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Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die ökologischen Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 zu untersuchen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass keine negativen Folgen für das Stadtklima und die Frischluftschneisen im Nordend entstehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die ökologischen Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 ("Bethmanns am Park") zu eruieren. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden:

  1. Auswirkungen der geplanten schwarzen Fassade auf das Stadtklima;
  2. mögliche Einschränkungen der Frischluftschneise durch die Bebauung sehr nahe an der Straße;
  3. mögliche Erhöhung der Stickoxid-Belastung.

Begründung

Das geplante Gebäude wirkt in den veröffentlichten Plänen (https://www.bethmanns-am-park.de/) wenig ökologisch und nicht vorteilhaft für das Klima im Nordend. Es sollte sicher gestellt werden, dass hier keine negativen Folgen drohen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juni 2022OFOF 332/3Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruierenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. September 2022Sie sind hier
    OMOM 2766Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren
    Direktanregung
  3. 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2541Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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