Ertüchtigung des Wirtschaftswegs zur Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Ertüchtigung des Wirtschaftswegs zur Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße, da die bisherige Zufahrtsmöglichkeit entfallen ist. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass Eigentümer ihre Flächen weiterhin für die landwirtschaftliche Nutzung erreichen können.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Urnbergweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Strassenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs23.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Urnbergweg per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Wirtschaftsweg zur Bewirtschaftung der Streuobstwiesen und Äcker unterhalb der Eckstraße zu ertüchtigen und so herzurichten, dass er für die Eigentümer zuverlässig und dauerhaft befahrbar ist.
Die Zufahrt zum betreffenden Wirtschaftsweg befindet sich zwischen Eckstraße und Philipp‑Schnell‑Straße.
Begründung
Im Zuge der Erneuerung des Straßenbildes in den Bereichen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg sowie der dort eingerichteten Parkflächen ist die bisherige direkte Zufahrtsmöglichkeit zu den Streuobstwiesen und Äckern entfallen. Die Eigentümer benötigen jedoch eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, ihre Flächen mit Anhängern, Geräten und landwirtschaftlichem Gerät zu erreichen, um Pflege‑, Erhaltungs‑ und Bewirtschaftungsmaßnahmen durchführen zu können.
Der bestehende Wirtschaftsweg stellt die einzige verbliebene Zufahrtsmöglichkeit dar und muss daher so ertüchtigt werden, dass eine regelmäßige Nutzung möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2026Sie sind hierOFOF 25/14Ertüchtigung des Wirtschaftswegs zur Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der EckstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. August 2026OMOM 412Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der EckstraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme