Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt
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Zusammenfassung
In diesem Antrag wird der Magistrat gebeten, den Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 zu bewerten und Maßnahmen zur Reinigung und Instandhaltung im Hinblick auf den Denkmalschutz vorzuschlagen. Es wird erwartet, dass die Maßnahmen dazu beitragen, das Erscheinungsbild dieser denkmalgeschützten Siedlung im Rahmen des UNESCO-Welterbebewerbs zu sichern.
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Hadrianstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden11.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 2009.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hadrianstraße per E-MailAntrag
Die Gebäude der Hadrianstraße 20-44 befinden sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding GmbH und sind Teil der denkmalgeschützten Siedlung Römerstadt, die 2022 vom Land Hessen als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen war. An den Fassaden sind über zahlreichen Fenstern deutlich sichtbare dunkle Schmutz- bzw. Feuchtigkeitsfahnen erkennbar, die das Erscheinungsbild der Gebäude erheblich beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Wie bewertet der Magistrat gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding den sichtbaren Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44, insbesondere die ausgeprägten dunklen Verfärbungen über zahlreichen Fenstern? Handelt es sich nach Kenntnis des Magistrats lediglich um optische Verschmutzungen oder liegen Feuchtigkeits-, Bau- oder Instandhaltungsmängel zugrunde?
- Wie ist der derzeitige Fassadenzustand mit dem Anspruch vereinbar, die Siedlung Römerstadt als Teil des "Neuen Frankfurt" im Rahmen einer UNESCO-Welterbebewerbung international als herausragendes Kulturdenkmal zu präsentieren?
- Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan verfolgen Magistrat und ABG Frankfurt Holding, um die Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44 denkmalgerecht zu reinigen bzw. instand zu setzen und dauerhaft ein dem Denkmalstatus sowie dem städtischen Eigentum angemessenes Erscheinungsbild sicherzustellen?
Begründung
Die Gebäude der Hadrianstraße 20-44 befinden sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding GmbH und sind Teil der denkmalgeschützten Siedlung Römerstadt, die 2022 vom Land Hessen als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen war. An den Fassaden sind über zahlreichen Fenstern deutlich sichtbare dunkle Schmutz- bzw. Feuchtigkeitsfahnen erkennbar, die das Erscheinungsbild der Gebäude erheblich beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Wie bewertet der Magistrat gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding den sichtbaren Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44, insbesondere die ausgeprägten dunklen Verfärbungen über zahlreichen Fenstern? Handelt es sich nach Kenntnis des Magistrats lediglich um optische Verschmutzungen oder liegen Feuchtigkeits-, Bau- oder Instandhaltungsmängel zugrunde?
- Wie ist der derzeitige Fassadenzustand mit dem Anspruch vereinbar, die Siedlung Römerstadt als Teil des "Neuen Frankfurt" im Rahmen einer UNESCO-Welterbebewerbung international als herausragendes Kulturdenkmal zu präsentieren?
- Welche konkreten Maßnahmen und welchen Zeitplan verfolgen Magistrat und ABG Frankfurt Holding, um die Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20-44 denkmalgerecht zu reinigen bzw. instand zu setzen und dauerhaft ein dem Denkmalstatus sowie dem städtischen Eigentum angemessenes Erscheinungsbild sicherzustellen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2026Sie sind hierOFOF 49/8Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung RömerstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. August 2026VV 110Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung RömerstadtAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme