Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
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Bisheriger Verlauf
27.10.2022
10.11.2022
24.02.2023
Antrag Ortsbeirat
Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
Details im PARLIS OF_400-3_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
Details im PARLIS OM_3120_2022Stellungnahme des Magistrats
Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
Details im PARLIS ST_580_202327.10.2022
Antrag Ortsbeirat
Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
Details im PARLIS OF_400-3_202210.11.2022
Anregung Ortsbeirat
Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
Details im PARLIS OM_3120_202224.02.2023
Stellungnahme des Magistrats
Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
Details im PARLIS ST_580_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3120 entstanden aus Vorlage: OF 400/3 vom 27.10.2022
Betreff: Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (vor den Häusern Friedberger Landstraße 61 bis 63) am westlichen Ende mit Pollern zu sichern, die nur von autorisiertem Personal mit entsprechendem Schlüssel entfernt werden können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob außerhalb des Durchgangs im Bereich des Friedberger Platzes Fahrradbügel installiert werden können. Begründung:
Seit Beginn der Coronapandemie werden verstärkt Autos auf dem Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (Friedberger Landstraße 61 bis 63) geparkt. Die Poller, die das verhindern sollen, können einfach von jedermann entfernt werden. Um den Bürgern weiterhin den ungehinderten Durchgang zu ermöglichen, sollen in Zukunft verschließbare Poller installiert werden. Zusätzliche Fahrradbügel außerhalb des Durchgangs erhöhen die Aufenthaltsqualität zusätzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 580 Aktenzeichen: 66 0