Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Stadtbahnstation Römerstadt: Aufzugsnachrüstung im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau

Vorlagentyp: M
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In diesem Projekt wird vorgeschlagen, die Stadtbahnstation Römerstadt mit zwei Aufzügen barrierefrei auszubauen, um eine sichere Mobilität für alle Personen zu gewährleisten. Die Maßnahme steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit, verbessert die Anbindung und berücksichtigt die bereits vorhandenen Infrastrukturmaßnahmen. Es wird erwartet, dass die Gesamtkosten etwa 9.099 T€ betragen, wobei ein städtischer Anteil von 2.442 T€ anfällt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

In der Römerstadt — 23 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu In der Römerstadt per E-Mail

Beschlussvorschlag

  1. Der Aufzugsnachrüstung und den damit verbundenen baulichen Anpassungen am Zugangsbauwerk der Stadtbahnstation Römerstadt wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass

a) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 § 3271 (M 41), ein städtischer Investitionsbedarf für die Maßnahme in Höhe von 3.425 T€ beschlossen wurde.

b) gemäß dem Vertrag zur Einlage des Tunnelvermögens der Stadt Frankfurt am Main dem Werte nach die Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen ist.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197 Ziffer 6.), soll der hieraus entstehende Investitionsbedarf durch Investitionskostenzuschüsse der Stadt Frankfurt am Main an die VGF bezuschusst werden, weshalb auch für den Maßnahmenbestandteil "Aufzugsnachrüstung Römerstadt" ein Investitionskostenzuschuss erfolgt.

  1. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 § 3271 (M 41), wurden 3.425 T€ bewilligt und freigegeben. Hiervon wurden bereits 1.158 T€ an städtischem Bauanteil verausgabt. Für die darüber hinaus bewilligten Mittel in Höhe von 2.267 T€ wird der Beschluss aufgrund des Übergangs des Tunnelvermögens aufgehoben.
  2. Es dient ferner zu Kenntnis, dass für die Maßnahme nun neue Gesamtkosten in Höhe von 9.099 T€ entstehen, wovon 2.442 T€ auf die Stadt entfallen. Hierin sind die bereits verausgabten Mittel in Höhe von 1.158 T€ enthalten.
  3. Es besteht ein Eigenanteil der VGF in Höhe von 6.657 T€. Die Stadt Frankfurt am Main leistet zudem gegenüber der VGF aufgrund des Übergangs des Tunnelvermögens einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.284 T€. Der Zuschuss wird hiermit bewilligt und freigegeben.
  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass

a) im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010327 "Nachrüstung von Aufzügen in U-Bahnstationen (U-Bahn-Station Römerstadt)", Mittel in Höhe von 846 T€ aus der Budgetübertragung zur Verfügung stehen,

b) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 438 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010915 "Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen", erfolgt,

c) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme "Barrierefreien Ausbau der Straßenebene" nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobFöG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde. Durch die öDA-Revision wird ein Änderungsantrag notwendig, sodass für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung in Höhe von 478 T€ zu rechnen ist. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid. Ferner dient zur Kenntnis, dass für den abgeschlossenen städtischen Bauanteil bereits Fördergelder in Höhe von 368 T€ (Stand 30.06.2026) vereinnahmt wurden.

d) durch die VGF erwartete zu vereinnahmende Fördergelder anderer Zuschussgeber (1.637 T€) vor dem Abruf der Zuschüsse von den Kosten abgezogen wurden. Die endgültige Höhe der zu berücksichtigenden Zuwendungen Dritter ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus den Zuwendungsbescheiden des jeweiligen Fördermittelgebers.

e) im Rahmen der "Aufzugsnachrüstung" konsumtive Aufwendungen in Höhe von 181.790 € entstehen, die infolge der Verlustübernahmeverpflichtung zu einem Verlust führen und somit zu einer Eigenkapitalreduzierung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) beitragen könnten,

f) die Jahresfolgekosten in Höhe von 110 T€ zukünftige Haushalte belasten. Den Jahresfolgekosten stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 30 T€ gegenüber.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadtbahnstation "Römerstadt" ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei umzubauen, sodass die Sicherheit und Mobilität blinder, sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Raum entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden kann. Damit wird die Forderung nach barrierefreiem Zugang zu den Stadtbahnstationen entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen.

Die Maßnahme war zu Projektbeginn in städtische Anteile (ASE) sowie Anteile der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) aufgeteilt. Zum VGF-Anteil gehören der Bahnsteigumbau sowie der Umbau der peripheren Bereiche, sodass diese uneingeschränkt von mobilitätsbeeinträchtigten Personen benutzt werden können. Diese Maßnahmen wurden 2024 umgesetzt. Der städtische Anteil beinhaltet die Nachrüstung von zwei Aufzugsanlagen und die in dem Zusammenhang notwendigen baulichen Maßnahmen am Zugangsbauwerk "In der Römerstadt" sowie die Errichtung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs in der Hadrianstraße im Zulauf zur Station.

Mit der Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), als Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA mit Wirkung zum 01.01.2024), sind die bis dahin ausgenommenen Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen. Seit dem 01.01.2024 gehören die Aufzugsnachrüstung und damit verbundene bauliche Maßnahmen am Zugangsbauwerk zum VGF-Anteil.

Die seitens der VGF anfallenden Investitionskosten für die Aufzugsnachrüstung sollen von der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst werden. Anteilige Zuwendungen Dritter werden durch die VGF vereinnahmt und vor Abruf des Investitionskostenzuschusses bei der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt.

Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Mittel gemäß der beigefügten Kostenberechnung für die Aufzugsnachrüstung sowie die in dem Zusammenhang notwendigen baulichen Maßnahmen am Zugangsbauwerk "In der Römerstadt".

B. Alternativen

Im Zuge des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), ergibt sich ein Wechsel der Zuständigkeit in der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) und ihren jeweiligen Ebenen. Die Maßnahme ist bereits im Gange und in Teilen (bis auf die Aufzugsnachrüstung) abgeschlossen. Alternativen entfallen.

C. Lösung

Aufzugsnachrüstung Römerstadt

Es ist vorgesehen, die oberirdische Stadtbahnstation "Römerstadt" mit zwei Aufzügen nachzurüsten, um die vertikale Erschließung von der Bahnsteigebene zum Straßenniveau zu gewährleisten.

Die Aufzugsanlage wird am nördlichen Zugang der Station in das bestehende Bauwerk integriert. Auf dem Dach des Stationsbauwerks sind die Mundhäuser der beiden Aufzüge vorgesehen, die zum stadteinwärtigen und zum stadtauswärtigen Bahnsteig führen.

Eine barrierefreie Anbindung der Aufzugsanlage erfolgt über ein neues Verbindungsbauwerk zur Brücke "In der Römerstadt". Dort wird somit eine barrierefreie Verknüpfung zur Bushaltestelle der Buslinie 60 ermöglicht. Hierfür wird die Brücke "In der Römerstadt" über einen begehbaren neuen Brückensteg mit dem Dach des Stationsbauwerkes verbunden. Die Geländer dieses Verbindungsbauwerkes werden als vertikales Füllstabgeländer in Anlehnung an die ZTV-Ing (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) und an das bestehende Brückengeländer ausgeführt. Sie erhalten innenseitig einen Handlauf und eine Fußleiste als Radabweiser für Rollstühle. Die Handläufe werden mit Wegweisern in Braille- und erhabener Beschriftung ausgestattet.

Um eine durchgehende taktile Wegeführung zu erhalten, werden taktile Leiteinrichtungen eingebaut und die Aufzüge und Treppen mit Bahnsteigen und Zugängen verbunden. Für den Durchgang zum Bahnsteig wird auf der Fahrebene zwischen Aufzugsausstieg und Bahnsteig ein ebener Zugang mittels einer neuen Stahlbetonzwischendecke hergestellt. Hierzu werden die bestehenden Schlepprampen abgebrochen.

Die Aufzüge werden als Vertikal-Seilaufzüge mit dem Antrieb im Schachtkopf realisiert. Beide Anlagen werden als Durchlader gebaut, sodass ein Richtungswechsel zwischen Ein- und Ausstieg für den Fahrgast nicht erforderlich wird. Die Kabineninnenmaße sind EN 81-70-konform und entsprechen einem Aufzugstyp 3 mit einer Fahrkorbgröße von 1100 x 2100 mm. Der Aufzugstyp 3 ermöglicht auch den Transport von Krankentragen. Die lichte Durchgangsbreite der Zugangstüren beträgt 900 mm. Es wird eine zweiblättrige Schiebetür verwendet. Der Aufzug sowie alle Bedienelemente werden entsprechend den einschlägigen Normen konstruiert. Die Flächen der nördlichen vorhandenen Zugangsbauwerke von der Brücke "In der Römerstadt" werden nach den Abbruch- und Neubaumaßnahmen gereinigt, gestrichen und mit Graffitischutz versehen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
    die Planung im Rahmen der KGV abgestimmt ist.
    die örtlichen Rahmenbedingungen keine wesentliche Änderung des Verkehrsraums im Zusammenhang mit der Aufzugsnachrüstung zulassen und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als sinnvoll erachtet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen