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Meine Nachbarschaft: Gellertstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fitnessbänke für das Nordend

26.01.2023 · Aktualisiert: 04.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3444 entstanden aus Vorlage: OF 416/3 vom 27.10.2022 Betreff: Fitnessbänke für das Nordend Das Bedürfnis der Nordendbewohnerschaft nach Bewegung an der frischen Luft ist sehr groß. Viele nutzen die begrünten Straßenzüge zum Joggen und für Freiluftübungen. Im Rahmen des Projektes Nahmobilität war bereits angedacht, mehr Fitnessangebote im öffentlichen Raum zu etablieren. Das Grünflächenamt hat nun die Aufstellung von einzelnen Fitnessgeräten abgelehnt mit dem Argument, es wären mehrere Fitnessgeräte pro Standort nötig. Die Aufstellung von Fitnessbänken wäre eine mögliche Alternative. Sie werden gegebenenfalls auch vom Sportamt unterstützt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend Fitnessbänke aufgestellt werden können. Folgende Standorte sollten geprüft werden: - Rotlintstraße in der Grünfläche zwischen Böttgerstraße und Hallgartenstraße; - Hallgartenstraße; - Grünfläche im Bereich der Klettenbergstraße; - Grünfläche im Bereich der Eysseneckstraße. (Quelle: www.urbanparc.de/products/fitnessbank) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2023, OF 505/3 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 983 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zwangsräumung durch städtische Stiftung verhindern

23.01.2023 · Aktualisiert: 06.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 461/3 Betreff: Zwangsräumung durch städtische Stiftung verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Zwangsräumung von Emma aus der Franz-Anton-Gering-Stiftung in der Böttgerstraße 26 verhindern. Begründung: Die Franz-Anton-Gering-Stiftung ist laut ihrer Satzung eine von der Stadt Frankfurt verwaltete unselbstständige Stiftung. Sie verfolgt "ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (...). Zweck der Stiftung ist die Unterstützung allein stehender älterer Frauen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der besonderen Hilfe bedürfen oder die befürftig sind im Sinne des §53 Abgabenordnung." (§ 1 der Satzung der Franz-Anton-Gering-Stiftung) Des Weiteren ist die Stiftung selbstlos tätig und "verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke" (§ 2 der Satzung). Emma soll am 7.2.23 um 10h30 wegen "Störung des Hausfriedens" zwangsgeräumt werden. Die Unterbringung in einer Notunterkunft oder Wohnungslosigkeit und somit der Verlust der Lebensgrundlage drohen. Die Franz-Anton-Gering-Stiftung wird vom Sozialdezernat verwaltet. Das Dezernat sollte sich eigentlich um vulnerable Menschen kümmern, ihnen Schutz bieten und sie vor allem vor Wohnungslosigkeit schützen. Es widerspricht dem sozialen Auftrag des Sozialamtes und dem Stiftungsziel, dass Emma mitten im Winter trotz ihres Alters und der schwierigen finanziellen und persönlichen Situation vor die Tür gesetzt werden soll. Es muss eine andere sozialverträgliche Lösung gefunden werden. Zwangsräumungen sind existenzgefährdend und müssen um jeden Preis bei der Stadt Frankfurt und allen dazugehörigen Gesellschaften und Stiftungen verhindert werden Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und 1 CDU gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 CDU, FDP und Volt (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel

16.01.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2023, OA 301 entstanden aus Vorlage: OF 368/11 vom 08.12.2022 Betreff: Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen gut befahrbaren Radweg parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel zu planen und zu bauen. Im Vorfeld sind mit der Stadt Bad Vilbel Verhandlungen über die Weiterführung des gut befahrbaren Radwegs innerhalb des Bad Vilbeler Gebiets aufzunehmen. Vorzugsweise sollte der gut befahrbare Radweg auf der Standspur der rechten Seite von Frankfurt am Main kommend in Richtung Bad Vilbel fü hrend geplant und angelegt werden. Falls die notwendige Breite des gut befahrbaren Radwegs nicht ausreichend sein sollte, könnte der Radweg beidseits der Friedberger Landstraße hergestellt werden. Der gut befahrbare Radweg sollte ausreichend breit, baulich abgetrennt und farblich gestaltet sein. Begründung: Die jetzige Radwegeführung von Frankfurt am Main nach Bad Vilbel über den Heilsberg kann nicht als gut befahrbarer Radweg genutzt werden, da dieser Weg nicht entsprechend ausgebaut ist. Ein- und Ausfahrten von Garagen sowie querende Fußgänger im Bereich von Bushaltestellen behindern den Radverkehr. Zwecks Minderung des Kfz-Verkehrs sind die Bedingungen für den Rad- und E-Scooter-Verkehr zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2889, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße

12.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 447/3 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2056/17 OBR 3; ST 2291/19 Ende 2019 gab der Magistrat bekannt, eine Änderung der Verkehrsführung auf der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße sei möglich. Damals wurde die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel zur Friedberger Landstraße noch nicht mitgedacht. Radfahrende fühlen sich an Ampeln sicherer, wenn eine rote Zone vor den haltenden Autos für sie eingerichtet ist (Fahrradschleuse), so dass sie als erste starten können, ohne übersehen zu werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung für die Glauburgstraße im Abschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger Landstraße aussieht und wann diese umgesetzt wird. Zusätzlich zur damaligen Planung wird um die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel Glauburgstraße / Friedberger Landstraße gebeten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3606 2023 Die Vorlage OF 447/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielstraße Rotlintstraße

10.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 444/3 Betreff: Spielstraße Rotlintstraße Vorgang: E 36/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22 Der Magistrat wird gebeten, den folgenden Abschnitt der Rotlintstraße als reine Spielstraße bzw. bespielbare Straße zu gestalten und dies entsprechend als Pilotprojekt umzusetzen: zwischen Rotlintstraße 10 und Wendehammer am Friedberger Platz (einschließlich) Ein Entwurf soll entwickelt und die Anwohner*innen vor Ort entsprechend eingebunden werden. Begründung: Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14, zum Etatantrag E 36 wurde der Magistrat beauftragt, als Pilotprojekt eine Straße oder einen Straßenabschnitt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Dieser Straßenabschnitt der Rotlintstraße bietet sich an, zumal die vorgegeben Kriterien eingehalten werden. Diese sind: - Die Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte müssen mindestens Teil einer Tempo-30-Zone oder als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sein. - Auf den Straßen darf kein Linienverkehr (ÖPNV) verkehren. - In den Straßen dürfen sich aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens keine zentralen Einrichtungen wie zum Beispiel Feuerwehr oder Polizeidienststellen und Parkhäuser befinden. - Der Straßenquerschnitt sollte ausreichend breit sein und Spielraum für die vorgesehenen Maßnahmen zulassen. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist sehr gut geeignet, denn: - In dem Abschnitt und in unmittelbarer Umgebung befinden sich Kinderbetreuungseinrichtungen, die profitieren können und in die Planungen eingebunden werden könnten. - Direkter Anschluss an den Friedberger Platz, der selbst kaum zum Spielen geeignet ist. - Sackgasse, daher kein Durchgangsverkehr. - Hervorragende Wendemöglichkeiten für einfahrende Autos, problemlose Zufahrt zu privaten Einfahrten sowie für den Lieferverkehr des Restaurants. - Hohes Maß an sozialer Kontrolle aufgrund regen, fußläufigen Publikumsverkehrs. - Sehr attraktiv für Kinder zum Spielen, da die Straße breit ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2023, OF 482/3 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 444/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3605 2023 1. Die Vorlage OF 444/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 482/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren

10.01.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 19.12.2022 Betreff: Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ampelsignal für den nach rechts abbiegenden Verkehr von der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße auf den Marbachweg Richtung Feuerwehr optimiert werden kann. Hier dürfen gleichzeitig Kraftfahrzeuge rechts abbiegen, Fußgänger die Straße überqueren und die Züge der Linie U 5 links und rechts abbiegen. Weiter wird der Magistrat gebeten, festzustellen und zu berichten, ob eine Trennung der Verkehre, rechts abbiegende Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Züge der Linie U 5, möglich ist. Begründung: Vor einiger Zeit wurde während der Herstellung des mittleren Radstreifens auch eine gesonderte Spur für Rechtsabbieger errichtet. Die Ampel ist geblieben. Bei Grün fahren die Autos los, mit Beachtung auf Fußgänger, die ebenfalls Grün haben, genau wie die U 5-Bahnfahrer. Da nicht alle Autofahrer begreifen, dass die Bahn gleichzeitig fahren darf, sind schon einige Auffahrunfälle passiert. Die Autos fahren los und bremsen, genau wie die Bahnfahrer, die auch leicht losfahren und selbst darauf achten müssen, ob die Autofahrer sie sehen und durchlassen. Bestätigt wurde die Gefahrstelle nach Rücksprache mit einem der Bahnfahrer. Bei der Fahrt in beiden Richtungen in dieser Kurve ist besondere Vorsicht geboten. Die Situation wurde bereits der Zentrale gemeldet. Es erfolgte keine Änderung. Die gelbe Warnleuchte erkennen höchstens ein paar Fahrer, die diese Strecke öfter fahren und kennen, alle anderen sind überfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße

09.01.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 458/3 Betreff: Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Vorgang: OM 3121/22 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Errichtung von Fahrradbügeln an den Ecken Rotlintstraße/Hallgartenstraße soll gemäß der hier aufgeführten Planung des Radfahrbüros umgesetzt werden. Quelle: Straßenverkehrsamt/Stadtvermessungsamt/Geoportal Begründung: Auf der Grundlage der OM 3121, in der der Ortsbeirat 3 den Magistrat bittet, an den Kreuzungen Hallgartenstraße /Ecke Rotlintstraße Fahrradbügel installieren zu lassen, entwickelte das Fahrradbüro des Straßenverkehrsamtes den hier aufgeführten Vorschlag. Der Ortsbeirat ist mit dem Vorschlag einverstanden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3121 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 458/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3798 2023 Die Vorlage OF 458/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Planung und Bau eines Schnellradwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel

08.12.2022 · Aktualisiert: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2022, OF 368/11 Betreff: Planung und Bau eines Schnellradwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Schnellradweg parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt a. M. / Bad Vilbel zu planen und zu bauen. Im Vorfeld sind mit der Stadt Bad Vilbel Verhandlungen über die Weiterführung des Schnellradwegs innerhalb des Bad Vilbeler Gebiets aufzunehmen. Vorzugsweise sollte der Schnellradweg auf der Standspur der rechten Seite von Frankfurt a. M. Richtung Bad Vilbel geplant und angelegt werden. Falls die notwendige Breite des Schnellradwegs nicht ausreichend sein sollte, könnte der Schnellradweg beidseits der Friedberger Landstraße Straße hergestellt werden. Der Schnellradweg sollte ausreichend breit, baulich abgetrennt und farblich gestaltet sein. Begründung: Die jetzige Radwegeführung von Frankfurt a. M. nach Bad Vilbel über den Heilsberg, kann nicht als Schnellradweg genutzt werden, da dieser Weg nicht entsprechend ausgebaut ist. Ein und Ausfahrten von Garagen, sowie querende Fußgänger im Bereich von Bushaltestellen behindern den Radverkehr. Zwecks Minderung des Kfz-Verkehrs sind die Bedingungen für den Rad- und E-Scooter-Verkehr zu optimieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 301 2023 Die Vorlage OF 368/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag das Wort "Schnellradweg" durch die Wörter "gut befahrbaren Radweg" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel

08.12.2022 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 entstanden aus Vorlage: OF 401/3 vom 26.10.2022 Betreff: Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel Vorgang: OA 223/22 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 3 ein Gutachten vorzulegen, welches die klimatologischen Auswirkungen des Mehrverkehrs infolge des Baus des Riederwaldtunnels bzw. des Erlenbrucher Dreiecks auf das Nordend aufzeigt; 2. dem Ortsbeirat 3 Maßnahmen zur Abfederung der Folgen dieser klimatologischen Auswirkungen für das Nordend vorzulegen; 3. das Bundesverkehrsministerium um Auskunft zu ersuchen, ob die klimatologischen Auswirkungen mit den Klimaschutzvorgaben des Bundes, auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes, vereinbar sind. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der angesprochenen Fragen ein Bau- und Rodungsmoratorium verhängt wird. Der Ortsbeirat 3 unterstützt hierbei ausdrücklich das durch den Ortsbeirat 11 in der Anregung OA 223 geforderte Moratorium. Begründung: Für den Ortsbezirk 3 würde die Inbetriebnahme der Autobahnverbindung laut dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellten Verkehrsgutachten auf einigen Straßen, z. B. auf der schon heute stark belasteten Friedberger Landstraße, eine deutliche Zunahme des Verkehrs bedeuten. Die damit verbundenen Belastungen sollten im Hinblick auf die zukünftigen Klimaverhältnisse neu bewertet werden. Der Magistrat soll transparent machen, mit welchen Folgen das Nordend aufgrund der klimatologischen Auswirkungen rechnen muss und mit welchen Maßnahmen im Nordend sich an diese Folgen angepasst werden soll. Ein Bau- und Rodungsmoratorium soll verhindern, dass bereits erste Eingriffe mit negativen Klimafolgen für das Nordend umgesetzt werden, ohne dass eine abschließende Bewertung des Bundesverkehrsministeriums bezüglich der Vereinbarkeit der Verkehrsmaßnahme mit dem Klimaschutz vorliegt. Hierbei folgt der Ortsbeirat 3 den Forderungen des Ortsbeirats 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2022, OA 223 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 694 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung

08.12.2022 · Aktualisiert: 04.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3262 entstanden aus Vorlage: OF 411/3 vom 26.10.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung Der Magistrat wird gebeten, in der oberen Rotlintstraße (zwischen Alleenring und Hallgartenstraße) den Grünanlagenübergang im Bereich der Tischtennisplatte beidseitig mit Fahrradbügeln zu versehen. Zur besseren Passierbarkeit sollen auch die Bordsteine abgesenkt bzw. abgerampt werden. Begründung: In der oberen Rotlintstraße gibt es bislang keine Fahrradbügel. Außerdem ist die Grünanlage durch die geparkten Fahrzeuge für Menschen mit Kinderwagen oder Rollator so gut wie nicht zu erreichen. Rollstuhlfahrer haben zudem wegen der hohen Bordsteine keine Chance der Passierbarkeit. Durch ein Öffnen der Wegebeziehung, die Installation von Fahrradbügeln sowie die Bordsteinabsenkung kann für alle Bürgerinnen und Bürger eine qualitätsvollere Situation geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 891 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum

26.11.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße

10.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 394/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Hallgartenstraße /Ecke Rotlintstraße Fahrradbügel installieren zu lassen. Begründung: Anwohner klagen zu Recht über mangelnde Abstellmöglichkeiten. An besagter Ecke befinden sich zudem ein kleines Restaurant sowie eine Kita. Es ist anzunehmen, dass die Fahrradbügel dankbare Abnehmer finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 458/3 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 582 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße

10.11.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3124 entstanden aus Vorlage: OF 406/3 vom 24.10.2022 Betreff: Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße, zwischen Martin-Luther-Platz und Rothschild allee, so umgestaltet werden kann, dass neben der Fahrspur für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, auch die Bürgersteige auf beiden Seiten ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße erfüllt ihren Zweck nur bedingt. Die Bürgersteige werden von den vorhandenen Laternen wenig bis gar nicht erhellt. Dies stellt zum einen ein Risiko für den Fußverkehr dar, da Hindernisse - wie Sperrmüll und Poller - nur schwer erkannt werden können. Da dieser Weg stark von Schulkindern frequentiert wird, ist es dem Ortsbeirat ein besonderes Anliegen, hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Zum anderen beeinträchtigt die dunkle Martin-Luther-Straße das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 456 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten

10.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3120 entstanden aus Vorlage: OF 400/3 vom 27.10.2022 Betreff: Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (vor den Häusern Friedberger Landstraße 61 bis 63) am westlichen Ende mit Pollern zu sichern, die nur von autorisiertem Personal mit entsprechendem Schlüssel entfernt werden können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob außerhalb des Durchgangs im Bereich des Friedberger Platzes Fahrradbügel installiert werden können. Begründung: Seit Beginn der Coronapandemie werden verstärkt Autos auf dem Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (Friedberger Landstraße 61 bis 63) geparkt. Die Poller, die das verhindern sollen, können einfach von jedermann entfernt werden. Um den Bürgern weiterhin den ungehinderten Durchgang zu ermöglichen, sollen in Zukunft verschließbare Poller installiert werden. Zusätzliche Fahrradbügel außerhalb des Durchgangs erhöhen die Aufenthaltsqualität zusätzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 580 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring

10.11.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3123 entstanden aus Vorlage: OF 405/3 vom 27.10.2022 Betreff: Neugestaltung der Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring Die Grünanlage wirkt sehr ungepflegt und wenig attraktiv. Der Kleinkindspielplatz besteht lediglich aus einer Sandkiste. Die Grünanlage muss dringend in ihrem Zustand wiederhergestellt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Der Ortsbeirat 3 hat in der letzten Sitzung die barrierefreie Erreichbarkeit der Grünanlage beschlossen, jetzt sollte eine Neugestaltung erfolgen. Die Neugestaltung sollte gemeinsam mit der Anwohnerschaftsinitiative erfolgen, die schon begonnen hat, sich um die Grünanlage zu kümmern, und vom Ortsbeirat 3 dafür auch einen ersten Geldbetrag aus dem Ortsbeiratsbudget zugesagt bekommen hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Grünanlage auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring neu gestaltet wird. Dafür sollte eine Planung gemeinsam mit der aktiven Anwohnerschaftsinitiative in der Rotlintstraße erfolgen und dann die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltes beantragt werden. Der Ortsbeirat bittet, über die weitere Umgestaltung auf dem Laufenden gehalten zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 391 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo30Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen

07.11.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3093 entstanden aus Vorlage: OF 339/11 vom 22.10.2022 Betreff: Tempo-30-Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg schon frühzeitig eine Temporeduzierung von 80 km/h auf 30 km/h vorzunehmen und ein Tempo-30- Schild bereits vor dem Radweg aufzustellen. Begründung: Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger, die von oder zur Brücke über die B 521 am Heiligenstock wollen, müssen die Abbiegespur der Autofahrerinnen und Autofahrer von der Friedberger Landstraße kommend überqueren. Diese Stelle ist gefährlich, weil die Abbiegerinnen und Abbieger mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h um die Kurve fahren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Autofahrerinnen und Autofahrer noch besser warnen, auf kreuzenden Fuß- und Radverkehr zu achten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 898 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat )

Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten

27.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 400/3 Betreff: Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (vor den Häusern Friedberger Landstraße 61-63) soll am westlichen Ende mit Pollern gesichert werden, die nur von autorisiertem Personal mit entsprechendem Schlüssel entfernt werden können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob außerhalb des Durchgangs im Bereich des Platzes Fahrradbügel installiert werden können. Begründung: Seit Beginn der Corona-Pandemie werden verstärkt Autos auf dem Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (Friedberger Landstraße 61-63) geparkt. Die Poller, die das verhindern sollen, können einfach von jedermann entfernt werden. Um den Bürgern weiterhin den ungehinderten Durchgang zu ermöglichen, sollen in Zukunft verschließbare Poller installiert werden. Zusätzliche Fahrradbügel außerhalb des Durchgangs erhöhen die Aufenthaltsqualität zusätzlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.09.2022, OF 393/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 400/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3120 2022 1. Die Vorlage OF 393/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 400/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fitnessbänke für das Nordend

