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Tempo30Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Tempo 30 Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen

Details im PARLIS OF_339-11_2022
07.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Tempo30Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen

Details im PARLIS OM_3093_2022
03.04.2023

Stellungnahme des Magistrats

Tempo-30-Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen

Details im PARLIS ST_898_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3093 entstanden aus Vorlage: OF 339/11 vom 22.10.2022

Betreff: Tempo-30-Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg schon frühzeitig eine Temporeduzierung von 80 km/h auf 30 km/h vorzunehmen und ein Tempo-30- Schild bereits vor dem Radweg aufzustellen.

Begründung:

Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger, die von oder zur Brücke über die B 521 am Heiligenstock wollen, müssen die Abbiegespur der Autofahrerinnen und Autofahrer von der Friedberger Landstraße kommend überqueren. Diese Stelle ist gefährlich, weil die Abbiegerinnen und Abbieger mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h um die Kurve fahren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Autofahrerinnen und Autofahrer noch besser warnen, auf kreuzenden Fuß- und Radverkehr zu achten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 898
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7