Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruieren
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die ökologischen Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 zu untersuchen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass keine negativen Folgen für das Stadtklima und die Frischluftschneisen im Nordend entstehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die ökologischen Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 ("Bethmanns am Park") zu eruieren. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht werden:
- Auswirkungen der geplanten schwarzen Fassade auf das Stadtklima;
- mögliche Einschränkungen der Frischluftschneise durch die Bebauung sehr nahe an der Straße;
- mögliche Erhöhung der Stickoxid-Belastung.
Begründung
Das geplante Gebäude wirkt in den veröffentlichten Plänen (https://www.bethmanns-am-park.de/) wenig ökologisch und nicht vorteilhaft für das Klima im Nordend. Es sollte sicher gestellt werden, dass hier keine negativen Folgen drohen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2022OFOF 332/3Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2022Sie sind hierOMOM 2766Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruierenDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2541Auswirkungen der Bebauung Friedberger Landstraße 30 bis 32 eruierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats