Keine Streichung der Ortsbeiratsbudgets
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 fordert, dass die Planungssicherheit für die Ortsbeiratsbudgets der Jahre 2024 und 2025 gewahrt bleibt, indem die nicht verausgabten Mittel nicht gestrichen werden. Der Vorschlag zielt darauf ab, insbesondere kleineren Ortsbezirken finanzielle Unterstützung für geplante Maßnahmen zu bieten, um ihre Arbeit effektiver zu gestalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 14 bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt, von der angekündigten Streichung der nicht verausgabten Ortsbeiratsbudgets aus den Jahren 2024 und 2025 abzusehen. Den Ortsbeiräten sind die Budgetmittel wie bisher verlässlich für einen Zeitraum von zwei Jahren rückwirkend zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Die Ortsbeiräte benötigen Verlässlichkeit und Planungssicherheit für ihre Arbeit vor Ort. Sie haben im berechtigten Vertrauen auf die etablierte Praxis eingeplant, auch im Jahr 2026 auf die Restmittel der Budgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Eine rückwirkende Streichung trifft insbesondere kleinere Ortsbezirke hart. Aufgrund ihres kleineren jährlichen Budgets sind sie zwingend darauf angewiesen, Mittel über zwei Jahre hinweg zu bündeln, um kostenintensivere Maßnahmen im Stadtteil überhaupt finanzieren zu können.
Der Ortsbeirat 14 befürwortet ausdrücklich einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit städtischen Mitteln. Dazu gehört auch das Einsparen von Restmitteln, sobald deren ursprüngliche Verwendung nicht mehr realistisch ist. Genau diese Flexibilität und Wirtschaftlichkeit wird durch die bisherige Zweijahresregel vollumfänglich gewährleistet. Eine kurzfristige Entziehung dieser Mittel untergräbt das ehrenamtliche Engagement und entzieht den Ortsbeiräten die gestalterische Grundlage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. August 2026 brachte SPD im Ortsbeirat 14 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.