Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. - Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. - Die beiden Bereiche des Mittelwegs der Günthersburgallee, mit denen er von Norden und Süden auf die Kreuzung Günthersburgallee / Vogelsbergstraße trifft, werden statt der vorhandenen Rundum-Zickzackmarkierungen seitlich so mit Fahrradbügeln versehen, dass alle Fußgängerquerungen erhalten bleiben, aber kein Falschparken mehr möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 322/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2764 2022 Die Vorlage OF 322/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die letzte Aufzählung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend

23.06.2022 · Aktualisiert: 28.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 312/3 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgänger:innen zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z.B. folgende Lichtsignalanlagen: - Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen Hauptfriedhof, Glauburgstraße und Musterschule - Eckenheimer Landstraße Ecke Nordendstraße, Ecke Schwarzburgstraße - Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs - Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13 - Glauburgstraße Ecke Lenaustraße - Comeniusstraße - Rohrbachstraße Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße Gleichzeitig ist es für die Sicherheit von Fußgänger:innen dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, daß die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgänger:innen zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der vielbefahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozial-ökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgänger:innen stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgänger:innen - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.04.2022, OF 274/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2525 2022 1. Die Vorlage OF 274/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 312/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 312/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter dem ersten Spiegelstrich die Worte "und Musterschule" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern

23.06.2022 · Aktualisiert: 28.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 336/3 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach-Straße Richtung Rohrbachstrasse zu erneuern. Begründung: Die Markierungen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2540 2022 Die Vorlage OF 336/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern

23.06.2022 · Aktualisiert: 28.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 335/3 Betreff: Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Zebrastreifen in der Bornheimer Landstraße zu erneuern. Begründung: Die Zebrastreifen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2539 2022 Die Vorlage OF 335/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten

20.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2022, OF 319/3 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten Vorgang: OM 913/12 OBR 3; B 100/12; ST 955/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der verkehrsberuhigte Bereich der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Friedberger Platz auch als Ort zum Spielen für Kinder aufgewertet werden kann. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden: 1. Woran liegt es, dass auf dem beschriebenen Straßenabschnitt keine Kinder spielen, obwohl er als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist? 2. Sind gegebenenfalls weitere Verkehrsmaßnahmen erforderlich, um den Straßenabschnitt für Kinder attraktiver und sicherer zu machen? 3. Welche Aktivitäten können in Betracht kommen, um Kinder zum Spielen dort zu motivieren bzw. zu signalisieren: "Ihr dürft das"? Begründung: Die Rotlintstraße ist im beschriebenen Bereich als "verkehrsberuhigter Bereich" ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort Autos Schritttempo fahren müssen, Fußgänger*innen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen - und: dass Kinder auf der Straße spielen dürfen. Jedoch: Spielende Kinder sieht man auf der Straße nie. Dabei hatte der Magistrat vor zehn Jahren in einer Stellungnahme erklärt, dass die Einrichtung einer "temporären Spielstraße" in der Rotlintstraße "entbehrlich" sei, da diese ja als "Begegnungszone" mittels Verkehrszeichen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sei. Der OBR3 hatte dies in einem Beschluss gefordert (vgl. ST 955 vom 15.06.2012). Der Magistrat hatte zuvor im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung ausgewählte Wohnstraßen mit verschiedenen Maßnahmen als sogenannte "Begegnungszonen" eingerichtet, in denen Fußverkehr und motorisierter Verkehr gleichberechtigt sind. Dabei sollten auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden (vgl. Bericht Magistrat B100 vom 27.02.2012). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 913 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 955 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 319/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2762 2022 Die Vorlage OF 319/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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