Illegalen Verkauf pfandpflichtiger Getränkeflaschen konsequent kontrollieren
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur konsequenten Kontrolle des Verkaufs pfandpflichtiger Getränkeflaschen im Ortsbezirk 1. Es wird begründet, dass illegale Verkäufe zu Müllproblemen im öffentlichen Raum führen und die Einhaltung der Vorschriften die Wettbewerbssituation reguliert. Ziel ist es, den öffentlichen Raum zu schützen und fairen Wettbewerb zu fördern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- dem Verkauf pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen ohne die vorgeschriebene Pfandkennzeichnung und ohne Erhebung des gesetzlichen Einwegpfands im Ortsbezirk 1 konsequent entgegen-zutreten,
- insbesondere Kioske, Verkaufsstellen und mobile Händlerinnen und Händler in den von diesem Problem besonders betroffenen Bereichen verstärkt zu kontrollieren,
- festgestellte Verstöße konsequent zu verfolgen und die betroffenen Verkaufsstellen über die geltenden Vorschriften zur Kennzeich-nung, Pfanderhebung und Rücknahme von Einweggetränke-verpackungen zu informieren,
- zu prüfen, inwieweit die zuständigen städtischen Stellen, die Polizei und weitere Behörden ihre Kontrollen und ihr Vorgehen besser koordinieren können.
Begründung
Im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 1 finden sich zunehmend Getränkeflaschen und andere Einweggetränkeverpackungen, die trotz bestehender Pfandpflicht ohne DPG-Pfandzeichen verkauft wurden. Da für diese Verpackungen bei der Rückgabe kein Pfand ausgezahlt wird, werden sie von Flaschensammlerinnen und Flaschensammlern verständlicherweise nicht eingesammelt. Sie bleiben deshalb häufig im Straßenraum liegen.
Die Folgen trägt die Allgemeinheit: Gehwege, Plätze und Grünanlagen werden vermüllt, die Aufenthaltsqualität sinkt und die Beseitigung des Abfalls muss aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Zugleich entsteht ein Wettbewerbsnachteil für diejenigen Betreiber-innen und Betreiber von Kiosken und anderen Verkaufs-stellen, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten, das vorgeschriebene Pfand erheben und ordnungsgemäß gekennzeichnete Getränkeverpackungen verkaufen. Wer Vorschriften missachtet, darf nicht auf Kosten gesetzestreuer Gewerbetreibender und der Allgemeinheit wirtschaft-liche Vorteile erzielen.
Konsequente Kontrollen schützen daher nicht nur den öffentlichen Raum, sondern sorgen auch für fairen Wettbewerb und stärken das Vertrauen in die Durchsetzung geltender Regeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. August 2026 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme