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  • Veranstaltungsort des Techno-Festivals „Love Family Park“
    OFOB 7
    03.08.2026 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 48/7 Betreff: Veranstaltungsort des Techno-Festivals "Love Family Park" Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für das Techno-Festival "Love Family Park" ein neuer Veranstaltungsort gefunden werden kann. Begründung: Seit drei Jahren findet im Rebstockpark das Techno-Festival "Love Family Park" statt. Zuletzt am Wochenende 25.-26. Juli 2026 mit 15.000 Besuchern pro Tag. Das einzigartige Open-Air-Techno-Festival hat einen hohen Stellenwert für Frankfurt und bereichert die vielfältige Kultur der Stadt, wenngleich es sich auch um eine rein kommerzielle Veranstaltung handelt. Allerdings sind die Anwohner:innen in einem nicht unerheblichen Radius einem hohen Lärmpegel ausgesetzt. So war am Festival-Wochenende im gesamten Stadtteil Rödelheim selbst bei geschlossenen Fenstern die Musik zu hören, die dort als monotone Beats ankam. In Nachbarschafts-Plattformen kam deutlich zum Ausdruck, wie belastend die Anwohner:innen diese Situation empfinden. In den vergangenen Jahren existierten wenigstens Messstationen um die Lärmsituation zu dokumentieren, dieses Jahr hat man wohlweißlich darauf verzichtet. Wer in einer Stadt wie Frankfurt lebt, muss zweifelsohne hinnehmen, dass es zeitweise zu höherer Geräuschkulisse kommt, vor allem bei Open-Air-Veranstaltungen. Auf diese Feste möchte sicher auch niemand verzichten. Dennoch sollte darauf geachtet werden, wie die Anwohner:innen geschützt werden können und ob somit konkret für das Techno-Festival ein Veranstaltungsort gefunden werden kann, der weniger stark die Wohngebiete beschallt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 378 2026 Die Vorlage OF 48/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)

  • Anfrage zur Buslinie M34
    OFOB 7
    03.08.2026 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 49/7 Betreff: Anfrage zur Buslinie M34 Vorgang: M 7/24 Seit Anfang dieses Jahres wird die Buslinie M34 überwiegend vom privaten Betreiber "Umbrella Mobility" bedient. Diese Buslinie wurde im Linienbündel E per Direktvergabe an die ICB GmbH vergeben (Siehe auch M7/24). Eine Direktvergabe ist ein sinnvolles politisches Element um Eigenbetriebe zu stärken und zu sichern, sowie den Beschäftigten die Einhaltung aller Tariflichen Ansprüche zu sichern. Eine Weitergabe an Subunternehmer konterkariert diesen politischen Wunsch und es gilt daher, ein solches Vorgehen zu vermeiden. Deshalb wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Fand die Weitergabe des Auftrags in Absprache mit dem Magistrat statt? 2. Welche Maßnahmen sind erfolgt, um die Weitergabe im Rahmen der VO 1370/2007 rechtssicher zu gestalten? 3. Eine Direktvergabe ist auch ein geeignetes Instrument, die lokale Wirtschaft zu stärken. Warum wurde dies in diesem Fall nicht getan und stattdessen eine Firma mit Stützpunkten in Hamburg und Berlin ausgewählt? 4. Welche Maßnahmen sind notwendig um die Weitervergabe zu beenden und wann werden diese umgesetzt? 5. Die eingesetzten Fahrzeuge werden offensichtlich voll auf Verschleiß gefahren und sind mittlerweile in einem bemitleidenswerten Zustand. Insbesondere die Sauberkeit ist verbesserungsfähig. Wurde hier Ziele vereinbart und wie werden die Qualitätsziele überwacht und durchgesetzt? 6. Es hat den Anschein, dass einige Fahrer:innen mit ihrer Aufgabe deutlich überfordert sind. Ausgelassene Haltestellen und falsche Wegführung sind keine Seltenheiten. Auch kann die Fahrweise durchaus als "Rustikal" bezeichnet werden. Wie wird sichergestellt, dass die Fahrer:innen die notwendigen Weiterbildungen erhalten? 7. Wie wird sichergestellt, dass die Angestellten entsprechend des Tarifvertrages beschäftigt werden? Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2024, M 7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 81 2026 Die Vorlage OF 49/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, AfD und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt
    OFOB 8
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 49/8 Betreff: Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt Die Gebäude der Hadrianstraße 20-44 befinden sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding GmbH und sind Teil der denkmalgeschützten Siedlung Römerstadt, die 2022 vom Land Hessen als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen war. An den Fassaden sind über zahlreichen Fenstern deutlich sichtbare dunkle Schmutz- bzw. Feuchtigkeitsfahnen erkennbar, die das Erscheinungsbild der Gebäude erheblich beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie bewertet der Magistrat gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding den sichtbaren Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44, insbesondere die ausgeprägten dunklen Verfärbungen über zahlreichen Fenstern? Handelt es sich nach Kenntnis des Magistrats lediglich um optische Verschmutzungen oder liegen Feuchtigkeits-, Bau- oder Instandhaltungsmängel zugrunde? 2. Wie ist der derzeitige Fassadenzustand mit dem Anspruch vereinbar, die Siedlung Römerstadt als Teil des "Neuen Frankfurt" im Rahmen einer UNESCO-Welterbebewerbung international als herausragendes Kulturdenkmal zu präsentieren? 3. Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan verfolgen Magistrat und ABG Frankfurt Holding, um die Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44 denkmalgerecht zu reinigen bzw. instand zu setzen und dauerhaft ein dem Denkmalstatus sowie dem städtischen Eigentum angemessenes Erscheinungsbild sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 110 2026 Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gärtnerbetreute Grabanlage für den Friedhof Heddernheim prüfen
    OFOB 8
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 50/8 Betreff: Gärtnerbetreute Grabanlage für den Friedhof Heddernheim prüfen Vorgang: V 1379/26 OBR 8; ST 835/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die in Ziffer 2 der Stellungnahme ST 835 vom 08.05.2026 genannten Leerflächen, insbesondere im Bereich des Haupteingangs des Friedhofs Heddernheim (Gewann C), als kleine gärtnerbetreute Grabanlagen nach dem Vorbild des "Friedfeldes" im Gewann H des Frankfurter Hauptfriedhofs gestaltet und zur Belegung angeboten werden können. Sollte eine entsprechende Nutzung nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, die Leerflächen - insbesondere im Eingangsbereich - kurzfristig gärtnerisch aufzuwerten und dauerhaft ansprechend zu gestalten. Begründung: Auf dem Frankfurter Hauptfriedhof wurde im Gewann H mit dem sogenannten "Friedfeld" eine moderne, gärtnerbetreute Grabanlage geschaffen. Die parkähnlich gestaltete Anlage bietet Erd- und Urnenbestattungen mit Grabmal und Beschriftung. Die dauerhafte Pflege erfolgt über einen Dauergrabpflegevertrag mit einer Friedhofsgärtnerei für die gesamte Nutzungsdauer. Dieses Modell könnte auch für kleinere Brachflächen auf dem Friedhof Heddernheim geeignet sein, beispielsweise in Form kleiner Urnengrabfelder. Dadurch könnten derzeit ungenutzte Flächen sinnvoll genutzt und gleichzeitig ein attraktives Bestattungsangebot geschaffen werden. Insbesondere der Bereich entlang der Nordmauer sowie der Haupteingang an der Straße "In der Römerstadt" wirken derzeit durch mehrere Leerstellen ungepflegt. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung sollte dieser Bereich daher zeitnah gärtnerisch aufgewertet werden, um den Eingangsbereich des Friedhofs wieder in einen würdigen und gepflegten Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1379 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 835 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 519 2026 Die Vorlage OF 50/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Das Ortsbeiratsbudget soll nicht verfallen
    OFOB 7
    03.08.2026 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 51/7 Betreff: Das Ortsbeiratsbudget soll nicht verfallen Der Ortsbeirat missbilligt die Absicht, das Ortsbeiratsbudget, statt wie bisher nach drei Jahren, bereits im Folgejahr verfallen zu lassen. Sollte dieses Vorhaben in dieser Form umgesetzt werden, bittet der Ortsbeirat den Magistrat ihm Vorschläge zu unterbreiten, wie dann noch größere Investitionen (z.B. Bolzplätze, Sonnensegel, Spielgeräte) umgesetzt werden können. Auch eine Erhöhung des Budgets, wie im Koalitionsvertrag beschrieben, gleicht nicht die galoppierenden Kosten aus und es bedarf einer Ansparphase, um größere Vorhaben stemmen zu können. Weiterhin bittet der Ortsbeirat den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass wieder verständliche Kontoauszüge versendet werden, die es auch Laien ermöglichen, die Kontobewegungen und das Saldo nachzuvollziehen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 51/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD und BFF gegen farbechte/Linke und FDP (= Annahme)

  • Bordsteinabsenkung Barodapfad/Königswarterstraße
    OFOB 4
    03.08.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 52/4 Betreff: Bordsteinabsenkung Barodapfad/Königswarterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dort, wo der Barodapfad in die Königswarterstraße einmündet, den Bordstein absenken zu lassen. Begründung: Der Bordstein soll an dieser Stelle abgesenkt werden, damit die Querung der Königswarterstraße barrierefrei möglich ist. Die derzeitige Höhe der Bordsteinkante erschwert beziehungsweise verhindert insbesondere für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator ein sicheres und selbstständiges Überqueren der Straße (s. Foto). Von dieser Situation sind unter anderem die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenresidenz GDA am Zoo betroffen, die diesen Weg regelmäßig nutzen. Darüber hinaus wird die Querungsstelle auch von Familien, beispielsweise mit Kinderwagen oder mit Kindern, häufig genutzt. Durch eine Bordsteinabsenkung könnte die Zugänglichkeit und Verkehrssicherheit an dieser Stelle für alle Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert werden. Quelle: privat Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 398 2026 Die Vorlage OF 52/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und AfD gegen FDP (= Ablehnung)

  • Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026 „Winterdienst“, ST 994
    OFOB 8
    03.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 55/8 Betreff: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026 "Winterdienst", ST 994 Vorgang: OM 8091/26 OBR 8; ST 994/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Antwort des Magistrats bezieht sich wahrscheinlich auf Teile des Geoportals Frankfurt für die die Mitglieder des Ortsbeirates keinen Zugang besitzen, insofern ist die Antwort unbefriedigend. Sie ist aufgrund mangelnden Zugriffs daher nicht nachvollziehbar. Wir bitten den Magistrat daher um Auskunft, 1. ob und wenn ja welche Reiter es im Geoportal gibt, die nicht für die Öffentlichkeit sichtbar sind 2. um Freischaltung der Teile, die für eine geordnete Ortsbeiratsarbeit sinnvoll sind, 3. gegebenenfalls Zugriff auf ein stadtinternes Geoportal, sollte dies vorhanden sein Möglich wäre hier ein spezieller Zugang für alle gewählten Kommunalpolitiker, ähnlich wie der Bereich der vertraulichen Unterlagen im "parlis", die nur über eine persönliche Anmeldung mit Passwort möglich ist Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 521 2026 Die Vorlage OF 55/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machen
    OFOB 1
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 57/1 Betreff: Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Streichung des Übertrags der Restmittel aus den Jahren 2024 und 2025 zurückzunehmen. 2. darzulegen, auf welcher rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage die Budgetreste der Ortsbeiräte aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wurden; 3. mitzuteilen, auf welchem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung diese Maßnahme beruht und weshalb die Budgetmittel der Ortsbeiräte von dieser Entscheidung umfasst sind; 4. darzustellen, weshalb die Ortsbeiräte vor der Umsetzung dieser Maßnahme weder informiert noch beteiligt wurden und wie künftig eine frühzeitige und transparente Kommunikation bei vergleichbaren Entscheidungen sichergestellt werden soll; 5. sicherzustellen, dass bereits vom Ortsbeirat in den Jahren 2024 und 2025 beschlossene Maßnahmen, die noch nicht verbucht wurden vollständig umgesetzt werden ohne, dass das Jahresbudget 2026 herangezogen wird; 6. dem Ortsbeirat 1 für das verbleibende Haushaltsjahr 2026 das volle Budget von 0,50 Euro/Bürger zur Verfügung gestellt wird, ohne dass beschlossene und noch nicht verbuchte OIBs aus den Vorjahren damit verrechnet werden. Begründung: Mit dem klammheimlichen Entzug der Budgetreste aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vollzieht der Magistrat einen Vertrauensbruch gegenüber den Ortsbeiräten, der in der Geschichte der Frankfurter Kommunalpolitik ohne Beispiel ist. Dem Ortsbeirat stehen ohnehin nur wenige Mittel zur Verfügung. Die knappen finanziellen Mittel setzt der Ortsbeirat gezielt ein. Reste aus den Vorjahren wurden immer in das nächste Jahr übertragen. Dadurch ergaben sich Möglichkeiten für größere Investitionen. In berechtigtem Vertrauen auf diese seit 2007 etablierte Praxis hat das Gremium verbindliche Beschlüsse gefasst, Förderzusagen an Vereine und Initiativen erteilt. Das nachträgliche, ersatzlose Streichen dieser Mittel per Verwaltungsakt entzieht der kommunalen Ehrenamtsarbeit rückwirkend die Grundlage. Die Folgen sind gravierend: - Verwaltungstechnisch erzeugtes Defizit: Obwohl sämtliche Beschlüsse auf der Basis offizieller Zahlen gefasst wurden, wird dem Ortsbeirat nachträglich ein rechnerisches Defizit aufoktroyiert. - Schädigung des Ehrenamts: Bereits zugesagte Mittel für lokale Vereine und Ehrenamtliche stehen plötzlich auf der Kippe. Der Magistrat wälzt damit die Lasten der Haushaltskonsolidierung direkt auf das bürgerschaftliche Engagement ab. - Gefährdung der Verlässlichkeit: Die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates für das verbleibende Haushaltsjahr wird komplett gelähmt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit städtischer Zusagen nachhaltig erschüttert. Dass eine derartig weitreichende Beschneidung der Mittel ohne Vorankündigung, ohne parlamentarische Debatte und ohne Einbindung der Ortsbeiräte vollzogen wurde, stellt einen unhaltbaren Zustand dar. Dass die Mitteilung darüber, nur per Zufall und auf Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter erfolgte ist ein Skandal. Es ist weder politisch noch demokratisch vermittelbar, gewählte Ortsbeiräte vor vollendete Tatsachen zu stellen und bestehende Beschlüsse nachträglich auszuhebeln. Die transparente Klärung der Rechtsgrundlage sowie die sofortige Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sind zwingend geboten, um einen dauerhaften Schaden für das kommunalpolitische Gefüge in Frankfurt abzuwenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 8 Der Antrag OF 57/1 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt erklärt. Beschluss: Anregung OA 23 2026 Die Vorlage OF 57/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fußgängerüberwege um den Danziger Platz
    OFOB 4
    03.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 64/4 Betreff: Fußgängerüberwege um den Danziger Platz Der Magistrat wird aufgefordert, während der Bauarbeiten am Ostbahnhof und auf dem Danziger Platz temporäre Fußgängerüberwege auf der Grusonstraße in Höhe der Hausnummern 6 und 11 sowie auf der Ostbahnhofstraße in Höhe der Hausnummern 1 und 18 einzurichten. Begründung: Aufgrund der Bauarbeiten am und um den Ostbahnhof sowie der dadurch erfolgten Umgestaltung des Danziger Platzes ist dieser in weiten Teilen abgesperrt. Eine geordnete Überquerung ist für Fußgängerinnen und Fußgänger derzeit lediglich auf der Nordseite des Danziger Platzes über die dort befindliche Lichtzeichenanlage möglich. Auf der Südseite des Danziger Platzes ist eine geordnete Überquerung der Fahrbahnen der Grusonstraße und der Ostbahnhofstraße hingegen nicht möglich. Angesichts des damit einhergehenden Gefährdungspotenzials, insbesondere für gehbehinderte Personen und Personen mit Kindern, bedarf es dringend einer geordneten Überquerungsmöglichkeit auch auf der Südseite des Danziger Platzes durch die angeführten Fußgängerüberwege. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2026, OF 88/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 22.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 691 2026 1. Die Vorlage OF 64/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 88/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird aufgefordert, während der Bauarbeiten am Ostbahnhof und auf dem Danziger Platz Fußgängerüberwege auf der Grusonstraße auf Höhe der Hausnummern 6 und 11, auf der Ostbahnhofstraße auf Höhe der Hausnummer 18 und am Danziger Platz auf Höhe der Hausnummer 1, einzurichten. Als Orientierung dient hierzu auch die Fußwegplanung auf der südlichen Platzseite ab Oktober 2026. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Vermüllung rund um Mülltonnen im Bahnhofsviertel und Altstadt reduzieren
    OFOB 1
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 67/1 Betreff: Vermüllung rund um Mülltonnen im Bahnhofsviertel und Altstadt reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Bahnhofsviertel und in der Altstadt testweise abschließbare oder anderweitig gegen unbefugtes Öffnen gesicherte Restmüllbehälter eingesetzt werden können; 2. welche technischen Lösungen hierfür zur Verfügung stehen und welche Erfahrungen andere Städte damit gemacht haben; 3. welche Kosten für einen solchen Pilotversuch entstehen würden. Begründung: Im Bahnhofsviertel und in der Altstadt ist regelmäßig zu beobachten, dass Restmüllbehälter geöffnet und durchsucht werden. Dabei werden Müllsäcke aufgerissen und Abfälle im Umfeld der Behälter verteilt. Dies führt zu einem ungepflegten Stadtbild, Geruchsbelästigungen und zieht Schädlinge an. Zudem entsteht zusätzlicher Reinigungsaufwand. Durch einen Pilotversuch mit gesicherten Müllbehältern könnte geprüft werden, ob sich die Vermüllung rund um die Standorte wirksam reduzieren lässt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2026 Die Vorlage OF 67/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schutz der Religionsausübung und der Aufenthaltsqualität auf dem Römerberg bei Versammlungen
    OFOB 1
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 74/1 Betreff: Schutz der Religionsausübung und der Aufenthaltsqualität auf dem Römerberg bei Versammlungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Genehmigung von Versammlungen auf dem Römerberg, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Religionsausübung in der Alten Nikolaikirche sowie die Aufenthaltsqualität auf dem Römerberg angemessen zu schützen. Hierzu sind insbesondere Auflagen hinsichtlich der Lautstärke, der Ausrichtung von Lautsprecheranlagen sowie der räumlichen Anordnung von Versammlungen zu prüfen und, soweit rechtlich zulässig, anzuwenden. Begründung: Der Römerberg ist das historische Zentrum Frankfurts und erfüllt zahlreiche Funktionen zugleich. Er ist ein bedeutender Versammlungsort, touristischer Anziehungspunkt, Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger sowie Standort der Alten Nikolaikirche. Darüber hinaus finden dort regelmäßig Gottesdienste und kirchliche Trauungen statt. Aus der Bürgerschaft wird zunehmend berichtet, dass insbesondere sonntägliche Demonstrationen mit einer hohen Geräuschkulisse die Durchführung von Gottesdiensten in der Alten Nikolaikirche erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig wird die Aufenthaltsqualität auf dem Römerberg für Besucherinnen und Besucher, Stadtführungen sowie die ansässige Gastronomie teilweise deutlich eingeschränkt. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und uneingeschränkt zu achten. Gleichzeitig genießen auch die Religionsfreiheit sowie der verfassungsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage einen hohen Stellenwert. Ziel dieses Antrags ist daher nicht die Einschränkung des Demonstrationsrechts, sondern ein angemessener Ausgleich der unterschiedlichen, verfassungsrechtlich geschützten Interessen. Durch geeignete und verhältnismäßige Auflagen kann sichergestellt werden, dass Versammlungen weiterhin auf dem Römerberg stattfinden können, ohne zeitgleich Gottesdienste erheblich zu beeinträchtigen oder die Aufenthaltsqualität auf einem der bedeutendsten öffentlichen Plätze Frankfurts unverhältnismäßig einzuschränken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 74/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nach fünf Jahren: Situation am Platz vor dem Karmeliterkloster und dem Gehweg entlang der Weißfrauenstraße endlich verbessern
    OFOB 1
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 75/1 Betreff: Nach fünf Jahren: Situation am Platz vor dem Karmeliterkloster und dem Gehweg entlang der Weißfrauenstraße endlich verbessern Vorgang: OM 1114/21 OBR 1; ST 571/22; ST 2165/22; ST 1286/23; ST 140/24; OM 4051/23 OBR 1; ST 1894/23; ST 595/24; OM 7558/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Situation auf dem Platz vor dem Karmeliterkoster sowie die angrenzende Wegeverbindung entlang der Weißfrauenstraße zwischen Bethmannstraße und Münzgasse endlich zu verbessern. Dazu soll immer noch vor allem: - Der Platz vor dem Karmeliterkloster entsiegelt werden - Die Aufenthaltsqualität durch Begrünung der Fläche erhöht werden - Der Fußweg mitsamt Wegeverbindung entlang der Weißfrauenstraße zwischen Bethmannstraße und Münzgasse barrierefrei und sinnvoll umgestaltet werden. Begründung: Bereits seit 2021 bemüht sich der Ortsbeirat 1 um eine Umgestaltung des Platzes vor dem Karmeliterkloster und eine Verbesserung der Wegeverbindung entlang der Weißfrauenstraße. Trotz verschiedener, vertröstender Stellungnahmen seitens des Magistrats ist bislang nichts passiert. Seit Oktober 2025 wartet der OBR1 mit der unerledigten Drucksache OM 7558/25 auf eine weitere Stellungnahme. Der Umstand, dass seit 5 Jahren keine Verbesserung erfolgt ist und seit Oktober 2025 eine neue Stellungnahme auf sich warten lässt, wird der Ortsbeirat 1 veranlasst, weitere eindeutige Signale an den Magistrat zu senden. Der Platz vor dem Karmeliterkloster ist in einem desolaten und improvisierten Zustand, der für die Stadt Frankfurt an einem so zentralen Ort nicht repräsentativ ist. Besonders aufgrund seiner Lage im Innenstadtbereich, zwischen Willy-Brandt-Platz und Römerberg direkt vor dem Institut für Stadtgeschichte gelegen, an dem viele Menschen vorbeikommen, sollte der Platz in seiner Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Besonders die Wegeverbindung, die aufgrund der Lage, täglich von vielen Menschen genutzt wird, zeigt ein deutliches Verbesserungspotential. Der Fußweg ist nicht barrierefrei, sodass auf den angrenzenden Radweg oder den Schotterhaufen ausgewichen werden muss. Dieser Zustand ist nicht länger tragbar und muss mit einer hohen Priorität verbessert werden. Quelle: Privataufnahme Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4051 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1894 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 595 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7558 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 428 2026 Die Vorlage OF 75/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Frankfurter Geschichte sichtbarer machen – Historischen Altstadtpfad prüfen
    OFOB 1
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 76/1 Betreff: Frankfurter Geschichte sichtbarer machen - Historischen Altstadtpfad prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Frankfurter Altstadt und ihrem unmittelbaren Umfeld ein zusammenhängender Historischer Altstadtpfad eingerichtet werden kann, der wichtige historische Orte miteinander verbindet; 2. ob entlang eines solchen Pfades Informationstafeln mit historischen Hintergründen, Bildern und weiteren Informationen aufgestellt werden können; 3. ob bestehende digitale Angebote der Stadt, insbesondere die Frankfurt History App, durch QR-Codes und Verweise in das Konzept eingebunden werden können; 4. welche Kosten für die Umsetzung entstehen würden und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Dabei soll auf eine zurückhaltende und dem historischen Umfeld angemessene Gestaltung geachtet werden. Mögliche Stationen eines solchen Altstadtpfades könnten unter anderem sein: Römerberg, Kaiserdom St. Bartholomäus, Krönungsweg, Hühnermarkt, Goldene Waage, Archäologischer Garten, Staufenmauer, Haus Wertheym, Alte Brücke, Paulskirche Begründung: Frankfurt verfügt über eine lange und bedeutende Geschichte. Als ehemalige Freie Reichsstadt, Krönungsort deutscher Kaiser und mit der Paulskirche als wichtigem Ort der deutschen Demokratiegeschichte besitzt die Stadt ein besonderes historisches Erbe. Frankfurt verfügt bereits über verschiedene Angebote zur Vermittlung der Stadtgeschichte, darunter die Frankfurt History App sowie einzelne Informationstafeln an historischen Orten. Dennoch fehlt bislang ein zusammenhängendes und im Stadtbild erkennbares Angebot, das die wichtigsten historischen Orte der Altstadt miteinander verbindet. Viele Menschen besuchen die Altstadt, ohne die historische Bedeutung einzelner Orte zu kennen. Ein Historischer Altstadtpfad könnte dazu beitragen, die Geschichte Frankfurts direkt vor Ort besser sichtbar und verständlich zu machen. Dabei soll nicht etwas völlig Neues geschaffen werden. Vielmehr können bestehende Angebote wie die Frankfurt History App eingebunden und durch QR-Codes direkt vor Ort zugänglich gemacht werden. Andere Städte wie Heidelberg, Nürnberg oder Dresden nutzen bereits historische Rundwege, Informationstafeln und Leitsysteme, um ihre Geschichte im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Auch Frankfurt sollte prüfen, wie die eigene Geschichte für Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt besser erlebbar gemacht werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 429 2026 Die Vorlage OF 76/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffentliche Toiletten am innerstädtischen Mainufer verbessern
    OFOB 1
    03.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 77/1 Betreff: Öffentliche Toiletten am innerstädtischen Mainufer verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welchen aktuellen Stand die Planungen für zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen am innerstädtischen Mainufer, insbesondere zwischen Friedensbrücke und Alter Brücke, haben, welche Standorte hierfür vorgesehen sind und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist; 2. welche kurzfristigen Maßnahmen möglich sind, um die Situation bis zur Errichtung dauerhafter Toilettenanlagen zu verbessern; 3. ob weitere Standorte am Mainufer für öffentliche Toiletten geprüft werden können; 4. wie bestehende öffentliche Toilettenanlagen im Umfeld des Mainufers durch eine bessere Ausschilderung und Wegweisung für Besucherinnen und Besucher leichter auffindbar gemacht werden können. Begründung: Seit Jahren zeigt sich, dass die vorhandenen öffentlichen Toiletten entlang des innerstädtischen Mainufers nicht ausreichen. Die Folge ist regelmäßig Verunreinigungen im öffentlichen Raum. Dies beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild des Mainufers, sondern auch die Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Der Magistrat hat den Bedarf zusätzlicher Toilettenanlagen bereits erkannt und mögliche Standorte untersucht. Nun sollte geprüft werden, wie die Umsetzung beschleunigt und die Situation kurzfristig verbessert werden kann. Darüber hinaus sind bereits vorhandene Toilettenanlagen vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt oder vor Ort nur schwer zu finden. Eine gut sichtbare Ausschilderung entlang der wichtigsten Wege am Mainufer könnte dazu beitragen, bestehende Angebote besser zu nutzen und die Situation bereits kurzfristig zu verbessern. Das Mainufer ist ein wichtiger Teil der Frankfurter Innenstadt und sollte entsprechend ausgestattet sein. Eine ausreichende Zahl öffentlicher Toiletten sowie eine gute Auffindbarkeit bestehender Anlagen tragen zu einer sauberen, attraktiven und lebenswerten Stadt bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 430 2026 Die Vorlage OF 77/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bereich um die Platane vor dem Oeder Weg 51 entsiegeln
    OFOB 3
    03.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2026, OF 78/3 Betreff: Bereich um die Platane vor dem Oeder Weg 51 entsiegeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bereich um die Platane im Oeder Weg 51 (Baumkataster Baum Nr. 1) zu entsiegeln und den Abstandshalter zu entfernen, sodass der Baum eine Baumscheibe erhält. Begründung: Der Baum ist dicht von Gehwegplatten umschlossen, die sich wegen der Wurzeln stark nach oben wölben. Unter Berücksichtigung des Blindenleitsystems sollte die Baumscheibe freigelegt werden, damit die Wurzeln wieder belüftet und bewässert werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 78/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erweiterung der Raumkapazitäten der Römerstadtschule
    STOB 8
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1133 Betreff: Erweiterung der Raumkapazitäten der Römerstadtschule Zu 1. Im Rahmen der Turnhallenplanung wurde die Nutzung einzelner Räume als Unterrichtsräume bereits berücksichtigt. Das Turnhallendach soll im Sinne des pädagogischen Konzepts als "Grünes Klassenzimmer" hergerichtet werden. Durch eine Aufstockung wäre diese Planung so nicht umsetzbar, da hierfür zusätzliche Flächen und Verkehrswege erforderlich wären. Grundsätzlich haben Änderungswünsche kurz vor der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtprojektlaufzeit. Im konkreten Fall wurde das Projekt bereits bis zu Leistungsphase 3 geplant. Die zeitliche Dauer bis zum Abschluss eines Projekts dieser Planungsphase und damit verbundene potentielle Verzögerung im Umplanungsfall beträgt rund 21 Monate. Aktuelle Bedarfe sollen derzeit in Zusammenarbeit zwischen dem Stadtschulamt und der Schule im Rahmen einer optimierten Auslastung der vorhandenen Räumlichkeiten gedeckt werden. Im Falle eines künftigen konkreten baulichen Bedarfs soll im Rahmen der weiteren Planung die Option einer nachträglichen Aufstockung der Turnhalle berücksichtigt werden. Zu 2. Eine Erweiterung des Schulgebäudes durch Anbauten ist nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem finanziellem Aufwand möglich. Hierfür sind aktuell keine Mittel im Haushalt vorgesehen. Zur Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten wird aktuell in Absprache mit der Schulleitung die Optimierung der Auslastung bestehender Räumlichkeiten geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2026, OM 8083

  • Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2026
    STOB 11
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1134 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2026 Das pädagogisch angeleitete Freizeitangebot soll eine sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder an ihrem Wohnort erweitern und verbessern. Angebote wie hier benannt, stehen allen Kindern, unabhängig vom sozialen Status und Einkommen ihrer Eltern zur Verfügung und sind ein wichtiger Bestandteil zur Wahrung von Chancengleichheit. Der Magistrat unterstützt das Vorhaben der Spielmobileinsätze des Ortsbeirates 11 mit insgesamt 8 Einsätzen. Der Preis pro Einsatz liegt im Jahr 2026 bei 600 €. Da sich der Ortsbeirat mit einem Betrag von 4.000 € an der Maßnahme beteiligt, übernimmt das Jugend- und Sozialamt die verbleibenden offenen Kosten in Höhe von 800 €. Der Kostenträger ist das Hauptamt (10.14.0. Wi), welches das Budget der Ortsbeiräte verwaltet. Das Jugend- und Sozialamt tritt in Vorleistung und erst im Nachgang erfolgt die Verrechnung mit dem Hauptamt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.05.2026, OIB 1

  • Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026
    STOB 4
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1135 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026 Der Magistrat stellt dem Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 500,00 Euro für die Beschaffung von Holz für Hasen anlässlich des Ostermarktes für Kinder am Gründonnerstag 2026 (02.04.2026) zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 465

  • Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz
    STOB 15
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1136 Betreff: Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 4. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2026, V 15

  • Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-Straße
    STOB 9
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1137 Betreff: Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7681

  • Verkehrssituation in der Max-Holder-Straße verbessern
    STOB 12
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1138 Betreff: Verkehrssituation in der Max-Holder-Straße verbessern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich im 4. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 68

  • Hallenzeiten für „Die Stichlinge" e.V.
    STOB 5
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1139 Betreff: Hallenzeiten für "Die Stichlinge" e.V. Im Rahmen gemeinsamer Gespräche mit allen Beteiligten konnte für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Karnevalsverein "Die Stichlinge" eine Lösung gefunden werden. "Die Stichlinge" behalten ihren bisherigen Nutzungstag am Donnerstag. Durch die Gründung der Tanzsportabteilung erfolgt künftig zudem eine Zuordnung und Betreuung durch das Sportamt. Damit wird die organisatorische Einbindung des Vereins gestärkt und eine verlässliche Ansprech- und Verwaltungsstruktur geschaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 82

  • Regeln für Straßenmusik müssen auch für den Matthias-Beltz-Platz gelten
    STOB 3
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1140 Betreff: Regeln für Straßenmusik müssen auch für den Matthias-Beltz-Platz gelten Die Stadtpolizei bestreift den Matthias-Beltz-Platz gezielt jeden Freitag und hat dort bereits mehrere zusätzliche Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Sofern die Bediensteten Missstände beobachten, schreiten sie stets entschlossen und konsequent ein. Obwohl den Ordnungswidrigkeiten sowohl mit der Einleitung von Bußgeldverfahren als auch mit dem Sicherstellen der Musikboxen und dem Aussprechen von Platzverweisen begegnet wird, konnte bislang keine nachhaltige Verbesserung der Situation erreicht werden. Dem Magistrat ist bewusst, dass der Kiosk "Gudes" auf Social Media eine hohe Reichweite hat und dort regelmäßig Veranstaltungen ankündigt. Aus diesem Grund haben die Bediensteten der Stadtpolizei den Betreiber bereits vorsorglich hinsichtlich des Themas Lärmbelästigung sensibilisiert. Der Kiosk benötigt für derartige Veranstaltungen allerdings keine gewerberechtlichen Genehmigungen, solange diese auf seinem Privatgrundstück stattfinden und die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Unabhängig vom konkreten Fall befindet sich das Ordnungsamt derzeit in der Abstimmung mit anderen Ämtern hinsichtlich der beschriebenen Problematik. Ziel ist eine koordinierte, abgestimmte Vorgehensweise um hier und an anderen Stellen im Stadtgebiet ausufernden "Spontan-Events" wirksam zu begegnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 235

  • Turnhalle Valentin-Senger-Schule
    STOB 4
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1141 Betreff: Turnhalle Valentin-Senger-Schule Der Magistrat arbeitet gemeinsam mit einem externen Planungsbüro mit Hochdruck daran, die Turnhalle schnellstmöglich wiederherzustellen. Die Ursachenfindung zur Vermeidung einer erneuten Feuchtigkeitsbildung hat sich jedoch als komplexer erwiesen als zunächst angenommen. Nach aktuellem Stand soll die Halle im Laufe dieses Jahres wieder für den Spielbetrieb freigegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1332

  • Streunerkatzenhilfe unterstützen
    STOB 6
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1142 Betreff: Streunerkatzenhilfe unterstützen Die TSV Streunerhilfe Frankfurter Katz e.V. benötigt dringend Unterstützung bei der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten zur kurzfristigen Unterbringung von zur Kastration eingefangenen Streunerkatzen. Ohne entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten können die Kastrationsaktionen nicht in dem Umfang durchgeführt werden, der zur Eindämmung verwilderter Hauskatzenbestände notwendig wäre. Das Ordnungsamt unterstützt die Kastrationen bereits finanziell. Aus dem EA 134/24 standen im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 20.000 € und im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Dem Verein wurden 5.065 € im Jahr 2024 sowie 2.497 € im Jahr 2025 ausgezahlt. Die geringe Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel zeigt, dass die fehlenden Unterbringungskapazitäten ein wesentliches Problem sind. In wenigen Fällen konnte das Sachgebiet Fundbüro Plätze in den Tierheimen Fechenheim und Nied vermitteln. Aufgrund der hohen Auslastung der Tierheime reicht diese Unterstützung jedoch nicht aus, um den Bedarf der Streunerhilfe zu decken. Ein strukturell gesicherter Zugang zu geeigneten Räumen ist daher dringend erforderlich. Seit dem Jahr 2025 steht das Tierheim Hattersheim, das zuvor die Fundtiere aus den Stadtteilen Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen übernommen hatte, nicht mehr als Vertragstierheim zur Verfügung. Eine Verlängerung des bestehenden Vertrages mit dem Tierheim Hattersheim stellt eine sinnvolle und notwendige Maßnahme dar, um die Unterbringungssituation zu stabilisieren und die Durchführung der Kastrationsaktionen zu unterstützen. Die Aufnahme der entsprechenden Verhandlungen ist vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2026, OM 127

  • Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten
    STOB 5
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1143 Betreff: Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten Die Verkehrssicherheit des finalen Standorts Gymnasium Süd in der Seehofstraße wird an den entsprechenden Stellen der Verwaltung bearbeitet. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) ist mit den Fachämtern, sowie der VGF/traffiQ im Austausch um möglichst viele Belange bei der Planung der Seehofstraße zu berücksichtigen. Es wird an einer Lösung gearbeitet, die auch dem hohen Schüler- und Schülerinnenaufkommen gerecht werden soll. Dies beinhaltet u.a. eine Verbesserung der Situation für den Radverkehr, sowie sichere Querungsmöglichkeiten über die Seehofstraße selbst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1295

  • Schluss mit Falschparken am Fußgängerüberweg in der Heilbronner Straße
    STOB 1
    03.08.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1144 Betreff: Schluss mit Falschparken am Fußgängerüberweg in der Heilbronner Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 6

  • Illegalen Verkauf pfandpflichtiger Getränkeflaschen konsequent kontrollieren
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 100/1 Betreff: Illegalen Verkauf pfandpflichtiger Getränkeflaschen konsequent kontrollieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Verkauf pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen ohne die vorgeschriebene Pfandkennzeichnung und ohne Erhebung des gesetzlichen Einwegpfands im Ortsbezirk 1 konsequent entgegen-zutreten, 2. insbesondere Kioske, Verkaufsstellen und mobile Händlerinnen und Händler in den von diesem Problem besonders betroffenen Bereichen verstärkt zu kontrollieren, 3. festgestellte Verstöße konsequent zu verfolgen und die betroffenen Verkaufsstellen über die geltenden Vorschriften zur Kennzeich-nung, Pfanderhebung und Rücknahme von Einweggetränke-verpackungen zu informieren, 4. zu prüfen, inwieweit die zuständigen städtischen Stellen, die Polizei und weitere Behörden ihre Kontrollen und ihr Vorgehen besser koordinieren können. Begründung: Im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 1 finden sich zunehmend Getränkeflaschen und andere Einweggetränkeverpackungen, die trotz bestehender Pfandpflicht ohne DPG-Pfandzeichen verkauft wurden. Da für diese Verpackungen bei der Rückgabe kein Pfand ausgezahlt wird, werden sie von Flaschensammlerinnen und Flaschensammlern verständlicherweise nicht eingesammelt. Sie bleiben deshalb häufig im Straßenraum liegen. Die Folgen trägt die Allgemeinheit: Gehwege, Plätze und Grünanlagen werden vermüllt, die Aufenthaltsqualität sinkt und die Beseitigung des Abfalls muss aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Zugleich entsteht ein Wettbewerbsnachteil für diejenigen Betreiber-innen und Betreiber von Kiosken und anderen Verkaufs-stellen, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten, das vorgeschriebene Pfand erheben und ordnungsgemäß gekennzeichnete Getränkeverpackungen verkaufen. Wer Vorschriften missachtet, darf nicht auf Kosten gesetzestreuer Gewerbetreibender und der Allgemeinheit wirtschaft-liche Vorteile erzielen. Konsequente Kontrollen schützen daher nicht nur den öffentlichen Raum, sondern sorgen auch für fairen Wettbewerb und stärken das Vertrauen in die Durchsetzung geltender Regeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 100/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tempo 30 in tropischen Nächten
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 101/1 Betreff: Tempo 30 in tropischen Nächten Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat möge beantworten: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, in eng bebauten Stadtvierteln im Ortsbezirk in tropischen Nächten die Geschwindigkeit auf Straßen auf Tempo 30 zu drosseln, um Verkehrslärm zu vermeiden? Begründung: An heißen Tagen lässt sich eine Wohnung nur noch nachts durchlüften und abkühlen. An stark befahrenen Straßen, wie beispielsweise auf der Mainzer Landstraße, Kleyerstraße und Gutleutstraße, führt dies dann dazu, dass der Verkehrslärm ungedämmt direkt in die Wohnungen gelangt. Ein niedrigeres Tempo in tropischen Nächten würde zu einer Lärmreduktion führen und das Lüften in der Nacht lärmerträglicher gestalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 101/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, AfD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

  • Parkverbotszonen für E-Scooter im Ortsbezirk 1
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 102/1 Betreff: Parkverbotszonen für E-Scooter im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat möge beantworten: - Wann werden im Ortsbezirk 1 flächendeckend Stellflächen für E-Scooter ausgewiesen sein? - Wie werden der Ortsbeirat und die Anliegenden beim Ausweisen der Stellflächen beteiligt? Begründung: Am 18. Juni 2026 verkündete die Stadt Frankfurt, in Höchst und an der Berger Straße flächendeckend neue Stellflächen für Leihfahrzeuge einzurichten. Einige Städte, wie bspw. die Stadt Kassel, weisen mittlerweile flächendeckend ein System von festen Stellflächen für E-Scooter aus. Auch für Frankfurt scheint dies, insbesondere bei der dichten Bebauung im Ortsbezirk 1, sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 102/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Bäume als Fällungen – wann wächst das Stadtgrün im Ortsbezirk 1?
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 103/1 Betreff: Mehr Bäume als Fällungen - wann wächst das Stadtgrün im Ortsbezirk 1? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - wie viele Stadtbäume im Jahr 2025 innerhalb des Ortsbezirks 1 gefällt wurden, wie viele Ersatz- und Neupflanzungen vorgenommen wurden und wie viele dieser Pflanzungen erfolgreich angewachsen sind, - wie sich der Bestand an Stadtbäumen im Ortsbezirk 1 in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat und in welchen Stadtteilen netto Bäume hinzugekommen oder weggefallen sind, aus welchen Gründen insbesondere in den mit Grün unterversorgten Stadtteilen Gallus und Bahnhofsviertel nicht deutlich mehr Bäume gepflanzt werden, - welche konkreten Hindernisse zusätzlichen Baumpflanzungen entgegenstehen und mit welchen Maßnahmen diese überwunden werden können, - welchen Einfluss der Magistrat auf die städtischen Gesellschaften nimmt, damit deren Grundstücke, Gebäude, Innenhöfe und sonstige Liegenschaften stärker begrünt und zusätzliche Bäume gepflanzt werden, aus welchen Gründen entsprechende Maßnahmen bislang nur in geringem Umfang umgesetzt wurden und wie bestehende Hindernisse künftig überwunden werden sollen, welche Straßen, Plätze und sonstigen öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 1 vollständig oder teilweise entsiegelt und dauerhaft begrünt werden können, aus welchen Gründen entsprechende Maßnahmen dort bislang nur in geringem Umfang umgesetzt wurden und wie bestehende Hindernisse künftig überwunden werden sollen, - welche konkreten Standorte im Ortsbezirk 1 für zusätzliche Baumpflanzungen vorgesehen sind und bis wann dort mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Bäume sind ein wesentlicher Bestandteil einer lebenswerten und klimaangepassten Stadt. Sie spenden Schatten, kühlen ihre Umgebung, binden Schadstoffe, nehmen Regenwasser auf und verbessern die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Gerade im Gallus und im Bahnhofsviertel treffen eine hohe Bebauungs- und Versiegelungsdichte auf besonders wenige Grünflächen und Straßenbäume. Während Hitzeperioden wird deutlich, wie dringend diese Stadtteile zusätzliche schattenspendende Bäume und entsiegelte Flächen benötigen. Entscheidend ist dabei nicht allein die Zahl der angekündigten oder vorgenommenen Pflanzungen. Maßgeblich ist, ob am Ende tatsächlich mehr Bäume vorhanden sind als zuvor gefällt wurden und ob die neu gepflanzten Bäume dauerhaft anwachsen. Nur eine nachvollziehbare Bilanz aus Fällungen, erfolgreichen Nachpflanzungen und zusätzlichen Baumstandorten zeigt, ob das Stadtgrün im Ortsbezirk 1 tatsächlich wächst. Neben dem öffentlichen Straßenraum verfügen auch die städtischen Gesellschaften über zahlreiche Grundstücke und Gebäude, auf denen zusätzliche Bäume, begrünte Innenhöfe, Fassaden und Dächer einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung leisten können. Die Stadt Frankfurt am Main sollte auf den eigenen und den von ihren Gesellschaften bewirtschafteten Flächen beispielhaft vorangehen. Der Ortsbezirk 1 benötigt daher eine konkrete und überprüfbare Strategie, mit der nicht nur Baumverluste ausgeglichen, sondern dauerhaft zusätzliche Bäume und Grünflächen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 90 2026 Die Vorlage OF 103/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Bremsschwellen vor der Bergkita
    OFOB 5
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 115/5 Betreff: Bremsschwellen vor der Bergkita Der Magistrat wird gebeten, vor der Bergkita in Sachsenhausen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zwei Bremsschwellen zu installieren. Die Bremsschwellen sollen jeweils beidseitig des Kitabereichs angeordnet werden, sodass aus beiden Fahrtrichtungen eine wirksame Geschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Begründung: Vor der Bergkita am Sachsenhäuser Landwehrweg kommt es nach Berichten des Kita-Personals und zahlreicher Eltern regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Insbesondere während der Bring- und Abholzeiten fahren viele Fahrzeuge mit unangepasster Geschwindigkeit an der Einrichtung vorbei. Die Situation ist besonders kritisch, da sich gegenüber der Kita Fahrradabstellplätze befinden, die von vielen Eltern mit Lastenrädern genutzt werden. In diesen Situationen können Kinder unvermittelt die Fahrbahn überqueren. Bereits aufgebrachte Fahrbahnpiktogramme mit dem Hinweis "Achtung Kinder" haben bislang nicht zu einer spürbaren Verbesserung geführt. Zum Schutz der Kinder besteht daher weiterer Handlungsbedarf. Bremsschwellen sind eine bewährte Maßnahme, um die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs wirksam zu reduzieren und die Sicherheit im unmittelbaren Umfeld der Kita zu erhöhen. Die Eltern weisen seit längerer Zeit auf die Gefahrenlage hin und haben sich wiederholt an politische und administrative Stellen gewandt. Angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit der Kinder sollten nun wirksame Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 115/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE, Linke, AfD und BFF (= Annahme)

  • Luftqualität an der Friedberger Landstraße weiter verbessern
    OFOB 3
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 116/3 Betreff: Luftqualität an der Friedberger Landstraße weiter verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO₂) sowie Feinstaub (PM10 und PM2,5) entlang der Friedberger Landstraße nachhaltig zu reduzieren. 2. Dabei insbesondere die Potenziale von Verkehrslenkung, Verkehrsberuhigung, Temporeduzierungen, der Förderung des Umweltverbundes sowie zusätzlicher Begrünungsmaßnahmen zu bewerten. 3. Die offiziellen Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid (NO₂) sowie Feinstaub (PM10 und PM2,5) für 2025 sowie 2026 (kumuliert) zur Verfügung zu stellen 4. Dem Ortsbeirat ein Maßnahmenkonzept mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner vorzulegen. Begründung: Die Friedberger Landstraße ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße und entsprechend von verkehrsbedingten Luftschadstoffen belastet. Die Qualität der Atemluft hat unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner sowie aller Menschen, die sich entlang der Straße aufhalten. Die aktuellen Monatsmittelwerte der Messstation Friedberger Landstraße zeigen für das erste Halbjahr 2026 eine durchschnittliche Stickstoffdioxidbelastung von 25,8 µg/m³. Zwar wird der derzeit geltende gesetzliche Grenzwert von 40 µg/m³ eingehalten, der Messwert liegt jedoch deutlich über dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Richtwert von 10 µg/m³ sowie über dem ab 2030 geltenden europäischen Grenzwert von 20 µg/m³. Positiv ist, dass sich die Stickstoffdioxidbelastung gegenüber dem Jahr 2015 mit damals 52,8 µg/m³ deutlich verbessert hat. Gleichzeitig stagniert die Entwicklung seit 2023 weitgehend, sodass zusätzliche Maßnahmen erforderlich erscheinen, um die künftigen europäischen Anforderungen zu erreichen und die Belastung weiter zu senken. Darüber hinaus zeigen die Messdaten, dass insbesondere während der morgendlichen Verkehrsspitzen regelmäßig deutlich höhere Belastungen auftreten. So wurden am 2. Juni 2026 um 9 Uhr 42,4 µg/m³, am 10. Juni 2026 um 9 Uhr 45,7 µg/m³ und am 16. Juni 2026 um 9 Uhr 45,8 µg/m³ Stickstoffdioxid gemessen. Dies verdeutlicht, dass die Belastung in verkehrsintensiven Zeiten deutlich höher ausfällt als die Monats- oder Jahresmittelwerte vermuten lassen. Auch die Feinstaubbelastung liegt weiterhin über den von der WHO empfohlenen Richtwerten. Im ersten Halbjahr 2026 betrugen die durchschnittlichen Konzentrationen rund 18,9 µg/m³ für PM10 und 11,0 µg/m³ für PM2,5. Die ausgeprägten Hitzeperioden des Sommers 2026 haben erneut verdeutlicht, wie wichtig der Schutz der Gesundheit der Stadtbevölkerung ist. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse weisen zudem darauf hin, dass Stickstoffdioxid und Feinstaub bereits unterhalb der derzeit geltenden Grenzwerte gesundheitsschädliche Wirkungen entfalten können. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sollte daher nicht erst dort beginnen, wo gesetzliche Grenzwerte überschritten werden. Vielmehr sollte die Stadt alle geeigneten Möglichkeiten nutzen, die Luftqualität entlang der Friedberger Landstraße weiter zu verbessern und die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner nachhaltig zu reduzieren. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, weitere Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung zu prüfen und umzusetzen. Ziel ist eine lebenswerte, gesunde und klimaresiliente Stadt, in der der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert einnimmt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.08.2026, OF 76/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 757 2026 1. Die Vorlage OF 76/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 116/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 116/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX gegen FDP und AfD (= Ablehnung)

  • Rundbänke im Ahornhain im Strahlenberger Weg
    OFOB 5
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 123/5 Betreff: Rundbänke im Ahornhain im Strahlenberger Weg Vorgang: OIB 183/13 OBR 5; ST 1519/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat 1. Warum wurden die Rundbänke entfernt? 2. Ist es sinnvoll, die Bänke zu ersetzen? 3. Wenn ja, gibt es haltbarere Alternativen? 4. Wenn nein, welche Maßnahmen schlägt der Magistrat vor, um die Nutzungsmöglichkeiten des schönen Hains zu verbessern? Begründung: Der Ortsbeirat hat die Rundbänke aus seinem Ortsbeiratsbudget finanziert. Der Ahornhain wurde insbesondere von den Beschäftigten der umliegenden Betriebe gern in den Arbeitspausen aufgesucht, weil er in schöner schattiger Umgebung Entspannung bietet. Leider wurden inzwischen beide Bänke entfernt. Das Gebiet zwischen Bahn und Offenbacher Landstraße bietet nicht viele schattige Plätze. Es wäre wünschenswert, wenn der Ahornhain für Freizeitzwecke gut nutzbar bleibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.08.2013, OIB 183 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2013, ST 1519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 99 2026 Die Vorlage OF 123/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Auskunftsersuchen zum Sachstand der Umgestaltung der Brückenstraße als fahrradfreundliche Nebenstraße
    OFOB 5
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 124/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Sachstand der Umgestaltung der Brückenstraße als fahrradfreundliche Nebenstraße Vorgang: B 15/26 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 5 über den aktuellen Planungsstand zur Umgestaltung der Brückenstraße als fahrradfreundliche Nebenstraße zu berichten. Begründung: Im Radverkehrskonzept der Stadt Frankfurt wird die Brückenstraße in Sachsenhausen als geeignete fahrradfreundliche Nebenstraße benannt. In einem Bericht des Magistrats (B 15) zu den aktuellen Umsetzungen fahrradfreundlicher Nebenstraßen Anfang des Jahres wurde jedoch ausgeführt: "Für die Brückenstraße konnte in den letzten zwei Jahren aufgrund der zahlreichen Anforderungen noch keine zufriedenstellende Lösung entwickelt werden. Der Magistrat wird hier weiterarbeiten." Vor diesem Hintergrund besteht Informationsbedarf zum aktuellen Stand der Planungen. Zudem ist von Interesse, welche konkreten Schritte der Magistrat vorsieht, um die weitere Planung und die Umsetzung der Maßnahme voranzubringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 15 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 490 2026 Die Vorlage OF 124/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße
    OFOB 4
    02.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 36/4 Betreff: Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße Vorgang: OM 5505/24 OBR 4; ST 1439/25; OM 6517/25 OBR 4 Der Magistrat wird erneut gebeten, dem Ortsbeirat 4 eine abschließende Stellungnahme zu den genannten Vorlagen vorzulegen und insbesondere darzulegen, ob und wann in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich zur Ilbenstädter Straße ein Zebrastreifen zur Schulwegsicherung für die Schüler:innen der Kirchnerschule eingerichtet werden kann. Sollte die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, darzulegen, welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an dieser Stelle umgesetzt werden können. Begründung: Die Problematik bei der Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße im Kreuzungsbereich zur Ilbenstädter Straße besteht nach wie vor. Der Ortsbeirat 4 hat sich mit den Vorlagen OM 5505 und OM 6517 bereits mehrfach um eine Lösung bemüht. Seit über zwei Jahren liegt jedoch keine inhaltliche Antwort des Magistrats vor. In der vorläufigen Stellungnahme ST 1439 teilte der Magistrat lediglich mit, dass er bedauere, innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Während eine inhaltliche Antwort weiterhin aussteht, sind die Schüler:innen der Kirchnerschule an dieser Stelle nach wie vor mit derselben unsicheren Verkehrssituation konfrontiert. Die Schüler:innen benötigen dringend eine sichere Möglichkeit zur Querung der Wöllstädter Straße. Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main sieht an zwei Stellen die Querung der Straße vor (siehe nachstehenden Screenshot). Der Ortsbeirat wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund fehlender Zebrastreifen nicht sicher sei. Die Wöllstädter Straße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, als Zubringerstraße zur Seckbacher Landstraße jedoch stark frequentiert. Zudem erschwert die hohe Parkdichte die Sichtverhältnisse und damit insbesondere für Grundschüler:innen die sichere Überquerung der Straße. Ohne Zebrastreifen ist die Querung daher nur unter erschwerten und teilweise gefährlichen Umständen möglich. Ein Zebrastreifen könnte zu einer Verlangsamung des Verkehrs beitragen und insbesondere den nördlich der Wöllstädter Straße wohnenden Kindern einen sichereren Schulweg ermöglichen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6517 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1439 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 384 2026 Die Vorlage OF 36/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bauvorhaben Green Cam an der Brücke über die Camberger Straße
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 58/1 Betreff: Bauvorhaben Green Cam an der Brücke über die Camberger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, - die Planungsgrundlagen für die Bebauung des brachliegenden Grundstücks an der Camberger Straße, das unter dem Titel "Green Cam" firmiert, zu überarbeiten und im Ortsbeirat vorzustellen. - für das Grundstück eine gemischte Nutzung mit Wohnanteil von mindestens 60% an Mietwohnungen und sozialem Wohnungsbau vorzusehen, die sich harmonisch in das Stadtviertel eingliedert. - zu prüfen, ob der in den Zeichnungen trutzig und abweisend dargestellte Komplex in Bezug auf die Luftströme und Verschattung durchlässiger gestaltet werden kann und stattdessen ein Ausgleich durch einen bis zu 60 Meter hohen Wohnturm direkt an der Camberger Straße erreicht werden kann. - auf diesem Grundstück keine Serviced Apartments zuzulassen, da es in unmittelbarer Nähe bereits mehrere Anbieter von Serviced Apartments gibt. - zu prüfen, ob an diesem Standort auch Wohnungen für Azubis entstehen können (Azubi-Wohnen). Begründung: Die FR berichtete am 28. Mai. 2026 unter dem Titel "577 Serviced Apartments statt Büros: Neue Pläne für Areal im Gallus" von den neuen Plänen zum Bauvorhaben Green Cam südlich der Galluswarte. Aufgrund der Flaute auf dem Büromarkt möchte der Eigentümer des Grundstücks nun Serviced Apartments errichten. Für den Stadtteil ist es jedoch ein großer Unterschied, ob dort Büros oder Apartments entstehen. Diesbezüglich erwartet der Ortsbeirat auch, hierbei beteiligt zu werden. Die FR berichtete am 28. Mai. 2026 unter dem Titel "577 Serviced Apartments statt Büros: Neue Pläne für Areal im Gallus" von den neuen Plänen zum Bauvorhaben Green Cam südlich der Galluswarte. Aufgrund der Flaute auf dem Büromarkt möchte der Eigentümer des Grundstücks nun Serviced Apartments errichten. Für den Stadtteil ist es jedoch ein großer Unterschied, ob dort Büros oder Apartments entstehen. Diesbezüglich erwartet der Ortsbeirat auch, hierbei beteiligt zu werden. An beiden Enden der Camberger Straße gibt es bereits Anbieter von Serviced Apartments (Kleyerstr. 1, Gutleutstraße 287). Das Gallus braucht stattdessen feste Wohnungen in unterschiedlichen Preisklassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 420 2026 Die Vorlage OF 58/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

  • Nutzung der Kaiserstraße: Gastronomie, Fußverkehr und andere
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 59/1 Betreff: Nutzung der Kaiserstraße: Gastronomie, Fußverkehr und andere Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bezüglich der vielfachen Diskussion um die Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt in Bezug auf Außengastronomie und barrierefreie Gestaltung wird der Magistrat aufgefordert: Der Magistrat soll darlegen, auf welchen Flächen er in der Kaiserstraße, zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage, eine generelle Nutzung für Gastronomie als möglich ansieht. Hierbei soll er darlegen, welche Flächen ausnahmslos für den Fußverkehr benötigt werden, damit die Kaiserstraße ihren Charakter als Flaniermeile behalten kann. Weiterhin soll er darlegen, wie z.B. durch die Nutzung von ehemaligen Parkplätzen und anderen Maßnahmen eine Vergröße-rung der Fläche für Gastronomie und Fußverkehr möglich wäre. Er möge darlegen, was generell gegen eine Einfriedung gastrono-mischer Flächen im Bahnhofsviertel spricht. Er möge hierzu zudem darlegen, wie man es regeln könnte, dass in einzelnen stark frequen-tierten Stadtteilen es Ausnahmen gibt, dass es auf bestimmten Straßen möglich sein könnte, Einfriedungen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, die vorgehenden Punkte im Ortsbeirat unter Beteiligung der Verwaltung vorstellen zu lassen. Begründung: Die Kaiserstraße ist eine sehr breite Straße. Dennoch gibt es Nutzungskonflikte: Fußverkehr, Gastronomie, konsumfreier Aufenthalt, Bäume, Parkplätze, Zweiräder, Vierrädrige Fahrzeuge, Lieferverkehr, Notdienste, Markt, Events, Baustellen,... In Bezug auf die Diskussion rund um die Flächen für Gastronomie möchte der Ortsbeirat die sachliche Diskussion mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) suchen. Die Kaiserstraße ist ein Entree für die Stadt. Sie prägt Teile des Bahnhofsviertels. Sie verkörpert zudem die Hoffnung an eine zukünftige (weitestgehend) autofreie Gestaltung. Im Status Quo muss es unser Ziel sein, die bestehenden Interessenskonflikte zu steuern. Hierzu freuen wir uns auf den Besuch des ASE im Ortsbeirat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 421 2026 Die Vorlage OF 59/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, SPD und FDP

