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- Luftqualität an der Friedberger Landstraße weiter verbessernOFOB 302.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 76/3 Betreff: Luftqualität an der Friedberger Landstraße weiter verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO₂) sowie Feinstaub (PM10 und PM2,5) entlang der Friedberger Landstraße nachhaltig zu reduzieren. 2. Dabei insbesondere die Potenziale von Verkehrslenkung, Verkehrsberuhigung, Temporeduzierungen, der Förderung des Umweltverbundes sowie zusätzlicher Begrünungsmaßnahmen zu bewerten. 3. Dem Ortsbeirat ein Maßnahmenkonzept mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner vorzulegen. Begründung: Die Friedberger Landstraße ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße und entsprechend von verkehrsbedingten Luftschadstoffen belastet. Die Qualität der Atemluft hat unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner sowie aller Menschen, die sich entlang der Straße aufhalten. Die aktuellen Monatsmittelwerte der Messstation Friedberger Landstraße zeigen für das erste Halbjahr 2026 eine durchschnittliche Stickstoffdioxidbelastung von 25,8 µg/m³. Zwar wird der derzeit geltende gesetzliche Grenzwert von 40 µg/m³ eingehalten, der Messwert liegt jedoch deutlich über dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Richtwert von 10 µg/m³ sowie über dem ab 2030 geltenden europäischen Grenzwert von 20 µg/m³. Positiv ist, dass sich die Stickstoffdioxidbelastung gegenüber dem Jahr 2015 mit damals 52,8 µg/m³ deutlich verbessert hat. Gleichzeitig stagniert die Entwicklung seit 2023 weitgehend, sodass zusätzliche Maßnahmen erforderlich erscheinen, um die künftigen europäischen Anforderungen zu erreichen und die Belastung weiter zu senken. Darüber hinaus zeigen die Messdaten, dass insbesondere während der morgendlichen Verkehrsspitzen regelmäßig deutlich höhere Belastungen auftreten. So wurden am 2. Juni 2026 um 9 Uhr 42,4 µg/m³, am 10. Juni 2026 um 9 Uhr 45,7 µg/m³ und am 16. Juni 2026 um 9 Uhr 45,8 µg/m³ Stickstoffdioxid gemessen. Dies verdeutlicht, dass die Belastung in verkehrsintensiven Zeiten deutlich höher ausfällt als die Monats- oder Jahresmittelwerte vermuten lassen. Auch die Feinstaubbelastung liegt weiterhin über den von der WHO empfohlenen Richtwerten. Im ersten Halbjahr 2026 betrugen die durchschnittlichen Konzentrationen rund 18,9 µg/m³ für PM10 und 11,0 µg/m³ für PM2,5. Die ausgeprägten Hitzeperioden des Sommers 2026 haben erneut verdeutlicht, wie wichtig der Schutz der Gesundheit der Stadtbevölkerung ist. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse weisen zudem darauf hin, dass Stickstoffdioxid und Feinstaub bereits unterhalb der derzeit geltenden Grenzwerte gesundheitsschädliche Wirkungen entfalten können. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sollte daher nicht erst dort beginnen, wo gesetzliche Grenzwerte überschritten werden. Vielmehr sollte die Stadt alle geeigneten Möglichkeiten nutzen, die Luftqualität entlang der Friedberger Landstraße weiter zu verbessern und die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner nachhaltig zu reduzieren. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, weitere Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung zu prüfen und umzusetzen. Ziel ist eine lebenswerte, gesunde und klimaresiliente Stadt, in der der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert einnimmt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 76/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18aOFOB 202.08.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 77/2 Betreff: Baustellenabsicherung am Fuß- und Radweg zwischen Frauenlobstraße 18 und 20 durch einen Fußgängertunnel entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18a Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Magistrat soll darauf hinwirken, dass auf dem Fuß- und Radweg zwischen der Frauenlobstraße 18 und 20 zum Grüneburgpark, entlang der Grundstücke Frauenlobstraße 18 und 18a (siehe Anhang), ein Fußgängertunnel aus Stahlträgern zur Absicherung der Nutzer des Fuß- und Radwegs vor eventuell herabfallenden Gegenständen im Schwenkbereich des Baukrans auf dem Grundstück Frauenlobstraße 20a für die Dauer der Bauarbeiten gebaut wird. Auf dem Fußgängertunnel aus Stahlträgern können die Baucontainer der Baustelle Frauenlobstraße 20a untergebracht werden, um auf der Baustelle Frauenlobstraße 20a mehr Freiraum zu schaffen und den Zugang zu 18a und 20c neben dem Tunnel zu gewährleisten. Begründung: Der Schwenkbereich des Baukrans auf der Baustelle reicht über den Fuß- und Radweg zwischen der Frauenlobstraße 18 und 20 und dem Grüneburgpark hinweg. Es besteht keine Absicherung der Benutzer des Fuß- und Radwegs vor eventuell herabfallenden Gegenständen und den daraus entstehenden gesundheitlichen Schäden. Um einen Schutz der Benutzer des Fuß- und Radwegs zu gewährleisten, ist der Bau eines Fußgängertunnels aus Stahlträgern vor den Grundstücken Frauenlobstraße 18 und 18a notwendig (vergl. Anlage). Damit auf der Baustelle mehr Freifläche zur Verfügung steht, können die Baucontainer auf dem Fußgängertunnel statt bisher im Straßenbereich vor Nr. 20 untergebracht werden. Anlage: Plan des erforderlichen Fußgängertunnels Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 363 2026 Die Vorlage OF 77/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage „Kinderspielplatz Adalbertstraße“ durch Beschilderung bekannt machenOFOB 202.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 78/2 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" durch Beschilderung bekannt machen Vorgang: OM 6041/24 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die "Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße" auch das per Allgemeinverfügung erlassene Alkohol- und Rauchverbot für die gesamte Grünanlage mit entsprechenden Schildern jeweils an den Eingängen sowie an der Sitzgruppe in der Grünanlage den Nutzerinnen und Nutzern bekannt zu machen. Begründung: Der Ortsbeirat begehrte gemeinsam mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten seit November 2024 (OM 6041) die Umsetzung der angesprochenen Maßnahmen in der Grünanlage selbst. Ende April verfügte der Magistrat die temporäre Schließung der Grünanlage ab 18 Uhr sowie ein Alkohol- und Rauchverbot in der gesamten Grünanlage. Ende Mai / Anfang Juni 2026 wurde die temporäre Schließung der Grünanlage ab 18 Uhr veranlasst, was schon eine Verbesserung für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner herbeiführte. Allerdings zeigt sich um die Sitzgruppe in der Grünanlage die Situation in den Nachmittagsstunden unverändert, so dass weiterhin Alkohol- und Rauchwaren konsumiert werden. Der Ortsbeirat und die Anwohnerinnen und Anwohner wundern sich, warum der Magistrat nicht gleich eine entsprechende Beschilderung mit einer klaren Regelung veranlasst hat. Dies sollte alsbald nachgeholt werden. Der Ortsbeirat hofft diese Maßnahme informell und kurzfristig mit dem zuständigen Amt abstimmen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 364 2026 Die Vorlage OF 78/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am OpernplatzOFOB 102.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 79/1 Betreff: Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am Opernplatz Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR gebeten, die Verkehrsführung auf der Westseite des Opernplatzes für den Fuß- und Radverkehr sicherer und eindeutiger zu gestalten. Insbesondere soll 1. der Fuß- und Radverkehr in den Engstellen zwischen den Pflanzmodulen klar voneinander getrennt werden - durch Markierungen, Piktogramme oder andere geeignete Maßnahmen; 2. für Radfahrende, die von der Mainzer Landstraße nach rechts auf den Opernplatz abbiegen möchten, eine eindeutig gekennzeichnete Route angeboten werden, die ein langsames, fließendes Abbiegen ohne Halt an der Lichtsignalanlage ermöglicht. Diese Route soll nicht über die Aufstellfläche der an der Ampel wartenden Zufußgehenden führen. Zu prüfen ist dabei auch die Anordnung eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721 StVO); 3. für an der Lichtsignalanlage wartende Fußgängerinnen und Fußgänger eine ausreichend bemessene Aufstellfläche vorgesehen werden, die den Radverkehr nicht blockiert; 4. die künftig vorgesehene Wegeführung an dieser Stelle für alle Verkehrsteilnehmenden erkennbar ausgeschildert und markiert werden; 5. der Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung und den Zeitplan der Umsetzung unterrichtet werden. Der Ortsbeirat regt zudem einen gemeinsamen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Amt für Straßenbau und Erschließung an. Begründung: Der Magistrat hat auf der Westseite des Opernplatzes zwischen Februar und Juni 2026 einen neuen Zufahrtsschutz aus 19 begrünten Stahlmodulen errichtet. Die Anlage verbindet Sicherheitsanforderungen und Aufenthaltsqualität in gelungener Weise und ist ein deutlicher gestalterischer Fortschritt gegenüber den bisherigen Betonelementen. Durch die Positionierung der Module sind an mehreren Stellen jedoch Engstellen entstanden. Im Zusammenwirken mit der Lichtsignalanlage zur Überquerung der Mainzer Landstraße kommt es dort regelmäßig zu Konflikten - sowohl zwischen wartenden Zufußgehenden und durchfahrenden Radfahrenden als auch zwischen Fuß- und Radverkehr in Bewegung. Rechtsabbiegende Radfahrende können den Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße / Opernplatz / Bockenheimer Landstraße nicht mehr wie bisher vorher verlassen. Sie sehen sich stattdessen gezwungen, zwischen den an der Ampel wartenden Zufußgehenden hindurchzufahren. Zugleich ist nicht erkennbar, welche Wegeführung an dieser Stelle überhaupt vorgesehen oder empfohlen ist. Auf dem stark frequentierten Opernplatz führt diese unübersichtliche Situation zu vermeidbaren Konflikten. Eine sichere und eindeutige Führung des Radverkehrs ist deshalb dringend erforderlich. Ziel des Antrags ist ausdrücklich nicht, den Zufahrtsschutz infrage zu stellen, sondern seine verkehrliche Einbindung nachzubessern. Anlage: Fotos (Jürgen Sauter) vom 13.06.2026: Platzeinfahrt vom Opernplatz aus gesehen mit Wartebereich Fußverkehr Platzeinfahrt aus Sicht Radfahrende von der Mainzer Landstraße aus Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 432 2026 Die Vorlage OF 79/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter der Ziffer 2. des Antragtenors die Worte "Mainzer Landstraße" ersetzt werden durch "Taunusanlage". Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gastronomiebetrieb Berger Straße 30 Verstoß gegen die Vorgartensatzung und hygienische VorgabenOFOB 302.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 79/3 Betreff: Gastronomiebetrieb Berger Straße 30 Verstoß gegen die Vorgartensatzung und hygienische Vorgaben Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) ob die aktuelle Nutzung des Vorgartenbereiches der Liegenschaft Berger Straße 30 Ecke Herderstraße als Müllplatz der Vorgartensatzung entspricht und ob der dort gelagerte Müll, insbesondere die großen Mengen an Altfett den Hygienevorgaben an die Entsorgung von Speiseresten entspricht. b) Wie die Abluft der Gaststätte, insbesondere aus dem Küchenbereich, so gestaltet werden kann, dass sie keine Belastung für die Nachbarschaften darstellt. Begründung: Die in der o.g. Liegenschaft seit letztem Jahr eingezogene Gaststätte, serviert den Gästen vorrangig frittierte Speisen. Das dabei in großem Umfang entstehende Altfett wird im Bereich des ehemals als Außengastronomie genutzten Vorgartens gelagert. Die Spuren von Altfett sind im gesamten Umfeld der Liegenschaft auf dem Gehweg deutlich sichtbar. Die Geruchsbelästigung ist gerade in den Sommermonaten erheblich. Dazu kommt die Abluft aus der Küche, die nicht nur im direkten Umfeld für Unmut sorgt. Die Situation ist aktuell so nicht tragbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 572 2026 Die Vorlage OF 79/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Regenbogenkreisel wirksam vor Beschädigung schützenOFOB 102.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 80/1 Betreff: Regenbogenkreisel wirksam vor Beschädigung schützen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen geeigneten Maßnahmen der Regenbogenkreisel in der Frankfurter Innenstadt dauerhaft besser vor Beschädigungen und Vandalismus geschützt werden kann. Dabei sollen insbesondere bauliche, verkehrsrechtliche oder gestalterische Maßnahmen geprüft werden, die das gezielte Befahren des Kreisels mit Kraftfahrzeugen verhindern oder deutlich erschweren, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Über das Ergebnis der Prüfung sowie die Umsetzbarkeit der einzelnen Maßnahmen ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Der Regenbogenkreisel wurde erst kurz vor dem Christopher Street Day (CSD) neu gestaltet und erstrahlte als weithin sichtbares Zeichen für Vielfalt, Akzeptanz und die Solidarität der Stadt Frankfurt mit der queeren Community in neuem Glanz. Bereits wenige Wochen später sind jedoch deutliche Beschädigungen, insbesondere durch Reifenspuren, sichtbar. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird der Kreisel immer wieder von hochmotorisierten Fahrzeugen und SUVs gezielt überfahren. Dadurch wird nicht nur die Gestaltung beschädigt, sondern auch ein wichtiges Symbol für die Sichtbarkeit und Anerkennung der queeren Community im öffentlichen Raum entwertet. Vor dem Hintergrund der bundesweit gestiegenen Zahl von Übergriffen und queerfeindlich motivierten Straftaten kommt dem Schutz sichtbarer Zeichen der Vielfalt eine besondere Bedeutung zu. Der Regenbogenkreisel ist ein prägendes Element des Frankfurter Regenbogenviertels und steht stellvertretend für die Offenheit und Vielfalt der Stadt. Sein Erhalt und sein Schutz sind daher nicht nur eine Frage der Verkehrsinfrastruktur, sondern auch ein klares Bekenntnis gegen Queerfeindlichkeit und für den Schutz einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Der Magistrat soll daher prüfen, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um den Regenbogenkreisel wirksam vor weiteren Beschädigungen zu schützen und seine Symbolkraft langfristig zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 433 2026 Die Vorlage OF 80/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lieferparkplatz Ecke Rohrbachstraße/GünthersburgalleeOFOB 302.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 80/3 Betreff: Lieferparkplatz Ecke Rohrbachstraße/Günthersburgallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten ob auf der großen gestrichelten Fläche an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Rohrbachstraße mit der Günthersburgallee ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann. Begründung: Die große südwestliche Ecke der Kreuzung Rohrbachstraße mit der Günthersburgallee vor dem Restaurant Niewo wurde früher gerne illegal und wild zugeparkt. Daraufhin hat der Magistrat eine größere Ecke mit gestrichelten Linien gekennzeichnet, um dies zu unterbinden. Diese große Ecke würde sich für einen Lieferparkparkplatz für die umliegenden Geschäfte und Restaurants eignen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 80/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entsiegelung der Verkehrsinseln an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer LandstraßeOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 81/1 Betreff: Entsiegelung der Verkehrsinseln an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße teilweise zu entsiegeln und hierbei folgendes umzusetzen: - Bei der nördlichen Verkehrsinsel soll der nicht durch Verkehr genutzte nördliche Bereich entsiegelt und unter anderem mit einem schattenspendenden Baum oder Rankpflanzen bepflanzt werden. - Bei der südlichen Verkehrsinsel soll der nicht durch Verkehr genutzte südliche Bereich entsiegelt und bepflanzt werden - Es sollen dabei auch Elemente der Schwammstadt umgesetzt werden, um das Überflutungsrisiko der Mainzer Landstraße bei Starkregen zu mindern. Begründung: Die genannten Bereiche sind ungenutzt und sollten im Rahmen der bestehenden Hitzegefahren und Starkregengefahren entsiegelt und begrünt werden. Quelle: Geoportal/Eigene Markierungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 434 2026 Die Vorlage OF 81/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und AfD gegen FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Obststand auf dem MerianplatzOFOB 302.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 81/3 Betreff: Obststand auf dem Merianplatz Der Obst- und Gemüsestand auf dem Merianplatz bestand seit über 30 Jahren, bevor der Inhaber altersbedingt seinen Standplatz im letzten Jahr nicht mehr verlängern konnte. Der Stand war nicht nur ein Verkaufsstand, er war Treffpunkt für das ganze Viertel und darüber hinaus. Man tauschte Informationen aus, traf alte und fand neue Bekannte aus der Nachbarschaft. Innerhalb kürzester Zeit wurden Unterschriften gesammelt, die sich für den Verbleib eines Obst- und Gemüsestands an dieser Stelle einsetzten. Die Fortführung scheiterte an den städtischen Vorgaben, die keine neuen Standgenehmigungen im öffentlichen Raum außerhalb der Wochenmärkte und sainonaler Stände zulassen. Verständlich, dass das Angebot nicht immer weiter ausgebaut werden kann. Hier ging es jedoch nicht um einen neuen Stand, sondern lediglich um einen neuen Standbetreiber. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert künftig sicherzustellen, dass bestehende Obst- und Gemüsestände in Absprache mit dem zuständigen Ortsbeirat auch bei Pächterwechsel an ihrem angestammten Platz weiter bestehen bleiben können und damit auch der Stand auf dem Merianplatz wieder belebt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 81/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ehemalige Gustavsburgstraße entsiegeln und begrünenOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 82/1 Betreff: Ehemalige Gustavsburgstraße entsiegeln und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die entwidmete ehemalige Gustavsburgstraße schnellstmöglich zu entsiegeln und dauerhaft zu begrünen. Bei der Planung ist sicherzustellen, dass die Fläche weiterhin für geeignete Veranstaltungen und nachbarschaftliche Nutzungen zur Verfügung stehen kann. Neben der Pflanzung klimaangepasster Bäume und Sträucher sollen wasserdurchlässige Flächen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Speicherung von Niederschlags-wasser vorgesehen werden. Begründung: Die ehemalige Gustavsburgstraße ist bereits seit mehreren Jahren entwidmet und wird nur noch gelegentlich für Veranstaltungen genutzt. Eine dauerhafte Nutzung als vollständig versiegelte ehemalige Fläche ist daher nicht mehr erforderlich. Das umliegende, stark bebaute Gebiet ist mit Grünflächen und schattenspendenden Bäumen deutlich unterversorgt. Gerade während sommerlicher Hitzeperioden heizen sich versiegelte Flächen stark auf und verschärfen die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher. Durch die Entsiegelung und Begrünung könnte die Fläche mit vergleichsweise geringem Aufwand erheblich aufgewertet werden. Neue Bäume und Pflanzen würden Schatten spenden, die Umgebung kühlen, Regenwasser aufnehmen und die Aufenthaltsqualität verbessern. Eine entsprechend gestaltete Grünfläche könnte zugleich weiterhin Raum für Veranstaltungen, Begegnung und nachbarschaftliche Aktivitäten bieten. Aus einer nicht mehr benötigten Straßenfläche würde so ein lebendiger und klimaangepasster Ort für das Quartier. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 435 2026 Die Vorlage OF 82/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, die entwidmete ehemalige Gustavsburgstraße dauerhaft entsiegelt und klimaangepasst zu gestalten. Dazu soll eine Planung erstellt werden, die die Belange der Feuerwehr berücksichtigt und die Fläche weiter für nachbarschaftliche Veranstaltungen nutzbar hält. Neben der Pflanzung klimaangepasster Bäume und Sträucher sollen wasserdurchlässige Flächen sowie Möglichkeiten zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser geprüft und wenn möglich umgesetzt werden. Die entsprechende Planung ist dem Ortsbeirat vor der Ausführung zur Beschlussfassung vorzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Teves-West: Zukunft sichern und Planungssicherheit gewährenOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 83/1 Betreff: Teves-West: Zukunft sichern und Planungssicherheit gewähren Vorgang: V 1362/26 OBR 1; ST 697/26 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat hatte erfreulicherweise dazu Stellung bezogen (ST 697), dass der Bereich der Rebstöcker Straße 49 bis 49e auch weiterhin planungsrechtlich als Kulturzentrum gesichert ist. Dies vorangestellt fordern wir den Magistrat auf, die bestehenden Verträge zügig über das Jahr 2029 hinaus zu verlängern und den Mietparteien eine weitreichende Planungssicherheit zu gewähren. Begründung: Investitionen lohnen sich nur, wenn Planungssicherheit besteht. Die auslaufenden Verträge für die künstlerischen, sozialen und kulturellen Nutzungen sollen frühzeitig verlängert werden, damit die Mietparteien in den Bestand der Gebäude und das Umfeld verlässlich investieren können. Der Bereich südwestlich der Rebstöcker Straße, genannt Teves-West, bietet eine kleine Oase innerhalb der umliegenden entstanden Wohnkomplexe. Für das Gallus ist dieser Ort einzigartig und soll erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1362 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 436 2026 Die Vorlage OF 83/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkraumbewirtschaftung östliches NordendOFOB 302.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 83/3 Betreff: Parkraumbewirtschaftung östliches Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Alleenring, Sandweg und Anlagenring (Parkraumbezirk 24) wartet seit 2021 auf die Einführung der Parkraumbewirtschaftung. Sie sollte im Anschluss an die Einführung in Nordend-West umgesetzt werden. Seitdem ist der Parkdruck auf das noch nicht bewirtschaftete Quartier stark gestiegen. Anwohnende sind zu Recht verärgert, weil sie mit den mittlerweile erhöhten Ánwohnerparkgebühren weniger Chancen auf einen Parkplatz haben, wie in anderen Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung. Gleichzeitig entfallen immer mehr Parkplätze durch Umgestaltungsmaßnahmen. Auf der unteren Berger Straße und den angrenzenden Straßen wurden jüngst in allen Nebenstraßen auf Parkplätzen Fahrrad- und E-Scooter-Parkplätze eingerichtet. Eine sicherlich sinnvolle Maßnahme, wenn dadurch endlich die illegal abgestellten Leihfahrräder und E-Scooter verschwinden. Allerdings verschärft das die aktuelle Situation für die Anwohnenden zusätzlich. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, a) die Parkraumbewirtschaftung im östlichen Nordend bis spätestens Anfang nächsten Jahres umzusetzen und bis dahin keine weiteren Parkplätze mehr einer anderen Nutzung zuzuführen und alle Maßnahmen bis dahin zurückzustellen b) die Anwohnerparkzonen im Bereich 24 aktuell stärker zu überwachen und Falschparken zu ahnden, um die Zonen für die Anwohnenden frei zu halten c) die restlichen Anwohnerparkzonen im Nordend im Jahr 2027 ebenfalls einzurichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 83/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichernOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 84/1 Betreff: Seit fünf Jahren ohne Abschluss: Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 endlich sichern Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22; OM 3929/23 OBR 1; ST 1706/23; OM 5834/24 OBR 1 Der Ortsbeirat 1 befasst sich seit dem 8. Juni 2021 mit dem folgenden Auskunftsersuchen, das bis heute nicht abschließend beantwortet und dessen zugrunde liegendes Problem weiterhin nicht gelöst wurde: "Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 Pkw-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Aufgrund weiterer geparkter Pkw zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinaheunfälle zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn zu Fuß Gehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein Pkw-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungserlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für Pkw-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status quo trotz Gefährdung der zu Fuß Gehenden hingenommen? 3. Widerspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und der Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestands-schutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die Pkw-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieterinnen bzw. Mieter genehmigt?" Der bisherige Verlauf stellt sich wie folgt dar: 1. Am 27. September 2021 teilte der Magistrat mit, dass die vorgegebene Frist zur Beantwortung nicht eingehalten werden könne. 2. Am 4. April 2022 erklärte der Magistrat, dass die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger durch "Stahlabweiser" hergestellt werden könne und hierzu zu gegebener Zeit berichtet werde (ST 839). 3. Mit Antrag vom 12. April 2023 forderte der Ortsbeirat, die angekündigten Stahlabweiser zu installieren und die Fläche entsprechend der Genehmigungslage zu entsiegeln (OF 799/1). 4. Am 14. August 2023 teilte der Magistrat erneut mit, dass die Frist zur Bearbeitung nicht eingehalten werden könne, diesmal ohne weitere Begründung (OM 3929). 5. Am 13. August 2024 forderte der Ortsbeirat den Magistrat nochmals auf, "nun endlich" die angekündigten Maßnahmen zur Sicherheit des Fußverkehrs umzusetzen und den rechtmäßigen Zustand, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Entsiegelung, herzustellen. 6. Seitdem hat der Magistrat dem Ortsbeirat keine weiteren Rückmeldungen übermittelt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. aus welchen konkreten Gründen der Vorgang auch mehr als fünf Jahre nach dem ersten Auskunftsersuchen noch immer nicht abgeschlossen wurde, 2. weshalb die bereits im April 2022 als mögliche Lösung genannten Stahlabweiser bislang nicht installiert wurden, 3. zu welchem Ergebnis die Prüfung der baurechtlichen und straßenrechtlichen Genehmigungslage gekommen ist, 4. welche konkreten Maßnahmen nun ergriffen werden, um die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern dauerhaft zu beenden und gegebenenfalls den rechtmäßigen Zustand der Fläche wiederherzustellen, 5. bis zu welchem verbindlichen Termin die Maßnahmen umgesetzt und die noch offenen Fragen des Ortsbeirats vollständig beantwortet werden, 6. wie der Magistrat die außergewöhnlich lange Bearbeitungsdauer bewertet und welche organisatorischen Konsequenzen er daraus zieht, damit sich vergleichbare Vorgänge in der Stadtverwaltung und in städtischen Betrieben künftig nicht über mehrere Jahre hinziehen. Begründung: Der Vorgang betrifft weder ein außergewöhnlich komplexes Großprojekt noch eine schwer lösbare planerische Aufgabe. Es geht um die Prüfung einer überschaubaren Genehmigungslage und um geeignete Maßnahmen, die verhindern, dass Kraftfahrzeuge einen Gehweg befahren und dabei Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. Bereits im April 2022 benannte der Magistrat mit der Installation von Stahlabweisern selbst eine mögliche Lösung. Dennoch sind mehr als vier Jahre nach dieser Ankündigung und mehr als fünf Jahre nach dem ersten Auskunftsersuchen weder die Maßnahme umgesetzt noch die offenen Fragen abschließend beantwortet worden. Für die Menschen vor Ort ist das Thema keineswegs unbedeutend. Sie müssen weiterhin damit rechnen, dass Fahrzeuge auf dem Gehweg fahren, Abkürzungen über den Kreuzungsbereich nehmen und Fußgängerinnen und Fußgänger zum Ausweichen zwingen. Ein über Jahre hinweg ungelöstes Sicherheitsproblem beschädigt das Vertrauen darin, dass Hinweise aus der Bevölkerung und Beschlüsse des Ortsbeirats ernst genommen werden. Der Vorgang ist zudem kein Einzelfall. Derzeit sind noch acht Vorgänge des Ortsbeirats aus dem Jahr 2024 unerledigt, darunter Anträge mit vermeintlich harmlosen Arbeitstiteln wie "Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten", "Gehweg Mönchhofstraße/Ecke Bischofsheimer Platz sichern" oder "Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt". Hinter diesen Titeln stehen konkrete Anliegen und alltägliche Probleme von Bürgerinnen und Bürgern. Gerade überschaubare Maßnahmen müssen innerhalb einer angemessenen Frist geprüft, beantwortet und umgesetzt werden. Eine leistungsfähige Stadtverwaltung zeigt sich nicht allein bei großen Projekten, sondern auch darin, dass sie kleinere, für die Menschen vor Ort wichtige Aufgaben zuverlässig und zeitnah erledigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3929 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1706 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5834 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 437 2026 Die Vorlage OF 84/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Entahltung AfD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ruhestörung durch Autoposer auf der Berger Straße und dem SandwegOFOB 302.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 85/3 Betreff: Ruhestörung durch Autoposer auf der Berger Straße und dem Sandweg Die untere Berger Straße und der Sandweg wird regelmäßig nachts von sog. "Autoposern" als Fahrstrecke genutzt. Dazu gehören PKWs, Motorräder und Quads, die mit lauten Motoren bis weit nach Mitternacht auf beiden Straßen unterwegs sind. Dabei handelt es sich durchaus immer wieder um dieselben Fahrzeuge, die die Route immer wieder als Runde nutzen. Das Phänomen und die dadurch entstehende Beschwerdelage ist nicht neu, aber die Anzahl der Fahrzeuge und die Intensität der Motorgeräusche nimmt in den letzten Monaten spürbar zu. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Welche Möglichkeiten hat die Stadt Frankfurt zu laute Motoren zu sanktionieren? b) Gab es in der Vergangenheit Kontrollen der Einheit "Kart" des Polizeipräsidiums Frankfurt auf dem Sandweg und der unteren Berger Straße? Wenn ja, wie oft und mit welchem Ergebnis? c) Gab es in der Vergangenheit Kontrollen von Quadfahrenden bzgl. der bestehenden Helmpflicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 574 2026 Die Vorlage OF 85/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigenOFOB 102.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 86/1 Betreff: Grün erhalten statt nachpflanzen - Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR gebeten, 1. die Grünanlage der Frankenallee abschnittsweise daraufhin zu untersuchen, wo Rasen- und Pflanzflächen durch Befahren mit Fahrrädern, Abkürzungen und Trampelpfade geschädigt sind; 2. in diesen Abschnitten einen Beetschutz zu ergänzen - etwa niedrige Holzeinfassungen, Bügel oder gleichwertige Elemente - und sich dabei an der Ausführung derjenigen Abschnitte zu orientieren, in denen ein solcher Schutz bereits vorhanden ist und sich bewährt hat; 3. dort, wo Trampelpfade auf einen tatsächlichen Wegebedarf hindeuten, vorrangig zu prüfen, ob statt einer Abgrenzung die Ergänzung oder Verbreiterung eines befestigten Weges die geeignetere Lösung ist; 4. den Beetschutz in die laufende Planung des 3. Bauabschnitts zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße aufzunehmen, damit er nicht später gesondert nachgerüstet werden muss; 5. dem Ortsbeirat zu berichten, welche Kosten für Herstellung und Unterhaltung eines solchen Beetschutzes zu erwarten sind und wie sich diese zu den derzeitigen Aufwendungen für Nachpflanzungen und Rasenerneuerung in den betroffenen Abschnitten verhalten. Begründung: Der parkartig angelegte Mittelstreifen der Frankenallee mit seinen Kieswegen, Bäumen, Sträuchern und Rasenflächen ist die zentrale Grünachse des Gallus und ein wichtiger Erholungsraum in einem dicht bebauten Stadtteil. In mehreren Abschnitten fehlt jedoch ein Beetschutz. Die Folge ist eine fortschreitende Schädigung: Rasen- und Pflanzflächen werden mit Fahrrädern befahren und als Abkürzung genutzt, kleinere Gehölze und Stauden gehen ein, aus Rasen werden staubige, verdichtete Sandflächen. Die Bodenverdichtung beeinträchtigt zudem den Wurzelraum der Bäume und damit deren Vitalität. Das Ergebnis ist dreifach nachteilig: Das Erscheinungsbild der Anlage leidet, die begrünte Fläche und ihre Kühlwirkung nehmen ab, und der Stadt entstehen wiederkehrende Kosten für Nachpflanzungen, die bei wirksamem Schutz vermeidbar wären. In denjenigen Abschnitten der Frankenallee, in denen bereits ein Beetschutz vorhanden ist, zeigt sich der Unterschied deutlich. Eine einheitliche Ausstattung der gesamten Anlage ist daher naheliegend. Da für den 3. Bauabschnitt ohnehin geplant wird, sollte der Beetschutz dort von vornherein mitgedacht werden. Anlage: Fotos (Jürgen Sauter, Juli 2026) - Vergleich Beetschutz auf der Frankenallee an der Kreuzung Schwalbacher Straße. Links: stadteinwärts mit Beetschutz. Rechts: stadtauswärts ohne. Beetschutz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 439 2026 Die Vorlage OF 86/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. die Grünanlage der Frankenallee zwischen Schwalbacher Straße und Homburger Damm abschnittsweise daraufhin zu untersuchen, wo Rasen- und Pflanzflächen durch Befahren mit Fahrrädern, Abkürzungen und Trampelpfade geschädigt sind;" Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses OM 161 vom 15.06.2026OFOB 202.08.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 86/2 Betreff: Bestätigung des Ortsbeiratsbeschlusses OM 161 vom 15.06.2026 Vorgang: OM 161/26 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: I. Die OM 161 vom 15.06.2026 wird bestätigt. II. Der OBR erachtet seine Entscheidungen über den Verbleib des Taubenhauses gem. § 82 IV 1 HGO, § 3 III S. 1 Nr. 3 Satzung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt als "endgültig". III. Der OBR rügt daher, dass ohne zuvorige Einbindung des gesamten Ortsbeirates bereits bei einem "Runden Tisch" vom 07.07.2026 mit den Tierschutzverbänden durch das Dezernat verkündet wurde, dass der OM 161 durch die Stadt nicht gefolgt wird. IV. Der Ortsbeirat erklärt sich bereit seinen Beschluss, nach einem Austausch unter Einbindung der Stadt und der ansässigen Einwohner samt orthodoxer Gemeinde und Schulen unter Abwägung aller Interessen, auch jener des Tierschutzes, zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen und in einer offiziellen Ortsbeiratssitzung neu zu bescheiden. V. Der Ortsbeirat stellt fest, dass er vor der Aufstellung des Taubenhauses in der Solmsstraße weder informiert noch beteiligt wurde. Seither hat er sich wiederholt und mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit gegen dessen Verbleib an diesem Standort ausgesprochen. Er erwartet, dass das zuständige Dezernat diese eindeutige Beschlusslage respektiert und den Ortsbeirat sowie die betroffenen Anwohner, Schulen, die griechisch-orthodoxe Gemeinde und weitere örtliche Beteiligte vor weiteren Entscheidungen rechtzeitig einbindet. Im Übrigen erkennt der Ortsbeirat durchaus positiv an, dass die Stadt eine aktivere Rolle im Stadttaubenmanagement einnehmen möchte und erklärt sich bereit die Stadt in der zukünftigen Suche nach besseren Standorten für Taubenhäuser zu unterstützen. Er erachtet die Regulierung des Taubenbestandes als dringend notwendig zur Wahrung des Gemein- und Tierwohls. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2026, OM 161 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Initiative OI 17 2026 Die Vorlage OF 86/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 1, 2 und 5 der Vorlage OM 161 für Ziffer I des Antrags eingefügt wird und der Antrag gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 GOOBR als Ortsbeirats-Initiative behandelt wird. Abstimmung: CDU, SPD, 1 Linke und FDP gegen 4 GRÜNE und 1 Linke (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Klimaschutz im Europaviertel: Grünfläche West mit Sonnensegeln ausstattenOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 90/1 Betreff: Klimaschutz im Europaviertel: Grünfläche West mit Sonnensegeln ausstatten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird bezüglich der Grünfläche West im westlichen Europaviertel aufgefordert, zusätzlich zu den zwei bestehenden Sonnenschirmen weitere großflächige Sonnensegel, insbesondere bei den Sitzgelegenheiten, einzurichten. Begründung: Die Vorfreude auf die Grünfläche West, mit Skatepark und Bolzplatz, ist groß. Die Anlage sieht vielversprechend aus. Sie wird sicherlich auch Gallus und Europaviertel noch besser verbinden und damit ein voller Erfolg werden. Es ist abzusehen, dass sich zukünftig viele Menschen dort aufhalten werden. Aufgrund der exponierten Lage und den bisher noch sehr kleinen Bäumen ist es notwendig, ausreichend Sonnenschutz zu bieten. Die Stadt soll weitere Sonnensegel aufstellen und damit vor allem die vielen Sitzgelegenheiten vor der Sonne schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 90/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Klimaschutz im Europaviertel: Südliche Lissabonner Straße stärker begrünenOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 91/1 Betreff: Klimaschutz im Europaviertel: Südliche Lissabonner Straße stärker begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den breiten Mittelstreifen in der südlichen Lissabonner Straße an geeigneten Stellen mit einer breiteren Pflanzenvielfalt zu begrünen. Begründung: Im südlichen Abschnitt der Lissabonner Straße stehen 8 Bäume. Die Bodenfläche ist in heißen Sommer jedoch regelmäßig durch die Hitze vertrocknet und könnte klimaresilienter begrünt sein. Quelle: Privataufnahme Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 442 2026 Die Vorlage OF 91/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, AfD und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Klimaschutz im Europaviertel: Fläche zwischen Kölner Straße und Europa-Allee östlich der Emser Brücke stärker entpflasternOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 92/1 Betreff: Klimaschutz im Europaviertel: Fläche zwischen Kölner Straße und Europa-Allee östlich der Emser Brücke stärker entpflastern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fläche zwischen Kölner Straße und Europa-Allee, östlich der Emser Brücke auf Höhe des Hotels, stärker zu begrünen. - Die nicht für Rad- und Fußverkehr, als auch für Rettungskräfte, benötigten Flächen sollen entpflastert und mit biodiversen Pflanzen gepflanzt werden. - Die Wand der Emser Brücke soll mit Rankpflanzen begrünt werden. Begründung: Der Ort hat viel mehr Potential für eine Entpflasterung, als es die derzeitigen Pflanzeninseln derzeit hergeben. Eine stärkere Begrünung könnte das Mikroklima positiv beeinflussen und den Ort wirtlicher gestalten. Quelle: Privataufnahme Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 443 2026 Die Vorlage OF 92/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Klimaschutz im Europaviertel: Rasenflächen biodiverser gestaltenOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 93/1 Betreff: Klimaschutz im Europaviertel: Rasenflächen biodiverser gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Rasenflächen entlang der gesamten Länge der Europa-Allee biodiverser zu gestalten. Hierzu sollen die Rasenflächen an geeigneten Stellen durch eine vielfältigere und artenreichere hitzebeständige Bepflanzung aufgewertet werden. Begründung: Der kurzgeschnittene Rasen zeigt an heißen Tagen seine geringe Eignung in Zeiten des Klimawandels. Eine stärkere Verdichtung mit verschiedenen hitzebeständigen Pflanzen würde zu einer Verbesserung des Stadtbildes und des Mikroklimas beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 444 2026 Die Vorlage OF 93/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzierung der Tierheime endlich sicherstellenOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 96/1 Betreff: Finanzierung der Tierheime endlich sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen, die Finanzierung der Tierheime und tierheimähnlichen Institutionen in Frankfurt erneut überprüfen zu lassen und sodann kostendeckend zu finanzieren und dabei auch benötigte Investitionen zu berücksichtigen. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, bspw. einer Corona-Epidemie, hat die Stadt schnell zu reagieren und bedarfsgerecht die Kapazitäten erweitern zu lassen und dies auch umgehend finanziell abzugelten. In diesem Sinne wird die Stadt aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Pflichtaufgaben im Tierschutz jederzeit und im benötigten Ausmaß erfüllen zu können. Dabei hat die Stadt Frankfurt den Vereinen mindestens diejenigen Kosten zu erstatten, die konkret durch die Stadt Frankfurt verursacht werden. Begründung: Während der Corona-Epidemie, aber auch danach, zeigt sich das Dilemma der Stadt Frankfurt im Umgang mit den Pflichtaufgaben im Tierschutz ganz besonders deutlich, als in kurzer Zeit zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden mussten. Die Stadt konnte jedoch nur mit starker Verzögerung und unter immensem Druck der Öffentlichkeit zur Reaktion in Form von angepassten Verträgen gebracht werden. Aber auch im Regelbetrieb kann es immer wieder sein, dass die Kapazitäten für die Unterbringung von Tieren nicht ausreichen. Freie Kapazitäten sind in Frankfurter Tierheimen sowieso rar. Ein Ausbau ist dringend notwendig. Durch den vom Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. ausgesprochenen Aufnahmestopp im Juli 2026 hat nun auch der letzte der Frankfurter Tierschutzvereine innerhalb der letzten fünf Jahre einen temporären Stopp für die Aufnahme von Tieren aussprechen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 96/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Toilettennutzung darf keine Bankkarte voraussetzenOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 97/1 Betreff: Toilettennutzung darf keine Bankkarte voraussetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sicherzustellen, dass sämtliche kostenpflichtigen öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 1 neben bargeldlosen Zahlungs-möglichkeiten auch mit Bargeld bezahlt werden können, 2. diese Vorgabe insbesondere bei den von der FES betriebenen öffentlichen Toiletten umzusetzen und die derzeitige Zahlungs-situation an der Toilettenanlage an der Paulskirche zu überprüfen, 3. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche kostenpflichtigen öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk derzeit ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren und bis wann dort eine Bezahlung mit Bargeld ermöglicht wird. Begründung: Der Zugang zu einer öffentlichen Toilette ist ein elementares menschliches Bedürfnis. Er darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Person über eine Bankkarte, eine Kreditkarte, ein Smartphone oder ein entsprechendes Zahlungskonto verfügt. Gerade Menschen mit geringem Einkommen, wohnungslose Menschen, Kinder, ältere Menschen sowie Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland verfügen nicht immer über ein geeignetes bargeldloses Zahlungsmittel. Wer den geforderten Betrag in bar bei sich trägt, muss eine öffentliche Toilette dennoch benutzen können. Wird ausschließlich Kartenzahlung zugelassen, können Betroffene selbst dann keinen Zugang erhalten, wenn sie das erforderliche Nutzungsentgelt von beispielsweise 50 Cent aufbringen können. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Hauseingänge, Grünanlagen und andere Bereiche des öffentlichen Raums als Notlösung genutzt werden. Die Folgen sind entwürdigend für die betroffenen Menschen und beeinträchtigen zugleich Sauberkeit, Hygiene und Aufenthalts-qualität Darüber hinaus ist der Toilettengang eine höchstpersönliche Angelegenheit. Es sollte niemand gezwungen sein, durch eine elektronische Zahlung einen dauerhaft nachvollziehbaren Buchungs-vorgang zu erzeugen, nur um ein grundlegendes menschliches Bedürfnis erfüllen zu können. Bargeldlose Zahlung kann eine sinnvolle zusätzliche Möglichkeit sein. Sie darf jedoch nicht die einzige Zugangsvoraussetzung für eine öffentliche Toilette darstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 446 2026 Die Vorlage OF 97/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Baustellenplanung zum FernwärmeausbauOFOB 102.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2026, OF 99/1 Betreff: Baustellenplanung zum Fernwärmeausbau Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, in Bezug auf das Baustellen-management für Fernwärme folgendes umzusetzen: - Baustellen sollen generell so geplant werden, dass die Arbeiten in einem Zug erledigt werden können und dass Baustellen aufgrund fehlender Folgearbeiten nicht wochenlang brach liegen. - Die Baustelleneinrichtung soll generell - optisch und funktional - angemessen gestaltet sein, indem z.B. in bewohnten und belebten Stadtvierteln eine ansprechende Gestaltung vorgeschrieben wird. - Die Baustelleneinrichtung ist auf das benötigte Maß zu begrenzen und Baustellen sollen kein generelles Vorrecht für die Inanspruch-nahme von Flächen gegenüber anderen Nutzungen haben. - Die Anwohnenden und die ansässigen Betriebe sind frühzeitig, auch über die Presse und soziale Medien, zu informieren. Begründung: Gemäß einer Meldung der Stadt vom 16. Juli 2026 zeigte sich anknüpfend an Gespräche der Stadt zu Verbesserungen im Bahnhofsviertel in Gesprächen mit der Mainova, dass die Baustelle in der Niddastraße nicht tagelang brach liegen muss, sondern dass es auch schneller und mit weniger Flächennutzung möglich ist. Da die Mainova mittelbar eine nahezu hundertprozentige Beteiligung der Stadt Frankfurt ist, muss es möglich sein, die Arbeiten sinnvoll aus Sicht der anwohnenden und arbeitenden Menschen zu koordinieren. Dies ist auch finanziell leistbar, weil die Tiefbauarbeiten in Bezug auf die Anzahl der Gewerke wenig komplex sind und weil sich aufgrund der Masse an Baustellen die Subunternehmer und das Personal auch gut planen lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 447 2026 Die Vorlage OF 99/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Spielplatz Spatzengasse zeitnah wieder zur Verfügung stellenOFOB 501.08.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 107/5 Betreff: Spielplatz Spatzengasse zeitnah wieder zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Spielplatz in der Spatzengasse den Kindern und Familien schnellstmöglich wieder vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu sind die derzeit bestehenden Einschränkungen zeitnah zu beseitigen und die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Spielplatzes wiederherzustellen. Begründung: Spielplätze sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer familienfreundlichen Stadt. Sie bieten Kindern einen sicheren Raum zum Spielen, zur Bewegung sowie zur Förderung ihrer motorischen, sozialen und kreativen Entwicklung. Gleichzeitig sind sie wichtige Treffpunkte für Familien und stärken das nachbarschaftliche Miteinander. Gerade in dicht besiedelten Stadtteilen sind wohnortnahe Spielplätze von besonderer Bedeutung. Einschränkungen oder Sperrungen führen dazu, dass Kindern wichtige Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten fehlen und Familien auf weiter entfernte Spielplätze ausweichen müssen. Der Spielplatz in der Spatzengasse wird von zahlreichen Familien regelmäßig genutzt und ist ein wichtiger Bestandteil der Freizeitinfrastruktur im Stadtteil. Daher besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass er schnellstmöglich wieder vollständig genutzt werden kann. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Spielplatz zeitnah wieder uneingeschränkt für die Kinder und ihre Familien freizugeben. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 479 2026 Die Vorlage OF 107/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weitere Verschattungen auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße schaffenOFOB 501.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 108/5 Betreff: Weitere Verschattungen auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße schaffen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße durch geeignete Maßnahmen (z.B. Sonnensegel oder Bäume) zu verschatten. Begründung: Der Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße verfügt derzeit über zu wenige Schattenplätze. Insbesondere in den Sommermonaten führt die starke Sonneneinstrahlung dazu, dass große Bereiche des Spielplatzes nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden können. Um eine uneingeschränkte Nutzung des Spielplatzes auch bei hohen Temperaturen zu gewährleisten, sind zusätzliche Maßnahmen zur Verschattung erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 26 2026 Die Vorlage OF 108/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erhöhung der Kontrollen parkender Lkw und Wohnmobile im Hainer Weg entlang der FriedhofsmauerOFOB 501.08.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 112/5 Betreff: Erhöhung der Kontrollen parkender Lkw und Wohnmobile im Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer Vorgang: OM 1190/21 OBR 5; ST 749/22 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Kontrollen parkender LKWs und Wohnmobile im Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer des Südfriedhofs zu verstärken und einen Rückschnitt der Hecken auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu veranlassen, um den Begegnungsverkehr zu verbessern. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 21.03.2022 (ST 749) ausgeführt, dass durch das Abstellen von LKWs als positiver Nebeneffekt eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit erreicht werde. Die derzeitige Verkehrssituation im Hainer Weg stellt sich jedoch anders dar. Entlang der Friedhofsmauer am Südfriedhof ist die Straße durch abgestellte LKWs und Wohnmobile stark eingeengt. Hinzu kommt, dass die Sträucher auf der gegenüberliegenden Straßenseite in den Fahrbahnbereich hineinragen. Beide Umstände erschweren den Begegnungsverkehr erheblich und haben bereits wiederholt zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern geführt. Entgegen der Annahme einer allgemeinen Geschwindigkeitsreduzierung führen die Engstellen vielmehr dazu, dass Verkehrsteilnehmer versuchen, mit erhöhter Geschwindigkeit an den parkenden LKWs und Wohnmobilen vorbeizufahren, um den Begegnungsverkehr noch vor der Engstelle passieren zu können. Dadurch entstehen zusätzliche Gefährdungssituationen und Konflikte. Der Hainer Weg ist für die Bewohner zwischen Bergkirche und Goetheturm, aus der Innenstadt kommend, die einzige Zufahrtsstraße. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs ausreichende Parkmöglichkeiten. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher erneut, sich der Problematik anzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Erreichbarkeit des Friedhofs und der angrenzenden Wohngebiete verbessern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 749 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 482 2026 Die Vorlage OF 112/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Hainer Weg und Max-Beckmann-StraßeOFOB 501.08.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 113/5 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Hainer Weg und Max-Beckmann-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten ob, die Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Max-Beckmann-Straße in den Hainer Weg dahingehend geändert werden kann, dass der Hainer Weg Vorfahrt hat. Begründung: Im Hainer Weg gilt durchgehend Vorfahrt mit Ausnahme der Kreuzung zur Max-Beckmann-Straße. Diese abweichende Vorfahrtsregelung wird von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern häufig übersehen, wodurch gefährliche Verkehrssituationen entstehen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 483 2026 Die Vorlage OF 113/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsberuhigung vor der Bergkita in SachsenhausenOFOB 501.08.2026 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 114/5 Betreff: Verkehrsberuhigung vor der Bergkita in Sachsenhausen Vorgang: OM 7221/25 OBR 5; ST 1923/25 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, im Bereich der Bergkita am Sachsenhäuser Landwehrweg 157b geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umzusetzen. Begründung: Die Verkehrssituation vor der Bergkita am Sachsenhäuser Landwehrweg 157b hat sich weiterhin nicht verbessert. Insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten kommt es zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen für die Kinder und ihre Begleitpersonen. In der Stellungnahme ST 1923 hat der Magistrat das Anbringen von Fahrbahnpiktogrammen als mögliche Maßnahme abgelehnt. Unabhängig davon besteht jedoch weiterhin dringender Handlungsbedarf. Wenn die bisher vorgeschlagene Maßnahme nicht umgesetzt werden kann, ist der Magistrat aufgefordert, geeignete alternative Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu entwickeln, dem Ortsbeirat vorzuschlagen und zeitnah umzusetzen. Der Schutz von Kindern und die sichere Erreichbarkeit einer Kindertagesstätte müssen im Straßenverkehr höchste Priorität haben. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7221 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 484 2026 Die Vorlage OF 114/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verschieben des Halteverbots im Heinrich-Limpert-Weg auf Höhe der Ausfahrt der Gemeinde St. WendelOFOB 501.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 116/5 Betreff: Verschieben des Halteverbots im Heinrich-Limpert-Weg auf Höhe der Ausfahrt der Gemeinde St. Wendel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das bestehenden Haltverbot im Bereich der Ausfahrt der Gemeinde St. Wendel zum Heinrich-Limpert-Weg um einige Meter in Richtung Hainer Weg zu verschieben. Begründung: Das bestehende Haltverbot im Bereich der Ausfahrt zum Heinrich-Limpert-Weg führt dazu, dass der für Einsatzfahrzeuge (insbesondere Rettungswagen und Feuerwehr) erforderliche Fahr- und Wendebereich eingeschränkt ist. Zur Gewährleistung einer sicheren und ungehinderten Befahrbarkeit wird daher angeregt, das bestehende Haltverbot in Richtung Hainer Weg zu verschieben. Hierdurch kann der notwendige Wendekreis vergrößert werden, ohne den räumlichen Umfang des Haltverbots zu erweitern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 485 2026 Die Vorlage OF 116/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Paul-Ehrlich-Straße / Höhe VogelweidstraßeOFOB 501.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 117/5 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Paul-Ehrlich-Straße / Höhe Vogelweidstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Paul-Ehrlich-Straße Kreuzung Vogelweidstraße die Verkehrssicherheit durch geeignete Maßnahmen (z.B. Piktogramme) zu erhöhen. Begründung: Bei der Kreuzung Paul-Ehrlich-Straße/Vogelweidstraße handelt es sich um eine abknickende Vorfahrtsstraße mit hohem Verkehrsaufkommen. Die Kreuzung wird täglich von Kraftfahrzeugen, Radfahrerinnen und Radfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie der Straßenbahn genutzt. Das vorhandene Stoppschild wird von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern häufig übersehen. Dadurch entstehen wiederholt gefährliche Verkehrssituationen, die das Unfallrisiko erhöhen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 486 2026 Die Vorlage OF 117/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rückschnitt der Bäume und Hecken auf dem Spielplatz in der Alfred-Delp-StraßeOFOB 501.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 118/5 Betreff: Rückschnitt der Bäume und Hecken auf dem Spielplatz in der Alfred-Delp-Straße Vorgang: OM 7815/25 OBR 5; ST 371/26 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bezugnehmende auf die ST 371 den fachgerechten Rückschnitt der Bäume und Hecken auf dem Spielplatz in der Alfred-Delp-Straße zu veranlassen, um die Nutzbarkeit des Spielplatzes zu verbessern und die Verschattung der umliegenden Liegenschaften und Photovoltaikanlagen zu reduzieren. Begründung: Der Spielplatz in der Alfred-Delp-Straße verfügt über einen wertvollen Baumbestand, der im Sommer Schatten spendet. Um die uneingeschränkte Nutzung des Spielplatzes sowie die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, sind regelmäßige Rückschnitte der Bäume und Hecken erforderlich. Zudem verringert ein fachgerechter Rückschnitt die Verschattung der benachbarten Dachflächen und verbessert den Ertrag der installierten Photovoltaikanlagen. Damit wird die Nutzung erneuerbarer Energien gestärkt und ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Stadt Frankfurt am Main geleistet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7815 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 487 2026 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schwanheim: Aktueller Stand bzgl. der städtischen Waldstrategie im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzepts (ABSK)OFOB 601.08.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 118/6 Betreff: Schwanheim: Aktueller Stand bzgl. der städtischen Waldstrategie im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzepts (ABSK) Vorgang: V 1191/25 OBR 6; ST 1501/25 Der Ortsbeirat bedankt sich ausdrücklich für die persönliche Berichterstattung der Vertreter*innen des Umweltamtes zum damaligen Stand der Umsetzung des ABSK in der Ortsbeirats-Sitzung vom 13. Januar 2026 in Verbindung mit der Stellungnahme ST 1501 des Magistrats vom 5. September 2025. In Anbetracht der aktuellen Waldsituation - insbesondere vor dem Hintergrund der Hitze und der Trockenheit - sind die Waldstrategie und der Schutz des Frankfurter Stadtwalds im Bereich des Ortsbezirks 6 für das Zielraumkonzept 60.5 des ABSK und damit für den Schwanheimer Wald von Belang. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Stellungnahme 1501 fortzuschreiben und über folgende Punkte zu berichten: - Schutzmaßnahmen im Wald gegen Hitze und Trockenheit, - den Stand der Wiederaufforstung sowie - das Zurückdrängen invasiver Baumarten Begründung: Der Schwanheimer Wald ist als Teil des Frankfurter Stadtwalds und des ABSK von zentraler Bedeutung für das lokale Klima, die Biodiversität und die Lebensqualität im Ortsbezirk 6. Angesichts der zunehmenden Hitze- und Trockenperioden durch den Klimawandel sind gezielte Schutz- und Anpassungsmaßnahmen dringend erforderlich, um die Widerstandsfähigkeit des Waldes zu stärken, die Artenvielfalt zu erhalten und die Klimaregulationsfunktion langfristig zu sichern. Die Fortschreibung der Stellungnahme 1501 und ein aktueller Bericht zu Schutzmaßnahmen, Wiederaufforstung und der Bekämpfung invasiver Arten sind daher notwendig, um die Ziele des ABSK umzusetzen und den Wald an die klimatischen Herausforderungen anzupassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1191 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1501 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 345 2026 Die Vorlage OF 118/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsrechtliche Anordnungen in der BindingstraßeOFOB 501.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 119/5 Betreff: Verkehrsrechtliche Anordnungen in der Bindingstraße Der Ortsbeirat bittet den zu prüfen und zu berichten, 1. aus welchem Grund die neuen Fahrbahnmarkierungen vor der Bindingstraße 13 in der vorgenommenen Form angebracht wurden, 2. auf welcher verkehrsrechtlichen Anordnung diese Markierung beruht, 3. ob die verbliebene Restfläche zwischen Sperrfläche und Grundstückseinfahrt bewusst als nutzbare Parkfläche vorgesehen ist, 4. ob durch die derzeitige Markierung das sichere Ein- und Ausfahren aus den Grundstücken beeinträchtigt wird, 5. ob die Sperrfläche bis zur gedachten Verlängerung der vorhandenen weißen Pflastersteine erweitert werden sollte, um Missverständnisse hinsichtlich einer Parkmöglichkeit zu vermeiden, und 6. ob der Magistrat die Anordnung des Verkehrszeichens 315 (Parken auf Gehwegen) oder eines anderen geeigneten Verkehrszeichens an dieser Stelle für erforderlich oder empfehlenswert hält, um die Parksituation eindeutig zu regeln. Begründung: Vor der Bindingstraße 13 wurden kürzlich neue Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Die Grundstückseinfahrten waren bislang durch weiße Pflastersteine so abgegrenzt, dass ausreichend Rangierfläche zum sicheren Ein- und Ausfahren vorhanden war. Im Zuge der neuen Markierung wurde die Sperrfläche verändert und ein bisher vorhandener Parkstand verkürzt. Dadurch verbleibt eine Restfläche, die inzwischen regelmäßig als Parkplatz genutzt wird, obwohl sie für einen gewöhnlichen Pkw nur eingeschränkt geeignet erscheint. Dies kann das Ein- und Ausfahren der Anwohnerinnen und Anwohner erschweren. Gegenüber der Grundstückseinfahrt wurde zudem ein neuer Parkplatz markiert. Auch hierfür ist den Anwohnerinnen und Anwohnern der Hintergrund der Maßnahme nicht bekannt. Der Magistrat wird daher um Prüfung gebeten, ob die derzeitige Markierung der verkehrlichen Zielsetzung entspricht oder ob durch eine Anpassung der Sperrfläche beziehungsweise eine eindeutige Beschilderung eine klarere und sicherere Verkehrsführung erreicht werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellenOFOB 501.08.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 144/5 Betreff: Eingezogene OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die dem Ortsbeirat 5 entzogenen bzw. eingezogenen Mittel aus dem Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) wieder vollständig bereitzustellen und dem Ortsbeirat zur eigenverantwortlichen Verwendung entsprechend den geltenden Richtlinien zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das Ortsbeirats-Investitionsbudget (OIB) ist ein bewährtes Instrument der dezentralen kommunalen Selbstverwaltung. Es ermöglicht den Ortsbeiräten, kleinere Investitionsmaßnahmen im Stadtteil unbürokratisch, zielgerichtet und bürgernah zu realisieren. Gerade Maßnahmen mit hoher Bedeutung für die Lebensqualität vor Ort - beispielsweise im Bereich von Spielplätzen, Grünanlagen, Schulhöfen, Verkehrssicherheit oder Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum - können häufig nur durch den Einsatz von OIB-Mitteln zeitnah umgesetzt werden. Die Einziehung der dem Ortsbeirat zustehenden OIB-Mittel schränkt die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirats erheblich ein. Sie entzieht dem Gremium die Möglichkeit, auf aktuelle Bedarfe und Anregungen aus der Bürgerschaft flexibel zu reagieren und notwendige Investitionen eigenständig anzustoßen. Damit wird die Arbeit der ehrenamtlichen Ortsbeiratsmitglieder ebenso geschwächt wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung ihres Stadtteils. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte ist es wichtig, die vorhandenen Mittel dort einzusetzen, wo sie eine unmittelbare Wirkung entfalten. Die Ortsbeiräte kennen die Bedürfnisse ihrer Stadtteile aus der täglichen Arbeit und dem engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das Ortsbeirats-Investitionsbudget ist daher ein unverzichtbares Instrument, um lokale Prioritäten schnell und effizient umzusetzen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die eingezogenen OIB-Mittel dem Ortsbeirat 5 wieder vollständig zur Verfügung zu stellen und damit die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte sowie die bürgernahe Stadtteilpolitik nachhaltig zu stärken. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung OA 30 2026 Die Vorlage OF 144/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Eingezogene OIB-Mittel – Auswirkungen auf den Ortsbeirat 5OFOB 501.08.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 145/5 Betreff: Eingezogene OIB-Mittel - Auswirkungen auf den Ortsbeirat 5 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch der Gesamtbetrag der OIB-Mittel, der dem Ortsbeirat 5 entzogen bzw. eingezogen wurde, ist, 2. wie sich dieser Betrag zusammensetzt, 3. welche bereits beschlossenen oder geplanten Projekte des Ortsbeirats 5 aufgrund der Einziehung der OIB-Mittel nicht oder nur verzögert umgesetzt werden können, 4. welche Maßnahmen der Magistrat beabsichtigt, um die Auswirkungen der eingezogenen Mittel auf die Arbeit des Ortsbeirats 5 zu kompensieren, 5. ob der Magistrat beabsichtigt, die eingezogenen OIB-Mittel den Ortsbeiräten ganz oder teilweise wieder zur Verfügung zu stellen. Falls ja, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt? Falls nein, warum nicht? 6. welche Auswirkungen der Magistrat auf die künftige Arbeit der Ortsbeiräte sowie auf die Umsetzung bürgerschaftlicher Projekte in den Stadtteilen erwartet. Begründung: Die OIB-Mittel stellen für die Ortsbeiräte ein zentrales Instrument dar, um kleinere Investitionen und Maßnahmen im unmittelbaren Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger zeitnah und unbürokratisch zu realisieren. Sie ermöglichen unter anderem die Unterstützung von Vereinen, sozialen Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten sowie die Verbesserung des öffentlichen Raums. Die Einziehung dieser Mittel schränkt den Handlungsspielraum des Ortsbeirats erheblich ein und gefährdet die Umsetzung bereits geplanter oder beschlossener Projekte. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Ortsbeiräte eingeschränkt, flexibel auf Anliegen aus den Stadtteilen zu reagieren und lokale Entwicklungen aktiv mitzugestalten. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz über Umfang, Begründung und Folgen der Einziehung der OIB-Mittel sowie über die weitere Verwendung der Gelder und mögliche Kompensationsmaßnahmen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 60 Beschluss: Auskunftsersuchen V 102 2026 Die Vorlage OF 145/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rauch- und aerosolfreie Außengastronomie auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 5OFOB 501.08.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 148/5 Betreff: Rauch- und aerosolfreie Außengastronomie auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein zeitlich befristetes Pilotprojekt zur Einführung einer rauch- und aerosolfreien Außengastronomie auf öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 5 eingerichtet werden kann, und welche rechtlichen, organisatorischen sowie praktischen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind. Begründung: Die Nutzung öffentlicher Plätze durch Außengastronomie trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität und Belebung des öffentlichen Raums bei. Die Belastung durch Tabakrauch und Aerosole beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität insbesondere für Kinder, Jugendliche, gesundheitlich vorbelastete Personen und andere schutzbedürftige Menschen. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in der Außengastronomie zu erhöhen, Passivrauch und Aerosolbelastung zu reduzieren, Kinder und vulnerable Personen besser zu schützen und den öffentlichen Raum sauberer und inklusive zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 148/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Keine Streichung der OrtsbeiratsbudgetsOFOB 1401.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 24/14 Betreff: Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets Der Ortsbeirat 14 bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt, von der angekündigten Streichung der nicht verausgabten Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 abzusehen. Den Ortsbeiräten sind die Budgetmittel wie bisher verlässlich für einen Zeitraum von zwei Jahren rückwirkend zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Ortsbeiräte benötigen Verlässlichkeit und Planungssicherheit für ihre Arbeit vor Ort. Sie haben im berechtigten Vertrauen auf die etablierte Praxis eingeplant, auch im Jahr 2026 auf die Restmittel der Budgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Eine rückwirkende Streichung trifft insbesondere kleinere Ortsbezirke hart. Aufgrund ihres kleineren jährlichen Budgets sind sie zwingend darauf angewiesen, Mittel über zwei Jahre hinweg zu bündeln, um kostenintensivere Maßnahmen im Stadtteil überhaupt finanzieren zu können. Der Ortsbeirat 14 befürwortet ausdrücklich einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit städtischen Mitteln. Dazu gehört auch das Einsparen von Restmitteln, sobald deren ursprüngliche Verwendung nicht mehr realistisch ist. Genau diese Flexibilität und Wirtschaftlichkeit wird durch die bisherige Zweijahresregel vollumfänglich gewährleistet. Eine kurzfristige Entziehung dieser Mittel untergräbt das ehrenamtliche Engagement und entzieht den Ortsbeiräten die gestalterische Grundlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 24/14 wurde zurückgezogen.
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ertüchtigung des Wirtschaftswegs zur Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der EckstraßeOFOB 1401.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 25/14 Betreff: Ertüchtigung des Wirtschaftswegs zur Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Wirtschaftsweg zur Bewirtschaftung der Streuobstwiesen und Äcker unterhalb der Eckstraße zu ertüchtigen und so herzurichten, dass er für die Eigentümer zuverlässig und dauerhaft befahrbar ist. Die Zufahrt zum betreffenden Wirtschaftsweg befindet sich zwischen Eckstraße und Philipp‑Schnell‑Straße. Begründung: Im Zuge der Erneuerung des Straßenbildes in den Bereichen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg sowie der dort eingerichteten Parkflächen ist die bisherige direkte Zufahrtsmöglichkeit zu den Streuobstwiesen und Äckern entfallen. Die Eigentümer benötigen jedoch eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, ihre Flächen mit Anhängern, Geräten und landwirtschaftlichem Gerät zu erreichen, um Pflege‑, Erhaltungs‑ und Bewirtschaftungsmaßnahmen durchführen zu können. Der bestehende Wirtschaftsweg stellt die einzige verbliebene Zufahrtsmöglichkeit dar und muss daher so ertüchtigt werden, dass eine regelmäßige Nutzung möglich ist. Symbolbild. Quelle: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 412 2026 Die Vorlage OF 25/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Ertüchtigung des Wirtschaftswegs zur" ersatzlos gestrichen werden; der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Streuobstwiesen und Äcker unterhalb der Eckstraße für die Eigentümer zuverlässig und dauerhaft zu erreichen sind."; in der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!OFOB 701.08.2026 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 52/7 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Vorgang: M 72/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 7 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 7 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 7 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 7 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 7 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 7 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 52/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, AfD, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten – Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassenOFOB 101.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 60/1 Betreff: Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten - Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: 1. die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren sowie die zugehörige Gestaltungsrichtlinie um einen eigenen Abschnitt für das Bahnhofsviertel zu ergänzen - analog zur Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Neuen und Alten Altstadt vom 1. März 2021. Ziel ist es, das gastronomische Angebot insbesondere auf der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage zu erhalten und den Betrieben nicht die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Erforderlich sind vor allem Regelungen zu gestalterischen Elementen (u. a. Abgrenzungen, Wind- und Sichtschutz, Beleuchtung), die einen sicheren Betrieb ermöglichen und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Gäste bieten; 2. bis zum Inkrafttreten einer solchen Regelung darauf hinzuwirken, dass das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sein Ermessen bei der Durchsetzung bestehender Auflagen so ausübt, dass Beanstandungen, die ausschließlich gestalterische Elemente betreffen, vorübergehend zurückgestellt werden. Unberührt bleiben Maßnahmen, die Arbeitssicherheit, Flucht- und Rettungswege, Brandschutz, Verkehrs- und Wegesicherheit sowie den Schutz der Bäume betreffen; 3. dem Ortsbeirat bis zu seiner Sitzung am 27.10.2026 über den Sachstand zu berichten. Begründung: In den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten hat die Aufenthaltsqualität auf der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage erheblich zugenommen. Wesentlicher Faktor dafür ist die Belebung durch die Betriebe mit Außengastronomie. Die Kaiserstraße ist zugleich für viele Reisende und Pendlerinnen und Pendler das Eingangstor der Stadt. Die Außengastronomie trägt hier maßgeblich dazu bei, dass - das Bahnhofsviertel positiv wahrgenommen wird; - sich Gastronomiegäste ebenso wie Pendlerinnen und Pendler, Reisende und die Anwohnerschaft auf der Kaiserstraße sicherer fühlen und tatsächlich sicherer sind; - Sicherheit und Sauberkeit einfacher - und für die Stadt kostengünstiger - zu gewährleisten sind; - das soziale Gefüge im Viertel in Balance bleibt. Mehrere Gastronomiebetriebe und die Presse berichteten im Juli 2026 von Kontrollen der Außengastronomie auf der Kaiserstraße und der anschließenden Aufforderung des ASE die Außengastronomie stark zurückzubauen bzw. umzugestalten. Bei Nichtbeachtung wurde angedroht, dass eine kostenpflichtige Räumung der Außengastronomie durch die Stadt erfolge könnte. Ohne Außengastronomie ist eine solche Aufenthaltsqualität an diesem Ort nicht zu erreichen. Wie stark der Effekt ist, zeigte sich während der Corona-Pandemie ab 2020, als die Außenflächen über längere Zeit geschlossen waren. Zum Schutz der Außengastronomie, ihrer Gäste und ihrer Beschäftigten sind im Bahnhofsviertel andere Maßnahmen erforderlich als in anderen Stadtteilen. Die Betriebe benötigen hier zusätzliche Möglichkeiten, ein sicheres Umfeld für Beschäftigte und Gäste zu schaffen; besondere Bedeutung kommt dabei dem Schutz vor Straßenkriminalität und vor Übergriffen aus dem öffentlichen Raum zu. Daher sind andere gestalterische Elemente und Ausführungen nötig als an anderen Standorten, und die geltenden Regelungen sind entsprechend anzupassen. Dass dies möglich ist, zeigt die Altstadt: Für den Bereich zwischen Dom und Römer hat die Stadt eigens eine Gestaltungsrichtlinie erlassen und den dortigen Erfordernissen angepasst. Was für die Altstadt möglich ist, sollte auch für das Bahnhofsviertel möglich gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 11 Der Antrag OF 60/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und FDP erklärt. Beschluss: Anregung OA 24 2026 Die Vorlage OF 60/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Änderung beschlossen, dass der Antragstenor um die folgende Ziffer 4. ergänzt wird: "4. bei der Erarbeitung der an die besonderen Anforderungen des Bahnhofsviertels angepassten Gestaltungsregelungen sind die von den Regelungen betroffenen Gastronomiebetriebe sowie deren Interessenvertretungen angemessen zu beteiligen. Dabei sollen insbesondere die praktischen Anforderungen an einen sicheren Betrieb der Außengastronomien sowie die Erfahrungen der betroffenen Betriebe mit den bestehenden Vorgaben und deren Anwendungen berücksichtigt werden." Weiterhin wird die Begründung des Antrages um den folgenden Wortlaut ergänzt: "Die besonderen Anforderungen an die Außengastronomien im Bahnhofsviertel können nur sachgerecht berücksichtigt werden, wenn neben den städtischen Stellen auch die unmittelbar betroffenen Betriebe ihre praktischen Erfahrungen einbringen können. Die Beteiligungen der Gastronomiebetriebe und ihrer Interessenvertretungen stellt sicher, dass die neuen Gestaltungsregelungen praxistauglich sind und sowohl die Aufenthaltsqualität als auch die Anforderungen an einen sicheren Betrieb berücksichtigen. Gerade die im Antrag beschriebenen besonderen Situationen des Bahnhofsviertels spricht dafür, die Erfahrungen der Betroffenen in die Erarbeitung der neuen Regelungen einzubeziehen." Abstimmung: CDU, SPD, AfD und FDP gegen Linke (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Außengastronomie auf der Kaiserstraße: Für verhältnismäßige Regelungen und eine standortgerechte SondernutzungspraxisOFOB 101.08.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 61/1 Betreff: Außengastronomie auf der Kaiserstraße: Für verhältnismäßige Regelungen und eine standortgerechte Sondernutzungspraxis Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern: 1. Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten, laufende Verfahren zum Entzug von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomien im Bahnhofsviertel bis zum Abschluss einer gemeinsamen Prüfung auszusetzen. 2. Einen Runden Tisch einzuberufen: Es soll zeitnah ein Vor-Ort-Termin, möglichst in den Abendstunden, unter Beteiligung des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Ordnungsamts, der zuständigen Polizeidienststelle, politischer Vertreter sowie der betroffenen Gastronominnen und Gastronomen stattfinden. 3. Besondere Regelungen zu prüfen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob für Gastronomien im Bahnhofsviertel standortbezogene Sonderregelungen bei der Gestaltung und Genehmigung von Außenterrassen geschaffen werden können, die der besonderen Sicherheitslage vor Ort Rechnung tragen. Begründung: Das Bahnhofsviertel stellt für Gewerbetreibende seit Jahren eine außergewöhnliche Herausforderung dar. Gastronomische Betriebe sind dort täglich mit aggressivem Betteln, körperlichen Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum, Bedrohungen von Mitarbeitenden sowie erheblichen Verunreinigungen konfrontiert. Diese Realität wird von Polizei, Ordnungsbehörden und Politik grundsätzlich anerkannt. Dennoch sehen sich betroffene Gastronomen derzeit behördlichem Druck ausgesetzt, Terrassengestaltungen zurückzubauen, die über Jahre als direkte Antwort auf diese Umstände entstanden sind. Umrandungen und Abtrennungen erfüllen an diesem Standort keine rein ästhetische Funktion. Sie sind ein notwendiges Mittel zum Schutz von Gästen und Personal, insbesondere junger Servicekräfte, vor konkreten Bedrohungen und Übergriffen. Wer unternehmerische Verantwortung übernimmt, Arbeitsplätze schafft, Steuern zahlt und zur Attraktivität eines schwierigen Stadtteils beiträgt, darf nicht stärker reguliert werden als das Umfeld, das die Probleme erst erzeugt. Außengastronomie ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Beitrag zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Gerade im Bahnhofsviertel sind es die gastronomischen Betriebe, die dafür sorgen, dass das Viertel für die Frankfurter Stadtgesellschaft überhaupt noch erlebbar bleibt. Eine schematische Anwendung von Gestaltungsvorschriften, die für andere Stadtteile entwickelt wurden, wird der Lage im Bahnhofsviertel nicht gerecht. Verhältnismäßigkeit und Augenmaß sind gefordert, im Interesse der Betriebe, ihrer Mitarbeitenden und der Aufenthaltsqualität des gesamten Viertels. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 61/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Orientierung im Baustellenumfeld Hauptbahnhof – sichere und verständliche Wegeführung für Fußgänger*innenOFOB 101.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 63/1 Betreff: Orientierung im Baustellenumfeld Hauptbahnhof - sichere und verständliche Wegeführung für Fußgänger*innen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR gebeten, 1. bei allen verkehrsrechtlichen Anordnungen für Arbeitsstellen im Umfeld des Hauptbahnhofs verbindlich vorzugeben, dass die Führung des Fußverkehrs den Anforderungen der RSA 21 entspricht - insbesondere hinsichtlich der Restgehwegbreiten, der durchgehenden, barrierefreien und taktil erfassbaren Führung sowie der Ausschilderung an jedem Entscheidungspunkt; 2. ein baustellenübergreifendes, temporäres Fußgängerleitsystem für das gesamte Bahnhofsumfeld einzurichten. Dieses soll einheitliche Wegweiser zu den wichtigsten Zielen umfassen - Eingänge des Hauptbahnhofs, Straßenbahn- und U-Bahn-Zugänge, Taxistände, Fernbusbahnhof, Messe, Bahnhofsviertel und Innenstadt - sowie Übersichtspläne an den zentralen Zugängen. Wegweiser und Pläne sollen durchgängig deutsch und englisch beschriftet, mit Piktogrammen ergänzt und mit einem QR-Code versehen sein, der auf die tagesaktuelle Darstellung auf mainziel.de verweist; 3. auf dem vom Straßenverkehrsamt betriebenen Portal mainziel.de eine eigene Themenseite "Baumaßnahmen im Umfeld des Hauptbahnhofs" einzurichten - nach dem Vorbild der bereits bestehenden Seiten zu den Baumaßnahmen Mörfelder Landstraße und Bockenheimer Landstraße. Diese soll die Bauvorhaben der Stadt, der DB InfraGO und der privaten Bauherren gemeinsam darstellen, in deutscher und englischer Sprache geführt werden und die jeweils gültigen Fußwegeführungen und Umleitungen enthalten; 4. die Verkehrskarte auf mainziel.de so zu ergänzen, dass Gehwegsperrungen und temporäre Fußwegeführungen in der Rubrik "Zu Fuß" dargestellt werden. Bislang sind Baustellen dort ausschließlich fahrbahnbezogen erfasst; 5. gegenüber der DB InfraGO als Bauherrin auf dem Bahngelände sowie gegenüber den privaten und gewerblichen Bauherren im Umfeld darauf hinzuwirken, dass sie sich an diesem einheitlichen System beteiligen und ihre eigenen Umleitungshinweise darauf abstimmen; 6. die Stellen zu ermitteln und zu entschärfen, an denen Fußgänger*innen derzeit auf die Fahrbahn ausweichen oder an ungesicherten Stellen queren. Zu prüfen ist, ob zusätzliche temporäre Querungshilfen, Ampelschaltungen oder Absicherungen erforderlich sind - gerade Reisende mit schwerem Gepäck können Umwege und Bordsteine nur eingeschränkt bewältigen; 7. die eingerichteten Wegeführungen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, damit veraltete, widersprüchliche oder irreführende Beschilderung unverzüglich entfernt wird, und eine niedrigschwellige Meldemöglichkeit für Hinweise aus der Bevölkerung einzurichten; 8. dem Ortsbeirat über die vorgesehenen Maßnahmen sowie über die Abstimmung mit den übrigen Bauherren zu berichten und einen gemeinsamen Ortstermin durchzuführen. Begründung: Das Umfeld des Hauptbahnhofs ist auf Jahre hinaus eine zusammenhängende Großbaustelle. Auf den Umbau der B-Ebene folgt der Ausbau der Straßenbahn vor dem Hauptbahnhof, parallel werden die Seitenflügel des Bahnhofs saniert, und in den 2030er Jahren kommt die Baustelle des Fernbahntunnels hinzu. Hinzu kommen zahlreiche Vorhaben privater und gewerblicher Bauherren im unmittelbaren Umfeld. Für den Fußverkehr bedeutet das eine sich ständig ändernde Wegesituation: gesperrte Gehwege, wechselnde Umleitungen, kurzfristig verlegte Querungen. Die Beschilderung ist dabei gerade für Fußgänger*innen häufig unzureichend und in Einzelfällen irreführend. Jede Baustelle wird für sich ausgeschildert; eine übergreifende Orientierung über das gesamte Gebiet fehlt. Betroffen sind nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner, sondern in besonderem Maße ortsunkundige Menschen. Der Hauptbahnhof ist der wichtigste Zugang zur Stadt für Reisende, Messegäste und Touristen aus dem In- und Ausland. Eine ausschließlich deutschsprachige, kleinteilige Baustellenbeschilderung erfüllt diesen Anspruch nicht. Die Folge sind nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern konkrete Gefährdungen: Reisende mit schwerem Gepäck weichen auf die Fahrbahn aus oder queren an ungesicherten Stellen, weil der ausgeschilderte Umweg nicht erkennbar oder nicht zumutbar ist. Das Bahnhofsumfeld ist die Visitenkarte Frankfurts. Eine klare, mehrsprachige und barrierefreie Wegeführung über die gesamte Bauzeit ist deshalb sowohl eine Frage der Verkehrssicherheit als auch der Willkommenskultur. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 423 2026 Die Vorlage OF 63/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wo bleibt das Grün? – Zustand, Pflege und Perspektive der Pflanzbehälter am KaisertorOFOB 101.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 69/1 Betreff: Wo bleibt das Grün? - Zustand, Pflege und Perspektive der Pflanzbehälter am Kaisertor Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist für Pflege, Bewässerung und Reinigung der Pflanzbehälter am Kaisertor zuständig - das Grünflächenamt, das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel, ein beauftragter Dritter oder Paten bzw. Sponsoren? 2. Seit wann und aus welchen Gründen wird die Pflege nicht mehr im erforderlichen Umfang erbracht? Welche Pflege- und Bewässerungsintervalle sind vereinbart, und wie wird deren Einhaltung kontrolliert? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt derzeit, um Bepflanzung und Sauberkeit der Pflanzbehälter dauerhaft zu gewährleisten? 4. Welche Kosten fallen für Pflege, Bewässerung, Reinigung und Ersatzbepflanzung monatlich bzw. jährlich an? 5. Soll die gegenwärtige Form der Bepflanzung und Pflege in den kommenden Jahren beibehalten werden, oder sind weitergehende Maßnahmen zur Begrünung geplant - etwa Bepflanzung mit Sträuchern und Kleingehölzen, größere oder zusätzliche Pflanzbehälter, Entsiegelung oder Baumpflanzungen? 6. In welchem Verhältnis steht die Begrünung zum laufenden Verfahren zur Umgestaltung des Kaisertors? Ist die Pflege für die Dauer dieses Verfahrens gesichert? 7. Werden gestalterische Alternativen geprüft für den Fall, dass eine dauerhafte Begrünung an diesem Standort nicht zu gewährleisten ist - etwa skulpturale Elemente oder Display-Systeme für Ausstellungen? Begründung: Die Pflanzbehälter am Kaisertor stehen unmittelbar am Eingang zum Bahnhofsviertel und damit an einem Ort von besonderer städtebaulicher und repräsentativer Bedeutung. Sehr viele Reisende verlassen den Hauptbahnhof über den Haupteingang oder die B-Ebene; das Kaisertor ist damit eine zentrale Durchgangspassage in die Stadt. Wegen der stark versiegelten Fläche und der im vorderen Bereich fehlenden Bäume ist der Platz unzureichend begrünt. Seit Sommer 2025 ist der Zustand der Pflanzbehälter jedoch nicht mehr zufriedenstellend: Die Behälter sind regelmäßig vermüllt, die Bepflanzung ist überwiegend abgestorben. Die beigefügten Fotos vom 29. Mai 2026 dokumentieren dies. Eine attraktive und gepflegte Begrünung trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität, zum Stadtbild und zur Unterstützung der umliegenden Gastronomie bei. Darüber hinaus leistet sie einen Beitrag zur Klimaanpassung, indem sie der sommerlichen Überhitzung entgegenwirkt und - bei Verwendung geeigneter Pflanzenarten - die Artenvielfalt fördert. Es besteht daher die Notwendigkeit, die Pflege und Gestaltung der Pflanzbehälter dauerhaft zu sichern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um umfassende Auskunft, um die weitere Entwicklung fachlich begleiten zu können. Sollte eine dauerhafte Begrünung wegen der schwierigen Standortbedingungen nicht möglich sein, ist für die Zwischennutzung des öffentlichen Raums der ehemaligen Parkbuchten eine gestalterische Alternative zu entwickeln, beispielsweise skulpturale Elemente oder Display-Systeme für Ausstellungen. Anlage: Fotos vom 29.05.2026 (Jürgen Sauter) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 69/1 wurde zurückgezogen.
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Der Ortsbeirat 2 unterstützt das Zeitzeug*innen-Projekt „Frankfurter Szene(n) – Gespräche im Kettenhofweg“!OFOB 201.08.2026 · GRÜNE, SPD, Linke, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 72/2 Betreff: Der Ortsbeirat 2 unterstützt das Zeitzeug*innen-Projekt "Frankfurter Szene(n) - Gespräche im Kettenhofweg"! Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Zeitzeug*innen-Projekt "Frankfurter Szene(n) - Gespräche im Kettenhofweg" mit Mitteln von bis zu EUR 2.000,- für eine Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln für Ihre Projektarbeit zu unterstützen. Begründung: Im Mittelpunkt des Zeitzeug*innen-Projekts "Frankfurter Szene(n) - Gespräche im Kettenhofweg" stehen biographisch-thematische Interviews mit Zeitzeug*innen, die die Frankfurter Szene der späten 1960er- bis in die 1990er-Jahre mitgeprägt haben. Erste Gespräche wurden bereits geführt. Diese ersten Gespräche mit Zeitzeug*innen, die mit ihren jeweiligen historischen und soziologischen Beiträgen den seinerzeitigen Diskurs mitprägten, machen deutlich, welches intellektuelle Potential in dem Projekt steckt und wie groß das Interesse der Zeitzeug*innen ist, ihre Erfahrungen für die Öffentlichkeit zu teilen. Die Aufnahmen - Audio oder Video, je nach Wunsch der Interviewten - sollen den Kern eines multimedialen Archivs bilden, das durch Dokumente aus dem Archiv des Verlags "Neue Kritik" ergänzt wird. Eine eigene Website soll das Material dauerhaft zugänglich machen. Geplant sind darüber hinaus ein Sammelband und öffentliche Veranstaltungen, die die Ergebnisse in die Stadtgesellschaft tragen. Der Kettenhofweg ist nicht zufällig Namensgeber des Projekts. Die Straße im Westend steht symbolisch für eine intellektuelle Topographie, die bis heute nachwirkt: Theodor W. und Gretel Adorno lebten hier, wenige Gehminuten vom Institut für Sozialforschung und vom Bockenheimer Campus entfernt. Das Walter-Kolb-Heim war Treffpunkt und Organisationszentrum des Frankfurter SDS. Die Hausbesetzungen der frühen 1970er-Jahre, die als "Frankfurter Häuserkampf" in die Lokalgeschichte eingingen, spielten sich wesentlich in dieser Straße ab. Und der Verlag "Neue Kritik", in dessen Räumen die Gespräche stattfinden, ist bis heute im Bezirk ansässig. Das Projekt ist damit nicht nur thematisch, sondern räumlich in den Stadtteilen Bockenheim und Westend verwurzelt. Mit dem 60. Jubiläum der 68er-Bewegung im Jahr 2028 rückt diese Geschichte bald wieder in den öffentlichen Fokus. Der Ortsbeirat meint, jetzt ist der richtige Moment, die Erinnerungen zu sichern - bevor sie unwiederbringlich verloren gehen, und unterstützt dieses Projekt. Das Zeitzeug*innen-Projekt "Frankfurter Szene(n) - Gespräche im Kettenhofweg" hat die Eintragung im Vereinsregister als gemeinnütziger Verein beantragt. Die 2.000 Euro sind für die technische Grundausstattung (Aufnahmegeräte, Speichermedien) sowie die initiale Einrichtung der Projektwebsite vorgesehen. Ein detaillierter Kostenplan wird das Projekt / der Verein dem Magistrat, falls gewünscht, vorlegen. Die Aktiven des Vereins freuen sich, das Projekt persönlich im Ortsbeirat vorstellen zu dürfen, und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 22 2026 Die Vorlage OF 72/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreien Übergang an der Konrad-Adenauer-Straße herstellen – Bordsteine absenkenOFOB 101.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 78/1 Betreff: Barrierefreien Übergang an der Konrad-Adenauer-Straße herstellen - Bordsteine absenken Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an dem gemeinsamen Fuß- und Radwegübergang an der Konrad-Adenauer-Straße 20 auf ihre Barrierefreiheit zu prüfen und diese durch eine niveaugleiche bzw. abgesenkte Ausführung anzupassen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Übergang den Anforderungen an eine barrierefreie Querung für mobilitätseingeschränkte Menschen, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende sowie Radfahrende gerecht wird. Begründung: An der Konrad-Adenauer-Straße 20 befindet sich ein gemeinsamer Übergang für den Fuß- und Radverkehr. Trotz der vorgesehenen Querungsfunktion sind die Bordsteine an den Übergängen nicht ausreichend abgesenkt. Dies erschwert insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrenden, Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen sowie Radfahrenden die sichere und komfortable Querung. Vor Ort zeigt sich, dass der Übergang regelmäßig genutzt wird. Die fehlende Bordsteinabsenkung führt jedoch zu unnötigen Erschütterungen, Komforteinbußen und kann insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen ein Hindernis darstellen. Eine nachträgliche Absenkung der Bordsteine würde die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit an dieser Stelle deutlich verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 431 2026 Die Vorlage OF 78/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz den folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an dem gemeinsamen Fuß- und Radwegübergang an der Konrad-Adenauer-Straße und auf Höhe der Vilbeler Straße auf ihre Barrierefreiheit zu prüfen und diese durch eine niveaugleiche bzw. abgesenkte Ausführung anzupassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unzugänglichmachung des Raums unter der neuen Treppe am WestbahnhofOFOB 201.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 81/2 Betreff: Unzugänglichmachung des Raums unter der neuen Treppe am Westbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, daß der Raum unter der neuen Treppe am Westbahnhof unzugänglich gemacht wird. Begründung: Am 16. Juli 2026 kam es unter der Treppe zu einem Brand. Auslöser ist eine dort gelagerte Matraze gewesen, die sich entzündet hatte. Der Raum unter der Treppe lädt wegen seiner Abgeschlossenheit zum Lagern oder Schlafen von Personen ein. Um dies zu unterbinden, bieten sich einfache bauliche Maßnahmen an. Für obdachlose Personen hat die Stadt verschiedene Angebote, so dass diese nicht auf die Schlafgelegenheit hier angewiesen sind. Fotos von Antragstellerin: Ort des Brandes, Schaden an der Oberseite und Beschichtung der Treppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 81/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einhaltung des Natur- und Tierschutzes bei Mäharbeiten im GrüneburgparkOFOB 201.08.2026 · CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 84/2 Betreff: Einhaltung des Natur- und Tierschutzes bei Mäharbeiten im Grüneburgpark Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. aus welchen Gründen bei den im Auftrag des Grünflächenamtes durchgeführten Mäharbeiten im Bereich der Vogelbrutwiese im Grüneburgpark (parallel zum westlichen Abschnitt des Grüneburgwegs) keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz weiterer dort lebender Wildtiere, insbesondere bodennaher und im Unterwuchs lebender Tiere, sicherzustellen; 2. welche Vorgaben und Arbeitsanweisungen das Grünflächenamt sowie von diesem beauftragte Fremdfirmen hinsichtlich des Arten- und Tierschutzes vor Durchführung von Mäharbeiten erhalten; 3. ob vor Beginn der Mäharbeiten eine umfassende Kontrolle der zu mähenden Flächen auf dort befindliche Wildtiere erfolgt und, sofern dies nicht der Fall ist, weshalb auf eine entsprechende Kontrolle verzichtet wird. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, - geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zu ergreifen, um bei zukünftigen Mäharbeiten im Grüneburgpark sowie auf vergleichbaren Flächen sicherzustellen, dass sich vor Beginn der Arbeiten keine Wildtiere mehr im Mähbereich befinden und Verletzungen oder Tötungen von Tieren nach Möglichkeit ausgeschlossen werden; - sicherzustellen, dass diese Schutzmaßnahmen auch von im Auftrag des Grünflächenamtes tätigen Fremdfirmen verbindlich eingehalten werden; - zu prüfen, ob Anwohnerinnen und Anwohner künftig vor geplanten Mäharbeiten im Bereich der Vogelbrutwiese rechtzeitig informiert werden können, um interessierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die Möglichkeit einzuräumen, das Grünflächenamt bei einer vorherigen Kontrolle der Flächen auf Wildtiere zu unterstützen. Begründung: Bei den am 13. Juli 2026 im Bereich der Vogelbrutwiese des Grüneburgparks durchgeführten Mäharbeiten wurden nach Kenntnis des Antragstellers mehrere Igel getötet. Igel sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützte Wildtiere. Die betreffende Wiese wird aus Gründen des Vogelschutzes während der Brutzeit bewusst nicht gemäht. Erst nach deren Ende erfolgen regelmäßig die erforderlichen Pflegearbeiten. Gerade weil diese Flächen über einen längeren Zeitraum nicht bewirtschaftet werden, dienen sie neben Vögeln auch zahlreichen weiteren Tierarten als Rückzugs- und Lebensraum. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, vor dem Einsatz schwerer Mähgeräte geeignete Maßnahmen zum Schutz der dort lebenden Tiere zu treffen. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben den Antragsteller auf den Vorfall aufmerksam gemacht und ihre große Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Dem Antragsteller liegt Bildmaterial vor, das aus Gründen des Respekts gegenüber dem Tierwohl dem Antrag nicht beigefügt ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner würdigen ausdrücklich die engagierte Arbeit des Grünflächenamtes bei der Pflege und Unterhaltung des Grüneburgparks. Ziel dieses Antrags ist daher nicht die Kritik an der grundsätzlichen Pflege der Grünanlagen, sondern eine Verbesserung der Abläufe im Sinne eines umfassenden Natur- und Tierschutzes. Nach Angaben mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner erfolgte vor den Mäharbeiten keine Information über den vorgesehenen Einsatz. Gleichzeitig besteht die Bereitschaft, sich ehrenamtlich an einer vorherigen Kontrolle der Flächen auf Wildtiere zu beteiligen. Es sollte daher geprüft werden, ob künftig eine frühzeitige Information der unmittelbaren Anwohnerschaft erfolgen und dieses bürgerschaftliche Engagement in geeigneter Weise eingebunden werden kann. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 365 2026 Die Vorlage OF 84/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradweg sichern auf Höhe der Mainzer Landstraße 436OFOB 101.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 85/1 Betreff: Fahrradweg sichern auf Höhe der Mainzer Landstraße 436 Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für alle Nutzer:innen auf dem Radweg auf Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Höchst auf der Höhe der Hausnummer 436 herzustellen und die vorhandene Hecke in der Kurve zu kürzen oder zu entfernen. Begründung: Für auf dem Radweg fahrende Radfahrer:innen ist die Sicht auf den weiterführenden Radweg nach der Rechtskurve nicht einsehbar. Andere Personen auf dem Radweg insbesondere Kinder oder Hindernisse wie abgestellte E-Scooter oder Gegenstände sind nicht sichtbar und stellen ein erhebliches Unfallrisiko und damit verbundene Verletzungsgefahr dar. Fahrende Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße einer noch größeren Gefahr ausgesetzt. (Foto: Sabine Dupke) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 438 2026 Die Vorlage OF 85/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für alle Nutzer:innen auf dem Radweg auf Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Höchst auf der Höhe der Hausnummer 436 herzustellen und die vorhandene Hecke in der Kurve zu kürzen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulhof Günderrodeschule für die Öffentlichkeit sperrenOFOB 101.08.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 87/1 Betreff: Schulhof Günderrodeschule für die Öffentlichkeit sperren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schulhof der Günderrodeschule im Gallus, Hufnagelstraße 25 nicht weiter als Spielplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und das Schild am Eingang zu entfernen, um die Sicherheit der betreuten Schulkinder zu gewährleisten. Begründung: Das Schild wurde angebracht, um Kindern das sichere Spielen im Stadtteil zu ermöglichen, bevor an der Günderrodeschule und den umliegenden Grundschulen eine Nachmittagsbetreuung stattfand. Mittlerweile werden an der Günderrodeschule bis zu 150 Kinder am Nachmittag sowie in den Schulferien betreut. Die Schulleitung wie die Betreuungsleitung sehen die Sicherheit der betreuten Kinder gefährdet, wenn sich schulfremde Kinder und Erwachsene (Begleitpersonen) auf dem Schulgelände aufhalten und ebenfalls Zutritt zu dem Schulgebäude erlangen könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 440 2026 Die Vorlage OF 87/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und AfD gegen Linke und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt!OFOB 201.08.2026 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 87/2 Betreff: Streichung von bewilligtem Ortsbeiratsbudget 2024 und 2025 wird abgelehnt! Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen, der Magistrat wird mit Nachdruck aufgefordert, a) die angekündigte Einziehung der den Ortsbeiräten bereits zugewiesenen und nicht verausgabten Budgetmittel aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 nicht umzusetzen beziehungsweise unverzüglich auszusetzen, b) sicherzustellen, dass diese Mittel den Ortsbeiräten auch weiterhin vollständig für bereits beschlossene sowie künftig zu beschließende Maßnahmen zur Verfügung stehen; c) die Ortsbeiräte künftig vor Entscheidungen, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig, nachvollziehbar und transparent zu informieren und zu beteiligen. Begründung: Eine nachträgliche Streichung bereits zugewiesener Mittel widerspricht dem berechtigten Vertrauen der Ortsbeiräte in die Verlässlichkeit der beschlossenen Haushaltsmittel. Die Ortsbeiräte brauchen Planungssicherheit und haben sich darauf verlassen, auch 2026 auf die Ortsbeiratsbudgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können, so auch der Ortsbeirat-2. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass dem Ortsbeirat-2 Budgetmittel jeweils für das Jahr 2024 in Höhe von EUR 36.598,- sowie für das Jahr 2025 EUR 36.546,- gestrichen würden. Wurde dem Ortsbeirat noch Anfang des Jahres 2026 mitgeteilt, er habe für 2026 Mittel in Budgetmittel von rund EUR 109.000,- wird dem Ortsbeirat Mitte des Jahres 2026 mitgeteilt die Planungsmittel für 2026 betrage insgesamt nur ca EUR. 36.000,-, wovon nur noch rund EUR 12.000,- für das Restjahr 2026 zur Verfügung stünden. Diese Vorgehensweise seitens des Magistrats lehnt der Ortsbeirat kategorisch ab! Die nachträgliche Einziehung bereits zugewiesener Mittel untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Haushaltsentscheidungen und erschwert eine vorausschauende Planung. Die Ortsbeiräte müssen auch mehrjährige Vorhaben vorbereiten und finanzieren können. Insbesondere werden die kleineren Ortsbezirke aber durch die Mittelstreichung stärker benachteiligt, da diese anders als größere Ortsbezirke häufiger zur Finanzierung von größeren Maßnahmen auf das Budget von mehreren Jahren zurückgreifen müssen. Der Ortsbeirat-2 warnt eindringlich vor den Folgen einer solchen Streichung. Es käme einem Misstrauensvotum des Magistrats gleich, sollten den Ortsbeiräten die Budgets für 2024 und 2025 per Federstrich der Kämmerei gestrichen werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Ortsbeiräte verantwortungsvoll mit den Mitteln umgehen und im Zweifel auch eine Streichung nach zwei Jahren in Kauf nehmen, wenn keine sinnvollen Maßnahmen finanziert werden können. Haushaltskonsolidierung ist zweifellos notwendig. Sie ist jedoch eine gesamtstädtische Aufgabe und darf nicht einseitig zulasten der Handlungsmöglichkeiten der Stadtteilparlamente erfolgen. Daher wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat in dieser Frage zu korrigieren und vor einem politischen Fehler zu bewahren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 19 2026 Die Vorlage OF 87/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.