Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
16.02.2012
24.02.2012
15.06.2012
20.06.2022
15.09.2022
13.01.2023
22.09.2023
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS OF_319-3_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS OM_2762_2022Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS ST_184_2023Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS ST_1942_202324.02.2012
15.06.2012
20.06.2022
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS OF_319-3_202215.09.2022
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS OM_2762_202213.01.2023
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS ST_184_202322.09.2023
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS ST_1942_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2762 entstanden aus Vorlage: OF 319/3 vom 20.06.2022
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Vorgang: OM 913/12 OBR 3; B 100/12; ST 955/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der verkehrsberuhigte Bereich der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Friedberger Platz auch als Ort zum Spielen für Kinder aufgewertet werden kann. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden: 1. Woran liegt es, dass auf dem beschriebenen Straßenabschnitt keine Kinder spielen, obwohl er als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist? 2. Sind gegebenenfalls weitere Verkehrsmaßnahmen erforderlich, um den Straßenabschnitt für Kinder attraktiver und sicherer zu machen? 3. Welche Aktivitäten können in Betracht kommen, um Kinder dort zum Spielen zu motivieren bzw. zu signalisieren: "Ihr dürft das. "? Begründung:
Die Rotlintstraße ist im beschriebenen Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort Autos Schritttempo fahren müssen, Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen und dass Kinder auf der Straße spielen dürfen. Jedoch: Spielende Kinder sieht man auf der Straße nie. Dabei hatte der Magistrat vor zehn Jahren in einer Stellungnahme erklärt, dass die Einrichtung einer "temporären Spielstraße" in der Rotlintstraße "entbehrlich" sei, da diese als "Begegnungszone" mittels Verkehrszeichen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sei. Der Ortsbeirat 3 hatte dies in einem Beschluss gefordert (vgl. Stellungnahme vom 15.06.2012, ST 955). Der Magistrat hatte zuvor im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung ausgewählte Wohnstraßen mit verschiedenen Maßnahmen als sogenannte "Begegnungszonen" eingerichtet, in denen Fußverkehr und motorisierter Verkehr gleichberechtigt sind. Dabei sollten auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden (vgl.
Bericht des Magistrats vom 27.02.2012, B 100
). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 913
Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 955 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1942 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-2