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Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Neugestaltung der Grünfläche auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring

Details im PARLIS OF_405-3_2022
10.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring

Details im PARLIS OM_3123_2022
06.02.2023

Stellungnahme des Magistrats

Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring

Details im PARLIS ST_391_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3123 entstanden aus Vorlage: OF 405/3 vom 27.10.2022

Betreff: Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring
Die Grünanlage wirkt sehr ungepflegt und wenig attraktiv. Der Kleinkindspielplatz besteht lediglich aus einer Sandkiste. Die Grünanlage muss dringend in ihrem Zustand wiederhergestellt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Der Ortsbeirat 3 hat in der letzten Sitzung die barrierefreie Erreichbarkeit der Grünanlage beschlossen, jetzt sollte eine Neugestaltung erfolgen. Die Neugestaltung sollte gemeinsam mit der Anwohnerschaftsinitiative erfolgen, die schon begonnen hat, sich um die Grünanlage zu kümmern, und vom Ortsbeirat 3 dafür auch einen ersten Geldbetrag aus dem Ortsbeiratsbudget zugesagt bekommen hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring neu gestaltet wird. Dafür sollte eine Planung gemeinsam mit der aktiven Anwohnerschaftsinitiative in der Rotlintstraße erfolgen und dann die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltes beantragt werden. Der Ortsbeirat bittet, über die weitere Umgestaltung auf dem Laufenden gehalten zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 391 Aktenzeichen: 67 0