  • Baustellen für den Fernbahntunnel kommunizieren
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 62/1 Betreff: Baustellen für den Fernbahntunnel kommunizieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert: 1. In Bezug auf die Baustellen für den Fernbahntunnel soll die Stadt Frankfurt darlegen, welche Baustellen zu welchen Zeiten z.B. in Bezug auf Probebohrungen und mögliche Notausstiege im Ortsbezirk zu erwarten sind. Sofern es keine konkreten Annahmen gibt, sollen die bestmöglichen Schätzungen für die Maßnahmen genutzt werden. 2. Die Stadt soll die von den Baustellen betroffenen Bürger*innen frühzeitig informieren, sofern die Deutsche Bahn dies nicht tut. Da es sich in Bezug auf die Trassenführung des Tunnels um einen begrenzten Bereich handelt, ist der Aufwand nicht sehr hoch. 3. Die Stadt soll darauf hinwirken, dass die Baustellen der Deutschen Bahn im Ortsbezirk so platzsparend wie möglich gestaltet werden. 4. Die Stadt soll Baustellen regelmäßig kontrollieren und bei Verstößen umgehende Abhilfe verschaffen. Begründung: Im Ortsbezirk, beispielsweise in der Elbestraße, werden Probe-bohrungen bis in eine Tiefe von 140 Metern durchgeführt. Damit soll die Beschaffenheit des Baugrunds für den Tunnel ermittelt werden. Hierzu verfügt die Stadt auch über konkrete Informationen, da die Baustellen ja mit der Stadt geplant und im Rahmen des städtischen Baustellenmanagements zeitlich gesteuert und betreut werden. Bürger*innen fragen sich, was es mit diesen Bohrungen auf sich hat, wie lange dies jeweils dauern und wünschen sich hierzu eine sachgerechte Kommunikation seitens der Bahn oder seitens der Stadt. Die Deutsche Bahn bietet zwar grundlegende Informationen auf ihrer Webseite für den Fernbahntunnel. Jedoch werden derzeit nur Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof und den Südbahnhof thematisiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 422 2026 Die Vorlage OF 62/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stadt kassiert Ortsbeiratsrücklage Keine Einziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte – finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente sichern
    OFOB 3
    02.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 63/3 Betreff: Stadt kassiert Ortsbeiratsrücklage Keine Einziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte - finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird mit Nachdruck aufgefordert, 1. die Einziehung der den Ortsbeiräten zustehenden und bereits zugewiesenen Haushaltsmittel beziehungsweise Rücklagen unverzüglich auszusetzen, 2. die den Ortsbeiräten für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 bereitgestellten Mittel vollständig und uneingeschränkt für die Beschlüsse der Ortsbeiräte zur Verfügung zu stellen, 3. verbindlich sicherzustellen, dass den Ortsbeiräten bewilligte und nicht verausgabte Mittel auch künftig für bereits beschlossene oder noch zu beschließende Maßnahmen erhalten bleiben und nicht zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung herangezogen werden, 4. die Ortsbeiräte zukünftig vor Entscheidungen, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig, transparent zu beteiligen. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die direkt gewählten demokratischen Vertretungen der Stadtteile und erfüllen eine zentrale Funktion für bürgernahe Politik. Sie verfügen über eigene Haushaltsmittel, um kleinere Investitionen und Maßnahmen vor Ort unbürokratisch zu unterstützen. Die nachträgliche Einziehung bereits zugewiesener und teilweise für konkrete Projekte vorgesehener Mittel stellt einen massiven und Inakzeptablen Eingriff in die Rechte und die Arbeitsfähigkeit der Ortsbeiräte dar. Sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Haushaltsentscheidungen und erschwert langfristige Planungen. Haushaltskonsolidierung ist zweifellos notwendig - sie ist jedoch eine gesamtstädtische Aufgabe und darf nicht einseitig auf dem Rücken der Stadtteile ausgetragen werden. Die Rücklagen der Ortsbeiräte sind keine frei verfügbare Haushaltsreserve, sondern zweckgebundene Mittel für konkrete Vorhaben vor Ort. Der Ortsbeirat spricht sich daher gegen die Einziehung der Rücklagen aus und fordert den Magistrat auf, die Finanzmittel der Ortsbeiräte dauerhaft zu sichern und kurzfristig, die im Koalitionsvertrag verankerte Aufstockung der Ortsbeiratsmittel umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gerüst am Schimmelpfeng-Haus auf das notwendige Maß begrenzen
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 64/1 Betreff: Gerüst am Schimmelpfeng-Haus auf das notwendige Maß begrenzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - zu prüfen und zu berichten, bis wann das Gerüst am ehemaligen Schimmelpfeng-Haus, Am Hauptbahnhof 6, insgesamt und in seinen einzelnen Abschnitten benötigt wird und welche konkreten Arbeiten dessen weitere Aufstellung erfordern, - zu prüfen, ob einzelne Gerüstabschnitte bereits vor Abschluss der gesamten Gebäudemodernisierung entfernt oder in ihrem Umfang reduziert werden können, - sicherzustellen, dass nicht mehr für die Bauarbeiten benötigte Gerüstteile und sonstige Baustelleneinrichtungen unverzüglich aus dem öffentlichen Raum entfernt werden, - bis zum vollständigen Abbau des Gerüsts eine ausreichend breite, barrierefreie und sichere Nutzung des Gehwegs und des Straßen-bahnhaltestellenbereichs zu gewährleisten, - für eine ausreichende Beleuchtung und Einsehbarkeit des Bereichs zu sorgen sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die durch das Gerüst entstehenden Nischen nicht zum Verbergen von Betäubungsmitteln oder anderen illegalen Gegenständen genutzt werden können, - dem Ortsbeirat mitzuteilen, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums genehmigt wurde und in welchen Abständen die fortdauernde Erforderlichkeit überprüft wird. Begründung: Nach öffentlich zugänglichen Informationen wird das ehemalige Schimmelpfeng-Haus derzeit abschnittsweise modernisiert. Die Forderung nach einem sofortigen vollständigen Abbau des Gerüsts wäre daher nicht sachgerecht, solange dieses für tatsächlich stattfindende Arbeiten benötigt wird. Die Bauarbeiten rechtfertigen jedoch nicht, dass der öffentliche Raum länger oder umfangreicher als erforderlich eingeschränkt wird. Es muss regelmäßig geprüft werden, ob sämtliche Gerüstabschnitte weiterhin benötigt werden oder einzelne Bereiche bereits vor Abschluss der gesamten Sanierung freigegeben werden können. Das Gerüst führt im ohnehin stark frequentierten Umfeld des Hauptbahnhofs zu erheblichen Engstellen. Besonders betroffen sind Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrgäste im Bereich der Straßenbahnhaltestelle. Bei hohem Personenaufkommen weichen Menschen teilweise auf die Fahrbahn oder in den Gleisbereich aus. Dadurch entstehen vermeidbare Gefährdungen. Für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stellt die derzeitige Situation eine unüberwindbare Barriere dar. Insbesondere Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder anderen Gehhilfen können die Straßenbahnhaltestelle aufgrund der eingeschränkten Durchgangs-breite nicht sicher erreichen und nutzen. Ihnen wird damit faktisch der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr an dieser Haltestelle verwehrt. Zugleich entstehen durch das Gerüst schlecht einsehbare Nischen. Nach Beobachtungen vor Ort werden diese Bereiche zum Verbergen von Betäubungsmitteln und anderen illegalen Gegenständen genutzt. Dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl von Anwohnenden, Reisenden, Beschäftigten sowie Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs. Die Modernisierung des Gebäudes und die Sicherheit sowie Barrierefreiheit des öffentlichen Raums dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Durch einen frühzeitigen Teilabbau, eine Begrenzung auf das notwendige Maß sowie eine bessere Beleuchtung und Einsehbarkeit können die Belastungen deutlich verringert werden, ohne die laufenden Bauarbeiten zu behindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 87 2026 Die Vorlage OF 64/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Jürgen-Ponto-Platz und zukünftige Baustelle für das Projekt Gallusanlage 8
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 65/1 Betreff: Jürgen-Ponto-Platz und zukünftige Baustelle für das Projekt Gallusanlage 8 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Anwohnende wünschen sich eine klimagerechtere Gestaltung des Jürgen-Ponto-Platzes. Diesbezüglich möge der Magistrat beant-worten: - Welche Planungen gibt es derzeit für eine Umgestaltung des Jürgen-Ponto-Platzes? - Welche Entsiegelung und welche Elemente einer Schwammstadt wären auf diesem Platz möglich? - Wird der Jürgen-Ponto-Platz von der Baustelleneinrichtung für das Bauprojekt Gallusanlage 8 verschont bleiben und auch während der Bauphase den Anwohnenden zur Verfügung stehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 88 2026 Die Vorlage OF 65/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und AfD

  • Ottostraße begrünen – Verkehrsfläche für neue Stadtbäume nutzen
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 66/1 Betreff: Ottostraße begrünen - Verkehrsfläche für neue Stadtbäume nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Ottostraße zwischen Poststraße und Niddastraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung von der Poststraße zur Niddastraße auszuweisen, 2. die dadurch entbehrlich werdenden Verkehrs- und Aufstellflächen auf der westlichen Straßenseite dem Kraftfahrzeugverkehr zu entziehen und für eine dauerhafte Begrünung umzugestalten, 3. auf den gewonnenen Flächen mehrere großkronige und klimaangepasste Bäume im Rahmen des Programms "10.000 neue Stadtbäume bis 2030" gemäß Beschluss § 207 vom 19. Juni 2025 zu pflanzen, 4. die bestehenden Taxistellplätze unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs neu zu ordnen und auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Bei der Umgestaltung sind ausreichend große und möglichst zusammenhängende Baumstandorte mit wasserdurchlässigen Flächen sowie geeigneten Möglichkeiten zur Aufnahme und Speicherung von Niederschlagswasser vorzusehen. Begründung: Das östliche Gallus und das Umfeld des Hauptbahnhofs gehören zu den besonders dicht bebauten, stark versiegelten und nur unzureichend begrünten Bereichen Frankfurts. Die hohen Temperaturen während der sommerlichen Hitzeperioden zeigen deutlich, wie dringend dort zusätzliche Bäume, Schatten und entsiegelte Flächen benötigt werden. Die Ottostraße bietet die Möglichkeit, ohne Beeinträchtigung ihrer Erschließungsfunktion einen Teil der heute vom Kraftfahrzeugverkehr beanspruchten Fläche für eine klimaangepasste Gestaltung zurückzugewinnen. Für die Verbindung zwischen Poststraße und Niddastraße ist eine Fahrspur grundsätzlich ausreichend. Die westliche Straßenseite wird gegenwärtig überwiegend als Aufstellfläche für Taxis genutzt. Dabei stehen die Fahrzeuge teilweise über längere Zeit mit laufenden Motoren im Straßenraum und verursachen zusätzliche Abgase, Lärm und Wärme. Durch digitale Vermittlungsangebote und On-Demand-Verkehre haben sich die Anforderungen an die Bereitstellung von Fahrzeugen deutlich verändert. Große, dauerhaft vorgehaltene Aufstellflächen an besonders wertvollen innerstädtischen Standorten sollten deshalb regelmäßig auf ihre tatsächliche Notwendigkeit überprüft werden. Öffentlicher Straßenraum ist begrenzt und muss entsprechend den heutigen Anforderungen an Klimaanpassung, Gesundheit und Aufenthaltsqualität neu verteilt werden. Mehrere großkronige Bäume könnten die Ottostraße sichtbar aufwerten, Schatten spenden, die Umgebungstemperatur senken, Schadstoffe binden und Regenwasser aufnehmen. Gleichzeitig würde eine bislang nahezu vollständig versiegelte Verkehrsfläche zu einem wichtigen Baustein einer grüneren Verbindung zwischen Haupt-bahnhof, Gallus und Innenstadt. Die Umgestaltung wäre damit ein konkretes und weithin sichtbares Beispiel dafür, wie das Programm "10.000 neue Stadtbäume bis 2030" gerade dort umgesetzt werden kann, wo neue Bäume am dringendsten benötigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 424 2026 Die Vorlage OF 66/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "gemäß Beschluss § 207 vom 19. Juni 2025" unter Ziffer 3. des Antragtenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD und FDP (= Ablehnung)

  • Wasser für das Viertel – zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in der Moselstraße einrichten
    OFOB 1
    02.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 68/1 Betreff: Wasser für das Viertel - zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in der Moselstraße einrichten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: 1. n der Moselstraße in Höhe der Hausnummern 42-50 einen öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen einzurichten bzw. gemeinsam mit der Mainova AG als Betreiberin des Frankfurter Trinkbrunnennetzes auf dessen Einrichtung hinzuwirken. Der bereits vorhandene Wasseranschluss der dortigen öffentlichen WC-Anlage sollte dabei genutzt werden, um Erschließungsaufwand und Kosten gering zu halten; 2. bei der Ausführung sicherzustellen, dass der Brunnen barrierefrei erreichbar und nutzbar ist, das Befüllen von Trinkflaschen ermöglicht, über eine ausreichende Entwässerung verfügt und in ein verbindliches Reinigungs- und Wartungsintervall eingebunden wird; 3. dem Ortsbeirat über das Prüfergebnis, den voraussichtlichen Zeitplan sowie die Investitions- und Betriebskosten zu berichten. Sollte sich der vorgeschlagene Standort als nicht realisierbar erweisen, wird der Magistrat gebeten, einen geeigneten Alternativstandort in der unmittelbaren Umgebung zu benennen. Begründung: Der Vorschlag geht auf die Werkstatt Bahnhofsviertel im Juli 2026 zurück. Nach § 50 Absatz 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Träger der öffentlichen Wasserversorgung seit dem 12. Januar 2023 verpflichtet, Trinkwasser im öffentlichen Raum bereitzustellen, soweit dies technisch möglich und mit vertretbarem Aufwand verbunden ist. Die Vorschrift setzt Artikel 16 der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 um. Der beantragte Standort erfüllt diese Voraussetzungen in besonderem Maße, da mit dem Anschluss der öffentlichen WC-Anlage bereits eine Wasserversorgung vor Ort vorhanden ist und die Erschließung damit vergleichsweise einfach und kostengünstig erfolgen kann. Im Bahnhofsviertel stehen derzeit lediglich zwei öffentliche Trinkbrunnen zur Verfügung: am Kaisertor und auf dem François-Mitterrand-Platz. Ein dritter Standort in der Moselstraße würde die vorhandenen Brunnen spürbar entlasten und die Versorgung im Viertel gleichmäßiger verteilen. Der Bedarf ist hier besonders hoch. Das Bahnhofsviertel ist stark versiegelt, weist wenig Grün und Verschattung auf und heizt sich im Sommer entsprechend stark auf. Zugleich halten sich hier dauerhaft viele Menschen im öffentlichen Raum auf, darunter zahlreiche Menschen ohne festen Wohnsitz und Suchtkranke, für die ein kostenloser Zugang zu Trinkwasser gerade an Hitzetagen gesundheitlich relevant ist. Der freie Zugang zu Trinkwasser ist damit ein Baustein der städtischen Hitzevorsorge und Klimaanpassung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 19 2026 Die Vorlage OF 68/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "Höhe der Hausnummern 42 bis 50" die Worte "und auf der Kaiserstraße Hausnummern 52 bis 54" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Die nie verwirklichten Brunnen der Konstablerwache sichtbar machen
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 70/1 Betreff: Die nie verwirklichten Brunnen der Konstablerwache sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Umfeld der Konstablerwache in geeigneter und dauerhaft wahrnehmbarer Form an die Geschichte der drei prämierten, jedoch nie verwirklichten Brunnen- und Kunstentwürfe von Ulrich Beier, Norbert Kricke und Jean Tinguely zu erinnern. Die Darstellung soll die jeweiligen Entwürfe, die Hintergründe ihres Scheiterns sowie die damaligen Planungen und Entscheidungen der Stadt Frankfurt am Main verständlich erläutern. Hierfür kommen beispielsweise eine Informationstafel, eine Stele oder ein digitales Informationsangebot über einen QR-Code in Betracht. Begründung: Viele Frankfurterinnen und Frankfurter erinnern sich an die Geschichte eines für die Konstablerwache vorgesehenen Brunnens, dessen Aufstellung Jean Tinguely wegen der Gestaltung des Platzes abgelehnt haben soll. Häufig wird dabei angenommen, dass ein bereits fertiggestellter und mit erheblichen öffentlichen Mitteln finanzierter Brunnen anschließend verschwunden sei. Die tatsächliche Geschichte ist vielschichtiger: Über mehrere Jahre hinweg wurden unterschiedliche künstlerische Entwürfe für die Konstablerwache beziehungsweise für andere Frankfurter Plätze prämiert, verworfen oder an einen neuen Standort versetzt. Neben Jean Tinguely waren daran auch die Künstler Ulrich Beier und Norbert Kricke beteiligt. Keiner der betreffenden Entwürfe wurde auf der Konstablerwache verwirklicht. Diese ungewöhnliche Geschichte ist ein bemerkenswertes Kapitel der Frankfurter Stadt-, Planungs- und Kunstgeschichte. Sie erzählt von hohen gestalterischen Ansprüchen, politischen Entscheidungen, gescheiterten Verhandlungen und der bis heute kontrovers beurteilten Gestaltung der Konstablerwache. Eine anschauliche Darstellung vor Ort würde die Geschichte des Platzes für Anwohnende, Besuchende sowie Passantinnen und Passanten erlebbar machen. Zugleich könnte sie die öffentliche Diskussion darüber anregen, welche Bedeutung Wasser, Kunst und Aufenthaltsqualität künftig für die Konstablerwache haben sollen. Der Brunnen, den es nie gab Eine Frankfurter Geschichte über Kunst, Politik und die Konstablerwache Als Frankfurt in den 1970er-Jahren unter der Innenstadt seine neuen U- und S-Bahn-Strecken baute, wurde oberirdisch beinahe alles aufgerissen. Die Zeil, die Hauptwache und die Konstablerwache waren über Jahre hinweg Baustellen. Anschließend sollte aus der Zeil eine moderne Fußgängerzone werden - mit Bäumen, Sitzgelegenheiten, Kunstwerken und Brunnen. Auf der Konstablerwache entstand dabei jenes erhöhte Plateau, das bis heute viele Menschen als ungemütlich, abweisend und überdimensioniert empfinden. Ganz willkürlich war die Erhöhung allerdings nicht: Unter dem Platz lagen die neue Verkehrsstation und ihre technischen Anlagen. Nach den damaligen Baumethoden konnte man die Fläche nicht einfach auf Straßenniveau gestalten. Das Plateau musste Teile der unterirdischen Anlage überspannen. Der Platz sah deshalb nicht so aus, weil ein Stadtplaner unbedingt einen riesigen Betonsockel haben wollte, sondern weil die Konstruktion unter der Erde die Gestaltung darüber wesentlich bestimmte. Die Stadt wusste allerdings schon früh, dass dieser erhöhte Platz allein nicht funktionieren würde. Er brauchte etwas, das Menschen anzog und ihnen einen Grund gab, dort stehen zu bleiben. Der erste Wettbewerb für die Konstablerwache Im Jahr 1979 veranstaltete Frankfurt einen Wettbewerb für Kunstwerke entlang der neugestalteten Zeil. Für den Bereich der Konstablerwache gewann der Hamburger Bildhauer Ulrich Beier mit einem Entwurf, der den etwas rätselhaften Namen "Gruppe von drei Raum-Zeit-Gnomen" trug. Beier plante drei große geometrische Körper: einen ungefähr zehn Meter hohen sogenannten Himmelshaken, einen schräg stehenden, etwa fünf Meter hohen Kegel und eine rund drei Meter hohe Stufenpyramide. Die Pyramide sollte nicht nur betrachtet, sondern benutzt werden. Sie war als Treffpunkt, Aussichtsplattform und vielleicht sogar als Rednerpodium gedacht. Beier wollte aus dem unwirtlichen Durchgangsort einen Platz machen, an dem Menschen miteinander in Kontakt kommen konnten. Obwohl Beier den ersten Preis erhalten hatte, wurde sein Entwurf niemals gebaut. Damit begann eine Reihe von Frankfurter Kunstwettbewerben, bei denen die prämierten Siegerentwürfe später doch nicht verwirklicht wurden. Die Konstablerwache blieb also zunächst ohne die Kunst, die ihren harten Aufbau hätte beleben sollen. Gleichzeitig suchte Frankfurt einen Brunnen für die Alte Oper Zur gleichen Zeit beschäftigte sich die Stadt mit einem anderen prominenten Ort. Die Alte Oper war wiederaufgebaut worden, und auch der davorliegende Opernplatz sollte ein bedeutendes Kunstwerk erhalten. Der "Förderverein Schöneres Frankfurt" und die mit dem Wiederaufbau der Alten Oper befassten Verantwortlichen organisierten einen internationalen Brunnenwettbewerb. Acht international bekannte Künstler wurden eingeladen. Im Frankfurter Institut für Stadtgeschichte liegt dazu noch heute die Akte "Wettbewerb Brunnen vor dem Opernplatz" aus den Jahren 1979 und 1980. Sie enthält Beschreibungen der Entwürfe, Fotografien der Brunnenmodelle, Kostenschätzungen und die Beurteilung der Wettbewerbsergebnisse. Den ersten Preis erhielt der Düsseldorfer Bildhauer Norbert Kricke. Er wollte auf dem Opernplatz einen "Wasserwald" errichten: unterschiedlich hohe transparente Röhren aus Plexiglas, aus denen Wasser austreten sollte. Der zweite Preis ging an den Schweizer Künstler Jean Tinguely Tinguely war für bewegliche Maschinenskulpturen bekannt. Seine Kunst bestand aus Rädern, Hebeln, Metallgestängen, alten Maschinenteilen und scheinbar verrückten Mechanismen. Die Konstruktionen bewegten sich, klapperten, spritzten Wasser und schienen ein merkwürdiges Eigenleben zu führen. Besonders berühmt war bereits sein 1977 eröffneter Brunnen in Basel, in dem mehrere schwarze Maschinenskulpturen fortwährend mit Wasser spielten. Für Frankfurt entwickelte Tinguely den "Ludischen Brunnen". "Ludisch" bedeutet spielerisch. Es sollte kein klassischer Brunnen mit einer Schale, einer Statue und einem gleichmäßigen Wasserstrahl werden, sondern ein ständig bewegtes Ensemble aus Maschinen, Figuren und Wasser. Doch der Siegerentwurf von Norbert Kricke löste heftige Diskussionen aus. Die Frankfurter Kunstszene und die politischen Fraktionen stritten über das Ergebnis. Schließlich entschied der Magistrat, Krickes modernen Wasserwald nicht zu verwirklichen. Stattdessen griff die Stadt auf eine historische Zeichnung des Architekten der Alten Oper, Richard Lucae, zurück. Nach dieser Vorlage gestaltete der Bildhauer Edwin Hüller den großen Granitbrunnen, der 1983 vor der Alten Oper aufgestellt wurde und dort bis heute steht. Tinguelys zweitplatzierter Entwurf war damit für den Opernplatz nicht mehr vorgesehen. Ein Brunnen sucht einen neuen Platz Nun kamen Frankfurter Verantwortliche auf eine scheinbar naheliegende Idee. Auf der Konstablerwache stand das kahle Plateau, für das der Siegerentwurf von Ulrich Beier nicht ausgeführt worden war. Gleichzeitig gab es Tinguelys spektakulären Brunnenentwurf, der auf dem Opernplatz nicht mehr gebraucht wurde. Warum also nicht Tinguelys "Ludischen Brunnen" auf die Konstablerwache stellen? In einer 1985 vom Frankfurter Magistrat herausgegebenen Broschüre über die Brunnen der Stadt wird der Vorgang ungewöhnlich offen beschrieben. Danach bat die Stadt Jean Tinguely, seinen ursprünglich für den Opernplatz entworfenen Brunnen auf dem Plateau der Konstablerwache zu verwirklichen. Tinguely reiste nach Frankfurt und besichtigte den vorgesehenen Standort. Er sah die breite Betonfläche, die Aufbauten, die Treppen, die Verkehrsströme und die wenig einladende Umgebung. Dann dachte er über den Vorschlag nach - und lehnte ab. Nach Darstellung der Stadt wurden zahlreiche Briefe gewechselt. Delegationen aus Frankfurt reisten sogar zu Tinguely in die Schweiz, um ihn umzustimmen. Man versuchte offenbar, Änderungen, Bedingungen oder gestalterische Lösungen zu finden, mit denen der Künstler hätte leben können. Tinguely blieb jedoch hart. Er erklärte, dass er seinen Brunnen nicht auf diesen, wörtlich, "gräßlichen Platz" stellen werde. Die städtische Broschüre fasste das Ergebnis beinahe resigniert zusammen: Frankfurt habe dadurch eine Attraktion verloren. Die anderen für den Platz vorgeschlagenen Lösungen seien eben "kein Tinguely" gewesen. Genau dieser Satz über den "gräßlichen Platz" blieb im Gedächtnis vieler Frankfurterinnen und Frankfurter hängen. Die Geschichte war damit noch nicht beendet Jahre später versuchten Frankfurter Politiker und Planer offenbar erneut, Tinguely für die Konstablerwache zu gewinnen. Der frühere Frankfurter Baudezernent Hans-Erhard Haverkampf erinnerte sich später daran, dass er und der damalige Kulturdezernent Hilmar Hoffmann lange für einen Tinguely-Brunnen auf dem Plateau geworben hätten. Ende der 1980er-Jahre habe es sogar einen persönlichen Austausch mit dem Künstler gegeben. Diesmal ging es offenbar nicht mehr einfach um den alten "Ludischen Brunnen" aus dem Opernplatzwettbewerb. Tinguely entwickelte eine neue, wesentlich düsterere Idee: In einem Wasserbecken sollte eine Herde skelettartiger Rinder aus Stahl stehen. Das Werk sollte "Totentanz" heißen. Die Konstruktion hätte sehr gut zu Tinguelys späterer Kunst gepasst: rostiges Metall, Maschinen, Knochenformen, Bewegung, Wasser und Vergänglichkeit. Nach Haverkampfs Erinnerung hatte Tinguely schließlich grundsätzlich zugestimmt. Doch dann erkrankte der Künstler. Das Projekt wurde nicht mehr ausgeführt. Damit gab es zwei unterschiedliche Anläufe: Der erste betraf den bereits für den Opernplatz entworfenen "Ludischen Brunnen". Diesen wollte Tinguely wegen des Platzes nicht auf der Konstablerwache verwirklichen. Der zweite Anlauf betraf Jahre später einen neuen Entwurf mit einer skelettartigen Rinderherde. Zu diesem Projekt war Tinguely offenbar bereit, doch seine Erkrankung verhinderte die Ausführung. Diese beiden Vorgänge wurden in der Frankfurter Erinnerung zu einer einzigen Geschichte. Was geschah nun mit dem angeblich teuren Brunnen? Die entscheidende Antwort lautet: Es gab keinen fertig gebauten Tinguely-Brunnen, der anschließend eingelagert, versteckt, verschrottet oder an eine andere Stadt verkauft wurde. Was vorhanden war, waren Entwürfe, Zeichnungen und mindestens ein Wettbewerbsmodell. Die Frankfurter Brunnenbroschüre von 1985 zeigt ausdrücklich "Tinguelys Brunnen im Modell". Auch die Archivakte zum Opernplatzwettbewerb spricht von Brunnenmodellen, Fotografien und Kostenschätzungen für die Modelle. Einen Beleg dafür, dass die große, betriebsfertige Brunnenanlage bereits hergestellt worden wäre, enthalten die öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht. Geld kostete der Vorgang trotzdem. Bezahlt werden mussten der internationale Wettbewerb, die Arbeit an den Entwürfen und Modellen, Preisgelder beziehungsweise Künstlerhonorare, Kostenschätzungen, Verwaltung, Korrespondenz, Reisen und möglicherweise weitere Planungsleistungen. Hinzu kamen später die erneuten Verhandlungen über ein anderes Tinguely-Projekt. Wie hoch die Zahlungen an Tinguely oder die Gesamtkosten genau waren, lässt sich anhand der online zugänglichen Quellen allerdings nicht seriös beziffern. Die Archivbeschreibung bestätigt, dass Kostenschätzungen vorhanden sind, veröffentlicht aber keine Beträge. Dafür müsste die Originalakte ISG FFM, A.67, Nr. 506 im Institut für Stadtgeschichte vollständig ausgewertet und gegebenenfalls durch Magistrats-, Kultur- und Bauamtsakten ergänzt werden. Auch der heutige Verbleib des damaligen Wettbewerbsmodells wird in den zugänglichen städtischen Veröffentlichungen nicht genannt. Es könnte beim Künstler, bei den Wettbewerbs-ausrichtern oder später in einem Archiv beziehungsweise einer Sammlung verblieben sein. Sicher sagen lässt sich lediglich: Eine ausgewachsene Brunnenanlage konnte nicht irgendwo eingelagert werden, weil sie nie hergestellt wurde. Der Kern der Frankfurter Legende Die Legende enthält somit einen wahren Kern: Jean Tinguely sollte tatsächlich einen Brunnen auf der Konstablerwache errichten. Er besichtigte tatsächlich den Platz. Er bezeichnete ihn tatsächlich als "gräßlich". Die Stadt schrieb ihm, verhandelte mit ihm und schickte Vertreter in die Schweiz. Und der Brunnen wurde tatsächlich niemals aufgestellt. Nicht richtig ist dagegen die häufig erzählte Vorstellung, ein bereits fertig produzierter und teuer bezahlter Brunnen sei nach Tinguelys Weigerung spurlos verschwunden. Verschwunden ist keine fertige Anlage. Gescheitert sind vielmehr mehrere Entwürfe: zunächst Beiers Raum-Zeit-Gnomen, dann Tinguelys spielerischer Maschinenbrunnen und schließlich sein geplanter "Totentanz". So blieb am Ende vor allem das Plateau selbst zurück - genau jener Platz, dessen Gestaltung Tinguely so sehr ablehnte, dass sein vernichtendes Urteil über Jahrzehnte bekannter wurde als der Brunnen, den er dort nicht bauen wollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 70/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, AfD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

