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Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.02.2012

Anregung Ortsbeirat

Temporäre Spielstraße Rotlintstraße

Details im PARLIS OM_913_2012
24.02.2012

Bericht des Magistrats

Faktencheck Gesamtverkehrsplanung (2005 - 2010)

Details im PARLIS B_100_2012
15.06.2012

Stellungnahme des Magistrats

Temporäre Spielstraße Rotlintstraße

Details im PARLIS ST_955_2012
20.06.2022

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten

Details im PARLIS OF_319-3_2022
15.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten

Details im PARLIS OM_2762_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten

Details im PARLIS ST_184_2023
22.09.2023

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten

Details im PARLIS ST_1942_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2762 entstanden aus Vorlage: OF 319/3 vom 20.06.2022

Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Vorgang: OM 913/12 OBR 3; B 100/12; ST 955/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der verkehrsberuhigte Bereich der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Friedberger Platz auch als Ort zum Spielen für Kinder aufgewertet werden kann. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden: 1. Woran liegt es, dass auf dem beschriebenen Straßenabschnitt keine Kinder spielen, obwohl er als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist? 2. Sind gegebenenfalls weitere Verkehrsmaßnahmen erforderlich, um den Straßenabschnitt für Kinder attraktiver und sicherer zu machen? 3. Welche Aktivitäten können in Betracht kommen, um Kinder dort zum Spielen zu motivieren bzw. zu signalisieren: "Ihr dürft das. "?

Begründung:

Die Rotlintstraße ist im beschriebenen Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort Autos Schritttempo fahren müssen, Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen und dass Kinder auf der Straße spielen dürfen. Jedoch: Spielende Kinder sieht man auf der Straße nie. Dabei hatte der Magistrat vor zehn Jahren in einer Stellungnahme erklärt, dass die Einrichtung einer "temporären Spielstraße" in der Rotlintstraße "entbehrlich" sei, da diese als "Begegnungszone" mittels Verkehrszeichen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sei. Der Ortsbeirat 3 hatte dies in einem Beschluss gefordert (vgl. Stellungnahme vom 15.06.2012, ST 955). Der Magistrat hatte zuvor im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung ausgewählte Wohnstraßen mit verschiedenen Maßnahmen als sogenannte "Begegnungszonen" eingerichtet, in denen Fußverkehr und motorisierter Verkehr gleichberechtigt sind. Dabei sollten auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden (vgl.
Bericht des Magistrats vom 27.02.2012, B 100
). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 913
Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 955 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1942
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-2