27.10.2022 · Aktualisiert: 06.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 416/3 Betreff: Fitnessbänke für das Nordend Das Bedürfnis der Nordendbewohnerschaft nach Bewegung an der frischen Luft ist sehr groß. Viele nutzen die begrünten Straßenzüge zum Joggen und für Freiluftübungen. Im Rahmen des Projektes Nahmobilität war bereits angedacht mehr Fitnessangebote im öffentlichen Raum zu etablieren. Das Grünflächenamt hat nun die Aufstellung von einzelnen Fitnessgeräten abgelehnt mit dem Argument es wären mehrere Fitnessgeräte pro Standort nötig. Die Aufstellung von Fitnessbänken wäre eine mögliche Alternative. Sie werden ggfls. auch vom Sportamt unterstützt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend "Fitnessbänke" aufgestellt werden können. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Rotlintstraße in der Grünfläche zw. Böttger- und Hallgartenstraße Hallgartenstraße Grünfläche im Bereich der Klettenbergstraße Grünfläche im Bereich der Eysseneckstraße . FITNESSBANK - PLAYPARC GmbH (urbanparc.de) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 416/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 416/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3444 2023 Die Vorlage OF 416/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neugestaltung der Grünfläche auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring

27.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 405/3 Betreff: Neugestaltung der Grünfläche auf der Rotlintstraße im Bereich zwischen Egenolffstraße und Alleenring Die Grünfläche wirkt sehr ungepflegt und wenig attraktiv. Der Kleinkindspielplatz besteht lediglich aus einer Sandkiste. Im unteren Teil befinden sich Hecken die an einen Irrgarten erinnern, aber keine Aufenthaltsqualität bieten. Der Ortsbeirat 3 hat in der letzten Sitzung die barrierefreie Erreichbarkeit der Grünanlage beschlossen, jetzt sollte eine Neugestaltung erfolgen. Die Neugestaltung sollte gemeinsam mit der Anwohnerschaftsinitiative erfolgen, die schon begonnen hat sich um die Grünanlage zu kümmern und vom Ortsbeirat 3 dafür auch einen ersten Geldbetrag aus dem Ortsbeiratsbudget erhalten hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünanlage auf der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Alleenring neugestaltet wird. Dafür sollte eine Planung gemeinsam mit der aktiven Anwohnerschaftsinitiative in der Rotlintstraße erfolgen und dann die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltes beantragt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3123 2022 Die Vorlage OF 405/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der dritte Satz durch folgenden Satz ergänzt wird: "Die Grünanlage muss dringend in ihrem Zustand wiederhergestellt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden." Darüber hinaus wird der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt: "Der Ortsbeirat bittet, über die weitere Umgestaltung auf dem Laufenden gehalten zu werden." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel

26.10.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2022, OF 401/3 Betreff: Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel Vorgang: OA 223/22 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, - dem Ortsbeirat 3 ein Gutachten vorzulegen, welches die klimatologischen Auswirkungen des Mehrverkehrs in Folge des Baus des Riederwaldtunnels bzw. des Erlenbrucher Dreiecks auf das Nordend aufzeigt. - dem Ortsbeirat 3 Maßnahmen zur Abfederung der Folgen dieser klimatologischen Auswirkungen für das Nordend vorzulegen. - das Bundesverkehrsministerium um Auskunft zu ersuchen, ob die klimatologischen Auswirkungen mit den Klimaschutzvorgaben des Bundes, auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes, vereinbar sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der angesprochenen Fragen ein Bau- und Rodungsmoratorium verhängt wird. Der Ortsbeirat 3 unterstützt hierbei ausdrücklich das durch den Ortsbeirat 11 in der OA 223 geforderte Moratorium. Begründung: Für den Ortsbezirk 3 würde die Inbetriebnahme der Autobahnverbindung laut dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellten Verkehrsgutachten auf einigen Straßen, z.B. auf der schon heute stark belasteten Friedberger Landstraße, eine deutliche Zunahme des Verkehrs bedeuten. Die damit verbundenen Belastungen sollten im Hinblick auf die zukünftigen Klimaverhältnisse neu bewertet werden. Der Magistrat soll transparent machen, mit welchen Folgen das Nordend aufgrund der klimatologischen Auswirkungen rechnen muss und mit welchen Maßnahmen im Nordend sich an diese Folgen angepasst werden soll. Ein Bau- und Rodungsmoratorium soll verhindern, dass bereits erste Eingriffe mit negativen Klimafolgen für das Nordend umgesetzt werden, ohne dass eine abschließende Bewertung des Bundesverkehrsministeriums bzgl. der Vereinbarkeit der Verkehrsmaßnahme mit dem Klimaschutz vorliegt. Hierbei folgt der Ortsbeirat 3 den Forderungen des Ortsbeirats 11. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2022, OA 223 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 16 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, wer - entgegen dem normalen Usus - der Abstimmung über die Zurückstellung zustimmt. Beschluss: Der Geschäftsordnungsantrag wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Folglich wird die Vorlage OF 401/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Volt gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Abstimmung über Zurückstellung) 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3261 2022 Die Vorlage OF 401/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung

26.10.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2022, OF 411/3 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der oberen Rotlintstraße (zw. Alleenring und Hallgartenstraße) den Grünanlagen-Übergang im Bereich der Tischtennisplatte beidseitig mit Fahrradbügeln zu versehen. Zur besseren Passierbarkeit sollen auch die Bordsteine abgesenkt bzw. abgerampt werden. Begründung: In der oberen Rotlintstraße gibt es bislang keine Fahrradbügel. Außerdem ist die Grünanlage durch die parkenden Fahrzeuge für Menschen mit Kinderwagen oder Rollator so gut wie nicht zu erreichen. Rollstuhlfahrer haben zudem wegen der hohen Bordsteine keine Chance. Durch ein Öffnen der Wegebeziehung, die Installation von Fahrradbügeln sowie die Bordsteinabsenkung kann für alle Bürger*innen eine qualitätsvollere Situation geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 411/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3262 2022 Die Vorlage OF 411/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße

24.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 406/3 Betreff: Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße, zwischen Martin-Luther-Platz und Nibelungenallee, so umgestaltet werden kann, dass neben der Fahrspur für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, auch die Bürgersteige auf beiden Seiten ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung der unteren Martin-Luther-Straße erfüllt ihren Zweck nur bedingt. Die Bürgersteige werden von den vorhandenen Laternen wenig bis gar nicht erhellt. Dies stellt zum einen Risiko für den Fußverkehr dar, da Hindernisse - wie Sperrmüll und Poller - nur schwer erkannt werden können. Da dieser Weg stark von Schulkindern frequentiert wird, ist es dem Ortsbeirat ein besonderes Anliegen, hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Zum anderen beeinträchtigt die dunkle Straße das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3124 2022 Die Vorlage OF 406/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Nibelungenallee" durch das Wort "Rothschildallee" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tempo 30 Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen

22.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2022, OF 339/11 Betreff: Tempo 30 Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: Auf der Friedberger Landstraße muss den Abbiegern zum Berger Weg schon frühzeitig eine Temporeduzierung von 80 auf 30 km/h angekündigt werden. Dann sollte das Tempo 30 km/h Schild bei Abbiegung in den Berger Weg deutlich früher aufgestellt werden, nämlich noch bevor der Radweg auf den Berger Weg trifft. Begründung: Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, die von oder zur Brücke über die B521 am Heiligenstock wollen, müssen die Abbiegerspur der Autofahrer*innen von der Friedberger Landstraße kommend, überqueren. Diese Stelle ist gefährlich, weil die Abbieger*innen mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h um die Kurve kommen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Autofahrer*innen noch besser warnen, auf kreuzenden Fuß - und Radverkehr zu achten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3093 2022 Die Vorlage OF 339/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg schon frühzeitig eine Temporeduzierung von 80 km/h auf 30 km/h vorzunehmen und ein Tempo 30 Schild bereits vor dem Radweg aufzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 395/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinpflaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Fahrradwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Fahrradverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u. a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt - eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Fahrradführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere für wartende zu Fuß Gehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 339 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2981 entstanden aus Vorlage: OF 396/3 vom 29.09.2022 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahin gehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 341 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen

29.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 396/3 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahingehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2981 2022 Die Vorlage OF 396/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße

26.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 395/3 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinplaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Radwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Radverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u.a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt. Eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Radführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen insbesondere für wartende Zufußgehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2980 2022 Die Vorlage OF 395/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haltbarkeit der roten Fahrradstreifen

26.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 374/3 Betreff: Haltbarkeit der roten Fahrradstreifen Bei der in den Osterferien dieses Jahr erfolgten Umgestaltung des Oeder Weges wurde der Straßenraum 14 Tage gesperrt u.a. mit dem Hinweis, darauf, dass die Farbe gut trocknen müsse. Offensichtlich hat diese Trocknungsphase die Haltbarkeit auch nicht verbessert. Bereits nach kurzer Zeit ist ein großer Abnutzungseffekt sichtbar. Gleiches gilt für die Radstreifen auf der Friedberger Landstraße. Auch hier hat die Signalwirkung durch die Abnutzung bereits stark abgenommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, Welche Erfahrungen gibt es bzgl. der Haltbarkeit der roten Farbe die für die Fahrradstreifen Verwendung findet? Warum sind hier bereits nach kurzer Zeit Abnutzungen durch Abrieb zu erkennen? Nach welchen Zeiträumen muss die Farbe um die Signalwirkung aufrecht zu erhalten erneuert werden? Wie wird der Umweltaspekt bzgl. des anfallenden Abriebs beurteilt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 524 2022 Die Vorlage OF 374/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße

26.09.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 394/3 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Hallgarten-/Ecke Rotlintstraße Fahrradbügel installieren zu lassen. Begründung: Anwohner klagen zu Recht über mangelnde Abstellmöglichkeiten. An besagter Ecke befinden sich zudem ein kleines Restaurant sowie eine Kita. Es ist anzunehmen, dass die Fahrradbügel dankbare Abnehmer finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 394/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3121 2022 Die Vorlage OF 394/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Platz an der Friedberger Landstraße frei halten

20.09.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 393/3 Betreff: Platz an der Friedberger Landstraße frei halten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten Teil des Platzes an der Friedberger Landstr. vor den Nummern 61 bis 63 so mit Fahrradbügeln zu versehen, dass Falschparken an eben dieser Stelle unterbunden wird. Begründung: Das Areal in der Friedberger Landstr. vor den Hausnummer 61 bis 63 dient als Fläche für Gemüsestände, Weihnachtsbaumverkauf und zum Boule spielen. Um unrechtmäßiges Abstellen von Kraftfahrzeugen zu verhindern, wurden dort Poller installiert, die allerdings regelmäßig - offensichtlich unrechtmäßig - entfernt werden. Um dies zu unterbinden, sollen Fahrradbügel als Alternative installiert werden, damit Kraftfahrzeuge in dem Bereich nicht mehr abgestellt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.10.2022, OF 400/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 393/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 400/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3120 2022 1. Die Vorlage OF 393/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 400/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Wann werden die Grünflächen im Bereich des Gebietes nördlich der Friedberger Landstraße für alle zugänglich sein?

15.09.2022 · Aktualisiert: 02.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2022, OA 244 entstanden aus Vorlage: OF 323/3 vom 13.06.2022 Betreff: Wann werden die Grünflächen im Bereich des Gebietes nördlich der Friedberger Landstraße für alle zugänglich sein? Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 11.01.2023, 17.05.2023, 19.10.2023 und 25.01.2024 Zitat aus dem Koalitionsvertrag zu dem Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 (ehemals Günthersburghöfe): " Der Erhalt der Vegetation auf den Flächen der Klein- und Freizeitgärten soll auch mit einer Neuplanung und einer Öffnung für diese Grünflächen einhergehen, die wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Initiativen erarbeiten wollen. Konzepte wie zum Beispiel das des für alle offenen, gemeinschaftlichen Gärtnerns sollen hier aufgegriffen werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über Folgendes zu berichten: 1. Wie weit ist die Planung für die o. g. Öffnung der Grünflächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 880 bereits vorangeschritten? 2. Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung? 3. Wie soll die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung erfolgen? 4. Was passiert in der Zwischenzeit mit den derzeit ungenutzten freien Flächen etwa im Bereich der Münzenberger Straße/Ecke Friedberger Landstraße? Begründung: Aktuell stehen weite Teile des genannten Gebietes der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Der Bedarf an weiteren Freiflächen ist im Nordend sehr hoch. Die bestehenden Flächen bedürfen baldiger Entlastung und nicht erst in Jahren, deshalb sollten die Planungen zur Öffnung des Gebietes jetzt forciert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 333 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 244 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2426, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 § 2928, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3545, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4087, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023 § 4654, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch Autobahnausbau

15.09.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2780 entstanden aus Vorlage: OF 367/3 vom 17.08.2022 Betreff: Umgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch Autobahnausbau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieviel Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch den Ausbau der A 661 zu erwarten ist. Welche Pläne bestehen, dieses erhöhte Verkehrsaufkommen aufzufangen? Begründung: Wie die Bürgerinitiative Riederwaldtunnel errechnet hat, sollen durch den Ausbau der A 661 31 Prozent Mehrverkehr entstehen. Seit der Veröffentlichung der Zahlen (siehe z. B. https://www.fr.de/frankfurt/riederwald-ort904338/zu-viel-verkehr-wegen-des-riede rwaldtunnels-91415210.html) wurde keine Reaktion des Magistrats bekannt. Das Nordend ist massiv von den Folgen des Autobahnausbaus betroffen und der Ortsbeirat sollte über die Zahlen und den geplanten Umgang mit dieser Herausforderung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 401 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2054 Antrag vom 09.04.2025, OF 864/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1164 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße

15.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 306/3 vom 01.06.2022 Betreff: Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche, auf der die Gebrauchtwagenhändler oberhalb des Schlinkenwegs neben der Friedberger Landstraße angesiedelt sind/waren, im Rahmen einer Zwischennutzung für entsprechende Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende möglichst unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden könnte. Begründung: Es gibt in Frankfurt einen eklatanten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende. Die Fläche der Gebrauchtwagenhändler an der Friedberger Landstraße stellt eine versiegelte Fläche dar und könnte daher bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Günthersburghöfe auch für eine bauliche Zwischennutzung für die Unterbringung der genannten Zielgruppen genutzt werden. Selbst wenn es sich dabei nur um eine befristete Zwischennutzung und um entsprechende Interimsgebäude/Container handelt, würde die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2807 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten

15.09.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2762 entstanden aus Vorlage: OF 319/3 vom 20.06.2022 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten Vorgang: OM 913/12 OBR 3; B 100/12; ST 955/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der verkehrsberuhigte Bereich der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Friedberger Platz auch als Ort zum Spielen für Kinder aufgewertet werden kann. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden: 1. Woran liegt es, dass auf dem beschriebenen Straßenabschnitt keine Kinder spielen, obwohl er als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist? 2. Sind gegebenenfalls weitere Verkehrsmaßnahmen erforderlich, um den Straßenabschnitt für Kinder attraktiver und sicherer zu machen? 3. Welche Aktivitäten können in Betracht kommen, um Kinder dort zum Spielen zu motivieren bzw. zu signalisieren: "Ihr dürft das. "? Begründung: Die Rotlintstraße ist im beschriebenen Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort Autos Schritttempo fahren müssen, Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen und dass Kinder auf der Straße spielen dürfen. Jedoch: Spielende Kinder sieht man auf der Straße nie. Dabei hatte der Magistrat vor zehn Jahren in einer Stellungnahme erklärt, dass die Einrichtung einer "temporären Spielstraße" in der Rotlintstraße "entbehrlich" sei, da diese als "Begegnungszone" mittels Verkehrszeichen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sei. Der Ortsbeirat 3 hatte dies in einem Beschluss gefordert (vgl. Stellungnahme vom 15.06.2012, ST 955). Der Magistrat hatte zuvor im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung ausgewählte Wohnstraßen mit verschiedenen Maßnahmen als sogenannte "Begegnungszonen" eingerichtet, in denen Fußverkehr und motorisierter Verkehr gleichberechtigt sind. Dabei sollten auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden (vgl. Bericht des Magistrats vom 27.02.2012, B 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 913 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 955 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 184 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1942 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2763 entstanden aus Vorlage: OF 321/3 vom 14.06.2022 Betreff: Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring Die Martin-Luther-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung aus dem östlichen Nordend in Richtung der Parkanlagen im Norden (Günthersburgpark, Friedhof u. a.). Die Überquerung des Alleenrings ist dabei seit Jahren sehr unbefriedigend gelöst. Die Radfahrer müssen regelkonform ihr Rad zur Fußgängerampel schieben oder den Umweg über die Querung an der Burgstraße nutzen. Durch die Umgestaltung im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen wurde die Situation für den Radverkehr aus Richtung der Martin-Luther-Straße leider nicht verbessert. Der Anschluss ist völlig ungeordnet und führt zu ständigen Gefährdungen für alle Mobilitätsformen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung der Martin-Luther-Straße und die Querung des Alleenrings so umzugestalten, dass der Radverkehr den Alleenring aus der Martin-Luther-Straße heraus und in umgekehrter Richtung queren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren

15.09.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2766 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 23.06.2022 Betreff: Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren Der Magistrat wird gebeten, die ökologischen Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 ("Bethmanns am Park") zu eruieren. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden: 1. Auswirkungen der geplanten schwarzen Fassade auf das Stadtklima; 2. mögliche Einschränkungen der Frischluftschneise durch die Bebauung sehr nahe an der Straße; 3. mögliche Erhöhung der Stickoxid-Belastung. Begründung: Das geplante Gebäude wirkt in den veröffentlichten Plänen (https://www.bethmanns-am-park.de/) wenig ökologisch und nicht vorteilhaft für das Klima im Nordend. Es sollte sicher gestellt werden, dass hier keine negativen Folgen drohen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2541 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee

15.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2769 entstanden aus Vorlage: OF 343/3 vom 23.08.2022 Betreff: Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Benutzen der Querung über den Alleenring am Überweg Günthersburgallee im südlichen Abschnitt auch entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende möglich ist. Hierbei sollen insbesondere folgende Abschnitte und Richtungen berücksichtigt werden: a) Radfahrende, die aus der Martin-Luther-Straße auf die Rothschildallee in Richtung Westen einbiegen, um zum Übergang an der Günthersburgallee zu gelangen; b) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Günthersburgallee in Richtung Süden zu gelangen; c) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Egenolffstraße in Richtung Süden zu gelangen (Erweiterung zu b). Um auf die Möglichkeit hinzuweisen, entgegen der Fahrtrichtung fahren zu können, sollen Markierungen auf Straße und Radweg hinweisen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches wurden leider die Belange der Radfahrenden nicht ausreichend berücksichtigt. Als wichtige Querung über den Alleenring muss es für Radfahrende aus verschiedenen Richtungen möglich sein, die Querung aus Süden anzufahren und nach Süden weiterzufahren. Die Bedeutung der Querung als Schulweg ist dabei hervorzuheben. Bereits an anderen Stellen auf dem Alleenring ist eine Befahrung der Radwege in beide Richtungen umgesetzt. Da auf dem in dieser Anregung bezogenen Abschnitt der Rothschildallee zwei Radspuren in Richtung Osten existieren, sollte diese Praxis auch hier angewendet werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 16 Aktenzeichen: 32 3

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