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Illegalen Verkauf pfandpflichtiger Getränkeflaschen konsequent kontrollieren

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, den illegalen Verkauf pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen im Ortsbezirk 1 konsequent zu kontrollieren und Verstöße zu verfolgen. Die Begründung thematisiert die negativen Auswirkungen von nicht pfandpflichtigen, falsch gekennzeichneten Flaschen auf den öffentlichen Raum und den fairen Wettbewerb.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. dem Verkauf pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen ohne die vorgeschriebene Pfandkennzeichnung und ohne Erhebung des gesetzlichen Einwegpfands im Ortsbezirk 1 konsequent entgegenzutreten;
  2. insbesondere Kioske, Verkaufsstellen und mobile Händlerinnen und Händler in den von diesem Problem besonders betroffenen Bereichen verstärkt zu kontrollieren;
  3. festgestellte Verstöße konsequent zu verfolgen und die betroffenen Verkaufsstellen über die geltenden Vorschriften zur Kennzeichnung, Pfanderhebung und Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen zu informieren;
  4. zu prüfen, inwieweit die zuständigen städtischen Stellen, die Polizei und weitere Behörden ihre Kontrollen und ihr Vorgehen besser koordinieren können.

Begründung

Im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 1 finden sich zunehmend Getränkeflaschen und andere Einweggetränkeverpackungen, die trotz bestehender Pfandpflicht ohne DPG-Pfandzeichen verkauft wurden. Da für diese Verpackungen bei der Rückgabe kein Pfand ausgezahlt wird, werden sie von Flaschensammlerinnen und Flaschensammlern verständlicherweise nicht eingesammelt. Sie bleiben deshalb häufig im Straßenraum liegen. Die Folgen trägt die Allgemeinheit: Gehwege, Plätze und Grünanlagen werden vermüllt, die Aufenthaltsqualität sinkt und die Beseitigung des Abfalls muss aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Zugleich entsteht ein Wettbewerbsnachteil für diejenigen Betreiberinnen und Betreiber von Kiosken und anderen Verkaufsstellen, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten, das vorgeschriebene Pfand erheben und ordnungsgemäß gekennzeichnete Getränkeverpackungen verkaufen. Wer Vorschriften missachtet, darf nicht auf Kosten gesetzestreuer Gewerbetreibender und der Allgemeinheit wirtschaftliche Vorteile erzielen. Konsequente Kontrollen schützen daher nicht nur den öffentlichen Raum, sondern sorgen auch für fairen Wettbewerb und stärken das Vertrauen in die Durchsetzung geltender Regeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.

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