Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
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Bisheriger Verlauf
26.09.2023
13.11.2023
26.01.2024
Antrag Ortsbeirat
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
Details im PARLIS OF_749-2_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
Details im PARLIS OM_4715_2023Stellungnahme des Magistrats
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
Details im PARLIS ST_187_202426.09.2023
Antrag Ortsbeirat
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
Details im PARLIS OF_749-2_202313.11.2023
Anregung Ortsbeirat
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
Details im PARLIS OM_4715_202326.01.2024
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
Details im PARLIS ST_187_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 749/2 vom 26.09.2023
Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems
Bezug nehmend zur Vorstellung des Amt für Straßenbau und Erschließung vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem nimmt der Ortsbeirat 2 wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Schloßstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 1) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost-Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Der Ortsbeirat unterstützt den Vorschlag (Variante 12) des ASE, in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West-Richtung einzurichten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung:
In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 187 Aktenzeichen: 66-2