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  • Mehr Schatten im Stadionbad
    OFOB 5
    04.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 136/5 Betreff: Mehr Schatten im Stadionbad Der Magistrat wird gebeten, die entsprechenden Ämter (Sportamt), sowie die im Auftrag der Stadt agierenden Unternehmen (Frankfurter BäderBetriebe GmbH) anzuweisen, möglichst noch in der diesjährigen Badesaison großflächige Sonnenschirme im Stadionbad aufzustellen, um mehr Schatten zu spenden. Begründung: Im Vergleich zu anderen Schwimmbädern im Umfeld bzw. Umland gibt es im Stadionbad so gut wie keinen Sonnenschutz. Das Waldschwimmbad Neu-Isenburg verfügt beispielsweise über große fest installierte Sonnenschirme. Explizit gibt es dort sogar am Kleinkind- und Planschbeckenbereich Sonnenschirme, um Schatten für Babys, Kleinkinder und deren Eltern zu garantieren. Das ist womöglich auch ein Grund, weshalb es bei Sachsenhäuser Familien mit Kleinkindern beliebter ist als das Stadionbad, obwohl dieses deutlich näher liegt. Das Stadionbad bietet konkret mit der großen Liegewiese im Eingangsbereich auch Platz, um fest installierte Sonnenschirme aufzustellen. Auch auf den anderen sehr geräumigen Liegewiesen sollte über mehr Schattenwurf nachgedacht werden. Sonnenschirme bieten eine pragmatische und kostenvorteilhafte Lösung bevor kostenintensive langlebigere und flächenmäßig umfangreichere Maßnahmen ergriffen werden, idealerweise mit Bäumen, die bereits mit der Pflanzung über genügend Sonnenschutzeffekte verfügen. Dies würde mit der höheren Aufenthaltsqualität bei guter Erreichbarkeit einen qualitativen Standortvorteil begründen. Zudem erfüllt die Maßnahme damit eine gewisse Fürsorgepflicht der Stadt Frankfurt zur Förderung der gesundheitlichen Unversehrtheit, ohne die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu ersetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 501 2026 Die Vorlage OF 136/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Spielplatz Steinhausenstraße/Bornemannstraße
    OFOB 5
    04.08.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 140/5 Betreff: Spielplatz Steinhausenstraße/Bornemannstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Spielplatz Steinhausenstraße/Bornemannstraße schnellstmöglich ordnungsgemäß abzusichern und den Bereich instand zu setzen. Begründung: Das Gelände am Spielplatz Steinhausenstraße/Bornemannstraße ist in hohem Maße sanierungsbedürftig. Zurzeit ist der Bereich provisorisch abgesichert. Diese Form der Absicherung entspricht aber nicht den allgemein anerkannten Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht. Der Bereich sollte möglichst schnell instandgesetzt werden, um das Bild der Verwahrlosung zu beseitigen. Foto: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 503 2026 Die Vorlage OF 140/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Verzicht auf Feuerwerke bei städtischen Straßenfesten
    OFOB 5
    04.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 150/5 Betreff: Verzicht auf Feuerwerke bei städtischen Straßenfesten Der Magistrat wird gebeten, künftig bei städtischen Straßenfesten auf Feuerwerke zu verzichten. Dies betrifft insbesondere das Feuerwerk des Mainfestes, das unmittelbar an Sachsenhausen grenzt und von der südlichen Mainseite aus gezündet wird, sowie das Feuerwerk des Museumsuferfestes. Stattdessen sollen nachhaltige und umweltverträgliche Formen der Veranstaltungsgestaltung entwickelt werden. Begründung: Der diesjährige Sommer zeigt erneut, wie stark anhaltende Hitze den Alltag vieler Menschen in Frankfurt beeinträchtigt. Hohe Temperaturen belasten insbesondere ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen. Die zunehmenden Hitzewellen sind eine Folge des Klimawandels und machen deutlich, dass Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz auch dem Schutz der Menschen und der langfristigen Lebensqualität in unserer Stadt dienen. Feuerwerke können für viele Menschen ein besonderes gemeinschaftliches Erlebnis sein und zur Atmosphäre eines Festes beitragen. Gleichzeitig verursachen sie erhebliche Umweltbelastungen. Insbesondere werden innerhalb kurzer Zeit große Mengen an Feinstaub freigesetzt, die die Luftqualität beeinträchtigen und gesundheitliche Auswirkungen haben können. Daher sollte die Stadt nachhaltige und umweltverträgliche Alternativen entwickeln, die weiterhin besondere gemeinsame Erlebnisse ermöglichen. Hinzu kommt die hohe Brandgefahr, insbesondere während längerer Trockenperioden. Wenn Bürger*innen aufgrund der Trockenheit auf das Grillen in öffentlichen Anlagen verzichten sollen, ist es nur schwer nachvollziehbar, dass die Stadt selbst Feuerwerke veranstaltet. Feuerwerke verursachen außerdem erheblichen Stress für Tiere. Wildvögel werden aufgeschreckt und geraten in Panik. Wer ein Feuerwerk am Mainufer erlebt hat, konnte die hektisch auffliegenden Gänse beobachten. Auch viele Haustiere leiden unter dem Lärm und haben teilweise Todesangst. Frankfurt ist eine weltoffene Stadt, in der viele Menschen leben, die Krieg und Flucht erlebt haben. Die Explosionen eines Feuerwerks können belastende Erinnerungen hervorrufen und traumatische Erfahrungen wieder aufleben lassen. Ein Verzicht auf Feuerwerke wäre daher ein Zeichen für mehr Klima- und Umweltschutz, mehr Rücksichtnahme und eine nachhaltige, zeitgemäße Veranstaltungskultur. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OF 150/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

  • Transparenz über die Verwendung der Budgetreste der Ortsbeiräte und des Ortsbeiratsetats des Ortsbeirats 16 sowie Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 16
    OFOB 16
    04.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 21/16 Betreff: Transparenz über die Verwendung der Budgetreste der Ortsbeiräte und des Ortsbeiratsetats des Ortsbeirats 16 sowie Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats 16 Dem Ortsbeirat 16 wurden zum Ende des letzten/ zu Beginn des diesjährigen Haushaltsjahres die vorhandenen Budgetmittel einschließlich der Budgetreste aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 als verfügbarer Bestand mittgeteilt. Im weiteren Verlauf erfolgte keine Information darüber, dass sich dieser Bestand verändern oder die Budgetreste im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entfallen könnten. Vor diesem Hintergrund musste der Ortsbeirat 16 davon ausgehen, dass diese Mittel - entsprechend der bisherigen Praxis - weiterhin für die Arbeit des Ortsbeirats zur Verfügung stehen. Im Vertrauen auf die von der Verwaltung mittgeteilte Budgetausstattung wurden Maßnahmen beschlossen, Förderzusagen erteilt und finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Hierzu zählen insbesondere die Unterstützung von Vereinen, Jubiläen, Stadtteilveranstaltungen sowie Weihnachtsmärkten im zweiten Halbjahr. Erst durch Mitteilung über die aktualisierte Budgetübersicht (Juli 2026) wurde bekannt, dass die Budgetreste der Haushaltsjahre 2024 und 2025 vollständig entfallen sind. Dies führt dazu, dass der Ortsbeirat bereits jetzt ein rechnerisches Defizit aufweist, obwohl sämtliche Beschlüsse auf Grundlage der zuvor offiziell ausgewiesenen Budgetmittel gefasst wurden. Der Ortsbeirat sieht es als problematisch an, dass eine derart weitreichende Veränderung der finanziellen Rahmenbedingungen ohne vorherige Information der Ortsbeiräte erfolgte. Ebenso kann es nicht im Sinne einer verlässlichen kommunalen Zusammenarbeit sein, bereits beschlossene oder zugesagte Förderungen nachträglich infrage zu stellen oder zurücknehmen zu müssen, weil sich die finanzielle Ausgangslage nachträglich geändert hat. Darüber hinaus musste der Ortsbeirat auch im verbleibenden Haushaltsjahr handlungsfähig bleiben, um auf berechtigte Förderanträge für Veranstaltungen und Projekte im Stadtteil angemessen reagieren zu können. Diese Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, auf welcher rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage die Budgetreste der Ortsbeiräte aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wurden; 2. mitzuteilen, auf welchem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung diese Maßnahme beruht und weshalb die Budgetmittel der Ortsbeiräte von dieser Entscheidung umfasst sind; 3. darzustellen, weshalb die Ortsbeiräte vor der Umsetzung dieser Maßnahme weder informiert noch beteiligt wurden und wie künftig eine frühzeitige und transparente Kommunikation bei vergleichbaren Entscheidungen sichergestellt werden soll; 4. sicherzustellen, dass bereits vom Ortsbeirat beschlossene Maßnahmen und eingegangene Förderzusagen trotz des Wegfalls der Budgetreste vollständig umgesetzt werden können und die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden; 5. die durch den Wegfall der Budgetreste entstandene Finanzierungslücke des Ortsbeirates 16 auszugleichen, sodass bereits gefasste Beschlüsse zulasten des Ortsbeiratsbudgets zugunsten der geförderten Vereine und Institutionen umgesetzt werden können gehen; 6. dem Ortsbeirat 16 für das verbleibende Haushaltsjahr zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser seine gesetzlichen Aufgaben weiterhin erfüllen und insbesondere Jubiläen, Vereinsveranstaltungen, Stadtteilfeste, Weihnachtsmärkte sowie weitere gemeinwohlorientierte Projekte im Stadtteilbezirk angemessen unterstützen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 21/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 419 2026 Die Vorlage OF 21/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ziffer 2. gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Keine Selbstbedienung der Stadt beim Ortsbeiratsbudget
    OFOB 4
    04.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 28/4 Betreff: Keine Selbstbedienung der Stadt beim Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat 4 widerspricht ausdrücklich der Einziehung seiner Budgets und fordert die Rückübertragung der gesamten eingezogenen Mittel. Des Weiteren missbilligt er die Maßnahme, die in der Sommerpause ohne Ankündigung und unter Ausnutzung der Arglosigkeit durchgeführt wurde. Dies ist ein den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Ortsbeirates unwürdiges Verhalten. Begründung: Ortsbeiräte sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter auf der niedrigschwelligsten Stufe politischer Betätigung. Sie sind ehrenamtlich tätig und vertreten die Interessen ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger aus dem Stadtteil. Ihnen auf diese Weise bereits verplante und versprochene Mittel zu entziehen ist ein massiver und ungerechter grober Eingriff in ihre Tätigkeit und konterkariert das ehrenamtliche Engagement. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, AfD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

  • Transparenz bei Budget-Vorgaben für Ortsbeiräte
    OFOB 4
    04.08.2026 · GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 29/4 Betreff: Transparenz bei Budget-Vorgaben für Ortsbeiräte Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass parlamentarische Vorlagen, beispielsweise des Magistrats, die auch das Budget des Ortsbeirats 4 betreffen und substanzielle Auswirkungen ähnlich wie der Haushalt selbst haben, auch dem Ortsbeirat zur Stellungnahme zugeleitet werden. Begründung: Wie man hört, hat sich im Zuge von Arbeiten an einem "Jahresabschluss" der Stadt Frankfurt im Frühjahr des Jahres 2026 die Möglichkeit oder Notwendigkeit ergeben, angesammelte Restmittel einzelner Haushaltsstellen anders zu verwenden, sodass sie den ursprünglich Verfügungsberechtigten nicht mehr zu Verfügung stehen. Zu diesen ursprünglich Berechtigten gehörten auch eine Reihe von Ortsbeiräten. Dem hiesigen Ortsvorsteher (wie auch denen anderer Ortsbeiräte) wurde dies nach Beginn der Sommerferien von der Verwaltung mitgeteilt. Da budgetwirksame Beschlüsse durchgeführt, die dafür ursprünglich zur Verfügung gestellten Mittel aber nicht mehr vorhanden waren, war das laufende Budget für 2026 ins Minus getrieben worden. So steht ein Gremium mitten im Jahr quasi ohne Hosen da. Es sollten Wege gefunden werden, um zukünftig die Wahrung der Etikette zu ermöglichen. Einschnitte in das Budget des Ortsbeirats müssen frühzeitig erkennbar sein, und der Ortsbeirat muss eine Möglichkeit zur Stellungnahme explizit erhalten. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Volt FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 20 2026 Die Vorlage OF 29/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Transparenz beim vorhandenen Budget für Ortsbeiräte
    OFOB 4
    04.08.2026 · GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 30/4 Betreff: Transparenz beim vorhandenen Budget für Ortsbeiräte Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 4 regelmäßig, beispielsweise dreimal jährlich, eine Übersicht zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, welche Budget-Mittel dem Ortsbeirat aktuell noch zur Verfügung stehen und was in jüngster Zeit verausgabt wurde. Dabei ist es wünschenswert, dass durch die Form selbst oder geeignete Erläuterungen auch Personen, die im Umgang mit öffentlichen Haushalten ungeübt sind, verstehen können, was gemeint ist. Begründung: Das Budget des Ortsbeirates ist in jüngster Zeit wieder in den Blickpunkt gerückt, nachdem mitgeteilt wurde, dass es "im Minus" ist. Neben einer einmaligen, vertiefenden Erklärung ist es wünschenswert, dass auch regelmäßige Darstellungen so gefasst sind, dass auch Ortsbeiratsmitglieder, die sich nicht regelmäßig mit solchen Fragen beschäftigen, den Durchblick behalten können. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Volt FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 379 2026 Die Vorlage OF 30/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
    OFOB 12
    04.08.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 31/12 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 12 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 12 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 12 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 12 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 12 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 12 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 31/12 wurde zurückgezogen.

  • Brentanobad: Parkplatzsituation entschärfen – Grünflächen sowie Fuß- und Radwege vor Falschparkern schützen
    OFOB 7
    04.08.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 37/7 Betreff: Brentanobad: Parkplatzsituation entschärfen - Grünflächen sowie Fuß- und Radwege vor Falschparkern schützen Die Parksituation rund um das Brentanobad und das Brentanostadion führt weiterhin zu erheblichen Verkehrsproblemen. Insbesondere entlang der Ludwig-Landmann-Straße wird während der Sommermonate sowie bei Spielen und Veranstaltungen regelmäßig ordnungswidrig geparkt. Dies erschwert das Vorankommen für Fußgänger und Radfahrende erheblich und beeinträchtigt zudem Grünflächen. Gleichzeitig stehen aufgrund von Dauerparkern häufig keine ausreichenden Stellplätze für Besucher zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten: 1. die Verkehrsüberwachung in dem genannten Gebiet an warmen Sommertagen sowie bei Spielen und Veranstaltungen im Stadion am Brentanobad deutlich zu verstärken; 2. auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite der Ludwig-Landmann-Straße (stadtauswärts) auf der rechten Fahrbahn das Parken zu erlauben und dort, wo bereits Parkbuchten vorhanden sind, das Schrägparken zuzulassen und entsprechend zu markieren, um die vorhandenen Flächen effizienter zu nutzen; 3. die Parkraumbewirtschaftung auf beiden Seiten der Ludwig-Landmann-Straße zeitnah umzusetzen (bislang nicht erfolgt) oder alternativ durch geeignete Maßnahmen, insbesondere eine Begrenzung der Parkdauer auf maximal vier Stunden, das Dauerparken wirksam zu unterbinden. Begründung: Die Parkplatzsituation rund um das Brentanobad und das Brentanostadion ist insbesondere in den Sommermonaten sowie bei Veranstaltungen weiterhin angespannt. Der vorhandene Parkraum reicht zu Stoßzeiten regelmäßig nicht aus, wodurch es zu ordnungswidrigem Parken auf Geh- und Radwegen sowie auf Grünflächen kommt. Dies beeinträchtigt insbesondere die Sicherheit und Bewegungsfreiheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden und führt zudem zu einer unnötigen Belastung der angrenzenden Grünflächen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurden Maßnahmen ergriffen, um die Parksituation zu verbessern. Unter anderem wurde entlang der Ludwig-Landmann-Straße ein Parkstreifen eingerichtet. Dabei zeigte sich jedoch, dass diese Flächen teilweise von Dauerparkern genutzt werden und somit nicht ausreichend für die Besucherinnen und Besucher des Brentanobades sowie des Stadions zur Verfügung stehen. Eine konsequente Bewirtschaftung oder eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer wurde bislang nicht umgesetzt. Um den vorhandenen Parkraum effizienter zu nutzen und gleichzeitig die Verkehrs- und Parksituation zu entspannen, sollen bestehende Flächen besser geordnet werden. Durch eine Prüfung zusätzlicher Stellplatzmöglichkeiten auf der stadtauswärtigen Seite der Ludwig-Landmann-Straße sowie durch eine wirksame Begrenzung des Dauerparkens kann der Parkdruck reduziert werden. Gleichzeitig ist eine verstärkte Verkehrsüberwachung erforderlich, um die Einhaltung der geltenden Regeln sicherzustellen und Fuß- sowie Radwege und Grünflächen vor widerrechtlicher Nutzung zu schützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 371 2026 Die Vorlage OF 37/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Konflikte an der Hundefreilauffläche an der Sternbrücke in Rödelheim entschärfen
    OFOB 7
    04.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 38/7 Betreff: Konflikte an der Hundefreilauffläche an der Sternbrücke in Rödelheim entschärfen Nördlich und südlich der Sternbrücke in Rödelheim befindet sich eine große Grünfläche. Ein Teil davon ist als Hundefreilauffläche gekennzeichnet. Durch die Nähe zum angrenzenden Rad- und Fußweg kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen Hundebesitzer:innen, Radfahrenden und Fußgänger:innen. Aus diesem Grund haben Anwohner:innen eine Initiative bei "Frankfurt fragt dich" für eine eingezäunte Hundeauslauffläche in diesem Bereich gestartet (siehe Link: Hundeauslauffläche Rödelheim an der Sternbrücke einzäunen - Ideenplattform - Frankfurt fragt mich, https://www.ffm.de/de/ideenplattform/3456). Dagegen hat sich Widerstand durch andere Anwohner:innen geregt, die zum einen in Sorge sind vor einer zusätzlichen Lärmbelästigung durch Hundegebell aber sich auch gegen eine "Privatisierung" einer Fläche nur für Hundebesitzer:innen aussprechen. Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzer:innen in diesem Bereich entstehen vor allem durch eine Sitzgelegenheit am Rand der Wiese in Höhe Kleemannstraße 46 direkt hinter dem Abgang von der Rödelheimer Landstraße Richtung Süden. Eine Sitzbank steht dort direkt mit dem Rücken zum Rad- und Fußweg und wird vor allem von Hunderbesitzer:innen genutzt. Die Situation ließe sich deutlich durch das Aufstellen einer Bank im größeren Abstand zum Fuß- und Radweg im östlichen hinteren Bereich der Wiese entschärfen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, Die Haltung des Ortsbeirats zur Lösung der eingereichten Idee ist wie folgt: Eine zusätzliche Sitzbank soll südlich der Sternbrücke am Ostrand der Hundefreilauffläche aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 372 2026 Die Vorlage OF 38/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hinweisschild gegen illegale Müllablagerungen an der Litfaßsäule in der Reifenberger Straße (Höhe Hausnummer 30) anbringen
    OFOB 7
    04.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 40/7 Betreff: Hinweisschild gegen illegale Müllablagerungen an der Litfaßsäule in der Reifenberger Straße (Höhe Hausnummer 30) anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Litfaßsäule in der Reifenberger Straße auf Höhe der Hausnummer 30 ein dauerhaftes und gut sichtbares Hinweisschild anzubringen, das auf das Verbot der illegalen Ablagerung von Hausmüll, Sperrmüll und sonstigen Abfällen hinweist sowie über die möglichen Bußgelder informiert. Das Schild könnte beispielsweise folgenden Text enthalten: Kein Müllabladeplatz! Illegale Müllablagerungen sind verboten. Bußgelder mindestens 1000 € Helfen Sie mit, Rödelheim sauber zu halten. Begründung: Im Bereich der Litfaßsäule in der Reifenberger Straße auf Höhe der Hausnummer 30 werden seit längerer Zeit regelmäßig Hausmüll, Sperrmüll sowie sonstige Abfälle illegal abgelagert. Die Verschmutzungen werden von Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder über den Mängelmelder gemeldet. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) beseitigt die Ablagerungen zwar regelmäßig und zeitnah. Dennoch werden oftmals bereits kurze Zeit später erneut Müll und Sperrmüll an derselben Stelle abgelegt. Die wiederkehrenden Ablagerungen beeinträchtigen das Stadtbild erheblich, verursachen zusätzliche Reinigungskosten und führen zunehmend zu einem Rattenbefall. Die derzeitige Vorgehensweise beschränkt sich auf die Beseitigung der Folgen, verhindert jedoch nicht die erneuten illegalen Ablagerungen. Ein gut sichtbares Hinweisschild neben der Litfaßsäule kann das Bewusstsein für das bestehende Verbot schärfen und eine abschreckende Wirkung entfalten. Es ergänzt die Reinigungsmaßnahmen der FES und unterstützt die Bemühungen um ein sauberes und hygienisches Wohnumfeld. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 40/7 wurde zurückgezogen.

  • Direkte Fuß- und Radwegverbindung zwischen Schönhofviertel und Westbahnhof schaffen
    OFOB 7
    04.08.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 41/7 Betreff: Direkte Fuß- und Radwegverbindung zwischen Schönhofviertel und Westbahnhof schaffen Vorgang: OM 7529/25 OBR 7; ST 51/26; V 1304/25 OBR 7; ST 241/26 1. Der Magistrat wir gebeten zur OM 7529 zeitnah zu beantworten und die Ortsbeiräte 2 und 7 über das Ergebnis der bei der Deutschen Bahn AG angefragten Stellungnahme zu einer Gleisüberführung zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solmsstraße und Galvanistraße auf der Höhe Solmsstraße 8 zu informieren. 2. Sowie mitzuteilen, ob der Magistrat auch den Bedarf einer direkten Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Brigitte-Frauendorf-Straße im Schönhofviertel und dem Bereich der Verlängerung von Solmsstraße/Galvanistraße am Westbahnhof beziehungsweise der City West teilt und eine entsprechende Verbesserung der Anbindung grundsätzlich befürwortet - sei es als ebenerdige Verbindung, Unterführung oder Brückenbauwerk. Begründung: Mit dem fortschreitenden Bezug des Schönhofviertels wächst der Bedarf an einer direkten und leistungsfähigen Verbindung zum Westbahnhof und in die City West. Trotz der unmittelbaren Nähe zum Westbahnhof sind Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende derzeit gezwungen, einen Umweg von rund 15 bis 20 Minuten über die Brücke Breitenbachstraße/Rödelheimer Straße in Kauf zu nehmen. Diese Verbindung stößt bereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen. Sie wird gleichzeitig von Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern genutzt und ist für dieses hohe Verkehrsaufkommen bereits jetzt räumlich zu eng bemessen. Mit dem weiteren Zuzug in das Schönhofviertel ist eine deutliche Verschärfung dieser Situation zu erwarten. Mehrfach haben die Ortsbeiräte 2 und 7 auf diese unbefriedigende Situation hingewiesen. Mittlerweile hat sich auch eine örtliche Bürgerinitiative gegründet, die sich u.a. für eine bessere Anbindung des Quartiers an den Westbahnhof einsetzt. In der Vergangenheit wurden verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Verbindung diskutiert. Sowohl die Öffnung des bestehenden Dienstwegs für Mitarbeitende der Deutschen Bahn und ehemals Siemens als auch weitere Querungsmöglichkeiten wurden von der Deutschen Bahn aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Die Ortsbeirat 2 und 7 haben daher im Oktober 2025 den Vorschlag einer Gleisüberführung zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solmsstraße und Galvanistraße auf der Höhe Solmsstraße 8 eingebracht (OM 7529). In der ST an den Ortsbeirat 7 hat der Magistrat im Januar 2026 geantwortet, dass noch keine Stellungnahme seitens des Magistrats erfolgen kann. In der ST 241 vom Februar 2026 an den Ortsbeirat 2, der eine gleichlautende OM beschlossen hat, antwortet der Magistrat immerhin, dass die Deutsche Bahn um eine Stellungnahme zu dem Vorschlag gebeten worden sei. Seither sind mehr als sechs Monate vergangen und die Stellungnahme der Deutschen Bahn sollte mittlerweile vorliegen und den Ortsbeiräten zu Kenntnis gelangen. Für das weitere Verfahren ist es unerlässlich, zu erfahren, ob die Deutsche Bahn einer Gleisüberführung an der genannten Stelle grundsätzlich positiv gegenübersteht und wenn nein welche Möglichkeiten der Magistrat hat sie dennoch umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7529 Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 51 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 374 2026 Die Vorlage OF 41/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

  • Ertüchtigung des Überwegs zwischen Schönhofviertel und Bockenheim
    OFOB 7
    04.08.2026 · GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 42/7 Betreff: Ertüchtigung des Überwegs zwischen Schönhofviertel und Bockenheim Die unzureichende Anbindung des Schönhofviertels war bereits Bestandteil zahlreicher Anträge des OBR 7. Mit der Brücke zwischen Schönhofviertel und Bockenheim (Rödelheimer Landstraße - Rödelheimer Straße) besteht ein Bauwerk, dass bereits vorhanden ist, aber sicher auf deutlich geringere Bedarfe ausgelegt war. Sie ist die einzige Verbindung für Fuß- und Radverkehr vom neuen Schönhofviertel nach Bockenheim und hat sich bereits jetzt zu einem hochfrequentierten Nadelöhr mit starkem Gedränge der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden (Fußverkehr, Kinderwägen, Rollatoren, Radverkehr, E-Scooter) entwickelt. Die Kapazitäten der Brücke sind längst erreicht; immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen im Bereich der Zu- und Abfahrten und im Kreuzungsbereich an den Aus- und Eingängen der Brücke. Anwohnende berichten zudem, dass die Brücke wohl nur auf der Bockenheimer Hälfte von Laub und Schnee geräumt wird. Ab Mitte der Brücke würde nicht geräumt, was mit Gefahren für die Verkehrsteilnehmenden verbunden ist. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass die Brücke den Anforderungen nicht mehr entspricht. Er fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, 1. ob er diese Einschätzung teilt. Falls ja, 2. wie der Fuß- oder Radüberweg vom Schönhofviertel nach Bockenheim konkret ertüchtigt bzw. verbreitert werden kann, um ihn an den gestiegenen und weiterhin steigenden Bedarf anzupassen. Dabei wäre zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass bei Sanierungs- und Bauarbeiten eine kontinuierliche Querungsmöglichkeit sichergestellt ist; 3. ein mögliches Anbringen von Drängelgittern an den jeweiligen Rampen unten zu prüfen, durch die eine Durchfahrt mit Lastenrädern und Fahrradanhängern weiterhin gut möglich sein muss. Darüber hinaus möge der Magistrat die konsequente Räumung von Laub und Schnee in den Herbst- und Wintermonaten über die gesamte Brückenstrecke sicherstellen. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 375 2026 Die Vorlage OF 42/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, AfD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

  • Aufstellen neuer Bänke auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Bornheimer Uhrtürmchen
    OFOB 4
    04.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 43/4 Betreff: Aufstellen neuer Bänke auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Bornheimer Uhrtürmchen Der Magistrat wird gebeten im Bereich zwischen Höhenstrasse und dem Uhrtürmchen (Berger Straße/Mainkurstrasse) wieder Bänke mit Rückenlehne aufzustellen und so für Ersatz für die entfernten Bänke zu sorgen. Im gleichen Zuge sollen die Stahldrahtbänke im unteren Teil der Berger Straße an den jeweiligen Standorten gegen Holzbänke ausgetauscht werden. Begründung: Im Ortsbezirk 4 leben zahlreiche ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich gerne einmal auf ihrem Weg über die Berger Straße setzen und ausruhen wollen. Dies ist sonst nur durch den Besuch einer Gastronomie möglich. Die Damen und Herren möchten aber nicht regelmäßig zum Verzehr von Speisen und Getränken genötigt werden, wenn sie sich einfach einmal setzen wollen. Mögliche Standorte wären: Berger Straße: - zw. Hausnummer 184 und 174 - vor der Buchhandlung Eisenbletter (mit deren Einverständnis) - Hausnummer 164 - Hausnummer 160 - Hausnummer 158 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 390 2026 Die Vorlage OF 43/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ertüchtigung des Durchgangs am kleinen Spielplatz im Übergang zwischen Camillo-Sitte-Weg und Schinkelstraße
    OFOB 7
    04.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 43/7 Betreff: Ertüchtigung des Durchgangs am kleinen Spielplatz im Übergang zwischen Camillo-Sitte-Weg und Schinkelstraße Am Eingang zu dem Spielplatz von der Schinkelstraße aus sind Drängelgitter angebracht, um die Fahrräder und zunehmenden E-Scooter abzubremsen. Da die Schinkelstraße eine verkehrsberuhigte Zone ist und dort insbesondere an diesem Übergang viele Kinder spielen, soll dies auch so bleiben. Jedoch ist zwischen den Drängelgittern mit der Zeit eine Kuhle entstanden, die bei Regen regelmäßig vollläuft und insbesondere für ältere Menschen mit Einkaufstrolley nicht trockenen Fußes passiert werden kann. Da dies der kürzeste Weg zur U-Bahnstation Heerstraße sowie zu den lokalen Einkaufsmöglichkeiten ist, wird dieser Durchgang stark frequentiert. Anwohner:innen beklagen, dass dieses Problem bisher immer nur notdürftig behoben wurde, es aber nicht lange dauert, bis sich der aktuelle Zustand wahrscheinlich durch die starke Nutzung dieses Weges wieder einstellt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat möge beschließen: Der Durchgang zum Spielplatz von der Schinkelstraße aus ist so gestalten, dass er nachhaltig nicht mit Wasser vollläuft und sich nicht wieder abträgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 376 2026 Die Vorlage OF 43/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, AfD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

  • Benennung eines Weges im Ortsbezirk 7 (Praunheim)
    OFOB 7
    04.08.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 45/7 Betreff: Benennung eines Weges im Ortsbezirk 7 (Praunheim) Vorgang: M 122/25 Der am nordwestlichen Nidda-Ufer in Praunheim verlaufende Weg zwischen Praunheimer Brücke und Willi-Petri-Steg soll einen amtlichen Straßennamen bekommen. (rot markierter Weg in der anliegenden Karte) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, diesem Weg den Namen "Im großen Werth" zu geben in Anlehnung an die historische Flurbezeichnung "Im großen Werth" Begründung: Für den Kleingartenverein Praunheim e.V. wird laut Magistrat eine postalische Adresse benötigt. Der entlang des Niddaufers verlaufende Weg zwischen Praunheimer Brücke und Willi-Petri-Steg, über den der Kleingartenverein ausschließlich zugänglich ist, muss deshalb benannt werden. Anlage 1 (ca. 640 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.09.2025, M 122 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Initiative OI 18 2026 Die Vorlage OF 45/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hitzewelle ernst nehmen: Beschattung von Haltestellen
    OFOB 7
    04.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 46/7 Betreff: Hitzewelle ernst nehmen: Beschattung von Haltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Wartehallen an den U-Bahnstationen im Ortsbezirk 7 bieten keinerlei Schatten. Auch diverse Bushaltestellen liegen im Sommerhalbjahr in der Knallsonne. Daher wird der Magistrat aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Dienstleister bzw. Werbekonzessionär die Plexiglasdächer der Fahrgastunterstände kurzfristig mit Folien gegen Hitze und UV-Strahlung beklebt oder in anderer Weise für Schatten an den Bahnsteigen sorgt. Begründung: Damit möglichst viele Menschen per ÖPNV unterwegs sind, muss er komfortabel sein. In praller Sonne an Haltestellen zu stehen, ist nicht nur unkomfortabel, sondern für viele Menschen sogar gesundheitsgefährdend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 21 2026 Die Vorlage OF 46/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

  • Hitzewelle ernst nehmen: Mehr Schutz durch Schatten über den Klimaresilienz-Fonds
    OFOB 7
    04.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 47/7 Betreff: Hitzewelle ernst nehmen: Mehr Schutz durch Schatten über den Klimaresilienz-Fonds Vorgang: E 315/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob aus dem im März 2026 verabschiedeten Sonderfonds "Klimaresilienz in den Stadtteilen verbessern" (E 315) folgende Maßnahmen finanziert werden können: - einen Sonnenschirm für den Spielplatz im Theodor-Fischer-Weg, - ein Sonnensegel für den Spielplatz im Brentanopark, - ein Sonnensegel für den Arthur-Stern-Platz, wo regelmäßig Markt in der Knallsonne stattfindet. Begründung: Frankfurt gehört zu den heißesten Städten Deutschlands. Damit Menschen sich auch im Sommer draußen aufhalten können, brauchen sie Schatten. Besonders Kinder und ältere Menschen leiden unter Hitze. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.01.2026, E 315 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 377 2026 Die Vorlage OF 47/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets
    OFOB 7
    04.08.2026 · GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2026, OF 50/7 Betreff: Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die angekündigte Streichung der Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen. Die den Ortsbeiräten zur Verfügung stehenden Mittel stehen wie bisher im Jahr 2026 und in den Folgejahren zwei Jahre rückwirkend zu Verfügung und werden erst danach gestrichen. Begründung: Die Ortsbeiräte brauchen Planungssicherheit und haben sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Gerade kleinere Ortsbezirke werden dadurch benachteiligt, da diese in der Regel zur Finanzierung von Maßnahmen auf das Budget von mehreren Jahren zurückgreifen müssen. Die Ortsbeiräte gehen verantwortungsvoll mit den Mitteln um, so hat der Ortsbeirat 7 schon mehrfach auch Mittel nicht verausgabt und damit verfallen lassen, wenn keine sinnvollen Maßnahmen zur Finanzierung anstanden. Der Ortsbeirat 7 befürwortet grundsätzlich einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit städtischen Mitteln. Dazu gehört es auch, Restmittel zu streichen oder für andere Zwecke zu nutzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Nutzung nicht mehr realistisch ist. Aber genau das ist durch die praktizierte Zweijahresregelung bei den OBR-Budgets gewährleistet. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 22 2026 Die Vorlage OF 50/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU, AfD und BFF (= Ablehnung)

  • Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung – Berichtsjahr 2025
    B
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 235 Betreff: Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6927 - B 404/25 - Für das Jahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) wurde kein Schutzmaterial neu beschafft. Für die Lagerhaltung fielen insgesamt rund 180.000,00 Euro (Miete Lagerhalle in Ober-Erlenbach) an. Das aus früheren Beschaffungen vorhandene Schutzmaterial ist größtenteils abgelaufen; die Bestände müssen, um die intendierte Versorgungssicherheit zu gewährleisten, dringend erneuert werden. Der Magistrat ist sich dieser Tatsache und der damit verbundenen Risiken bewusst und befindet sich in Abstimmung der notwendigen Fortschreibung der Beschaffung und Lagerhaltung über die Laufzeit der ursprünglichen Beschlüsse hinaus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 166 Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 404 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 422, 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City vom 28.09.2026

  • Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main – Jahresbericht
    B
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 236 Betreff: Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main - Jahresbericht Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6499 - B 273/25, M 177 Ziffer IX. - Für den Berichtszeitraum Juni 2025 bis Juni 2026 zeigt der Magistrat folgende Maßnahmen auf: Erste große Bevölkerungsschutzübung in Frankfurt am Main Vom 24.06. bis 02.07.2025 fand mit der "ÜB's! 2025" die bislang größte Bevölkerungsschutzübung Frankfurts und die erste Übung der Stabsformate des Krisenmanagement-Stufenmodells unter Einbeziehung eines Großteils der städtischen Ämter sowie weiteren Behörden, Partnern der kritischen Infrastruktur, Hilfsorganisationen und einem Krankenhaus statt. Unter der Leitung von Stadträtin Rinn tagte die Besondere Aufbauorganisation (BAO, Stufe 2), der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE, Stufe 3) und der Verwaltungsstab (Stufe 4, Katastrophenfall) in einer Übungssimulation. Das mehrtägige Szenario basierte auf einer fiktiven hybriden Bedrohungslage: Simuliert wurden unter anderem Cyberangriffe, Sabotageakte, Desinformation sowie die Unterbringung und Versorgung eines Bundeswehrkonvois. Eine weitere Besonderheit war die erstmalige Übung des Zusammenwirkens zwischen Verwaltungs- und Katastrophenschutzstab mit wertvollen Erkenntnissen für künftige Lagen. Externe Betrachtung des Krisenmanagements sowie Fortschreibung des Krisenmanagementkonzeptes Das Krisenmanagementkonzept wurde im vorliegenden Berichtszeitraum durch ein externes Beratungsunternehmen aus organisationssoziologischer Perspektive überprüft. Die Erkenntnisse sollen in die anstehende Fortschreibung einfließen. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse aus der Bevölkerungsschutzübung berücksichtigt. Der Novellierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Gründung der BAO "Hybride Bedrohung" Die fortdauernde hybride Bedrohungslage, insbesondere infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, und die Notwendigkeit, ein koordiniertes städtisches Handeln sicherzustellen und eine effektive Zusammenarbeit aller Beteiligten im Rahmen einer BAO zu gewährleisten, machten die Einrichtung der BAO "Hybride Bedrohung" auf Basis des Grundlagenkonzepts erforderlich. Implementierung der Fachgruppe "Krisenmanagement" In dem Fachbereich 37.L2 "Grundsatz und Lage" der Branddirektion wurde die Fachgruppe "Krisenmanagement" etabliert. Die Leitung der Fachgruppe wurde zum 01.11.2025 besetzt. Eine weitere SachbearbeiterInnen-Stelle konnte zum 01.05.2026 besetzt werden. Dies trägt der zunehmenden Bedeutung der Aufgabe Rechnung und schafft notwendige Ressourcen zur Erarbeitung und Fortschreibung der Arbeitsgrundlagen des städtischen Krisenmanagements, der Vernetzung mit wichtigen Akteuren und Themen, wie etwa dem Zivilschutz, der Vorbereitung und Durchführung von Übungen und der Organisation und Betreuung der Stabsformate außerhalb der akuten Lage. Zusammentragen besonderer Fähigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung Zur Erfassung der organisationsbezogenen Fähigkeiten der Ämter und Betriebe entwickelte das KriVo-Netzwerk (ehem. KRITIS-Netzwerk) den "Ämtersteckbrief". Dieser ermöglicht es, Fähigkeiten der Ämter und Betriebe unabhängig von der allgemeinen Aufbauorganisation systematisch zu identifizieren. Das Personal- und Organisationsamt und die Branddirektion haben zudem die Arbeit an einem Fähigkeitskataster für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung aufgenommen, um persönliche Fähigkeiten zu identifizieren. Schulungen Im Oktober 2025 wurden die Mitglieder des SAE bzw. des Verwaltungsstabes im Rahmen eines Schulungsprogramms des Landes Hessen an zwei Tagen in den Grundlagen der Stabsarbeit geschult. Im Mittelpunkt der Schulung stand das Prozesstraining, dessen Inhalte im Rahmen einer Übungssimulation praxisnah angewendet und erprobt wurden. Von März bis April 2026 wurden rund 60 Mitglieder der durch die Branddirektion besetzten Koordinierungsgruppe Stab (KGS), die die Stabsformate in der akuten Lage organisiert und betreut, in den Themenbereichen "Innerer Dienst" sowie "Lage und Dokumentation" geschult. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.10.2023, M 177 Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 273 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 423, 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City vom 28.09.2026

  • Toilettenkonzept schneller umsetzen
    B
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 237 Betreff: Toilettenkonzept schneller umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7310 Anlage 13 - E 324/26 GRÜNE/SPD/Volt - Die Umsetzung des Toilettenkonzepts stellt einen wichtigen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge dar. Der Magistrat arbeitet kontinuierlich daran, sowohl bestehende Anlagen in einem guten Zustand zu halten als auch das Angebot gezielt auszubauen. In den vergangenen zwei Jahren konnten dabei sichtbare Fortschritte erzielt werden. So wurden unter anderem neue Anlagen im Bahnhofsviertel, im Hafenpark sowie am Spielplatz Konstanzer Straße in Fechenheim realisiert. Ergänzend dazu konnten innerhalb eines Jahres 35 Standorte im Rahmen des Programms "Nette Toilette" im gesamten Stadtgebiet gewonnen werden. Parallel dazu liegt ein Schwerpunkt auf der Sanierung und Modernisierung bestehender Anlagen. Die Toilette an der Hauptwache wird derzeit saniert, weitere Maßnahmen - etwa in Nieder-Eschbach - sind in Vorbereitung. Darüber hinaus werden laufend Projekte im Bestand geprüft und umgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2027 ist beabsichtigt entsprechende investive Mittel anzumelden, um insbesondere an stark frequentierten Standorten zusätzliche Anlagen zu schaffen. Neben der finanziellen Ausstattung spielen auch die begrenzten personellen Kapazitäten eine wichtige Rolle für die Umsetzungsgeschwindigkeit. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine sorgfältige Priorisierung der Maßnahmen. Insgesamt bleibt es das Ziel, das Toilettenangebot im Stadtgebiet schrittweise weiter zu verbessern und an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger anzupassen.

  • Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“
    B
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 238 Betreff: Umsetzung des "Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6906 - NR 1096/25 CDU, l. B 382/25 - Zu 3. Es ist Ziel, dass perspektivisch alle Grundschulen den Pakt für den Ganztag in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag umsetzen, um den Rechtsanspruch für alle Schüler*innen einer Grundschule sicherstellen zu können. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie von Anfang an für alle Kinder der jeweiligen Schule, d.h. nicht nur für Schüler*innen der ersten Klassenstufen. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte im Schulbezirk sichergestellt. Die Ganztagsangebote in der Schule und die Angebote in den Horten sollen bei Bedarf ein Angebot für 100 % der Kinder ergeben. Im Pakt für den Ganztag entwickeln Grundschulen und Grundstufen, gemeinsam mit vom Magistrat - Stadtschulamt - beauftragten Trägern, verlässliche und bedarfsorientierte Angebote für alle Schüler*innen. Dabei geht es um die Entwicklung eines verzahnten und integrierten Ganztagsangebotes von 07.30 Uhr bis 17 Uhr. Das Ganztagsprogramm des jeweiligen Standortes wird auf Basis der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz (HSchG) von Träger und Schule weiterentwickelt. Feste Angebots- und Abholzeiten sind in diesem Zusammenhang ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Sie bewirken bei den Angeboten pädagogische Kontinuität und Qualität, geben Struktur und ermöglichen eine solide Personalplanung. Es soll auch vermieden werden, dass Kinder willkürlich abgeholt werden und ihre Angebote abrupt beenden müssen. Es ist unter Berücksichtigung der hohen Teilnahmequote umso wichtiger, dass es Strukturen und Planbarkeit bezüglich der Teilnahme an den Ganztagsangeboten gibt, und zwar zugunsten der pädagogischen Qualität. Der Pakt für den Ganztag wird in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr beinhalten. Die Abholzeiten zwischen 14.30 Uhr und 17:00 Uhr werden in Abstimmung zwischen Schule und Träger festgelegt. In diesem Zusammenhang kann auch Platz-Sharing als Option thematisiert werden. Eine verbindliche Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr ist Voraussetzung, damit die Landesmittel für die Umsetzung des Paktes für den Ganztag vollumfänglich abgerufen werden können. Die Sorgeberechtigten melden ihr Kind / ihre Kinder freiwillig für die Ganztags- und Betreuungsangebote an. Nach Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend. Zu 4. Innerhalb der Quartiere werden die Schulen und ggf. die Horte den Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung als Verantwortungsgemeinschaft umsetzen. Dabei werden die Schulen und Horte vom Stadtschulamt unterstützt. Strukturierte Kooperationen mit Vereinen oder anderen Anbietern werden Bestandteil des Angebotsspektrums im Quartier sein. Das ist in der Umsetzung des kommunalen Gesamtkonzepts Ganztag explizit vorgesehen. Zu 5. Zur Sicherstellung des Status als rechtsanspruchserfüllendes Förderprogramm muss das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung in ein Jugendhilfeangebot mit Betriebserlaubnis umgewandelt werden. Informationen zu den finanziellen Mehrbedarfen sind im Vortrag des Magistrats (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026, § 7181, M 12) ausgeführt. Die Bereitstellung der finanziellen Mehrbedarfe ist Voraussetzung dafür, dass die konzeptionellen Umstrukturierungen sowie der Rechtsanspruch fristgerecht umgesetzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.01.2025, NR 1096 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 382 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD und BFF gegen Linke und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 95 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.09.2026, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zahl der in die Regelschulen reintegrierten Sonderschülerinnen und Sonderschüler endlich ermitteln!
    B
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.08.2026, B 239 Betreff: Zahl der in die Regelschulen reintegrierten Sonderschülerinnen und Sonderschüler endlich ermitteln! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4775 - NR 1586/04 E. L., B 186/24 - Zunächst ist anzumerken, dass die Begriffe "Sonderschülerinnen und Sonderschüler" sowie "Regelschule" nicht dem Wortlaut des Hessischen Schulgesetzes entsprechen. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die Fachbegriffe "Förderschülerinnen und Förderschüler" sowie "allgemeine Schule" verwendet. Entwicklung der Übergänge von Förderschulen an allgemeine Schulen: Über die Entwicklung der Übergänge von Förderschulen an allgemeine Schulen gibt die Landesschulstatistik Hessen Auskunft. Hier werden alle Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen erfasst, die sowohl in Schulen in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt und in der Trägerschaft des Landeswohlfahrtsverbandes als auch in privater Trägerschaft beschult werden. Zum Schuljahr 2024/25 wechselten insgesamt 78 Schüler*innen an allgemeine Schulen, dies entspricht einer Quote an allen Schüler*innen in Förderschulen von 3,89%. Im vorausgegangenen Schuljahr 2023/24 waren es 86 Schüler*innen, dies entsprach einer Quote von 3,98% (Quelle: Hessisches Ministerium für Kultur, Bildung und Chancen; Referat II.3, Stichtag: 01.11., eigene Berechnung). Diese Werte knüpfen an die Entwicklung an, die auch in den vorausgegangenen Schuljahren beobachtet wurden (siehe Bericht des Magistrats vom 13.05.2024, B 186, § 4775 vom 13.06.2024). Vor dem Hintergrund der Gesamtentwicklung der inklusiven Beschulung ist die Anzahl der Wechsler*innen aus dem Förderschulsystem in das der allgemeinen Schulen nur noch bedingt aussagekräftig, denn eine seit 2009 erheblich gestiegenen Anzahl von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird mittlerweile unmittelbar inklusiv unterrichtet. Diese quantitative Entwicklung setzte sich bis zum Schuljahr 2020/21 fort und ist seitdem stagnierend bzw. leicht rückläufig. Auch die Anzahl der Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die in Förderschulen beschult werden, ist im Zeitraum bis zum Schuljahr 2024/25 leicht rückläufig - hingegen sind die Schüler*innenzahlen im gleichen Zeitraum insgesamt gestiegen. Die inklusive Beschulung ist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 erheblich vorangeschritten. Die Mehrzahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt unterrichtet mittlerweile inklusiv. Mit den Förderprogrammen "Jugendhilfe in der Schule" und "Jugendhilfe an Förderschulen" stärkt der Schulträger die Inklusion an den Schulen. Auch mit dem Frankfurter Ausbildungsprojekt (FAP), das aktuell an 25 allgemeinen Schulen und an vier Förderschulen Lernen in einer Ko-Finanzierung mit dem Staatlichen Schulamt umgesetzt wird, werden wichtige Beiträge zur Inklusion und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geleistet. Die enge Zusammenarbeit in den Inklusiven Schulbündnissen trägt ebenfalls dazu bei, die inklusive Beschulung zu stärken. Darüber hinaus leistet der Magistrat einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion, indem er die sächliche Ausstattung der Schulen kontinuierlich ausbaut und an die jeweiligen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen anpasst. Weiterhin sind in den Planungsrahmen für Neu- und Bestandbauten von Schulen der Stadt Frankfurt Flächennutzungen für die inklusive Beschulung grundlegend verankert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.11.2004, NR 1586 Bericht des Magistrats vom 13.05.2024, B 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.09.2026, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 409, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 21.09.2026

  • Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main
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    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.08.2026, M 109 Betreff: Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5194 (M 118) I. Es dient zur Kenntnis, dass die kommunale Wärmeplanung ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt Frankfurt am Main ist. Sie bildet die strategische Grundlage, um Maßnahmen für eine versorgungssichere, treibhausgasneutrale, wirtschaftliche, resiliente und bezahlbare Wärmeversorgung zu entwickeln und gemeinsam mit allen Akteur:innen vor Ort umzusetzen. Denn die Wärmewende betrifft die gesamte Stadtgesellschaft - von Privathaushalten über Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass Potenziale für klimafreundliche Wärme etwa in der Nutzung von Umgebungsluft, Abwärme aus Rechenzentren und Industrieprozessen, Wärme aus Klärwasser sowie in Energie aus Solarthermie und Erdwärme liegen. Um die Wärmewende voranzutreiben, setzt die Stadt Frankfurt am Main bereits zahlreiche Maßnahmen um: kostenlose Beratungsangebote zur energetischen Sanierung, Förderprogramme für Solarthermie und die Sanierung des Wohnungsbestands, die Unterstützung lokaler Kooperationen und Initiativen sowie den Anschluss von Liegenschaften an die Fernwärmeversorgung. Zudem werden aktuell Potenziale zur Wärmegewinnung aus Geothermie und Klärwasser systematisch untersucht. III. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Transformation des Wärmesektors komplex ist und nicht nur technische Lösungen erfordert, sondern auch gesellschaftliche Akzeptanz, gute wirtschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft und Bürger:innen. Frankfurt am Main nimmt diese Herausforderungen an, die Wärmewende als Chance für eine lebenswerte, zukunftsfähige Stadt zu gestalten. IV. Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main, vorgelegt im Fachgutachten "Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main", wird beschlossen (Anlage 1: Fachgutachten "Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main"). V. Der als Anlage 2 beigefügte Beteiligungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs des Fachgutachtens "Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main" wird zur Kenntnis genommen. VI. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Maßnahmen folgenden Handlungsfeldern zuordnen lassen: 1. Ausbau und Digitalisierung des Stromnetzes. 2. Erweiterung und Dekarbonisierung der Fernwärme. 3. Geordnete Transformation des Gasnetzes. Die Transformation des Gasnetzes erfolgt unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit, der Entwicklung der Wärmeversorgung, der kommunalen Wärmeplanung sowie der bestehenden konzessions- und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 4. Bündelung von Infrastrukturmaßnahmen in räumlich definierten Energiewendevierteln. 5. Steigerung der energetischen Sanierungsrate. 6. Beschleunigung und Vereinfachung von Abläufen und Genehmigungsverfahren. 7. Finanzierung und soziale Verträglichkeit. 8. Verstetigung und Controlling. 9 .Kommunikation und Beteiligung. Diese sind gemeinsam vom Magistrat in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern und weiteren Akteuren auszuarbeiten und abzustimmen. Anschließend sind die Maßnahmen gesondert in den zukünftigen Haushaltsplänen zu berücksichtigen, zu kommunizieren und umzusetzen. Auf Basis der im Jahr 2023 erstellten Konzeptstudie zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main werden die Kosten für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bis 2045 auf stadtweit rund 14 Mrd. Euro geschätzt. Diese Schätzung umfasst noch nicht den Ausbau des Stromnetzes. Von diesen geschätzten Kosten entfallen rund 9 Mrd. Euro auf die stadtweite Gebäudesanierung und der Rest teilt sich mit rund 3 Mrd. Euro auf den Fernwärmebereich sowie mit 2 Mrd. Euro den Um-/Ausbau der dezentralen Anlagen zur Wärmeversorgung in den Gebäuden auf. Die genauen Kosten für den städtischen Haushalt ergeben sich erst mit den zukünftigen Kostenschätzungen, die dann in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren in geeigneter Weise zu berücksichtigen bzw. zu priorisieren sind und differenziert nach Kosten für die verschiedenen Maßnahmen und Kostentragenden sowie deren Finanzierung, veranschlagt werden. VII. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts und den Ergebnissen laufender Konzessionsverfahren erfolgt. Durch die kommunale Wärmeplanung werden laufende Vergabe- oder Konzessionsverfahren weder vorweggenommen noch präjudiziert. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung von Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung engagiert voranzutreiben, um die für 2035 beschlossene Klimaneutralität vor dem, seitens des Landes Hessen sowie des Bundes, gesetzlich vorgeschriebenen Zielhorizont im Jahr 2045 erreichen zu können. In diesem Sinne soll das aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316) zur Klimaneutralität abgeleitete Tempo aufrechterhalten werden. Darüber hinaus sind die Ziele der kommunalen Wärmeplanung im Sinne einer Strategie bei allen verwaltungsstrukturellen, planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen mit Blick auf die jeweiligen rechtlichen, wirtschaftlichen und versorgungssicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen sowie bestehender Vertrags- und Konzessionsverhältnisse zu berücksichtigen. IX. Der Magistrat wird beauftragt, in den verschiedenen Handlungsfeldern spezifische Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen zur stadtweiten Optimierung und Beschleunigung zu entwickeln. Insbesondere gilt dies im Handlungsfeld der sogenannten Energiewendeviertel, also in räumlich definierten Bereichen des Stadtgebietes, in denen sämtliche Maßnahmen zur Wärmetransformation, von heute mehrheitlich fossil auf zukünftig erneuerbar, gemeinsam mit den Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (zum Beispiel Begrünung, Entsiegelung, Starkregenvorsorge) gebündelt und zeitlich abgestimmt umgesetzt werden sollen. Das integrierte Vorgehen soll den parallelen Ausbau der notwendigen Versorgungsinfrastruktur, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen sicherstellen. Dazu wird die Realisierung von Energiewendevierteln wie folgt gebündelt: 1. die vorgeschaltete stadtweite Planung und Koordination, 2. die Planung und operative Umsetzung im Quartier, 3. sowie die Planung und Umsetzung im städtischen Gebäudebestand. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen X. Der Magistrat wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 5 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) nach dem Beschluss im Internet zu veröffentlichen. XI. Der Magistrat wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung gemäß § 25 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Begründung: A. Zielsetzung Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein unverbindliches Fachgutachten. Die Pflicht zur Wärmeplanung ergibt sich aus § 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG). Die kommunale Wärmeplanung umfasst - entsprechend den Vorgaben des WPG und des Hessischen Energiegesetzes (HEG) - Maßnahmenvorschläge sowie Vorschläge für eine mögliche Verstetigungsstrategie. Eine Umsetzung dieser Vorschläge ist nicht zwingend in der vorliegenden Form erforderlich. Sie bilden jedoch ein realistisches Maßnahmenpaket, das einen praktikablen Weg für die Wärmewende in Frankfurt am Main aufzeigt. Mit der kommunalen Wärmeplanung liegt ein strategisches Planungsinstrument für die Energieversorger, die Unternehmen, die Wohnungswirtschaft und die Bürgerschaft vor. Gleichzeitig schafft sie die notwendigen Rahmenbedingungen für den Magistrat, um entsprechend handeln zu können. Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes sowie des Hessischen Energiegesetzes führte die Stadt Frankfurt am Main eine kommunale Wärmeplanung (Anlage 1) durch. Ziel ist es, die Wärmeversorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen sowie die industrielle Prozesswärme strategisch auf eine Treibhausgasneutralität bis 2045 auszurichten. Für die Frankfurter Wärmewende sind die ambitionierten städtischen Klimaziele - insbesondere das Klimaneutralitätsziel 2035 - dabei ein wichtiger Taktgeber. Sie haben dazu beigetragen, Geschwindigkeit aufzunehmen, Investitionen anzustoßen und die notwendigen Veränderungen auf den Weg zu bringen. Entscheidend ist, dass dieses Tempo beibehalten und mit einem weiteren ambitionierten Vorgehen die Umsetzung der Wärmewende vorangetrieben wird. So hat die Stadt die Möglichkeit, vor dem gesetzlich vorgegebenen Zielhorizont, Klimaneutralität zu erreichen. Die kommunale Wärmeplanung bildet die strategische Grundlage für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung. Sie definiert, wie die Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe gestaltet werden kann und welche Maßnahmen notwendig sind, um die Infrastruktur umzubauen. Der gesamte Wärmebereich (Heizwärme, Warmwasser und Prozesswärme) verursacht knapp ein Drittel der Treibhausgasemissionen der Stadt Frankfurt am Main und er bietet zugleich erhebliche Effizienz- und Substitutionspotenziale. Die Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete wird maßgeblich durch die jeweilige Siedlungsstruktur geprägt. In dicht bebauten Gründerzeitquartieren mit hohem Wärmebedarf eignen sich insbesondere Fern- und Nahwärmenetze. In den Außenbezirken mit aufgelockerter Bebauung bietet sich hingegen der Einsatz dezentraler Lösungen wie Wärmepumpen an. Die vorgeschlagenen Wärmewendestrategien wurden in zwei Stakeholder-Workshops gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeitet und anschließend in der "Task Force Wärmeplanung" vertieft diskutiert. Die daraus entwickelte Strategie enthält strukturierte Empfehlungen für die Umsetzung der Wärmewende in Frankfurt am Main. Die einzelnen Maßnahmen lassen sich Handlungsfeldern zuordnen. Diese sind gemeinsam vom Magistrat in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern und weiteren Akteuren auszuarbeiten und abzustimmen. Anschließend sind die Maßnahmen gesondert zu budgetieren, zu beschließen zu kommunizieren und umzusetzen. Eine entsprechende Berücksichtigung der städtischen Anteile in den zukünftigen Haushaltsplänen soll erfolgen. Die öffentliche Beteiligung vom 07.04.2026 bis zum 17.05.2026 umfasste 97 Stellungnahmen und lässt sich wie folgt zusammenfassen: Es sind 63 Stellungnahmen von Organisationen wie Firmen, Vereinen oder Verwaltungseinheiten und 34 Stellungnahmen von Einzelpersonen eingegangen. Ausführlichere Stellungnahmen, die mehrere separate Themen betrafen, wurden thematisch unterteilt. Auf diese Weise wurden die 97 Stellungnahmen in 224 Teilstellungnahmen unterteilt. Ein Großteil der Stellungnahmen befasst sich mit den Schwerpunkten Wärmequellen (28), Infrastruktur und Netze (21), Strategie und Ziele (19) sowie dem Wunsch nach Fernwärmeanschluss (14). Weitere genannte Themen waren unter anderem Umwelt und Schutzgüter, Beteiligung, Darstellung der Ergebnisse, Sozialverträglichkeit und Heizungstechnologien. Die Stellungnahmen mit individueller Kommentierung sind in einem Beteiligungsbericht zusammengefasst (Anlage 2). Die Festlegung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete (Zielbild für das Jahr 2045, welches das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmenetz-, dezentrale Wärmeversorgungs- und Prüf-Gebiete unterteilt) hat sich gegenüber dem offengelegten Entwurf der kommunalen Wärmeplanung nicht verändert. Im Textteil wurden an insgesamt elf Stellen Korrekturen oder einzelne inhaltliche Ergänzungen vorgenommen. Die kommunale Wärmeplanung ist kein statisches Dokument, sondern unterliegt einem dynamischen Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst werden muss. Neue technologische Entwicklungen, veränderte Rahmenbedingungen und Erfahrungen aus der Umsetzung werden in die Fortschreibung, die gemäß § 25 WPG alle fünf Jahre durchzuführen ist, einfließen. Ziel ist, die Transformation der Wärmeversorgung so zu gestalten, dass sie sozialverträglich, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch wirksam ist. B. Alternativen Keine, da seit dem 29.11.2023 hessische Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner:innen nach dem Hessischen Energiegesetz (GVBl. S. 444, § 13) zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind. Darüber hinaus bildet das Wärmeplanungsgesetz des Bundes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) die rechtliche Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung. Das Gesetz ist gemeinsam mit der Neufassung des Gebäude-Energie-Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Wärmeplanungsgesetz sieht in § 4 Abs. 2 vor, dass auch die Stadt Frankfurt am Main bis zum 30.06.2026 einen unverbindlichen Wärmeplan verabschieden muss. C. Lösung Um die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main erreichen zu können, muss auch eine vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erfolgen. Die kommunale Wärmeplanung ist hierfür ein wichtiges Strategie- und Informationsinstrument, welches eine grobe Orientierung darüber gibt, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete). Auf Grundlage von Bestands- und Potenzialanalysen sowie Szenarienberechnungen wurde ein Zielbild erstellt, welches das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete im Jahr 2045 einteilt. Als strategisches Planungsinstrument bietet die kommunale Wärmeplanung eine Orientierungshilfe, entfaltet aber keine unmittelbare Bindungswirkung. Im Fachgutachten zur kommunalen Wärmeplanung sind das methodische Vorgehen, die verwendeten Daten sowie die grundlegenden Planungsansätze beschrieben (Anlage 1). Die kommunale Wärmeplanung identifiziert zentrale Entwicklungen, die durch flankierende Maßnahmen zielgerichtet unterstützt werden müssen. Hierbei ist die gesamte Stadtgesellschaft aktiv einzubinden und muss auch selbst tätig werden, da nur gemeinsam der anstehende Transformationsprozess der Wärmeversorgung möglich sein wird. Unabhängig von den drei betrachteten Zielszenarien sind die dargestellten Handlungsfelder zur Erreichung der Klimaneutralität notwendig. Die in der kommunalen Wärmeplanung vorgeschlagenen Maßnahmen bilden den Kern der Umsetzung, weitere werden im Laufe der Transformation hinzukommen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Die Offenlegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung diente nach § 13 Abs. 4 WPG der öffentlichen Information, und die Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Träger Öffentlicher Belange wurde nach § 13 WPG im Zeitraum 07. April 2026 bis 17. Mai 2026 durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auch der Klimabeirat um Stellungnahme gebeten. Dieses wissenschaftliche Gremium ist der Aufforderung gefolgt und hat sich wohlwollend zur kommunalen Wärmeplanung geäußert. Darüber hinaus werden die Expert:innen des Klimabeirates den weiteren Prozess hin zu einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung begleiten. Der entsprechende Beteiligungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs zum Bericht "Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main" ist der Anlage 2 zu entnehmen. und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Bausteine, die im Rahmen der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung an Bedeutung gewinnen werden. Vorgesehen sind zum Beispiel öffentliche Veranstaltungen (u.a. Informationsveranstaltungen in den Stadtteilen/Ortsbeiräten), der Ausbau des Internetauftritts, Erklärvideos und Pressemitteilungen. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die notwendigen Finanzmittel zur Umsetzung der Wärmeplanung ergeben sich aus den oben aufgeführten noch zu beschließenden Maßnahmenpaketen und lassen sich derzeit noch nicht beziffern. In der 2023 vorgelegten Konzeptstudie zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Frankfurt am Main wurden Kosten zur Systemumstellung bis 2045 grob auf rund 14 Mrd. Euro geschätzt (ohne den zusätzlich notwendigen Ausbau des Stromnetzes). Daher werden fortlaufend Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene geprüft, und die Abstimmung zwischen dem Klimadezernat, dem Klimareferat und den zuständigen Fachämtern zur Integration der Finanzierung in den städtischen Haushalt begonnen. Es geht nun darum, die Maßnahmen im Einzelnen auszuarbeiten, eine Finanzierungsstrategie zu entwickeln, die Beantragung weiterer Fördermittel und Prüfung innovativer Finanzierungsinstrumente voranzutreiben, um die dauerhafte Sicherstellung und strategische Steuerung der finanziellen und personellen Ressourcen für die Transformation der Wärmeversorgung zu gewährleisten. Die Konnexitätszahlungen des Landes Hessen in Höhe von jährlich 201.770,80 € werden voraussichtlich bis einschließlich 2028 zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung fortgeführt. Nicht nur für den Ausbau und die Nachverdichtung der Versorgungsnetze werden für Stadtverwaltung und Energieversorger Investitionen und eine Personalaufstockung notwendig sein, sondern auch für die flankierenden Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die konkrete Ausführung der erforderlichen Maßnahmen findet auf Grundlage der jeweiligen ausdifferenzierten politischen Beschlüsse statt und wird bei der Erstellung künftiger Haushaltspläne von den zuständigen Dezernaten im Rahmen ihrer Zielwerte geeignet zu berücksichtigen bzw. zu priorisieren sein. Anlage 1_Fachgutachten (ca. 14,6 MB) Anlage 2_Stellungnahmen-Bericht (ca. 6,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.07.2015, M 124 Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Sport Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 23 Die Mitglieder des Ortsbeirates geben folgende Protokollnotiz ab: Die Ausführungen zur Fernwärme bleiben zu sehr im Ungefähren. Es wird um Vorlage einer Fernwärmeplanung hinsichtlich der konkreten räumlichen Ausdehnung, der zeitlichen Verfügbarkeit und Dekarbonisierung gebeten. Beschluss: Die Vorlage M 109 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, WBE, 1 GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen 2 GRÜNE (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Ablehnung) 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 77 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Ablehnung)

  • A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2025 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprü
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    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.08.2026, M 110 Betreff: A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2025 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2026 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6990 (M 170) A. Feststellung des Jahresabschlusses 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2025 am 28. Mai 2026 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt a) Die Bilanzsumme beträgt 12.506.981,49 €. b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -16.239.380,65 € aus. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -16.239.380,65 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 4. Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2025 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance Bericht für das Jahr 2025 sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen. B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 beauftragt. Begründung: Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 (§ 6990) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Prüfung wurde im Mai 2026 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH am 28. Mai 2026 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Im Jahr 2025 leistete die Stadt Frankfurt am Main Zahlungen in Höhe von 16.476.262,69 €. Die erhaltenen Zahlungen enthalten eine fiktive Miete für kostenlose Raumnutzungen von 68.000,00 €. Die Gesamtaufwendungen des Betriebs wurden bis zur Höhe von 16.239.380,65 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken, in der nach der Entnahme ein Rest in Höhe von 1.295.035,87 € verbleibt. Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Nach §5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2025 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Demnach übersteigen die Aufwendungen und die Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen. A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2026 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Nach § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der § 121 Abs. 8 und § 127 Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u.a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Nach § 27 Abs. 4 des EigBGes sind im Anschluss an die Bekanntmachung, der Jahresabschluss und der Lagebericht, für mindestens ein Jahr im Internet zu veröffentlichen. Die Beauftragung soll aufgrund der Ausschreibung vom 12.03.2026 an die WIKOM AG erfolgen. Die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 unter Würdigung aller Kriterien das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis abgegeben. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 ist daher die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sebastian-Kneipp-Straße 41 60439 Frankfurt am Main zu beauftragen. Nach Ziffer § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten regelmäßig nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) soll analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 durch die WIKOM AG erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 17. Juni 2026 einer Beauftragung zugestimmt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2026 ergibt sich eine Summe von 17.620,00 € zzgl. USt. Für die Folgejahre ist eine Erhöhung von jährlich 2,0% zu berücksichtigen. Anlage 1_Bericht_Betriebskommission (ca. 2,1 MB) Anlage 2_Pruefbericht (nicht öffentlich - ca. 5,6 MB) Anlage 3_Compliancebericht (ca. 20 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 170 Anfrage vom 13.10.2026, A 43 (nicht öffentlich) Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat zeitnah über die Ergebnisse der beauftragten Unternehmensberatung berichten, proaktiv Vorschläge erarbeiten, wie insbesondere im Bereich der Verwaltung Rationalisierungspotentiale gehoben werden können, und darlegen soll, getrennt nach den Bereichen Kinder-, Jugend-, Familienhilfe und allgemeine Verwaltung, wie viele Mitarbeiter eingesetzt werden) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 29.09.2026, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat zeitnah über die Ergebnisse der beauftragten Unternehmensberatung berichten, proaktiv Vorschläge erarbeiten, wie insbesondere im Bereich der Verwaltung Rationalisierungspotentiale gehoben werden können, und darlegen soll, getrennt nach den Bereichen Kinder-, Jugend-, Familienhilfe und allgemeine Verwaltung, wie viele Mitarbeiter eingesetzt werden); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat zeitnah über die Ergebnisse der beauftragten Unternehmensberatung berichten, proaktiv Vorschläge erarbeiten, wie insbesondere im Bereich der Verwaltung Rationalisierungspotentiale gehoben werden können, und darlegen soll, getrennt nach den Bereichen Kinder-, Jugend-, Familienhilfe und allgemeine Verwaltung, wie viele Mitarbeiter eingesetzt werden) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 542, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2026 Aktenzeichen: 90-2

  • Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Jahr 2025 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2026 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt
    M
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.08.2026, M 112 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Jahr 2025 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2026 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 03.08.2026 A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2025 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt a) mit einer Bilanzsumme von 214.587.373,43 € b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -195.922.206,06 € aus. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -195.922.206,06 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der im Jahr 2025 geleistete Zuschuss betrug 197.000.000,00 €. Damit lag der ausgezahlte Zuschuss 1.077.793,94 € über dem Jahresergebnis. 3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 4. Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2025 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance-Berichts sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen. B. Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2026 Auf Vorschlag der Betriebskommission wird die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main zum Prüfer des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2026 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt bestellt. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2025 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 197.000.000 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 195.922.206,06 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 1.077.793,94 € unter den im Jahr 2025 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 1.077.793,94 € resultiert aus Auszahlungen, die in Vorjahren als Aufwand erfasst wurden, aber erst im laufenden Jahr liquiditätswirksam wurden (Rückstellungen). Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken. Gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Nach § 5 der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2025 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG. Demnach lagen die tatsächlich von der Stadt Frankfurt am Main erhaltenen Zahlungen unter dem zulässigen Ist-Ausgleich. Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch einen Abschlussprüfer nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 des EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss vom 11.06.2026 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgeschlagen, die Firma RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main für die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2026 zu bestellen. A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2025 durch die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u.a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG, hat nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ist die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main zu beauftragen. Nach § 5 der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2025 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG. Die Beauftragung soll daher auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 durch die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2026 einer Beauftragung zugestimmt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Nach § 27 Abs. 4 EigBGes ist folgende Form vorgeschrieben: Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses ist unverzüglich in der ortsüblichen Form öffentlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Wortlaut mit Datum anzugeben. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen; in der Bekanntmachung ist auf die Veröffentlichung hinzuweisen. und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Das Angebot Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG beträgt für die Prüfung des Jahresabschlusses 2026, die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, die Prüfung der Bezüge der Betriebsleitung, für einen gesonderten Bericht zur Überkompensationskontrolle und die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex insgesamt 52.530,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer). Anlage 1_Compliancebericht (ca. 3,1 MB) Anlage 2_Pruefbericht (nicht öffentlich - ca. 3,7 MB) Anlage 3_Bericht_Betriebskommission (ca. 88 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2026, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt; Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und BSW; Linke, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 367, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.08.2026

  • Leichentourismus beenden: Krematorium für Frankfurt prüfen!
    NR
    03.08.2026 · BFF-DFRA-FREIE WÄHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, NR 36 Betreff: Leichentourismus beenden: Krematorium für Frankfurt prüfen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, 1. inwieweit die Errichtung und der Betrieb eines modernen Krematoriums in Frankfurt am Main wirtschaftlich darstellbar ist. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll insbesondere die Investitions-, Betriebs- und Folgekosten, mögliche Einnahmen aus Gebühren sowie Auslastungsprognosen unter Einbeziehung der voraussichtlichen Feuerbestattungsquoten und Bevölkerungsentwicklung umfassen, 2. welche Standortoptionen (z. B. auf oder in unmittelbarer Nähe bestehender städtischer Friedhöfe, unter Berücksichtigung von Denkmalschutz, Immissionsschutz, Verkehrserschließung und Akzeptanz) geeignet und verfügbar sind, 3. inwieweit ein Public-Private-Partnership-Modell (PPP) oder andere Formen der Zusammenarbeit mit privaten Betreibern sinnvoll und rechtlich möglich sind, 4. wie er die Errichtung eines Krematoriums in Frankfurt am Main unter dem Aspekt der kommunalen Daseinsvorsorge bewertet, insbesondere hinsichtlich der Versorgungssicherheit, der Transportwege, der Kosten für Angehörige und Bestatter sowie der Würde der Bestattung. 5. welche umwelt- und klimaschutzbezogenen Aspekte bei der Errichtung und dem Betrieb eines modernen Krematoriums berücksichtigt werden können, insbesondere moderne Ofentechnik, Wärmerückgewinnung, der Einsatz alternativer Energieträger (Biomethan, Wasserstoff, Strom) sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung. Begründung: Das städtische Krematorium auf dem Frankfurter Hauptfriedhof wurde Ende 2013 geschlossen, nachdem die Anlage unter Verantwortung der damaligen Dezernenten- insbesondere der Umweltdezernentin Dr. Manuela Rottmann (Grüne) - über Jahre hinweg vernachlässigt worden war. Mehr als ein Jahrhundert lang hatten dort Einäscherungen stattgefunden. Seit der Stilllegung ist Frankfurt am Main die einzige deutsche Großstadt ohne eigenes Krematorium. Seither sind die Frankfurter Bestatter und Angehörigen auf Anlagen im Umland angewiesen. Dieser Leichentourismus führt zu längeren Transportwege, höheren Kosten und belastet die Infrastruktur der betroffenen Kommunen einseitig, so auch das Krematorium unserer Nachbarstadt Offenbach. Dort kam es im Sommer 2026 zu erheblichen Kapazitätsengpässen, sodass sogar ein Kühlzelt als Zwischenlager für Särge aufgestellt werden musste. Gleichzeitig liegt die Feuerbestattungsquote in Frankfurt und bundesweit inzwischen deutlich über 75 Prozent und steigt weiter. Angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums der Stadt ist mit einer weiter zunehmenden Zahl an Einäscherungen zu rechnen. Das kommunale Bestattungswesen ist Teil der Daseinsvorsorge. Eine moderne eigene Kremationsanlage würde die Versorgungssicherheit erhöhen, Transportwege verkürzen, die Würde der Bestattung stärken und die Abhängigkeit vom Umland reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist eine ergebnisoffene Prüfung der wirtschaftlichen und organisatorischen Möglichkeiten - möglicherweise auch im Rahmen eines PPP-Projekts - dringend geboten. Antragsteller: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eric Pärisch Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 36 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)

  • Lärmschutz auf dem Römerberg – Schutz von Anwohnern und Gottesdienstbesuchern vor übermäßigen Veranstaltungsimmissionen
    OFOB 1
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 105/1 Betreff: Lärmschutz auf dem Römerberg - Schutz von Anwohnern und Gottesdienstbesuchern vor übermäßigen Veranstaltungsimmissionen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Genehmigung von Versammlungen, Demonstrationen und Veranstaltungen auf dem Römerberg an Sonn- und Feiertagen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Anwohnende sowie Besucher von Gottesdiensten in der Alten Nikolaikirche vor unzumutbarer Lärmbelästigung zu schützen. Die von der Stadt erteilten Auflagen sollen insbesondere so gestaltet werden, dass die geltenden Nachtruhezeiten sowie die Zeiten von Gottesdiensten angemessen berücksichtigt werden. Begründung: Der Römerberg ist das historische Zentrum Frankfurts und erfüllt zahlreiche Funktionen zugleich. Er ist ein bedeutender Versammlungsort, touristischer Anziehungspunkt, Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger sowie Standort der Alten Nikolaikirche. Darüber hinaus finden dort regelmäßig Gottesdienste und kirchliche Trauungen statt. Aus der Bürgerschaft wird zunehmend berichtet, dass insbesondere sonntägliche Demonstrationen mit einer hohen Geräuschkulisse die Durchführung von Gottesdiensten in der Alten Nikolaikirche erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig wird die Aufenthaltsqualität auf dem Römerberg für Besucherinnen und Besucher, Stadtführungen sowie die ansässige Gastronomie teilweise deutlich eingeschränkt. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und uneingeschränkt zu achten. Gleichzeitig genießen auch die Religionsfreiheit sowie der verfassungsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage einen hohen Stellenwert. Ziel dieses Antrags ist daher nicht die Einschränkung des Demonstrationsrechts, sondern ein angemessener Ausgleich der unterschiedlichen, verfassungsrechtlich geschützten Interessen. Durch geeignete und verhältnismäßige Auflagen kann sichergestellt werden, dass Versammlungen weiterhin auf dem Römerberg stattfinden können, ohne zeitgleich Gottesdienste erheblich zu beeinträchtigen oder die Aufenthaltsqualität auf einem der bedeutendsten öffentlichen Plätze Frankfurts unverhältnismäßig einzuschränken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.08.2026, OF 74/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 579 2026 1. Die Vorlage OF 74/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 105/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, AfD, FDP und Volt gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Ablehnung)

  • Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 36
    OFOB 13
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 11/13 Betreff: Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 36 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einzeichnung des Parkplatzes vor der Hausnummer 36, in der Straße Alt-Erlenbach zu entfernen. Es kommt wiederholt zu Behinderungen des Busverkehrs, so das dann gar nichts mehr geht. Begründung: Vor ein paar Jahren haben wir den Parkplatz an einer anderen Stelle gefordert, eingezeichnet wurde er jedoch vor dem Haus mit der Nr. 36. Wir haben es versucht damit die Parkplatznot und den fließenden Verkehr in den Griff zu kriegen, was leider nicht möglich ist, mit einem Parkplatz vor dem Haus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 408 2026 Die Vorlage OF 11/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE

  • Sofortige Einrichtung öffentlich zugänglicher kühler Aufenthaltsräume bei Hitzeperioden und Reparatur von Trinkbrunnen in Höchst
    OFOB 6
    03.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 117/6 Betreff: Sofortige Einrichtung öffentlich zugänglicher kühler Aufenthaltsräume bei Hitzeperioden und Reparatur von Trinkbrunnen in Höchst Begründung der Dringlichkeit Die anhaltenden und zunehmenden Hitzeperioden stellen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar. In Deutschland sind in diesem Sommer laut Robert-Koch-Institut aufgrund der Hitzewellen fast 12.000 Menschen an den Folgen extremer Hitze gestorben (Stand 06.08.2026). Diese Entwicklung macht ein sofortiges kommunales Handeln zwingend erforderlich. Besonders im Frankfurter Westen, wo viele Menschen auf sehr beengtem Wohnraum leben und Wohnungen häufig schlecht gedämmt sind, besteht ein akuter Bedarf an öffentlich zugänglichen, kühlen Aufenthaltsräumen. Die Situation verschärft sich durch die aktuelle Wetterlage und die prognostizierten Hitzetage. Ein regulärer Antrag würde zu spät greifen. Daher ist eine sofortige Beratung und Beschlussfassung notwendig. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend ein Konzept zur sofortigen Bereitstellung kühler, öffentlich zugänglicher Aufenthaltsräume während Hitzeperioden umzusetzen. Hierzu sollen Bürgerhäuser, Stadtteilbibliotheken, Seniorentreffs, Jugendhäuser, Schulsporthallen sowie weitere geeignete kommunale Einrichtungen unverzüglich und mit erweiterten Öffnungszeiten als Hitzerückzugsorte bereitgestellt werden. Bei dem derzeitigen dringenden Handlungsbedarf für die Bevölkerung in der derzeitigen Hitzeperiode, fordern wir den Magistrat auf, als Sofortmaßnahme Räume der drei klimatisierten Häuser der Saalbau GmbH für die Bevölkerung zu öffnen. Das sind: 1. Saalbau Griesheim 2. Saalbau Volkshaus Sossenheim 3. Saalbau Goldstein Optimale Aufenthaltsräume bieten die drei Häuser mit guter Infrastruktur wie Toiletten und Sitzmöglichkeiten an. Ein Vorbild ist das Bürgerhaus in Schwalbach, das seine Räume für die Menschen öffnet, wenn der DWD eine amtliche Hitzewarnung ab Warnstufe 1 herausgibt. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, weitere geeignete Räume kurzfristig mit mobilen Klimageräten auszustatten, um auch dort, wo keine fest installierte Klimatisierung vorhanden ist, sofort wirksame Kühlmöglichkeiten wohnortnah zu schaffen. Des Weiteren wir der Magistrat aufgefordert die defekten und bereits vorhandenen Trinkbrunnen, z. B. den historischen Brunnen am Höchster Markt, schnellstens in Stand zu setzten. Begründung: Hitzeperioden stellen eine akute gesundheitliche Bedrohung dar. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Kinder, Schwangere sowie Personen, die in schlecht isolierten Wohnungen leben. Im Frankfurter Westen leben überdurchschnittlich viele Menschen auf sehr beengtem Wohnraum, oft ohne ausreichende Kühlmöglichkeiten. Diese Wohnsituation erhöht das Risiko schwerer gesundheitlicher Folgen erheblich. Die Öffnung der klimatisierten Bürgerhäuser, die Ausstattung einzelner Räume mit mobilen Klimageräten sowie die Reparatur von Trinkbrunnen ist eine sofort umsetzbare, pragmatische und kosteneffiziente Maßnahme, um kurzfristig Schutz und Hilfe zu bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 79 Zur Beratung findet auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung von 21:52 Uhr bis 21:55 Uhr statt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 344 2026 Die Vorlage OF 117/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Absätze beginnend mit "Bei dem derzeitigen dringenden Handlungsbedarf (. .)" bis endend mit "(. .) ab Warnstufe 1 herausgibt." gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Einhaltung von Einbahnstraßenregelungen durch verstärkte Kontrollen sicherstellen
    OFOB 5
    03.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 127/5 Betreff: Einhaltung von Einbahnstraßenregelungen durch verstärkte Kontrollen sicherstellen Der Ortsbeirat 5 bitten den Magistrat 1. im Bereich des letzten Hasenpfads zwischen Großem Hasenpfad und Oberem Schafhofweg sowie im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Fritz-Boehle-Straße und Letztem Hasenpfad verstärkte Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Einbahnstraßenregelungen durchzuführen, 2. zu prüfen, ob die bestehende Beschilderung und Markierung der Einbahnstraßen in den genannten Bereichen ausreichend deutlich wahrnehmbar ist oder durch ergänzende Maßnahmen verbessert werden sollte, 3. dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung sowie über die im Anschluss vorgesehenen Maßnahmen zu berichten. Begründung: Aus der Bürgerschaft erreichen den Ortsbeirat vermehrt Hinweise, dass die Einbahnstraßenregelungen in den genannten Bereichen des Sachsenhäuser Bergs regelmäßig missachtet werden. Nach Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern kommt es nahezu täglich zu Verstößen gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung. Hierdurch entstehen wiederholt gefährliche Situationen mit ordnungsgemäß fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Besonders problematisch ist, dass einzelne Falschfahrer ihr Verhalten offenbar nicht als Fehlverhalten erkennen und auf einem vermeintlichen Vorfahrtsrecht bestehen. Dies führt zu vermeidbaren Konflikten und erhöht das Unfallrisiko erheblich. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollten deshalb verstärkte Schwerpunktkontrollen erfolgen. Gleichzeitig sollte überprüft werden, ob die vorhandene Beschilderung ausreichend eindeutig ist oder durch zusätzliche Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ergänzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 493 2026 Die Vorlage OF 127/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bänke und Trinkanlage für den Holbeinkreisel
    OFOB 5
    03.08.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 139/5 Betreff: Bänke und Trinkanlage für den Holbeinkreisel Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, - am Holbeinkreisel einen Trinkbrunnen aufzustellen; - an der Ost- und Westseite des Platzes jeweils eine Bank aufzustellen. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist der Holbeinkreisel aufgrund der weitgehenden Versiegelung einer großen Hitzeeinwirkung ausgesetzt. Aus diesem Grunde wäre dort ein Trinkbrunnen angebracht. Weiterhin befindet sich am Holbeinkreisel keine Bank. Gerade für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht jedoch das Bedürfnis, sich dort auch hinzusetzen und auszuruhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 139/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern
    OFOB 14
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 18/14 Betreff: Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Abstellen von Lastkraftwagen und Anhängern im Nieder-Eschbacher Stadtweg durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden. Begründung: Der Nieder-Eschbacher Stadtweg liegt im Landschaftsschutzgebiet und im Grüngürtelpark Eschbachtal. Das Abstellen von Fahrzeugen ist dort, außer auf besonders gekennzeichneten Flächen und für Anlieger an den eigenen Grundstücken, verboten. In letzter Zeit werden dort, in der Nähe der Kreuzung mit dem Harheimer Weg, immer wieder, auch teils langfristig, Lkw und dazugehörige Anhänger abgestellt. Dies nicht nur auf der Fahrbahn, sondern insbesondere Anhänger auch auf Grünland. Dies sollte durch regelmäßige Kontrollen unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 409 2026 Die Vorlage OF 18/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sachstand und Zeitplan Gymnasium Nord
    OFOB 14
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 19/14 Betreff: Sachstand und Zeitplan Gymnasium Nord Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat zum Sachstand und weiteren Zeitplan zum Umzug des Gymnasiums Nord in die Bildungsregion Nord (BPlan 923) zu informieren, die Widersprüchlichkeiten im Schulentwicklungsplan 2025-2034 zu erläutern und aufzulösen und den Umzug schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: In der Neufassung des Schulentwicklungsplans (Vorlage M84, https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_84_2026_AN1_iSEP_2025-2034_Langfassung .pdf) wird in Tabelle 10-6 der Umzug des Gymnasiums Nord in die BR Nord als notwendig zur Bedarfsdeckung ab dem Schuljahr 2028/29 aufgeführt. In Tabelle 10-3 (Sachstand) jedoch kann keine Betriebsreife benannt werden, da noch kein BPlan vorliegt. Letzteres ist zwar seit Ende 2025 der Fall, jedoch sind dem Ortsbeirat keine weiteren konkreten Umsetzungsschritte bekannt. Eine Betriebsreife ab dem Schuljahr 2028/29 erscheint zum jetzigen Zeitpunkt völlig unrealistisch. Daher sollte der Magistrat hierzu detailliert stellungnehmen und die Umsetzung prioritär behandeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 410 2026 Die Vorlage OF 19/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Renovierung Rathaus Harheim – 1. Stock
    OFOB 14
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 20/14 Betreff: Renovierung Rathaus Harheim - 1. Stock Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Planung und Durchführung von Renovierungsarbeiten im 1. Stock des Harheimer Rathauses. Der Ortsbeirat beabsichtigt, sich an den Kosten für die Realisierung aus Ortsbeiratsmitteln beteiligen. Begründung: In den Räumlichkeiten bestehen am Mobiliar und an an den Gebäudebestandteilen etliche Mängel, die nach der erfolgreichen Renovierung des Erdgeschosses nun auch behoben werden sollten. Der Ortsbeirat steht für einen Ortstermin gerne zur Verfügung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 411 2026 Die Vorlage OF 20/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gießkannen für den Friedhof Harheim anschaffen
    OFOB 14
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 21/14 Betreff: Gießkannen für den Friedhof Harheim anschaffen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Anschaffung neuer Gießkannen für den Friedhof Harheim. Um den erneuten Besitzübergang der Kannen in Privatbesitz unattraktiver zu machen, schlägt der Ortsbeirat vor zu prüfen, ob eine dauerhafte Beschriftung "Friedhof Harheim" möglich ist. Der Ortsbeirat wird die Kosten aus Ortsbeiratsmitteln übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 24 2026 Die Vorlage OF 21/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterstützung Seniorenkaffee Harheim aus Ortsbeiratsmitteln
    OFOB 14
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 22/14 Betreff: Unterstützung Seniorenkaffee Harheim aus Ortsbeiratsmitteln Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirats 14 dem Förderverein für St. Jakobus Harheim e.V. Mittel in Höhe von bis zu 1.500,-- Euro zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen mit der Maßgabe augezahlt werden, für das Senioren-Café Harheim benötigtes Mobiliar für die Durchführung der Veranstaltungen anzuschaffen. Begründung: Das von der Stadt Frankfurt im Jahr 2025 im Rahmen des Nachbarschaftspreises ausgezeichnete Senioren-Café wird von Ehrenamtlichen aus dem Stadtteil regelmäßig angeboten und ist sehr erfolgreich. Es wird in Räumen der Kirchengemeinde durchgeführt. Für die sichere Aufbewahrung der Utensilien sowie der angebotenen Speisen und Getränke wird geeignetes Mobiliar benötigt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 25 2026 Die Vorlage OF 22/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
    OFOB 8
    03.08.2026 · BFF-FREIE WAHLER

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 29/8 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Vorgang: M 72/26; Beschl. d. Stv.-V., § 240/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 8 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 8 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 8 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 8 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 8 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 8 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF-FREIE WAHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 29/8 wurde zurückgezogen.

  • Runder Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt am Standort Praunheimer Weg
    OFOB 8
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 30/8 Betreff: Runder Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt am Standort Praunheimer Weg Vorgang: M 70/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) am Standort Praunheimer Weg einzurichten. Teilnehmen sollen Vertreterinnen und Vertreter des Magistrats, der zuständigen Fachämter, der Europäischen Schule Frankfurt, des Ortsbeirats sowie der betroffenen Anwohnerschaft. Der Runde Tisch soll insbesondere folgende Themen behandeln: - den weiteren Entwicklungsstand der ESF am Standort Praunheimer Weg, - Bauzeitenpläne und Baustellenmanagement für den Erweiterungsbau (M 70/26), - Verkehrsfragen und Schulwegsicherheit, - Auswirkungen auf den Stadtteil sowie - eine frühzeitige und verlässliche Kommunikation mit der Bevölkerung. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat regelmäßig über die Ergebnisse zu informieren. Begründung: Die Europäische Schule Frankfurt ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Nordweststadt. Gleichzeitig beschäftigen die räumliche Entwicklung und die damit verbundenen Belastungen den Ortsbeirat und die Anwohnerschaft seit über zehn Jahren. Die aktuellen und geplanten Übergangslösungen am Standort Praunheimer Weg führen weiterhin zu erheblichen Herausforderungen. Besonders die Verkehrssituation im Umfeld der Schule - unter anderem in der Oberfeldstraße, Heilmannstraße und am Praunheimer Weg - sorgt regelmäßig für Beschwerden. Hinzu kommen die Belastungen durch Baustellen, Flächenfragen und fehlende Transparenz bei Planungen. Der Ortsbeirat unterstützt die Zukunftssicherung der Europäischen Schule, erwartet aber, dass die Auswirkungen auf den Stadtteil ernst genommen und gemeinsam Lösungen entwickelt werden. Ein Runder Tisch schafft die notwendige Plattform, um frühzeitig über Bauabläufe, Verkehrsmaßnahmen und weitere Entwicklungen zu informieren, Probleme gemeinsam zu lösen und die Kommunikation zwischen Schule, Stadt, Politik und Anwohnerschaft zu verbessern. Gerade bei einem langfristigen Infrastrukturprojekt ist eine kontinuierliche Beteiligung des Stadtteils entscheidend, um Akzeptanz zu schaffen und Konflikte zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 70 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 509 2026 Die Vorlage OF 30/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule – Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt
    OFOB 8
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 31/8 Betreff: Überlastungsanzeige der Erich-Kästner-Schule - Konsequenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu der vom Kollegium der Erich-Kästner-Schule am 9. März 2026 an den Hessischen Kultusminister gerichteten Überlastungsanzeige hinsichtlich der den Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt betreffenden Punkte Stellung zu nehmen. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, - wie der Magistrat die geschilderte räumliche Situation der Schule bewertet, - welche Maßnahmen zur kurzfristigen und mittelfristigen Verbesserung der Gebäude- und Raumsituation vorgesehen sind, - wie der bestehende Sanierungsbedarf, insbesondere bei den Toiletten, der Reinigung, dem Raumklima sowie dem Mobiliar, abgearbeitet werden soll, - welche Lösungen für die zu geringe Zahl an Differenzierungs-, Aufenthalts- und Arbeitsräumen sowie für die angespannte Schulhofsituation vorgesehen sind, - wie der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung an diesem Standort räumlich erfüllt werden soll, - ob eine Überprüfung der Schulbezirksgrenzen beziehungsweise andere Maßnahmen zur Entlastung der Erich-Kästner-Schule vorgesehen sind. Begründung: Das Kollegium der Erich-Kästner-Schule hat bereits am 9. März 2026 gegenüber dem Hessischen Kultusminister eine umfassende Überlastungsanzeige eingereicht. Das Schreiben wurde nachrichtlich unter anderem an das Stadtschulamt, den Ortsbeirat 8 sowie die örtlichen Medien versandt, ohne dass die darin geschilderte Situation bislang öffentlich größere Aufmerksamkeit gefunden hat. Neben der personellen Situation, die überwiegend in der Verantwortung des Landes liegt, schildert das Kollegium zahlreiche Missstände im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt als Schulträger. Hierzu zählen erheblicher Raummangel bei inzwischen durchgängig fünfzügiger Grundschule, fehlende Differenzierungs- und Besprechungsräume, ein zu kleines Lehrerzimmer, unzureichende Arbeitsplätze für Lehrkräfte, eine seit Langem belastende Baustellensituation auf dem Schulhof, erheblicher Sanierungsbedarf insbesondere bei den Toiletten, Mängel bei Reinigung und Mobiliar sowie Unterrichtsräume, die aufgrund hoher Temperaturen zeitweise kaum nutzbar sind. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung unter den bestehenden räumlichen Bedingungen kaum umsetzbar erscheint. Der Ortsbeirat nimmt die geschilderte Situation mit großer Besorgnis zur Kenntnis. Die Erich-Kästner-Schule erfüllt als größte Grundschule im Zentrum der Nordweststadt eine herausragende Aufgabe für den Stadtteil. Umso wichtiger ist es, dass sie hierfür auch die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen erhält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 510 2026 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bau eines Retentionsbeckens im Feld
    OFOB 8
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 33/8 Betreff: Bau eines Retentionsbeckens im Feld Der Ortsbeirat möge beschließen: In Niederursel kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Überschwemmungen, die für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die örtliche Infrastruktur erhebliche Belastungen darstellten. Der Hochwasserschutz ist daher ein zentrales Thema im Ortsbeirat und wird von der Bürgerschaft regelmäßig nachgefragt. Aktuell finden im Feldbereich hinter der Autobahnbrücke umfangreiche Erdarbeiten statt. Vor Ort tätige Bauarbeiter teilten mit, dass dort ein Retentionsbecken für den Urselbach errichtet werde. Auf Nachfrage bei der Stadtentwässerung wurde mitgeteilt, dass es sich um eine Ausgleichsmaßnahme für die Renaturierung der Urselbach-Mündung an der Sandelmühle handelt. Da Retentionsflächen grundsätzlich eine wichtige Rolle im Hochwasserschutz spielen können, besteht erheblicher Informationsbedarf darüber, welche konkrete Funktion die Maßnahme erfüllt, welche wasserwirtschaftlichen Effekte zu erwarten sind und ob die Maßnahme zur Verbesserung der Hochwassersituation in Niederursel beiträgt. Dies vorangeschickt wird der Magistrat gebeten, Auskunft zu den derzeitigen Erdarbeiten im Feldbereich hinter der Autobahnbrücke in Niederursel sowie zu deren Auswirkungen auf den Hochwasserschutz zu geben und folgende Fragen zu beantworten: 1. Was genau wird im Feldbereich hinter der Autobahnbrücke gebaut? 2. Welche Flächen werden mit dem Bau des Retentionsbecken ausgeglichen? 3. Welche Auswirkungen hat das Retentionsbecken auf die Hochwassersituation in Niederursel? Wird das Becken zur Rückhaltung von Hochwasser oder Starkregen beitragen? Wurde die Hochwasserproblematik in Niederursel bei der Planung berücksichtigt? 4. Wann ist mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 107 2026 Die Vorlage OF 33/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Flutmulde vor der Krebsmühle
    OFOB 8
    03.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 34/8 Betreff: Flutmulde vor der Krebsmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat um folgende Auskünfte Auf dem Wiesengelände vor der Krebsmühle wurde durch das Umweltamt eine Ausgleichsmaßnahme für ein Bauprojekt am Urselbach ausgeführt. Es wurde eine Flutmulde in der Größe von ca. 800 m³ angelegt. Dieses Projekt war dem Ortsbeirat bis zum heutigen Tag unbekannt. 1. Steht die Ausgleichsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Olof-Palme-Straße, Anna-Landsberg-Straße? 2. Warum wurde bei dem Bauprojekt die Gewässerrandlinie mit den einzuhaltenden Gewässerabständen nicht eingehalten? 3. Durch welches Amt oder welche Behörde wurde das Unterschreiten der Gewässerrandlinie genehmigt? 4. Gibt es hier gegebenenfalls Rückbauauflagen des Regierungspräsidiums in Darmstadt? 5. Welche Maßnahmen wurden durch die Entwicklungsgesellschaft zur Sicherung des Areals gegen Starkregenereignisse und Hochwasser getroffen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 34/8 wurde zurückgezogen.

  • Entwässerungsgraben Dorfwiesenweg
    OFOB 8
    03.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 35/8 Betreff: Entwässerungsgraben Dorfwiesenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat um folgende Auskünfte Im oberen "Dorfwiesenweg", Richtung Autobahnbrücke A5 sind die Zugänge zu den Pferdekoppeln mit Rohrdurchführung gewährleistet. Diese Rohrleitungen werden bei Starkregen- oder Hochwasserereignissen immer wieder freigespült. Daher ist eine häufige Erneuerung der Rohrleitungen notwendig. Wenn die Rohrleitungen durch entsprechende Einfassungen gesichert werden, erübrigen sich die ständigen Reparaturen, die Übergänge bleiben erhalten. Am unteren Ende erfolgt der Einlauf des Wassers in das städtische Kanalisationssystem. Der Einlauf ist ungesichert, das heißt ohne Installation eines Rechens, dies führt zu unnötiger Verschmutzung der Kanalisation durch grobes Schlammmaterial oder Treibgut. Ein Rechen würde die Kamerabefahrung und Spülung der Kanalisation minimieren. Bei der letzte vor Ort Begehung wurde diese Maßnahme als sinnvoll erachtet und eine entsprechende Abhilfe versprochen. 1. Welches Amt ist für die Ausführung der Maßnahmen zuständig? 2. Warum ist die Maßnahme noch nicht erfolgt und wann wird sie endlich durchgeführt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 108 2026 Die Vorlage OF 35/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sanierung der Fahrbahn des Bahnübergangs in der Hessestraße
    OFOB 8
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 38/8 Betreff: Sanierung der Fahrbahn des Bahnübergangs in der Hessestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich bei der zuständigen Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) dafür einzusetzen, dass der Fahrbahnbelag am Bahnübergang in der Hessestraße (Strecken der U1, U3 und U8) aufgrund seines äußerst schlechten Zustands zeitnah und möglichst schon den kommenden Herbstferien saniert wird. Begründung: Der Fahrbahnbelag des Bahnübergangs weist erhebliche Unebenheiten und Belagsschäden auf. Die mangelhafte Ebenheit führt insbesondere beim Überfahren durch Pkw, Lieferfahrzeuge, Busse und Lkw zu starken Stoßbelastungen und Erschütterungen. Dies kann zu Schäden an Fahrzeugen führen und verursacht zusätzlichen Verkehrslärm. Auch der Radverkehr ist betroffen. Angesichts des Zustands der Fahrbahn am Bahnübergang ist eine Sanierung dringend geboten. Eine Durchführung während einer Ferienzeit bietet die Möglichkeit, die Arbeiten mit den betrieblichen Erfordernissen der VGF abzustimmen und die Auswirkungen auf den Stadtbahnverkehr so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 514 2026 Die Vorlage OF 38/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherheit und Sauberkeit am Rödelheimer Bahnhof
    OFOB 7
    03.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 39/7 Betreff: Sicherheit und Sauberkeit am Rödelheimer Bahnhof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Unterführung und die beiden seitlichen Aufzüge des Rödelheimer Bahnhofs regelmäßig reinigen zu lassen und insbesondere die Aufzüge in engerem Zeittakt zu warten oder diese aufgrund der permanenten Ausfälle zu erneuern. Ferner wird der Magistrat gebeten, am unteren Ende der beiden Rampen deutlich sichtbare Hinweisschilder anzubringen, die E-Scooter und Radfahrende zum Absteigen und Schieben durch die Unterführung auffordern. Begründung: Auf eine Anfrage zur angekündigten "Frühjahrsputzkampagne" am Rödelheimer Bahnhof hat der Konzernbevollmächtigte der DB für die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland auf die teilweise Zuständigkeit der Stadt verwiesen. In dem Schreiben heißt es: "Im Zuge unserer Prüfung hat sich zudem ergeben, dass die Reinigung, Instandhaltung und Verkehrssicherung der Personenunterführung gemäß den bestehenden Vereinbarungen in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main liegen. Dies betrifft ebenfalls die beiden äußeren Aufzüge der Personenunterführung. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist einer dieser Aufzüge derzeit außer Betrieb." Besonders schlimm ist in der Tat der Zustand der beiden äußeren Aufzüge: Sie sind völlig verdreckt und ständig außer Betrieb. Eine Erneuerung wäre vermutlich turnusmäßig bei einem derart hohen Passagieraufkommen (mehrere tausend Pendler:innen pro Tag) nötig. Die gerade mit Zustimmung der Bahn und Unterstützung der Stadt von Schülern und Schülerinnen der Liebigschule neu gestaltete linke Unterführungsseite verschärft den Kontrast zwischen Verwahrlosung auf der einen und Gestaltung auf der anderen Seite. Ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht innerhalb der Unterführung durch rücksichtslose Radfahrende und Benutzer:innen von E-Scootern. Auch in Stoßzeiten bei hohem Fußgängeraufkommen fahren diese durch die Menge und klingeln zu Fuß Gehende aus dem Weg. Da das Absteigegebot nirgendwo ausgewiesen ist, fühlen sie sich dabei im Recht und reagieren äußerst ruppig auf Bitten von Fußgänger:innen. Dies gefährdet die Sicherheit von zu Fuß gehenden Personen erheblich, da es ständig zu Beinaheunfällen kommt. Gefährliche Stolperfallen - z.B. für sehbehinderte Menschen - sind auch die regellos in der Unterführung abgestellten E-Scooter und Mieträder. Hinweisschilder können und sollten hier zumindest die Rechtslage verdeutlichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 373 2026 Die Vorlage OF 39/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Radabstellanlage am U-Bahnhof „Heddernheim“ sicherer machen
    OFOB 8
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 39/8 Betreff: Radabstellanlage am U-Bahnhof "Heddernheim" sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die 2018 eröffnete doppelstöckige Radabstellanlage am U-Bahnhof Heddernheim zur Vermeidung von Kopf- oder ähnlichen Verletzungen bei Passanten sicherer zu machen oder soweit umzubauen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sicher durch- und vorbeigehen können, ohne das Risiko zu tragen, sich an einem nicht korrekt eingeschobenen Trägersystem empfindlich zu verletzen. Begründung: Die für kombinierte Rad-/Bahnverkehrswege wichtige Radabstellanlage hat ein spezielles Trägersystem für Fahrräder, das mit oder ohne Fahrrad zurückgeschoben werden muss, damit die Durchgänge freibleiben. Sind diese hydraulisch funktionierenden Trägersysteme nicht richtig zurückgeschoben, "sperren" sie unvermittelt den Durchgang, was z.B. bei Unachtsamkeit zu empfindlichen Kopfverletzungen führen kann. Viele Passanten achten heutzutage kaum noch auf das Sichtfeld oberhalb des Smartphones. Die Anlage steht nah an der Station und damit für eilende Fußgänger, die eine Bahn erreichen wollen, durchaus auch direkt im Weg. Sie hat 64 Stellplätze, die zu keiner Zeit voll genutzt werden. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgänger-Sicherheit durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 515 2026 Die Vorlage OF 39/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die 2018 eröffnete doppelstöckige Radabstellanlage am U-Bahnhof "Heddernheim" zur Vermeidung von Kopf- oder ähnlichen Verletzungen bei Passanten sicherer gemacht oder soweit umgebaut werden kann, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sicher durch- und vorbeigehen können, ohne das Risiko zu tragen, sich an einem nicht korrekt eingeschobenen Trägersystem empfindlich zu verletzen."; 2. im vorletzten Satz der Begründung der zweite Halbsatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Versetztes Parken im Oberurseler Weg umsetzen
    OFOB 8
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 40/8 Betreff: Versetztes Parken im Oberurseler Weg umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die im Oberurseler Weg angeordneten Parkmarkierungen zum versetzten Parken eingehalten werden. Begründung: Im Zuge eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurden vor einigen Monaten im Abschnitt zwischen der Kreuzung Oberurseler Weg/Spielsgasse und der Schilasmühle entsprechende Straßenmarkierungen für das versetzte Parken aufgebracht. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch eine veränderte Straßenraumwahrnehmung das schnelle Fahren zu reduzieren und die Verkehrssicherheit für Schulkinder zu erhöhen. Trotz der Markierungen wird das versetzte Parken bislang nicht beachtet; Fahrzeuge werden weiterhin überwiegend einseitig abgestellt. Dies beeinträchtigt die intendierte Verbesserung der Schulwegsicherheit. Daher ist es erforderlich, dass der Magistrat Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der Parkregelung sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 516 2026 Die Vorlage OF 40/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Abbiegeampel Praunheimer Weg Richtung Am Stockborn
    OFOB 8
    03.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 44/8 Betreff: Abbiegeampel Praunheimer Weg Richtung Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ampel "Praunheimer Weg" Richtung "Am Stockborn" wird durch Freischaltung beim Betätigen der Anforderung für zu Fuß gehende oder Rad fahrende freigeschaltet. Im Gegensatz zur Ampel, die den Verkehr für Fahrende auf dem Praunheimer Weg regelt, ist die Ampel auf Dauergrün geschaltet und wird erst durch Anforderung für Auto fahrende auf Rot gestellt. Die Rotphase der Autoampel wird häufig missachtet, meistens dann, wenn die Ampel des Praunheimer Weges auf grün geschaltet ist. Nach Aussagen von Auto fahrenden wird die Ampel häufig übersehen. Der Magistrat wird gebeten, Lösungen zu finden, um die Ampel "sichtbarer" zu machen Begründung: Für zu Fuß gehende und Rad fahrende ist das Überqueren der Straße "Am Stockborn" im unteren Bereich des Praunheimer Weges Richtung Niederursel schwierig. Der Praunheimer Weg ist nur durch komplettes Umdrehen nach hinten einsehbar. Menschen, die die Straße überqueren, verlassen sich auf die Fußgänger Grünphase. Dabei kommt es manchmal zu gefährlichen Situationen, da Auto fahrende nicht anhalten. Laut Aussagen von Autofahrern wird die Ampel leicht übersehen, obwohl sie deutlich an beiden Seiten der Straße angebracht ist. Dies mag an der Grünphase für gerade aus fahrende liegen. Die Häufigkeit des Überfahrens der roten Ampel ist deutlich höher, als der Anteil der Autofahrer, die generell Ampeln missachten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 517 2026 Die Vorlage OF 44/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schleichverkehr im Niederurseler Feld
    OFOB 8
    03.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 46/8 Betreff: Schleichverkehr im Niederurseler Feld Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat um folgende Auskünfte In der Feldgemarkung Niederursel wurden mehrere Feldwege mittels Pfosten und Halbschranken gegen Befahren mit Kraftfahrzeugen gesichert. Trotz dieser Maßnahmen werden die Feldwege häufig unberechtigt befahren. 1. An welche Personenkreise wurden Schlüssel zum Öffnen der Schranken und Pfosten ausgehändigt. 2. Wie lange wurde die Durchfahrtberechtigung vergeben? (Unseres Erachtens müsste die Durchfahrtsgenehmigung jeweils für einen befristeten Zeitraum gewährt werden.) 3. Wer kontrolliert die eventuelle Befristung und den Rücklauf der Schlüssel beim Ablaufen der Frist? 4. Handelt es sich um Schlüssel, die nicht einfach nachgemacht werden können und, ist ein Unterverleih der Schlüssel ausgeschlossen? 5. Sieht der Magistrat andere Möglichkeiten, unbefugte Durchfahrten zu unterbinden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 109 2026 Die Vorlage OF 46/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, 1 BFF-FREIE WÄHLER, FDP und ELF gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU und 1 BFF-FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

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