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Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In diesem Antrag wird der Magistrat gebeten, den Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 zu bewerten und Maßnahmen zur Reinigung und Instandhaltung im Hinblick auf den Denkmalschutz vorzuschlagen. Es wird erwartet, dass die Maßnahmen dazu beitragen, das Erscheinungsbild dieser denkmalgeschützten Siedlung im Rahmen des UNESCO-Welterbebewerbs zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Die Gebäude der Hadrianstraße 20-44 befinden sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding GmbH und sind Teil der denkmalgeschützten Siedlung Römerstadt, die 2022 vom Land Hessen als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen war. An den Fassaden sind über zahlreichen Fenstern deutlich sichtbare dunkle Schmutz- bzw. Feuchtigkeitsfahnen erkennbar, die das Erscheinungsbild der Gebäude erheblich beeinträchtigen.

Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Wie bewertet der Magistrat gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding den sichtbaren Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44, insbesondere die ausgeprägten dunklen Verfärbungen über zahlreichen Fenstern? Handelt es sich nach Kenntnis des Magistrats lediglich um optische Verschmutzungen oder liegen Feuchtigkeits-, Bau- oder Instandhaltungsmängel zugrunde?
  2. Wie ist der derzeitige Fassadenzustand mit dem Anspruch vereinbar, die Siedlung Römerstadt als Teil des "Neuen Frankfurt" im Rahmen einer UNESCO-Welterbebewerbung international als herausragendes Kulturdenkmal zu präsentieren?
  3. Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan verfolgen Magistrat und ABG Frankfurt Holding, um die Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44 denkmalgerecht zu reinigen bzw. instand zu setzen und dauerhaft ein dem Denkmalstatus sowie dem städtischen Eigentum angemessenes Erscheinungsbild sicherzustellen?

Begründung

Die Gebäude der Hadrianstraße 20-44 befinden sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding GmbH und sind Teil der denkmalgeschützten Siedlung Römerstadt, die 2022 vom Land Hessen als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen war. An den Fassaden sind über zahlreichen Fenstern deutlich sichtbare dunkle Schmutz- bzw. Feuchtigkeitsfahnen erkennbar, die das Erscheinungsbild der Gebäude erheblich beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Wie bewertet der Magistrat gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding den sichtbaren Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44, insbesondere die ausgeprägten dunklen Verfärbungen über zahlreichen Fenstern? Handelt es sich nach Kenntnis des Magistrats lediglich um optische Verschmutzungen oder liegen Feuchtigkeits-, Bau- oder Instandhaltungsmängel zugrunde?
  2. Wie ist der derzeitige Fassadenzustand mit dem Anspruch vereinbar, die Siedlung Römerstadt als Teil des "Neuen Frankfurt" im Rahmen einer UNESCO-Welterbebewerbung international als herausragendes Kulturdenkmal zu präsentieren?
  3. Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan verfolgen Magistrat und ABG Frankfurt Holding, um die Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44 denkmalgerecht zu reinigen bzw. instand zu setzen und dauerhaft ein dem Denkmalstatus sowie dem städtischen Eigentum angemessenes Erscheinungsbild sicherzustellen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. August 2026Sie sind hier
    OFOF 49/8Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. August 2026VV 110Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung RömerstadtAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 27
Angenommen
Auskunftsersuchen V 110 2026 Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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