  • Radweg in der Bethmannstraße konsequent freihalten
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 71/1 Betreff: Radweg in der Bethmannstraße konsequent freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. der regelmäßigen Fehlnutzung des Radwegs in der Bethmann-straße in Fahrtrichtung Römer wirksam entgegenzutreten, 2. insbesondere im Bereich der Einmündung Weißfrauenstraße und vor der Liegenschaft Bethmannstraße 19 verstärkte Kontrollen durchzuführen und dort abgestellte Fahrzeuge konsequent zu entfernen, 3. sicherzustellen, dass die Außengastronomie vor der Liegenschaft Bethmannstraße 19 den Radweg nicht einschränkt oder blockiert, 4. zu prüfen, ob durch Markierungen, Poller oder andere geeignete Maßnahmen eine dauerhafte Freihaltung des Radwegs gewähr-leistet werden kann, 5. darzulegen, weshalb wiederholte Beschwerden bei der Stadtpolizei bislang zu keiner nachhaltigen Verbesserung geführt haben und wie künftig eine wirksame und dauerhafte Durch-setzung sichergestellt wird. Begründung: Der Radweg in der Bethmannstraße in Fahrtrichtung Römer wird im Bereich der Weißfrauenstraße und der Liegenschaft Bethmannstraße 19 regelmäßig durch abgestellte Fahrzeuge und eine zu weit in den Verkehrsraum ausgedehnte Außengastronomie blockiert. Radfahrerinnen und Radfahrer können den vorgesehenen Radweg dadurch häufig nicht nutzen und müssen in den Bereich der Straßenbahngleise ausweichen. Dies führt zu gefährlichen Situationen und widerspricht dem Ziel einer sicheren und verlässlichen Radverkehrsführung. Anwohnerinnen und Anwohner haben die Stadtpolizei bereits wiederholt auf die Situation hingewiesen. Diese Beschwerden haben bislang jedoch weder zu einer dauerhaften Freihaltung des Radwegs noch zu einer erkennbaren Verbesserung geführt. Punktuelle Kontrollen reichen offensichtlich nicht aus, wenn die gleichen Behinderungen regelmäßig erneut auftreten. Ein Radweg erfüllt seine Funktion nur, wenn er tatsächlich durchgehend befahrbar ist. Regelmäßige Kontrollen und eine klare Begrenzung der genehmigten Außengastronomie sind daher erforderlich, um die Sicherheit des Radverkehrs dauerhaft zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 71/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 426 2026 Die Vorlage OF 71/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Ziffer 3. des Antragtenors die Zahl 19 durch 13 ersetzt wird. Abstimmung: Ziffern 1., 2., 4. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und AfD (= Ablehnung)

  • Treppenanlage am Mainkai instand setzen und vor E-Scootern schützen
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 72/1 Betreff: Treppenanlage am Mainkai instand setzen und vor E-Scootern schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die im Bereich der Liegenschaft Mainkai 36 gelegene Treppenanlage in Richtung Alte Mainzer Gasse zeitnah instand setzen zu lassen, - geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren der Treppenanlage mit E-Scootern und anderen schweren Fahrzeugen zu verhindern, - hierzu insbesondere die Einrichtung einer Sperrzone durch Geofencing bei den gewerblichen E-Scooter-Verleihunternehmen sowie ergänzende bauliche oder gestalterische Schutzmaßnahmen zu prüfen, - zu prüfen, welche weiteren Treppenanlagen, Innenhöfe und historischen Anlagen in der Altstadt durch das Befahren mit E-Scootern gefährdet sind und wie diese Bereiche wirksam geschützt werden können. Begründung: Die Treppenanlage zwischen dem Mainkai und der Alten Mainzer Gasse weist inzwischen deutliche Beschädigungen auf. Nach Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern werden die Stufen wiederholt von Nutzerinnen und Nutzern schwerer E-Scooter befahren. Die damit verbundenen Stöße und Belastungen können die Treppenstufen und ihre Kanten erheblich beschädigen. Vergleichbare Schäden sind zunehmend auch an anderen Treppen, Höfen und Anlagen in der Altstadt zu beobachten. Gerade in diesem städtebaulich und historisch besonders bedeutenden Bereich beeinträchtigen beschädigte Treppen und Oberflächen nicht nur die sichere Nutzung, sondern auch das Erscheinungsbild der gesamten Umgebung. Eine Reparatur allein reicht deshalb nicht aus. Die erneute Beschädigung muss durch wirksame Schutzmaßnahmen verhindert werden. Geofencing kann dazu beitragen, das Befahren besonders empfindlicher Bereiche mit gewerblich vermieteten E-Scootern technisch zu unterbinden. Ergänzend sind Maßnahmen erforderlich, die auch das Befahren mit privaten E-Scootern und anderen Fahrzeugen erschweren. Der sorgfältige Umgang mit den historischen und stadtbildprägenden Anlagen der Altstadt dient ihrem dauerhaften Erhalt und trägt zugleich zu einem sicheren und ansprechenden öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 427 2026 Die Vorlage OF 72/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffentlich zugängliches Trinkwasser
    OFOB 3
    02.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 72/3 Betreff: Öffentlich zugängliches Trinkwasser Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat aufzufordern, a) Künftig in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden im Bereich der Sanitäranlagen eine Trinkwasserzapfstelle einzurichten. Das sollte für zukünftige Neubauten, bei Umbaumaßnahmen, und möglichst auch für alle Bestandimmobilien gelten. b) In den Klassenzimmern der Bildungseinrichtungen die Waschbecken so zu gestalten, dass dort auch Trinkflaschen wieder aufgefüllt werden können. c) Analog der Aktion "Nette Toilette" eine ähnliche Aktion für die Möglichkeit der Befüllung von Trinkflaschen bei Einzelhändlern oder Gastronomiebetrieben ins Leben zu rufen. Begründung: Die Versorgung mit Trinkwasser ist in den heißen Tagen besonders wichtig. Ein Netz Städtischer Trinkbrunnen ist wichtig und muss ausgebaut werden, allerdings dauert die Umsetzung und sollte durch weitere Maßnahmen flankiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 29 2026 Die Vorlage OF 72/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

  • Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor entwässert. Warum erst jetzt?
    OFOB 1
    02.08.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 73/1 Betreff: Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor entwässert. Warum erst jetzt? Vorgang: OM 7172/25 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat hatte am 24. Juni 2025 beantragt (OM 7172), den Goepfert-Brunnen zu entwässern. Nach über einem Jahr wurde nun der Brunnen mit einem Saugrüssel vorübergehend leergesaugt. Wir fragen den Magistrat: - Warum dauert es über 1 Jahr, bis der Brunnen entwässert wurde? - Wann ist mit einer Instandsetzung zu rechnen? - Wie oft wird bis zu einer Instandsetzung in der Übergangszeit das Wasser abgesaugt? Begründung: Am 24. Juli 2026 berichtete die FNP auf der Titelseite des Stadtteile-Teils von der Trockenlegung des Goepfert-Brunnens. Das Ereignis war sogar ein Foto wert und wurde mit einem Bild des saugenden Saugrüssels festgehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7172 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 89 2026 Die Vorlage OF 73/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umgestaltung der LudwigErhard-Anlage/Senckenberganlage/Friedrich-Ebert-Anlage
    OFOB 2
    02.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 75/2 Betreff: Umgestaltung der Ludwig-Erhard-Anlage/Senckenberganlage/Friedrich-Ebert-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit betreffend der Ludwig-Erhard/Friedrich-Ebert/Senckenberg Anlage eine Steigerung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten möglich ist. Konkret möge der Magistrat prüfen: 1. Inwiefern eine Lärmsenkung in etwa durch mehr Bäume oder hohe Hecken um die Anlagen herum möglich ist. Hierbei soll eine Durchsicht möglich bleiben um das Sicherheitsgefühl nicht zu beeinträchtigen; 2. Ob sich bestimmte Stellen (z.B. auf Höhe der Post oder zwischen Robert-Mayer-Straße und Westendstraße) für eine kleine Hundewiese eignen, 3. inwiefern ein künstlicher Bach und andere Hitzesenken errichtet werden können, der es Kindern ermöglicht zu planschen; 4. inwiefern Sport- und Spieleinrichtungen (z.B. Barren, Reck) dort Platz finden können; 5. Ob sich aus ökologischen Aspekten ein Miniwald lohnen könnte. Zudem prüft der Ortsbeirat, einen Sammelbegriff für die oben bezeichneten Anlagen zu finden. Ein solcher könnte z.B. "Gärten der Republik" oder "Messe Gärten" sein. Begründung: Der Anlagekomplex stellt die größte nahegelegene Grünfläche für viele Anwohner des Westends, Europaviertels und Bockenheims Süd dar. Dennoch wird er aufgrund der Lärmsituation nicht adäquat genutzt, obwohl die oben bezeichneten Erholungsmöglichkeiten im Gebiet gesucht werden. Zugleich sollten Angsträume durch dunkle Ecken und Wege und hohe Hecken vermieden werden. Eine Hundewiese ist ebenfalls bis zum Grüneburgpark nicht gegeben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 75/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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