Missstände bei der Sanierung der Ringmauer und der Bastionen in der Römerstadt beheben - Anwohnerschutz und transparente Kommunikation sicherstellen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Behebung von Missständen bei der Sanierung der Ringmauer in der Römerstadt zu ergreifen. Insbesondere soll der Anwohnerschutz und eine transparente Kommunikation mit den betroffenen Anwohnern sichergestellt werden.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 10.12.2026 antworten. Noch 54 Tage.Warum?
In der Römerstadt — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Integriertes Quartierskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr zur Wahrung des sozialen Friedens – Modellprojekt Bürgerbeteiligung zur Entlastung der engen Einbahnstraßen in der Siedlung Römerstadt06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Auskunft zur Vermüllung von Altkleider- und Glascontainern sowie zur Nutzung des Mängelmelder-Systems06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gärtnerbetreute Grabanlage für den Friedhof Heddernheim prüfen20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich auf die ausführenden Bauunternehmen sowie die zuständigen Fachämter einzuwirken, um die Beeinträchtigungen und Mängel im Zuge der Sanierung der historischen Ringmauer in der Römerstadt abzustellen.
Hierzu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Schutz der Privatgärten: Es ist sicherzustellen, dass private Grundstücke und Gärten von den Bauarbeitern vorab nur nach rechtzeitiger Ankündigung und schriftlicher Absprache mit den Eigentümern bzw. Mietern betreten werden. Unabgestimmte Eingriffe in den Pflanzenbestand oder Grünschnitt sind zu untersagen. Für bereits entstandene Schäden ist unbürokratische Kompensation zu leisten.
- Baustellensicherheit und -ordnung: Liegen gelassener Bauschutt und Baumaterialien sind fachgerecht zu entsorgen bzw. zu sichern. Geöffnete Gartenzugänge und Zäune müssen zum Schutz vor unbefugtem Betreten täglich nach Arbeitsende ordnungsgemäß verschlossen und gesichert werden.
- Einrichtung einer Anwohnerkommunikation: Es ist eine feste, kurzfristig erreichbare Ansprechperson (Bauleitung/Stadt) für die Anwohner zu benennen, um Beschwerden direkt und transparent bearbeiten zu können.
Begründung
Nach dem erfreulichen Neustart der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten an der historischen Ringmauer im Juni 2026 kommt es im Bereich der betroffenen Grundstücke zu erheblichen Konflikten. Anwohner berichten wiederholt von unangekündigten Betretungen ihrer Gärten, bei denen Pflanzen beschädigt und Grünschnitt ohne Rücksprache vorgenommen wurde.
Zudem leidet die Lebensqualität im Quartier unter einer mangelhaften Baustellenführung (wild lagernder Bauschutt, ungesicherte Grundstücke). Da es sich hier um eine Baumaßnahme im öffentlichen Interesse und an einem historischen Denkmal handelt, muss die Durchführung im Einklang mit der betroffenen Nachbarschaft geschehen. Eine transparente Kommunikation ist hier die Voraussetzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2026OFOF 60/8Missstände bei der Sanierung der Ringmauer und der Bastionen in der Römerstadt beheben – Anwohnerschutz und transparente Kommunikation sicherstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2026Sie sind hierOMOM 735Missstände bei der Sanierung der Ringmauer und der Bastionen in der Römerstadt beheben – Anwohnerschutz und transparente Kommunikation sicherstellenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats