Zahl der in die Regelschulen reintegrierten Sonderschülerinnen und Sonderschüler endlich ermitteln!
Zusammenfassung
Der Bericht behandelt die Entwicklung der Übergänge von Förderschulen zu allgemeinen Schulen und die Herausforderungen der inklusiven Beschulung. Die Anzahl der Wechsler*innen aus dem Förderschulsystem ist nur bedingt aussagekräftig, da zunehmend Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf direkt inklusiv unterrichtet werden. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Inklusion in Frankfurt vorgestellt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Zunächst ist anzumerken, dass die Begriffe "Sonderschülerinnen und Sonderschüler" sowie "Regelschule" nicht dem Wortlaut des Hessischen Schulgesetzes entsprechen. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die Fachbegriffe "Förderschülerinnen und Förderschüler" sowie "allgemeine Schule" verwendet.
Entwicklung der Übergänge von Förderschulen an allgemeine Schulen:
Über die Entwicklung der Übergänge von Förderschulen an allgemeine Schulen gibt die Landesschulstatistik Hessen Auskunft. Hier werden alle Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen erfasst, die sowohl in Schulen in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt und in der Trägerschaft des Landeswohlfahrtsverbandes als auch in privater Trägerschaft beschult werden. Zum Schuljahr 2024/25 wechselten insgesamt 78 Schüler*innen an allgemeine Schulen, dies entspricht einer Quote an allen Schüler*innen in Förderschulen von 3,89%. Im vorausgegangenen Schuljahr 2023/24 waren es 86 Schüler*innen, dies entsprach einer Quote von 3,98% (Quelle: Hessisches Ministerium für Kultur, Bildung und Chancen; Referat II.3, Stichtag: 01.11., eigene Berechnung). Diese Werte knüpfen an die Entwicklung an, die auch in den vorausgegangenen Schuljahren beobachtet wurden.
Vor dem Hintergrund der Gesamtentwicklung der inklusiven Beschulung ist die Anzahl der Wechsler*innen aus dem Förderschulsystem in das der allgemeinen Schulen nur noch bedingt aussagekräftig, denn eine seit 2009 erheblich gestiegenen Anzahl von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird mittlerweile unmittelbar inklusiv unterrichtet. Diese quantitative Entwicklung setzte sich bis zum Schuljahr 2020/21 fort und ist seitdem stagnierend bzw. leicht rückläufig. Auch die Anzahl der Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die in Förderschulen beschult werden, ist im Zeitraum bis zum Schuljahr 2024/25 leicht rückläufig - hingegen sind die Schüler*innenzahlen im gleichen Zeitraum insgesamt gestiegen.
Die inklusive Beschulung ist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 erheblich vorangeschritten. Die Mehrzahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt unterrichtet mittlerweile inklusiv. Mit den Förderprogrammen "Jugendhilfe in der Schule" und "Jugendhilfe an Förderschulen" stärkt der Schulträger die Inklusion an den Schulen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. August 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1586 zurück — STVV-Antrag von E.L., beschlossen am 2. November 2004. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)