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Vorlagen
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227 entstanden aus Vorlage: OF 1014/2 vom 16.10.2024 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke gewährleisten zu können. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mit dem Rad zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6226 entstanden aus Vorlage: OF 1045/2 vom 22.11.2024 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer-Straße/Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Brücke /Voltastraße sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern; 2. diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 414, auf das Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z. B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6240 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 13.11.2024 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES und dem Grünflächenamt Lösungen zu suchen und zu finden, um größere Heckenflächen, wie jene zwischen der Hamburger Allee/Emser Brücke und Robert-Mayer-Straße, nicht nur zu schneiden, sondern häufiger zu reinigen und besser zu pflegen. Begründung: Am 18. Oktober 2024 hat die FES aus der Heckenanlage Hamburger Allee/Robert-Mayer-Straße ca. zehn Kubikmeter Flaschen und sonstigen Müll (Schätzung von Mitarbeitenden der FES) herausgeholt, die dort offenbar im Laufe längerer Zeit deponiert worden waren (obwohl direkt neben der Anlage sechs Flaschencontainer aufgestellt sind). Die FES war dort mit zwei Transportwagen und ca. sechs Mitarbeitenden im Einsatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 322 Aktenzeichen: 79-4
Gaming für alle?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 1024/2 vom 26.10.2024 Betreff: Gaming für alle? Vorgang: B 352/24 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die BockenheimBibliothek als Ort des Lesens und des Lernens weiterhin bestehen bleibt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, die im Magistratsbericht vom 13.09.2024, B 352, beschriebenen geplanten Maßnahmen dahingehend anzupassen und auf andere Institutionen zuzugehen, um das Roboting dort stattfinden zu lassen. Der Ortsbeirat 2 schlägt insbesondere das EXPERIMINTA ScienceCenter, das sich ebenfalls im Ortsbezirk an der Hamburger Allee befindet, vor. Begründung: In der BockenheimBibliothek wird nachmittags viel gelesen und vorgelesen. Kinder, die laut jüngsten PISA-Ergebnissen in ihren Lesefähigkeiten Nachholbedarf haben, erhalten hier die Möglichkeit, das Lesen zu üben, Bücher vor dem Ausleihen in Ruhe anzulesen etc. Der Ortsbeirat sieht die Gefahr, dass das Gaming und Roboting die Aufmerksamkeit der Kinder auf sich zieht und die Leselust dadurch nachlassen wird. Auch befürchtet der Ortsbeirat, dass das Personal technisch mitunter nicht ausreichend ausgebildet sein wird, um zusätzlich zu den bibliothekarischen Aufgaben diese technischen Angebote zu betreuen und zu warten. Daher regt der Ortsbeirat an, die Mittel dem nahegelegenen EXPERIMINTA ScienceCenter anzubieten bzw. die für das Gaming eingestellten Mittel einzusparen. Nach Ansicht des Ortsbeirats wird durch Gaming-Angebote kein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt und diese sollten ausschließlich privat stattfinden. Dass moderne Techniken wie das Roboting mitunter faszinierend sein können und das technische Interesse insbesondere von Kindern wecken können, stellt der Ortsbeirat nicht infrage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 352 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mit dem Rad zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1045/2 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer Str./Hamburger Allee/ Nauheimer Str./ Emser Brücke/Voltastr. sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern. 2. Diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt ST 414 vom 19.02.2024 nach OF 761/2 vom 23.09.2023) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z.B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, OF 1012/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6226 2024 1. Die Vorlage OF 1012/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1045/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1045/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenReinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1027/2 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES und dem Grünflächenamt Lösungen zu suchen und zu finden, um größere Heckenflächen, wie jene zwischen Hamburger Allee, Emser Brücke und Robert-Mayer-Straße nicht nur zu schneiden, sondern häufiger zu reinigen und besser zu pflegen. Begründung: Am 18. Oktober 2024 hat die FES aus der Heckenanlage Hamburger Allee/ Robert-Mayer-Straße ca. 10 Kubikmeter Flaschen und sonstigen Müll (Schätzung von Mitarbeitenden der FES) herausgeholt, die dort offenbar im Laufe längerer Zeit deponiert worden waren (obwohl direkt neben der Anlage sechs Flaschencontainer aufgestellt sind). Die FES war dort mit zwei Transportwagen und ca. 6 Mitarbeitenden im Einsatz. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6240 2024 Die Vorlage OF 1027/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLeerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1031/2 Betreff: Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Befindet sich das Gründerzeitgebäude Gräfstraße 78 nach wie vor im Besitz der Universität / des Landes Hessen? Wie wird der Zustand des Gebäudes nach bereits jahrelangem Leerstand beurteilt? Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, bzw. wird es im Rahmen der Kulturcampus-Planung erhalten bleiben? Steht der Magistrat mit der Universität / dem Land Hessen dahingehend in Kontakt, den Zustand des Gebäudes wieder zu verbessern, eine Sanierung einzuleiten und das Gebäude neu zu nutzen? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in Abstimmung mit dem Eigentümer, das Gebäude zu öffnen und eine Zwischennutzung zu ermöglichen, z.B. für Studierendenwohnen? Welche Maßnahmen werden ergriffen (bzw. dem Eigentümer aufgegeben), den Vorgarten zur Gräfstraße entsprechend der Vorgartensatzung von Sperrmüll zu reinigen und anzulegen? Begründung: Das leerstehende Gebäude Gräfstraße 78 ist zwar Teil der Kulturcampus-Planung, es liegt jedoch am äußersten Rand des Planungsgebietes zwischen dem Restaurant Extrablatt und neben dem neu gestalteten ehemaligen Philosophikum (Lageplan, Ziffer 3: https://www.uni-frankfurt.de/38093742/Lageplan___Campus_Bockenheim.pdf). Das Gebäude ist historisch und optisch ein wichtiger Teil der Gräfstraße in Bockenheim und soll das nach Meinung des Ortsbeirats auch bleiben. Sein langjähriger Leerstand und der damit verbundene zunehmende Verfall (verbunden mit Vermüllung) ist nicht hinzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf die Universität (bzw. den Eigentümer) zuzugehen und sich schnellstmöglich für eine Sanierung und Nachnutzung einzusetzen. Der Antrag wird vom Verein "Freunde Bockenheims" mit angeregt und unterstützt. Anlage (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2024 Die Vorlage OF 1031/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEmser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1463/1 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte / Mainzer Landstraße entstand und dessen Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den PKW-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6261 2024 Die Vorlage OF 1463/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSituation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 1015/2 vom 14.10.2024 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Möglichkeiten es gibt, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 bis 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben; b) ob entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden können. 2. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung, insbesondere der citynahen Stadtteile wie Bockenheim, ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potenziale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 896 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gaming für alle?
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 1024/2 Betreff: Gaming für alle? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bibliothek Bockenheim als Ort des Lesens und des Lernens weiterhin bestehen bleibt. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, die in B 352 beschriebenen geplanten Maßnahmen dahingehend anzupassen, auf andere Institutionen zuzugehen, um das Roboting dort stattfinden zu lassen. Der Ortsbeirat 2 schlägt insbesondere das Museum Experiminta, das sich ebenfalls im Ortsbezirk an der Hamburger Allee, vor. Begründung: In der Bockenheim Bibliothek wird nachmittags viel gelesen und vorgelesen. Kinder, die laut jüngsten PISA-Ergebnissen in ihren Lesefähigkeiten Nachholbedarf haben, erhalten hier die Möglichkeit, das Lesen zu üben, Bücher vor dem Ausleihen in Ruhe anzulesen etc. Die Antragstellerin sieht die Gefahr, dass das Gaming und Roboting, die Aufmerksamkeit der Kinder auf sich zieht und die Leselust dadurch nachlassen wird. Auch befürchtet die Antragstellerin, dass das Personal technisch mitunter nicht ausreichend ausgebildet sein wird, um zusätzlich zu den bibliothekarischen Aufgaben, diese technischen Angebote zu betreuen und zu warten. Daher regt die Antragstellerin an, die Mittel dem nahegelegenen Experiminta anzubieten bzw. die für das Gaming eingestellten Mittel einzusparen. Nach Ansicht der Antragstellerin wird durch Gaming-Angebote kein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt und sollte ausschließlich privat stattfinden. Dass moderne Techniken wie das Roboting mitunter faszinierend sein können und das technische Interesse insbesondere von Kindern wecken können, stellt die Antragstellerin nicht in Frage. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 352 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1024/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2024 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1022/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1024/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Satz angehängt wird: "Das EXPERIMINTA ScienceCenter bittet im Fall der Zusage der Mittel, in die weitere Planung miteinbezogen zu werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 3. 1 GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen 5 GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); 2 Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenRadverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1042/2 Betreff: Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Bau und der Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkerhrsanlage zwischen Bockenheimer Anlage und Senckenberganlage soll die Verwendung klimafreundlichen Asphalts als Pilotprojekt eingesetzt werden. Begründung: Das Westend zählt laut Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt zu den besonders überhitzten Stadtteilen der Stadt Frankfurt. Das Westend gehörte in den Hitzesommern 2021 bis 2023 zu den heißesten Orten in Deutschland. Um eine klimatische Entlastung zu erreichen, ist es notwendig bei der Sanierung und dem Umbau der Bockenheimer Landstraße als fahrradfreundliche Straße ein Pilotprojekt zum Einsatz des speziellen klimafreundlichen Asphalts " KlimaPhalt" zu planen und zum Einsatz zu bringen. Der klimafreundliche Asphalt hat folgende Vorteile: Er reflektiert die UV-Strahlen, ist wasserdurchlässig, er speichert das Wasser und erzeugt Verdunstungskälte. Durch das Versickern des Regenwassers und die Speicheung des Wassers wird die Kanalisation entlastet. Zusätzlich wird beim Bau der Asphaltdecke ein Vlies als Filter für Mikroplastik eingesetzt, so dass dieses nicht in die Kanalisation und schließlich in die Flüsse gelangen kann. Zu den Vorteilen des KlimaPhalt zwei Links: Flächenversiegelung: Spezieller Asphalt für mehr Grundwasser und besseres Stadtklima | MDR.DE ttps://www.klimaphalt.de Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: Linke
Weiter lesenEmser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6227 2024 Die Vorlage OF 1014/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSituation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1015/2 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Möglichkeiten gibt es, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 - 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben? 2. Können entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden? 3. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung insbesondere der city-nahen Stadtteile wie Bockenheim ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potentiale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6044 2024 Die Vorlage OF 1015/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1016/2 Betreff: Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im vorderen Bereich der Jungstraße, Richtung Robert-Mayer-Straße, mindestens 16 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Anregung von Anwohnenden. Die auf Grundlage der OM 3297 installierten Fahrradständer erfreuen sich großer Beliebtheit. Es besteht ein Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen, damit alle Anwohnenden ihre Räder in Hausnähe sicher abstellen können. Vor allem im vorderen Bereich der Jungstraße, bei den Hausnummern 3, 4, 16 und 32 (Robert-Mayer-Straße, Bereich Jungstraße), fehlen noch jeweils vier Fahrradbügel pro Hausnummer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und 1 Linke (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMit dem Rad zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 1012/2 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer Str./Hamburger Allee/ Nauheimer Str./ Emser Brücke/Voltastr. sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt ST 414 vom 19.02.2024 nach OF 761/2 vom 23.09.2023) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2024, OF 1045/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1012/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6226 2024 1. Die Vorlage OF 1012/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1045/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1045/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAmpelschaltung an der Schloßstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 1011/2 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Schlossstraße. Ecke Homburger Straße/Rober Mayer Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggfs. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Eine Fahrradstraße, wie sie jüngst auf der Robert Mayer Straße eingerichtet wurde, sollte nicht dazu führen, dass der Fußverkehr vergessen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1011/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6225 2024 Die Vorlage OF 1011/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung wie folgt ersetzt wird: "Die Fahrradfahrer und Autofahrer, die die Schloßstraße auf der Robert-Mayer-Straße queren, haben zuverlässigere Grünphasen als die Fußgänger, ggf. ließe sich das angleichen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7
Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 912/2 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nach Ablehnung (ST 172/2 aus 2022) des in der OM 821/2 aus 2021 geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5498 2024 Die Vorlage OF 912/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
Weiter lesenVerschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 457 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5335, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 40-1
Neuer Name für die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird
S A C H S T A N D : Initiative vom 22.04.2024, OI 52 entstanden aus Vorlage: OF 899/2 vom 22.03.2024 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, in "Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung" zu benennen. Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 hat die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentiert. Die beiden Schulen sind im Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, sodass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten "Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung" anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher wurde er in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen. Der künftige Name "Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung" ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und leicht auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899 bis 1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufsschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen (Quelle: Anni Albers - Wikipedia). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 30.04.2024
Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2024, OF 900/2 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) wird gebeten, zu beschliessen: Der Magistrat wird aufgefordert, über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösungs zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein. Der Magistrat wird ferner aufgefordert der Stadtverordnetenversammlung zeitnah einen umfassenden Bericht dazu vorzulegen. Auch möge die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem OBR 2 auf einer Sitzung präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der NR 582/23 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der B297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillionanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der B 297 als nicht möglich kommentiert; nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstrasse für die übrigen, derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstrasse resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: Eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst, sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch ein Jahr später ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 457 2024 Die Vorlage OF 900/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke
Weiter lesenNeuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 899/2 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, soll wie folgt benannt werden: Anni Albers Schule Für Mode, Medien und Gestaltung Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 wird die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentieren. Begründung: Die beiden Schulen sind in unserem Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, so dass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher sollte er spätestens in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen und als Eilantrag in den Magistrat gebracht werden. Der künftige Name Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899-1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen. (Anni Albers - Wikipedia) Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 52 2024 Die Vorlage OF 899/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, FDP, Linke
Weiter lesenGesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 856/2 vom 20.02.2024 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 02.02.2024 hatte die DB Netzvergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden zwölf Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1650 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-20
Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station „Bockenheimer Warte“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5280 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 20.02.2024 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlagen auf der B-Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF, B-Ebene Ost Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1087 Aktenzeichen: 92-10
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 856/2 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 2.2.2024 hatte die DB Netz Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden 12 Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2024 Die Vorlage OF 856/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 853/2 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlegen auf der B Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage, befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF B-Ebene Ost Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5280 2024 Die Vorlage OF 853/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129 entstanden aus Vorlage: OF 800/2 vom 20.11.2023 Betreff: Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen vor 1. dem Ignatz Bubis-Gemeindezentrum, Savignystraße 66, 2. der jüdischen Grundschule, Westendstraße 45 bis 47 bzw. 3. dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43, die Beleuchtung in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zeitnah zu verbessern bzw. ein gemeinsames Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Die Ausleuchtung vor den o. g. Liegenschaften ist unzureichend und gerade in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich. Die Gebäude werden zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedlichste Personengruppen stark frequentiert. Ein smartes Beleuchtungskonzept ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2024, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 04.01.2024 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutsche Bahn AG darauf zu drängen, dass an der Kasseler Straße, der Kreuznacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und die Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S 6 von Bockenheim nach Bad Vilbel wurde an der Neubaustrecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärmschutz erhalten. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden: "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen, um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1344 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4392, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-6
Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen, wie an der Ausbaustrecke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 835/2 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen, wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistat soll bei der Bahn-Ag darauf dringen, dass an der Kasseler Strasse, der Kreuz-nacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und der Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S6 von Bockenheim nach Bad Vilbel, wurde an der Neubau-strecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärm-schutz erhaltenen. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf Ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden. "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen,um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 435 2024 Die Vorlage OF 835/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenBeleuchtungskonzept vor Jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 800/2 Betreff: Beleuchtungskonzept vor Jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen vor dem Ignatz Bubis Gemeindezentrum, Savignystraße 66, der Jüdischen Grundschule, Westendstr. 45-37 bzw., dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43 die Beleuchtung in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde FFM zeitnah zu verbessern, bzw. ein gemeinsames Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Die Ausleuchtung vor den o.g. Liegenschaften ist unzureichend und gerade in der ‚dunklen' Jahreszeit sehr gefährlich. Die Gebäude werden zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedlichste Personengruppen stark frequentiert. Ein ‚smartes' Beleuchtungskonzept ist daher dringend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 800/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 800/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5129 2024 Die Vorlage OF 800/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBegrünung Kettenhofweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 720/2 vom 24.08.2023 Betreff: Begrünung Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge des ASE vom 28.02.2023 zur Begrünung und Möblierung des Kettenhofwegs umzusetzen: 1. Kettenhofweg 2: Einrichtung eines Parklets, sofern die dort ansässigen Café-Betreiber dort keine Außengastronomie betreiben wollen. Hier besteht erkennbarer Aufenthaltsbedarf, dem ein Parklet als nicht kommerzielles Angebot gerecht werden würde. 2. Kreuzung Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße: Einrichtung von Hochbeeten im abgepollerten Gestaltungsbereich. Bei dem Einrichten der Hochbeete ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. 3. Kreuzung Kettenhofweg/Corneliusstraße: Einrichtung eines Hochbeetes auf der Fläche der "Gehwegnase". 4. Robert-Mayer-Straße, Höhe Tilly-Edinger-Platz: Einrichtung von Hochbeeten, teilweise mit Sitzmöglichkeiten, auf der Nordseite des Tilly-Edinger-Platzes sowie Einrichtung von jeweils zwei Fahrradbügeln an der Nordosts eite des Tilly-Edinger-Platzes zur Gräfstraße und vor dem gegenüber liegenden Gastronomiebetrieb, wie auf der Planskizze (siehe Begründung) aufgeführt. Begründung: Die genannten Vorschläge zur Begrünung und Möblierung des ASE begrüßt der Ortsbeirat sehr, da er bestrebt ist, mehr Grün in den Straßen und auf den Plätzen für die Bürgerinnen und Bürger, auch im Hinblick auf die fortschreitende Klimakrise, bereitzustellen. Kettenhofweg 2 Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Tilly-Edinger-Platz/Robert-Mayer-Straße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 682 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4706 entstanden aus Vorlage: OF 721/2 vom 31.08.2023 Betreff: Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen, z. B. in Form eines mobilen Blitzers oder verstärkter Verkehrskontrollen, zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass das Tempo 30 in der entsprechenden Zone auf der Senckenberganlage eingehalten wird. Begründung: Erfreulicherweise wurde auf der Senckenberganlage, im Bereich der Bildungseinrichtungen (IBMS, Kindertagesstätte), mittlerweile zum Schutz der Kinder eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Beobachtungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern deuten allerdings darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vielfach augenscheinlich nicht eingehalten wird. Es sind deshalb zusätzliche Maßnahmen nötig, um Tempo 30 und die Verkehrssicherheit der Kinder in diesem Bereich zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 411 Aktenzeichen: 32-1
Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 737/2 vom 31.08.2023 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an geeigneter Stelle in der Kiesstraße, im Bereich zwischen Jordanstraße und Robert-Mayer-Straße, abwechselnd in beide Richtungen, eine temporäre mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um zu schnell fahrende Fahrzeuge auf Tempo 30 hinzuweisen. Die Geschwindigkeitsanzeige sollte für mindestens drei Monate aufgestellt werden; 2. auf der Fahrbahn der Kiesstraße Tempo-30-Piktogramme aufzubringen. Begründung: Anwohnende berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kiesstraße. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem auch dem Schutz der zahlreichen Kinder, die in der Kiesstraße und Umgebung wohnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 571 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 26.09.2023 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Bezug nehmend zur Vorstellung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem nimmt der Ortsbeirat 2 wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Schloßstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 1) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost-Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 12) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung einzurichten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 187 Aktenzeichen: 66-2
Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4723 entstanden aus Vorlage: OF 773/2 vom 26.10.2023 Betreff: Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Deutsche Post zuzugehen und sich dafür einzusetzen, dass a) die Post am Rohmerplatz ihr Serviceangebot beibehält und insbesondere sicherstellt, dass Geldautomaten, die Packstation und Postfächer auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post für Kunden zugänglich sind und genutzt werden können; b) die Postfachanlage - entgegen der Ankündigung der Post im Schreiben vom 17.10.2023 - in der Filiale am Rohmerplatz erhalten wird, siehe Begründung; 2. zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, a) ob es Pläne gibt, die Postfiliale am Rohmerplatz zu schließen; b) ob "Vandalismus" ein Grund für eine mögliche Schließung der Filiale bzw. der Verlegung der Postfachanlage ist, und wie die Stadt diesbezüglich unterstützen kann, damit die Filiale am Rohmerplatz erhalten bleibt und 3. die Post zu bitten, die Verlegung der Postfächer und eine mögliche Schließung der Filiale bis zur Klärung der in Ziffer 2. b) genannten Fragen zurückzustellen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu klären, ob Vandalismus ein Grund für die Verlegung der Postfachanlage und die mögliche Schließung der Filiale ist. Diesbezüglich sollen insbesondere Maßnahmen der Stadt geprüft werden, um die Filiale gegen Vandalismus besser zu schützen, um die Postfächer und die Filiale am Rohmerplatz im Herzen Bockenheims zu erhalten. Begründung: Die Post am Rohmerplatz schränkte ihr Serviceangebot über die letzten Monate massiv ein: Der SB-Bereich (Geldautomaten, die Kontoauszugsdrucker, die Packstation 202, Postfächer) ist nunmehr nur noch während der Öffnungszeiten der Filiale zugänglich. Dies war z. B. der Fall am 25.10.2023, als ein Ortsbeiratsmitglied zwischen ca. 17:50 Uhr und 18:05 Uhr vor Ort war und beobachtete, dass sich um ca. 18:03 Uhr die automatischen Türen endgültig schlossen, sodass die Geldautomaten und Postfächer nicht mehr zugänglich waren. Begründet wird dies mit Schutz vor möglichem Vandalismus, wenn die Postfiliale nicht besetzt ist. Außerdem wird die Postfiliale immer wieder kurzfristig frühzeitig vor dem Ende der regulären Öffnungszeiten zwischen 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr geschlossen, so z. B. am 21.10.2023 und am 25.10.2023 ab 14:00 Uhr (siehe Fotos 1 und 2), ohne dass dies frühzeitig oder im Internet (siehe hier die Homepage der Deutschen Post, abgerufen am 25.10.2023, welche diese Schließungen nicht öffentlich vorher ankündigte: https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html) angekündigt wird. Dies führt zu erheblicher Unzufriedenheit von Nutzerinnen und Nutzern der Postfächer, die diese u. a. in Gesprächen am 25.10.2023 gegenüber einem Ortsbeiratsmitglied direkt vor der nicht mehr zugänglichen Postfiliale deutlich zum Ausdruck brachten. Diese eingeschränkten Öffnungszeiten führen zu Problemen, insbesondere bei Berufstätigen, alltägliche Geschäfte, wie den Versand eines Pakets oder Geld abzuheben, zu erledigen. Unter der Hand hat ein Ortsbeiratsmitglied außerdem die Information erhalten, dass die Filiale im Dezember 2023 komplett geschlossen werden soll. Darauf deutet auch die Verlegung der Postfächer vom Rohmerplatz an die deutlich weiter entfernte Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8 zum 12.12.2023 hin (siehe das Schreiben der Post vom 17.10.2023). Nach Ansicht des Ortsbeirats untergräbt es das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen, wenn aufgrund von Sicherheitsbedenken und Vandalismus Gebäude mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung wie eine Postfiliale nur noch eingeschränkt geöffnet sind, zumal der SB-Bereich gerade von Berufstätigen typischerweise außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Filiale genutzt wird. Dabei geht es auch darum, dass klar gemacht wird, dass nicht der Vandalismus obsiegt, sondern die Stadt Frankfurt in der Lage ist, für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner Bockenheims im Stadtviertel zu sorgen. Foto 1: Reguläre Öffnungszeiten der Postfiliale am Rohmerplatz Foto 2: Schließungen am Samstag, 21.10.2023 und Mittwoch, 25.10.2023 Schreiben der Deutschen Post vom 17.10.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2023, OF 773/2 Betreff: Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Deutsche Post zuzugehen und sich dafür einzusetzen, dass a) die Post am Rohmerplatz ihr Serviceangebot beibehält und insbesondere sicherstellt, dass Geldautomaten, die Packstation und Postfächer auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post für Kunden zugänglich sind und genutzt werden können; b) dass die Postfachanlage - entgegen der Ankündigung der Post im Schreiben vom 17.10.2023 - in der Filiale am Rohmerplatz erhalten wird, s. Anlage 3; 2. zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, a) ob es Pläne gibt, die Postfiliale am Rohmerplatz zu schließen; b) ob "Vandalismus" ein Grund für eine mögliche Schließung der Filiale bzw. der Verlegung der Postfachanlage ist, und wie die Stadt diesbezüglich unterstützen kann, damit die Filiale am Rohmerplatz erhalten bleibt; und 3. die Post zu bitten, die Verlegung der Postfächer und eine mögliche Schließung der Filiale bis zur Klärung der in 2.b. genannten Fragen zurückzustellen. Begründung: Die Post am Rohmerplatz schränkte ihr Serviceangebot über die letzten Monate massiv ein: Der SB Bereich (Geldautomaten, die Kontoauszugsdrucker, die Packstation 202, Postfächer) ist nunmehr nur noch während der Öffnungszeiten der Filiale zugänglich. Dies war z.B. der Fall am 25.10.2023, als die Antragstellerin zwischen ca. 17:50 und 18:05 Uhr vor Ort war und beobachtete, dass sich um ca. 18:03 Uhr die automatischen Türen endgültig schlossen, so dass die Geldautomaten und Postfächer nicht mehr zugänglich waren. Begründet wird dies mit Schutz vor möglichem Vandalismus, wenn die Postfiliale nicht besetzt ist. Außerdem wird die Postfiliale immer wieder kurzfristig frühzeitig vor dem Ende der regulären Öffnungszeiten zwischen 9 Uhr bis 18:30 Uhr geschlossen, so z.B. am 21.10.2023 und am 25.10.2023 ab 14 Uhr (s. Anlagen 1-2), ohne dass dies frühzeitig oder im Internet[1] angekündigt wird. Dies führt zu erheblicher Unzufriedenheit von Nutzerinnen und Nutzern der Postfächer, die diese u.a. in Gesprächen am 25.10.2023 gegenüber der Antragstellerin direkt vor der nicht mehr zugänglichen Postfiliale deutlich zum Ausdruck brachten. Diese eingeschränkten Öffnungszeiten führen zu Problemen, insbesondere bei Berufstätigen, alltägliche Geschäfte, wie den Versand eines Pakets oder Geld abzuheben, zu erledigen. Unter der Hand hat die Antragstellerin außerdem die Information erhalten, dass die Filiale im Dezember 2023 komplett geschlossen werden soll. Darauf deutet auch die Verlegung der Postfächer vom Rohmerplatz an die deutlich weiter entfernte Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 zum 12.12.2023 hin (s. das Schreiben der Post vom 17.10.2023 in Anlage 3). Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu klären, ob Vandalismus ein Grund für die Verlegung der Postfachanlage und die mögliche Schließung der Filiale ist. Diesbezüglich sollen insbesondere Maßnahmen der Stadt geprüft werden, um die Filiale gegen Vandalismus besser zu schützen, um die Postfächer und die Filiale am Rohmerplatz im Herzen Bockenheims zu erhalten. Nach Ansicht des Ortsbeirats untergräbt es das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen, wenn aufgrund von Sicherheitsbedenken und Vandalismus Gebäude mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung wie eine Postfiliale nur noch eingeschränkt geöffnet sind, zumal der SB Bereich gerade von Berufstätigen typischerweise außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Filiale genutzt wird. Dabei geht es auch darum, dass klar gemacht wird, dass nicht der Vandalismus obsiegt, sondern die Stadt Frankfurt in der Lage ist, für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner Bockenheims im Stadtviertel zu sorgen. Anlage 1: Reguläre Öffnungszeiten der Postfiliale am Rohmerplatz Anlage 2: Schließungen am Samstag, 21.10.2023 und Mittwoch, 25.10.2023 Anlage 3: Schreiben der Deutschen Post vom 17.10.2023 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4723 2023 Die Vorlage OF 773/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 749/2 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend zur Vorstellung des ASE vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem, nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer und Schloßstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 1) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 12) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West Richtung einzurichten. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Anlage: Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4715 2023 Die Vorlage OF 749/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHomburger Straße als Einbahnstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradanbindung des Westbahnhofs
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 654/2 vom 21.03.2023 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Ecke Carlo-Schmid-Platz kommend Richtung Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Begründung: Die Ampelphasen sind so programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 721/2 Betreff: Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen, z.B. in Form eines mobilen Blitzers oder verstärkter Verkehrskontrollen, zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Tempo 30 in der entsprechenden Zone auf der Senckenberganlage eingehalten wird. Begründung: Erfreulicherweise wurde auf der Senckenberganlage, im Bereich der Bildungseinrichtungen (IBMS, Kindertagesstätte) mittlerweile zum Schutz der Kinder eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Beobachtungen und Beschwerden von Bürger*innen deuten allerdings darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vielfach augenscheinlich nicht eingehalten wird. Es sind deshalb zusätzliche Maßnahmen nötig, um Tempo 30 und die Verkehrssicherheit der Kinder in diesem Bereich zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4706 2023 Die Vorlage OF 721/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 737/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an geeigneter Stelle in der Kiesstraße eine temporäre mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um zu schnell fahrende Fahrzeuge auf Tempo 30 hinzuweisen. Die Geschwindigkeitsanzeige sollte für mindestens drei Monate aufgestellt werden. 2. auf der Fahrbahn der Kiesstraße Tempo-30-Piktogramme aufzubringen. Begründung: Anwohnende berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kiesstraße. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem auch dem Schutz der zahlreichen Kinder, die in der Kiesstraße und Umgebung wohnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 737/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 737/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4711 2023 Die Vorlage OF 737/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "in der Kiesstraße" der Wortlaut "im Bereich zwischen Jordanstraße und Robert-Mayer-Straße, abwechselnd in beide Richtungen" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGestaltung Freimannplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 entstanden aus Vorlage: OF 688/2 vom 26.05.2023 Betreff: Gestaltung Freimannplatz Vorgang: OI 18/23 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens an die sozialarbeiterischen Errungenschaften Therese Freimanns in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) in die Gestaltung miteinbezogen werden kann. Begründung: Erschließt sich aus der Initiative OI 18. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 12.06.2023, OI 18 Antrag vom 04.09.2023, OF 711/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.09.2023, OIB 253 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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