Stadtbahnstation Römerstadt: Aufzugsnachrüstung im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Aufzugsnachrüstung an der Stadtbahnstation Römerstadt im Rahmen des barrierefreien Ausbaus zu genehmigen. Dies dient der Verbesserung der Sicherheit und Mobilität für blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Maßnahme wird durch städtische Mittel und Förderungen finanziert.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Hadrianstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Zustand der Fassaden der Gebäude Hadrianstraße 20 bis 44 in der Siedlung Römerstadt20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Siedlung Römerstadt: Stillstand bei der Grunderneuerung der Bastionen und Stützmauern endlich beenden11.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 2009.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Hadrianstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Aufzugsnachrüstung an der Stadtbahnstation Römerstadt im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau wird zugestimmt.
- Der Gesamtinvestitionsbedarf beläuft sich auf 8.292 T€ (brutto).
Die erforderlichen Mittel für den städtischen Anteil des Investitionsbedarfs in Höhe von 3.425 T € (brutto) werden bereitgestellt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
a) im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010327 Mittel in Höhe von 3.425 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 560 T € (Stand 31.12.2022) verausgabt wurden. Budgetüberträge in Höhe von 1.440 T€ stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2022, 1.425 T€ stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2023;
b) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobiföG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde. Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 30.11.2020 vor und weist eine Förderung nach MobiföG in Höhe von 1.670.200 € und nach dem FAG in Höhe von 119.300 € aus;
c) die Jahresfolgekosten i.H.v. rd. 238 T€ sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rd. 119 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen;
d) ein Antrag auf Stellplatzablösemittel gestellt wird.
- Es dient des Weiteren zur Kenntnis,
dass der Magistrat mit der VGF zwei Planungsvereinbarungen zu den Lph 1-9 abgeschlossen hat. Die VGF ist insoweit zu bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main auftritt.
Begründung
A. Zielsetzung
Im Stadtbahnsystem der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main sind zwischenzeitlich - bis auf die Stationen "Römerstadt" und "Niddapark" - alle Stadtbahnstationen barrierefrei umgebaut. Die Stadtbahnstation "Römerstadt" ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei umzubauen, sodass die Sicherheit und Mobilität blinder, sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Raum entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden kann.
Damit wird die Forderung nach barrierefreiem Zugang zu den Stadtbahnstationen entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen
Die Maßnahme ist in städtische Anteile (ASE) sowie Anteile der VGF geteilt. Der städtische Anteil betrifft die Nachrüstung der Aufzüge und die in dem Zusammenhang notwendigen baulichen Maßnahmen sowie die Errichtung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs in der Hadrianstraße im Zulauf zur Station.
Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Vor- und Ausführungsplanung und der Mittel gemäß der beigefügten Kostenberechnung für die Nachrüstung der Stadtbahnstation Römerstadt mit zwei Personenaufzügen.
B. Alternativen
Alternativen entfallen unter Verweis auf die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783 (M 10), und vom 23.08.2018, § 3038 (M 105).
C. Lösung
Aufzugsnachrüstung Stadtbahnstation Römerstadt:
Die Aufzugsanlage wird am nördlichen Zugang der Station in das bestehende Bauwerk integriert. Auf dem Dach des Stationsbauwerks sind die Schachteinhausungen der Aufzüge, Mundhäuser, der beiden Aufzüge, die zum stadteinwärtigen und dem stadtauswärtigen Bahnsteig führen, vorgesehen. Eine barrierefreie Anbindung der Aufzugsanlage erfolgt über ein neues Verbindungsbauwerk zur Brücke "In der Römerstadt". Dort wird somit eine barrierefreie Verknüpfung zur Bushaltestelle der Buslinie 60 ermöglicht. Hierfür wird die Brücke "In der Römerstadt" über einen begehbaren neuen Brückensteg mit dem Dach des Stationsbauwerkes verbunden. Die Geländer dieses Verbindungsbauwerkes werden als vertikales Füllstabgeländer in Anlehnung an die ZTV-Ing und an das bestehende Brückengeländer ausgeführt. Sie erhalten innenseitig einen Handlauf und eine Fußleiste als Radabweiser für Rollstühle. Die Handläufe werden mit Wegweisern in Braille- und erhabener Beschriftung ausgestattet. Um eine durchgehende taktile Wegeführung zu erhalten, werden taktile Leiteinrichtungen eingebaut und die Aufzüge und Treppen mit Bahnsteigen und Zugängen verbunden.
Für den Durchgang zum Bahnsteig wird auf der Fahrebene zwischen Aufzugsausstieg und Bahnsteig ein ebener Zugang mittels einer neuen Stahlbetonzwischendecke hergestellt. Hierzu werden die bestehenden Schlepprampen abgebrochen.
Die Aufzüge werden als Vertikal-Seilaufzug mit dem Antrieb im Schachtkopf realisiert. Beide Anlagen werden als Durchlader gebaut, sodass ein Richtungswechsel zwischen Ein- und Ausstieg für den Fahrgast nicht erforderlich wird. Die Kabineninnenmaße sind EN 81-70 konform und entsprechen einem Aufzugstyp 3 mit einer Fahrkorbgröße von 1100 x 2100 mm. Der Aufzugstyp 3 ermöglicht auch den Transport von Krankentragen. Die lichte Durchgangsbreite der Zugangstüren beträgt 900 mm. Es wird eine zweiblättrige Schiebetür verwendet. Der Aufzug sowie alle Bedienelemente werden entsprechend den einschlägigen Normen konstruiert. Der Aufzug wird an die zentrale Leitechnik angeschlossen, sodass eine Fernüberwachung möglich ist. Zudem werden Kameras angebracht, um den Aufzugsbereich zu überwachen. Die neuen Aufzugsmaschinenräume werden in der Verteilerebene des Stationsgebäudes errichtet. Die Flächen der nördlichen vorhandenen Zugangsbauwerke von der Brücke "In der Römerstadt" werden nach den Abbruch- und Neubaumaßnahmen gereinigt, gestrichen und mit Graffitischutz versehen.
Barrierefreier Fußgängerüberweg - Hadrianstraße
Der Fußgängerüberweg in der Hadrianstraße wird als barrierefreie Querungsmöglichkeit für Fußgänger gemäß DIN 32984 sowie nach dem aktuellen Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt - Teil 1" gestaltet. Der Fußgängerüberweg wird nach der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) ausgestattet. Gemäß DIN 32984 wird eine getrennte Querungsstelle für Rollstuhl-/Rollatornutzer und blinde/sehbehinderte Fußgänger ausgebildet. Für Rollstuhl-/Rollatornutzer wird eine Nullabsenkung vorgesehen. Für blinde/sehbehinderte Fußgänger wird der Bordstein mit einer Höhe von 6 cm geplant. Zum sicheren Auffinden der Querungsstelle werden taktile Leiteinrichtungen eingebaut. Der Fußgängerüberweg wird mit einer neuen Beleuchtung ausgestattet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| 1. Investitionsbedarf: | ||
| Der städtische Anteil der Maßnahme beträgt | 3.425.000,00 € | |
| Kostenübersicht | ||
| 1.1 Baukosten | ||
| - Baukonstruktion, technische Ausrüstung inkl. Aufzugsanlagen | 2.286.009,72 € | |
| - Straßenbau (Fußgängerüberweg - Hadrianstraße) | 45.317,58 € | |
| - Beleuchtung | 18.470,87 € | |
| 1.2 Baunebenkosten | ||
| Aufzüge: | 1.042.776,60 | |
| € | ||
| Straßenbau: | 21.500,55 € | |
| Beleuchtung: | 10.750,27 | |
| € |
| 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: | ||
| Die Planung erfolgt seit dem Jahr 2019. Die Umsetzung des Bauvorhabens wird im Zeitraum 2022 - 2024 erfolgen. Die Mittel werden wie folgt abfließen: | ||
| bis einschl. 31.12.2022 verausgabt: | 559.501,48 € | |
| 2023: | 1.895.800,00 € | |
| 2024: | 969.698,52 € |
| 3. Folgeinvestitionen: | ||
| keine |
| 4. Jahresfolgekosten: | ||
| a) Personalkosten | ||
| keine | ||
| b) Sachkosten | ||
| Bauunterhaltungskosten | ||
| Fußgängerüberweg - Hadrianstraße | ||
| Straßenbau | ||
| 83 m² x 1,30 €/m² | 107,90 € | |
| Abschreibung | ||
| Aufzüge BND*15 Jahre 1/15 von 3.328.786,32 € | 221.919,09 € | |
| Straßenbau BND*30 Jahre 1/30 von 66.818,13 € | 2.227,27 € | |
| Beleuchtung BND*20 Jahre 1/20 von 29.221,14 € | 1.461,06 € | |
| Gesamtsumme Abschreibung | 225.607,42 | |
| € | ||
| *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | ||
| c) Kapitalkosten | ||
| Kalkulatorische Verzinsung | ||
| Kalkulatorische Verzinsung | ||
| von: 3.425.000,00 € - 1.789.500,00 € = 1.635.500 € x 1,45 %/p.a. / 2 = 11.857,38 € | ||
| *) Zinssatz gem. Rundschreiben zum Haushalt 2023 vom 22.07.2022 | ||
| Summe Jahresfolgekosten | 238.000,00 | |
| € |
| 5. Jahreserträge: | ||
| Auflösung von Sonderposten 1.789.500,00 € / 15 Jahre = 119.300,00 € |
| 6. Leistungen Dritter: | ||
| Zuwendungen des Bundes nach MobiföG | 1.670.200,00 € | |
| Zuwendungen des Landes nach FAG | 119.300,00 € | |
| Gesamtsumme Leistungen Dritter | 1.789.500,00 € |
| 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | ||
| Keine |
| 8. Sonstiges: | ||
| Es werden Mittel aus der Stellplatzablöse erwartet. |
Anlage 1_Uebers_Kostenteilungsp_Stadtbahnst (ca. 624 KB) Anlage 2_Uebers_und_Kostenteilungspl_Hadrianstr (ca. 260 KB) Anlage 3_Grundriss_Ebene_0 (ca. 1 MB) Anlage 4_Grundriss_Ebene-1 (ca. 1,2 MB) Anlage 5_Grundriss_Ebene-2 (ca. 1,3 MB) Anlage 6_Ansichten_Zugangsbauwerk (ca. 404 KB) Anlage 7_Schnitt_B-B_und_C-C (ca. 1,7 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. März 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.05.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei