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  • Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der Bewirtschaftung
    OFOB 1
    01.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 88/1 Betreff: Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der Bewirtschaftung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 zeitnah zu berichten, a) seit wann die städtische Liegenschaft Lahnstraße 1 leer steht, b) welches Nutzungskonzept für die Liegenschaft besteht und welche Beschlusslage diesem zugrunde liegt, c) welche Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, wie hoch die hierfür veranschlagten Kosten sind, ob und in welchem Haushaltsjahr Mittel bereitstehen und wie der aktuelle Umsetzungsstand ist, d) welche Kosten der Stadt seit Beginn des Leerstands für Betrieb, Unterhaltung und Sicherung entstanden sind und in welcher Höhe Mieteinnahmen entgangen sind, e) zu welchem Zeitpunkt mit der Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen ist. 2. die Liegenschaft kurzfristig wieder einer dauerhaften Nutzung zuzuführen. Sofern eine Eigennutzung durch die Stadt nicht vorgesehen ist, ist die Liegenschaft in einem transprenten Verfahren zur Vermietung oder Verpachtung auszuschreiben. 3. bis zur Aufnahme der dauerhaften Nutzung eine Zwischennutzung zu ermöglichen und dem Ortsbeirat darzulegen, welche Voraussetzungen hierfür zu schaffen sind. Begründung: Das ehemalige Bistro in der Lahnstraße steht seit Längerem leer. Oberbürgermeister und zuständiges Dezernat haben öffentlich angekündigt, die Liegenschaft dem Stadtteil zur Verfügung zu stellen. Passiert ist seither nichts Sichtbares. Leerstand ist die teuerste Form der Immobilienbewirtschaftung. Die Stadt trägt Betriebs-, Unterhaltungs- und Sicherungskosten, ohne dass ihnen ein Nutzen gegenübersteht, und verzichtet gleichzeitig auf Einnahmen. Der Substanzverlust ungenutzter Gebäude verteuert jede spätere Sanierung zusätzlich. Das ist gegenüber den Steuerzahlern nicht zu rechtfertigen. Gleichzeitig fehlen im Gallus bezahlbare Flächen für Gastronomie, Handwerk, Vereine und Stadtteilarbeit. Eine städtische Liegenschaft, die verschlossen bleibt, ist ein doppelter Verlust: fiskalisch und für den Stadtteil. Der Ortsbeirat erwartet daher eine belastbare Auskunft darüber, was mit der Liegenschaft geplant ist, was es kostet und wann es geschieht. Sofern die Stadt keine eigene Nutzung sicherstellt, ist die Liegenschaft im Wege eines transparenten Verfahrens zu vermieten oder zu verpachten. Bis dahin sind Zwischennutzungen zu ermöglichen, um Leerstand zu verkürzen und die Immobilie im Stadtteil sichtbar zu halten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 441 2026 Die Vorlage OF 88/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD und FDP gegen Linke (= Ablehnung)

  • Verlängerung des Buslinie 89 bis zum Westbahnhof
    OFOB 2
    01.08.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 91/2 Betreff: Verlängerung des Buslinie 89 bis zum Westbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und darüber zu berichten, ob die Buslinie 89, die derzeit zwischen der Erzbergstraße in Griesheim und der Leonardo-da-Vinci-Allee verkehrt, bis zum Westbahnhof verlängert werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben darauf hingewiesen, dass es derzeit keine direkte Verbindung vom Rebstock und vom Kuhwald zum Westbahnhof gibt. Von der Haltestelle "Kuhwaldstraße" der Straßenbahnlinie 17 beträgt der Fußweg zum Westbahnhof etwa sieben Minuten. Eine Verlängerung der Buslinie 89 würde die Verkehrsanbindung des Rebstocks und des Kuhwalds verbessern und bestehende Lücken im öffentlichen Nahverkehr teilweise schließen. Zudem wäre die Hausarztpraxis im Ökohaus am Westbahnhof besser erreichbar. Der derzeitige Fußweg kann insbesondere für Seniorinnen und Senioren beschwerlich sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 91/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Metrobuslinie M46: Dauerhafte Betriebsstörungen aufklären
    OFOB 1
    01.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 94/1 Betreff: Metrobuslinie M46: Dauerhafte Betriebsstörungen aufklären Metrobuslinie M46: Dauerhafte Betriebsstörungen aufklären Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. den Magistrat aufzufordern, bei der Betreibergesellschaft RMV darauf hinzuwirken, dass diese schriftlich darlegt: 2. welche Ursachen den seit Jahren anhaltenden Verspätungen und regelmäßigen Fahrtausfällen auf der Metrobuslinie M46 zugrunde liegen, welche konkreten Maßnahmen bereits ergriffen wurden bzw. geplant sind, um den Betrieb zu stabilisieren, 3. wie die Fahrgastkommunikation bei Störungen, insbesondere bei aufeinanderfolgenden Fahrtausfällen, kurzfristig verbessert werden soll. Begründung: Die Metrobuslinie M46 ist die zentrale ÖPNV-Verbindung des Europaviertels mit dem Hauptbahnhof und dem übrigen Stadtgebiet. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pendlerinnen und Pendler sind täglich auf eine verlässliche Bedienung angewiesen. Seit mindestens einem Jahr kommt es jedoch regelmäßig dazu, dass zwei bis drei Fahrten hintereinander ersatzlos ausfallen, ohne dass dies in den Apps von RMV und DB angemessen angezeigt wird. Allein 2023 wurden stadtweit 265 Fahrgastbeschwerden zur M46 registriert (Quelle: Frankfurter Rundschau, 30.04.2023) Platz drei aller Frankfurter Buslinien. Das beigefügte Protokoll einer typischen Arbeitswoche dokumentiert exemplarisch Ausmaß und Häufigkeit der Störungen sowie die unzureichende Kommunikation gegenüber den Fahrgästen. Anlage 1 (ca. 179 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 445 2026 Die Vorlage OF 94/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ständiger Bericht zur Erweiterung der U-Bahnlinie U5
    OFOB 1
    01.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 95/1 Betreff: Ständiger Bericht zur Erweiterung der U-Bahnlinie U5 Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu bitten, dem Ortsbeirat 1 halbjährlich einen ständigen Bericht zum aktuellen Stand der U5-Erweiterung vorzulegen. Die zuletzt bekannt gewordenen erneuten Kostensteigerungen machen eine kontinuierliche und transparente Information des Ortsbeirats unerlässlich, weswegen der Bericht den Planungs- und Baufortschritt, den Zeitplan sowie die Auswirkungen auf den Stadtteil umfassen soll Begründung: Die U5-Erweiterung ist eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte im Bereich des Ortsbeirats 1. Ein ständiger Bericht ermöglicht es dem Gremium, seiner Kontrollfunktion dauerhaft nachzukommen und die Interessen der Bevölkerung wirksam zu vertreten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 95/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fußgängerbrücke an der Bremer Straße barrierefrei neu bauen und als sicheren Schulweg erhalten
    OFOB 2
    01.08.2026 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 95/2 Betreff: Fußgängerbrücke an der Bremer Straße barrierefrei neu bauen und als sicheren Schulweg erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Fußgängerbrücke über die Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Bremer Straße durch einen barrierefreien Neubau zu ersetzen und sie dauerhaft als Teil des Schulwegs zur Holzhausenschule zu erhalten. Begründung: Die Fußgängerbrücke ist eine wichtige Verbindung zwischen Westend und Nordend. Sie gehört zum täglichen Schul- und Betreuungsweg: Kinder aus dem Nordend gehen über sie zur Holzhausenschule im Westend; Kinder aus dem Westend nutzen den Weg zum im Nordend gelegenen Hort. Die ebenerdige Querung an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Bremer Straße ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unverzichtbar, aber wegen enger Mittelinseln, hoher Verkehrsbelastung und zahlreicher querender Personen zu den Stoßzeiten keine gleichwertige Alternative für Gruppen von Grundschulkindern. Elternvertretungen, Behindertenverbände und weitere Betroffene kritisieren daher zu Recht, dass keine überzeugende und gleichwertige Ersatzlösung vorliegt. Der Ortsbeirat 3 hat sich in seiner Sitzung am 15. Juni 2026 mit dem Antrag OF 58/3 "Sicherer Schulweg! Neubau der Brücke über die Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Bremer Straße" bereits einstimmig gegen einen ersatzlosen Abriss und für einen Neubau ausgesprochen. Schule und Hort liegen in unterschiedlichen Ortsbezirken; die Brücke betrifft daher beide unmittelbar. Da der Sanierungsbedarf seit Langem bekannt ist, sollte der geplante Abriss nochmals überprüft werden. Gerade angesichts des bevorstehenden Wechsels an der Spitze des Verkehrsdezernats sollte keine irreversible Entscheidung getroffen werden, die den Schulweg dauerhaft beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass beim vorgesehenen temporären Umbau der Eschersheimer Landstraße zwei Fahrspuren entfallen sollen, um die Schulwegsituation zu verbessern. Es wäre widersprüchlich, zugleich die einzige vom Kfz-Verkehr vollständig getrennte Querungsmöglichkeit ersatzlos zu beseitigen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 370 2026 Die Vorlage OF 95/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

  • Aufstellung eines zweiten Schaukastens im Lyoner Quartier für Vereine, Kirchen und weitere lokale Institutionen
    OFOB 5
    01.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 96/5 Betreff: Aufstellung eines zweiten Schaukastens im Lyoner Quartier für Vereine, Kirchen und weitere lokale Institutionen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, einen zweiten Schaukasten im Lyoner Quartier aufzustellen und diesen explizit für Informationen von Vereinen, Kirchen und weiteren lokalen Institutionen vorzusehen. Geeigneter Standort ist die Hahnstraße, Höhe 39B, an der Grundstücksgrenze. Begründung: Im Lyoner Quartier gibt es kaum geeignete, dauerhafte und bezahlbare Flächen, die Vereinen, Kirchen und lokalen Initiativen zur Verfügung stehen. Ein Schaukasten hat eine große Wirkung: Er gibt Vereinen, Kirchen und weiteren lokalen Institutionen eine sichtbare Präsenz im öffentlichen Raum. Er spricht Menschen direkt auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkauf oder zur S-Bahn an. Er hilft neue Zielgruppen, z.B. neu zugezogene Familien, Berufspendlern bzw. Seniorinnen und Senioren über Angebote zu informieren und fördert den sozialen Zusammenhalt im Quartier. Als Standort wird die Hahnstraße 39B vorgeschlagen. Der Standort ist gut erreichbar, gut frequentiert sowie in der Nähe von Supermarkt und S-Bahn-Haltestelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 474 2026 Die Vorlage OF 96/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffentliche Nutzung des Parkdecks am ehemaligen Dorint Hotel (Hahnstraße 9) zur Entlastung des Parkdrucks in Niederrad
    OFOB 5
    01.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 97/5 Betreff: Öffentliche Nutzung des Parkdecks am ehemaligen Dorint Hotel (Hahnstraße 9) zur Entlastung des Parkdrucks in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mitzuteilen, aus welchen Gründen das Parkdeck in der Hahnstraße 9 geschlossen ist und welche Voraussetzungen für eine Öffnung des Parkdecks für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers erforderlich sind. Begründung: Durch die Schließung des Parkdecks in der Hahnstraße 9 ist der ohnehin hohe Parkdruck im Quartier weiter gestiegen. Besonders Pendler, Stadion-Veranstaltungsverkehr sowie Urlaubs - und Dauerparker belasten die umliegenden Wohnstraßen zusätzlich. Die Folgen sind Suchverkehr, Fehlparken und eine unzumutbare Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Es ist weder nachvollziehbar noch hinnehmbar, dass in einem derart angespannten Umfeld bestehende Stellflächen ungenutzt bleiben, während Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucher täglich unter Parkplatzmangel leiden. Der Ortsbeirat erwartet, dass der Magistrat aktiv auf eine Lösung mit dem Ziel hinwirkt, eine konkrete, bezahlbare und kurzfristig umsetzbare Entlastung der Anwohnerschaft zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 475 2026 Die Vorlage OF 97/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Toilettenpflicht für Trinkhallen mit Alkoholausschank konsequent durchsetzen
    OFOB 1
    01.08.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 98/1 Betreff: Toilettenpflicht für Trinkhallen mit Alkoholausschank konsequent durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Behörden anzuweisen, bei Trinkhallen im Bereich Trierischer Hof, die alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten, die bestehenden bau- und gaststättenrechtlichen Vorgaben zur Bereitstellung von Kundentoiletten konsequent zu überprüfen und durchzusetzen. Betriebe ohne geeignete Sanitäranlagen sind anzuhalten, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen; bei Nichterfüllung sind die nach HGastG vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Trinkhallen, die Getränke zum Verzehr vor Ort ausschenken, gelten gemäß § 1 HGastG als Gaststätten und unterliegen damit denselben Pflichten wie reguläre Gastronomiebetriebe, einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung von Kundentoiletten (§ 44 Abs. 2 HBO). Wer diese Pflicht nicht erfüllt, verschafft sich einen Kostenvorteil auf Kosten der Betriebe, die gesetzeskonform investieren. Das ist ein strukturelles Ungleichgewicht zulasten der ortsansässigen Gastronomie. Am Trierischen Hof ist diese Situation besonders akut: Mehrere Trinkhallen bieten dort Alkohol zum Vor-Ort-Konsum an, ohne über Kundentoiletten zu verfügen. Die Folge ist Wildpinkeln im unmittelbaren Quartier, ein Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung Frankfurt, der trotz Beschwerden aus der Nachbarschaft kaum sanktioniert wird und das Stadtbild sowie die Lebensqualität der Anwohner erheblich beeinträchtigt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 98/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wider den Verfall des ehemaligen Biocampus am Botanischen Garten
    OFOB 2
    01.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 98/2 Betreff: Wider den Verfall des ehemaligen Biocampus am Botanischen Garten Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Land Hessen und der Goethe-Universität darauf hinzuwirken, dass das geplante Nutzungskonzept für das ehem. Biologische Institut am Botanischen Garten unverzüglich, spätestens beginnend im Jahr 2026 umgesetzt und die denkmalgeschützten Gebäude nicht weiterhin dem Verfall preisgegeben werden. Folgende Schritte sind unverzüglich anzugehen: 1. Einleitung sofortiger Not-Sanierungsmassnahmen für die Gebäude, die inzwischen so heftig vom Schimmel befallen zu sein scheinen, das bei Betreten Gefahr für Leib und Leben drohe. So kann zumindest ein Teil der Bausubstanz noch erhalten werden 2. Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen, um Unbefugtes Betreten der Gebäude zu verhindern 3. Bericht im Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand sowie die weitere zeitliche Planung für das Areal des ehemaligen Bio-Campus, inklusive einer Erklärung, warum das Nutzungskonzept innerhalb der letzten 13(!) Jahre seit Auszug der Biowissenschaften an den Campus Riedberg nicht umgesetzt werden konnte. 4. Einbezug folgender Idee zur Aufwertung des gesamten Stadtteils: Einrichtung eines kleinen Unicafés/-Bistrots mit warmen Mittagstisch als preiswertere Ergänzung zu den eher hochpreisigen Gastro-Angeboten im Südlichen Westend. Dies könnte ähnlich wie Le Kiosk ein entpannter Anziehungs- und Treffpunkt für die Menschen im Stadtteil werden. Begründung: Die Stadtregierung der vorherigen Legislaturperiode hat leider die Chance versäumt, sich proaktiv gemeinsam mit dem Land Hessen als Eigentümer und der Goethe-Universität als potentieller Nutzer für die Sanierung und Wiederbelebung der Immobilien auf dem Areal des ehem. Bio-Campus einzusetzen. In der ST 347 2024 wurde nur sehr knapp geantwortet, dass sich die Liegenschaft weiterhin im Eigentum des Landes Hessen befinde. Soweit dem Magistrat bekannt, sähe das Land derzeit von einer Veräußerung des Areals ab und plane die Weiterentwicklung des Hochschulstandorts. Dies wurde auch nochmals in der ST 138 in 2025 bestätigt. Anwohner bemängeln zunehmend den verheerenden Zustand der Gebäude und berichten zudem über unbefugte Nutzung der Gebäude, vor allem abends und nachts. Auch wird immer wieder Unverständnis geäußert, dass das weitläufige Areal in bester Lage nicht saniert und einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Aufgrund der Lage besteht am Gebäudekomplex richtigerweise ein erhöhtes öffentliches Interesse der Bürger im Ortsbezirk und auch für Touristen. Leider gab es zum konkreten Sachstand der Planungen noch nie eine Vorstellung im Ortsbeirat - entsprechende Informationen musste sich die Antragstellerin in mühsamer Online-Recherche aus vereinzelten Presseberichten zusammensuchen: Der ehemalige Bio-Campus an der Siesmayerstraße war bis 2011/2013 Standort der Biowissenschaften der Goethe-Universität. Mit dem Umzug auf den Campus Riedberg wurden die Gebäude aufgegeben. Seitdem stehen die denkmalgeschützten Kramer-Bauten weitgehend leer. Das Gelände ist dabei eigentumsrechtlich ungewöhnlich aufgeteilt: - Die Universitätsgebäude gehören dem Land Hessen. - Angrenzende Flächen (Kindergarten, Parkplätze usw.) gehören der Stadt Frankfurt. 2023 ging aus einer Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage - hervor: Das Land Hessen möchte den ehemaligen Bio-Campus nicht verkaufen oder für Wohnungsbau freigeben, sondern dauerhaft wieder für Wissenschaft und Forschung nutzen. Der ehemalige Bio-Campus an der Siesmayerstraße soll nach dem Willen des Landes Hessen dauerhaft als Wissenschaftsstandort erhalten und reaktiviert werden. Als künftiger Hauptnutzer ist das von der Goethe-Universität gegründete Center for Critical Computational Studies, kurz C³S, vorgesehen. Das interdisziplinäre Forschungszentrum befasst sich unter anderem mit künstlicher Intelligenz, computergestützter Modellierung, Klima und Biodiversität sowie mit den gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Folgen digitaler Systeme. Das C³S befindet sich bereits im wissenschaftlichen Aufbau und hat eine Reihe neuer Professuren besetzt. Es arbeitet jedoch bislang an anderen Standorten. Der Umzug an die Siesmayerstraße ist erst nach einer umfassenden Sanierung der denkmalgeschützten ehemaligen Institutsgebäude vorgesehen. Der wichtigste neuere Fortschritt besteht darin, dass der Baubedarf für das Projekt inzwischen vom Land genehmigt worden ist. Nach einem Pressebericht vom Mai 2025 kann die Goethe-Universität auf dieser Grundlage Planungsleistungen ausschreiben. Damit ist die Reaktivierung über das Stadium einer bloßen Absichtserklärung hinausgekommen. Sie befindet sich allerdings noch in einer frühen Planungsphase. Ein Architektenentwurf, eine verbindliche Gesamtbausumme, ein Baubeginn oder ein Fertigstellungstermin sind bislang nicht öffentlich bekannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 98/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterbindung der wiederkehrenden Ruhestörung/Lärmbelästigung und Jugendschutzverstöße durch den Barbetrieb „Time Out“
    OFOB 5
    01.08.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2026, OF 98/5 Betreff: Unterbindung der wiederkehrenden Ruhestörung/Lärmbelästigung und Jugendschutzverstöße durch den Barbetrieb "Time Out" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit den wiederkehrenden nächtlichen Ruhestörungen/Lärmbelästigungen sowie massiven Jugendschutzverstößen durch den Barbetrieb "Time Out" in der Frauenhofstraße 1 zu veranlassen. Begründung: Seit längerer Zeit sind die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Bar "Time Out" in der Fauenhofstraße 1.wiederholt nächtlichen Ruhestörungen sowie Lärmbelästigungen ausgesetzt. Die extremen Missstände treten nicht nur an Wochenenden, sondern nachweislich jeden Tag bis spät in die Nacht (03:00 Uhr) und teilweise weit darüber hinaus, auf. Massiver Lärm durch Gäste herrscht im Innen- und Außenbereich zu später Stunde durch Ansammlungen großer Gruppen von Gästen, die sich auf der Straße laut unterhalten und durch das Türknallen bei An- und Abfahrten. Besonders besorgniserregend ist, dass sich regelmäßig Kinder und Jugendliche bis tief in die Nacht in der Bar aufhalten. Durch die wiederholten Störungen ist die Wohn- und Lebensqualität der betroffenen Anwohnerschaft nachhaltig beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Anwohnerschaft durch vermeidbare Lärmemissionen belastet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 476 2026 Die Vorlage OF 98/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Flächendeckende Etablierung beweglicher Wahlmöglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgaben
    NR
    31.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, NR 35 Betreff: Flächendeckende Etablierung beweglicher Wahlmöglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sonderwahlbezirke (§ 2 LWO) und den Einsatz beweglicher Wahlvorstände (§ 24 LWO) als flächendeckenden organisatorischen Standard für alle zukünftigen Wahlen im gesamten Stadtgebiet zu etablieren. Diese Sonderwahlbezirke sollen für alle Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen bei zukünftigen Wahlen prioritär eingerichtet werden und nicht erst nach Abruf. Gemäß § 24 LWO ist der bewegliche Wahlvorstand für derartige Einrichtungen vorgesehen, um Wahlberechtigten, die keinen Wahlraum außerhalb der Einrichtung aufsuchen können, die Wahl zu ermöglichen. Für größere Einrichtungen sind gemäß § 2 LWO eigene Sonderwahlbezirke zu bilden und vor Ort zeitweise Wahlräume einzurichten. Begründung: Das Recht älterer und pflegebedürftiger Bürger auf eine barrierefreie, selbstbestimmte und geheime Wahlbeteiligung sollte weder von ihrer individuellen Mobilität noch von ihrem Aufenthalt in einer Einrichtung abhängen. Um ein Höchstmaß an demokratischer Teilnahme zu garantieren, müssen die Instrumente der Hessischen Landeswahlordnung von einer Einzelfallprüfung zu einem flächendeckenden Standard umfunktioniert werden. Durch die standardmäßige Einrichtung temporärer Wahlräume in stationären Einrichtungen wird gehfähigen Bewohnern der Gang zur Urne ermöglicht, da die Hürde eines langen beschwerlichen Weges zum regulären Wahllokal entfällt. Die bisherige Praxis in vielen Heimen führt mangels Alternativen zu einer massenhaften Nutzung der regulären Briefwahl. Diese intensive Nutzung birgt ein erhöhtes Risiko für Wahlmissbrauch, wie jüngst Presseberichte nach der Kommunalwahl zeigten. Mit der flächendeckenden Etablierung beweglicher Wahlvorstände wird auch dem entgegengewirkt. Um auch bettlägerige Menschen flächendeckend zu erreichen, ist der Einsatz beweglicher Wahlvorstände unabdingbar. Dieser rechtlich vorgesehene, kleinere Wahlvorstand sucht die Wahlberechtigten mit einer verschlossenen Wahlurne direkt auf den Stationen oder in den Zimmern auf. Dadurch wird garantiert, dass das Stimmrecht am Krankenbett geheim, sicher und frei von fremder Beeinflussung ausgeübt werden kann. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 12.08.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City am 28.09.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 35 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme)

  • Fehlende frühzeitige Beteiligung des Ortsbeirats 2 bei der Einrichtung von Abstellflächen für EScooter und Sharing-Fahrzeuge und der Umwandlung von Pkw-Stellplätzen
    OFOB 2
    31.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 114/2 Betreff: Fehlende frühzeitige Beteiligung des Ortsbeirats 2 bei der Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter und Sharing-Fahrzeuge und der Umwandlung von Pkw-Stellplätzen Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die im Ortsbezirk 2 vorgenommenen bzw. geplanten Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter und Carsharing-Fahrzeuge sowie die damit verbundene Umwandlung bzw. den Wegfall von Pkw-Stellplätzen zu berichten und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Beteiligung des Ortsbeirats Aus welchen Gründen wurde der Ortsbeirat 2 bei der Planung und Umsetzung der betreffenden Maßnahmen nicht frühzeitig beteiligt, angehört oder zumindest über die beabsichtigten Maßnahmen informiert? Insbesondere wird um Auskunft gebeten, wie die Maßnahmen im Hinblick auf § 82 Abs. 3 HGO und § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt am Main eingeordnet wurden. 2. Zeitpunkt und Rechtsgrundlage Wann wurden die jeweiligen Maßnahmen beschlossen bzw. angeordnet und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage erfolgte die jeweilige Anordnung bzw. Genehmigung? Welche sachlichen Gründe lagen der kurzfristigen Umsetzung der Maßnahmen zugrunde? Sofern eine besondere Dringlichkeit geltend gemacht wurde, wird um Darstellung der hierfür maßgeblichen Umstände gebeten. 3. Auswahl und Anzahl der Standorte Nach welchen sachlichen und verkehrsplanerischen Kriterien wurden die betreffenden Standorte und deren Anzahl ausgewählt? Welche alternativen Standorte wurden geprüft und aus welchen Gründen wurden diese gegebenenfalls verworfen? 4. Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr Welche Auswirkungen auf das vorhandene Angebot an Pkw-Stellplätzen wurden vor der Umsetzung ermittelt? Wurde insbesondere geprüft, ob durch die gewählte Anzahl und Lage der Abstellflächen eine angemessene und ausgewogene Nutzung des öffentlichen Straßenraums gewährleistet bleibt? 5. Datengrundlage und Verhältnismäßigkeit Welche tatsächlichen und verkehrsplanerischen Grundlagen wurden der Entscheidung zugrunde gelegt? Sofern entsprechende Untersuchungen oder Erhebungen vorliegen, wird um Vorlage bzw. Mitteilung der Ergebnisse gebeten, insbesondere zu: - der Auslastung bestehender E-Scooter- und Sharing-Abstellflächen, - der Nachfrage nach weiteren Abstellflächen, - der Auslastung des vorhandenen Parkraums, - der Anzahl der entfallenden Pkw-Stellplätze, - der Nutzung bzw. Auslastung der vorgesehenen neuen Abstellflächen, sonstigen verkehrsplanerischen Konzepten, auf denen die Standortentscheidung beruht. Weitere Entwicklung 6. Ist vorgesehen, die Auswirkungen der neu eingerichteten Abstellflächen nach einem angemessenen Zeitraum zu evaluieren? Falls ja, anhand welcher Kriterien soll die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet werden? Begründung: Nach § 82 Abs. 3 HGO ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören. Die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert dieses Beteiligungsrecht in § 3 Abs. 4 und bestimmt ausdrücklich, dass der Ortsbeirat zu wichtigen Angelegenheiten des Ortsbezirks frühzeitig zu beteiligen ist. Als Beispiele werden dort unter anderem Fragen der Verkehrsplanung genannt. Die Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter und Carsharing-Fahrzeuge und die damit verbundene Umwandlung bestehender Pkw-Stellplätze betreffen unmittelbar die Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Straßenraums im Ortsbezirk. Sie können daher jedenfalls einen wichtigen örtlichen Belang und - abhängig von Art und Umfang der konkreten Maßnahme - eine Angelegenheit der Verkehrsplanung darstellen. Gerade bei der Umwandlung von Pkw-Stellplätzen ist zudem eine nachvollziehbare Abwägung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen des öffentlichen Straßenraums von besonderer Bedeutung. Neben den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer von Sharing-Angeboten sind insbesondere die Belange des Fuß- und Radverkehrs, der Barrierefreiheit, der Verkehrssicherheit sowie des ruhenden Verkehrs zu berücksichtigen. Der Ortsbeirat 2 hält es deshalb für klärungsbedürftig, aus welchen Gründen eine frühzeitige Information und Beteiligung des Ortsbeirats vor der Umsetzung der betreffenden Maßnahmen nicht erfolgt ist. Den Ortsbeirat haben hierzu zahlreiche Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern erreicht, die insbesondere die konkrete Auswahl und Anzahl der eingerichteten Abstellflächen sowie den damit verbundenen Wegfall von Pkw-Stellplätzen kritisch insbesondere auf Ihre Notwendigkeit hinterfragen. Der Antragsteller fordert eine transparente Darstellung der Entscheidungsgrundlagen. Insbesondere soll nachvollziehbar werden, ob die Standorte anhand objektiver verkehrsplanerischer Kriterien ausgewählt wurden, welche Alternativen geprüft wurden und auf welcher Datengrundlage der konkrete Umfang der Abstellflächen festgelegt wurde. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob eine konsequente Kontrolle und Ahndung des regelwidrigen Abstellens von E-Scootern geeignet ist, die bestehenden Probleme zu reduzieren, und in welchem Verhältnis solche Maßnahmen zur Ausweisung zusätzlicher Abstellflächen und zur damit verbundenen Inanspruchnahme bisheriger Pkw-Stellplätze stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 114/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Höchst: Spielplatz zwischen Adelonstraße und Liederbach
    OFOB 6
    31.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 124/6 Betreff: Höchst: Spielplatz zwischen Adelonstraße und Liederbach Der Spielplatz zwischen der Adelonstraße und dem Liederbach wird gerade demontiert. der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum wurden die Spielgräte, Sitzgelegenheiten, die Beton-Eidechse und der Sandplatz demontiert? 2. Was ist dort geplant? 3. Wird der Spielplatz neu errichtet? 4. Ist die Kinderbeauftragte von Höchst über die Maßnahmen unterrichtet worden? 5. Wenn nein, warum nicht? 6. Warum wurde der Ortsbeirat nicht informiert? 7. Wo denkt sich der Magistrat, sollen in Zukunft die Kinder unter 10 Jahren spielen, vor allem die aus dem Wohnheim, die keine andere Möglichkeit, noch nicht mal ein eigenes Zimmer, haben? Begründung: Über jeden Baum und sonstige Maßnahme wird der Ortsbeirat informiert -was ja auch gut ist- aber bei einer solchen Maßnahme arbeitet man wohl lieber unbemerkt...... Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 86 Beschluss: Auskunftsersuchen V 67 2026 Die Vorlage OF 124/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrssicherheit bei der Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Gesetzesänderung ab 01.03.2027
    OFOB 2
    31.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 125/2 Betreff: Verkehrssicherheit bei der Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Gesetzesänderung ab 01.03.2027 Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche konkreten Maßnahmen und Konzepte zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit der zunehmenden Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen, insbesondere E-Scootern, im öffentlichen Raum vorgesehen sind. Grundlage ist die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung und die STVO, die mit einer Gesetzesänderung ab 1.3.2027 Elektrokleinstfahrzeuge mit Fahrrädern gleichstellt. Dabei wird der Magistrat insbesondere gebeten darzustellen: 1. Welche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum ab dem 1. März 2027 erwartet werden und welche Auswirkungen diese auf die Nutzung von Gehwegen, Fußgängerbereichen, Grünanlagen und sonstigen für den Radverkehr freigegebenen Flächen im Ortsbezirk 2 haben. 2. Auf welchen weiteren Verkehrsflächen im Ortsbezirk 2 künftig eine Freigabe für E-Scooter vorgesehen oder möglich ist. 3. Ob und in welchem Umfang der Magistrat aufgrund der zunehmenden Nutzung von E-Scootern eine Anpassung der Verkehrsführung oder der Beschilderung in besonders sensiblen Bereichen, insbesondere im Umfeld von Spielplätzen, Schulen, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie stark frequentierten Grünanlagen, für erforderlich hält. 4. Ob für besonders sensible Bereiche eine Begrenzung der Geschwindigkeit von E-Scootern geprüft wird und ob hierzu technische Lösungen wie Geofencing bzw. eine automatisierte Geschwindigkeitsreduzierung in Betracht gezogen werden. 5. Ob der Magistrat gemeinsam mit den Anbietern von E-Scootern verbindliche oder freiwillige Maßnahmen zur technischen Geschwindigkeitsbegrenzung in besonders sensiblen Bereichen vereinbaren kann. 6. Wie die Einhaltung der für E-Scooter geltenden Verkehrsregeln kontrolliert wird und ob eine verstärkte Kontrolle insbesondere in Fußgängerbereichen, Grünanlagen und im Umfeld von Spielplätzen vorgesehen ist. Begründung: Die Nutzung von E-Scootern hat in Frankfurt in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit einer zunehmenden Nutzung des öffentlichen Raums durch unterschiedliche Verkehrsarten steigt zugleich die Bedeutung einer klaren und sicheren Regelung der jeweiligen Nutzungsbereiche. Die eKFV verpflichtet E-Scooter-Fahrer bereits heute zu einer besonderen Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Insbesondere auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang. Die Geschwindigkeit ist erforderlichenfalls an den Fußgängerverkehr anzupassen; Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Gerade in Bereichen mit einer hohen Dichte an Fußgängern können Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern entstehen. Dies gilt insbesondere für Grünanlagen, stark frequentierte Wege sowie Bereiche mit einer hohen Zahl besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat 2 sieht hier insbesondere im Grüneburgpark einen sensiblen Bereich. Der Park wird von zahlreichen Fußgängern, Familien mit Kindern, älteren Menschen sowie Hundehalterinnen und Hundehaltern genutzt. Im Umfeld der dortigen Kinderspielplätze kommt einer möglichst konfliktarmen und sicheren Nutzung der Wege besondere Bedeutung zu. Dabei geht es nicht darum, die Nutzung von E-Scootern grundsätzlich in Frage zu stellen. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Formen der Mobilität miteinander vereinbar sind und insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer ausreichend geschützt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, neben der nachträglichen Kontrolle von Verkehrsverstößen auch präventive und technische Maßnahmen zu prüfen. Insbesondere ein räumlich begrenztes Geofencing könnte dazu beitragen, die Geschwindigkeit von E-Scootern in besonders sensiblen Bereichen automatisch zu reduzieren. Denkbar wären beispielsweise eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit in stark frequentierten Grünanlagen, im unmittelbaren Umfeld von Spielplätzen oder an sonstigen Stellen mit besonders hohem Fußgängeraufkommen. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob und unter welchen technischen und rechtlichen Voraussetzungen entsprechende Maßnahmen mit den in Frankfurt tätigen E-Scooter-Anbietern umgesetzt werden können. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine verstärkte Kontrolle der bestehenden Verkehrsregeln erforderlich ist. Eine Kombination aus geeigneter Verkehrsführung, klarer Beschilderung, technischer Geschwindigkeitsbegrenzung, Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer sowie konsequenter Ahndung von Verstößen könnte dazu beitragen, Konflikte zwischen E-Scooter-Nutzern und anderen Verkehrsteilnehmern zu reduzieren. Ziel des Antrags ist daher nicht eine generelle Einschränkung der E-Scooter-Nutzung, sondern eine frühzeitige Prüfung geeigneter Maßnahmen, damit die zunehmende Nutzung dieser Mobilitätsform nicht zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, insbesondere Kinder und ältere Menschen, führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 151 2026 Die Vorlage OF 125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung)

  • Verkehrssicherheit und geordneten Bring- und Abholverkehr an der AnnaSchmidtSchule verbessern
    OFOB 2
    31.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 131/2 Betreff: Verkehrssicherheit und geordneten Bring- und Abholverkehr an der Anna-Schmidt-Schule verbessern Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die vor kurzem eingerichteten zwei E-Scooter-Abstellflächen im unmittelbaren Umfeld der Anna-Schmidt-Schule in der Straße "Im Trutz" im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und den Bring- und Abholverkehr zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzubauen bzw. an einen geeigneteren Standort zu verlagern; 2. darzulegen, ob bei der Einrichtung der E-Scooter-Abstellflächen die besondere Verkehrssituation im Umfeld der Anna-Schmidt-Schule und des angrenzenden Kinderhauses berücksichtigt wurde und welche Auswirkungen auf den Bring- und Abholverkehr sowie die Verkehrssicherheit erwartet bzw. festgestellt wurden; 3. zu prüfen, ob im unmittelbaren Umfeld der Anna-Schmidt-Schule zusätzliche, zeitlich auf die Bring- und Abholzeiten begrenzte Hol- und Bringzonen eingerichtet werden können; 4. insbesondere zu prüfen, ob in der Bockenheimer Anlage im Bereich hinter der Kreuzung "Im Trutz" eine zeitlich begrenzte Hol- und Bringzone eingerichtet werden kann und ob hierfür die bestehende Haltverbotsregelung zu den entsprechenden Zeiten angepasst werden kann; 5. bei der Prüfung geeigneter Maßnahmen auch eine zeitlich begrenzte oder wechselnde Nutzung vorhandener Flächen sowie eine Verlagerung von Abstellflächen zu berücksichtigen. Begründung: Das unmittelbare Umfeld der Anna-Schmidt-Schule und des dortigen Kinderhauses weist insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten eine hohe Verkehrsdichte auf. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten für kurzfristiges Halten und Parken in diesem Bereich begrenzt. Insbesondere bei jüngeren Kindern ist eine Begleitung bis zum Schul- bzw. Kinderhausgebäude erforderlich. Für den Bring- und Abholverkehr werden daher geeignete und verkehrssichere Kurzhaltemöglichkeiten benötigt. Durch die Einrichtung zusätzlicher Abstellflächen für E-Scooter im unmittelbaren Umfeld der Schule stehen weitere Flächen für den ruhenden bzw. kurzfristigen PKW Verkehr nicht mehr zur Verfügung. Gleichzeitig besteht zu den maßgeblichen Zeiten ein erheblicher Bedarf an geeigneten Haltemöglichkeiten. Die Folge sind insbesondere zusätzlicher Parkplatzsuchverkehr und kurzfristige Haltevorgänge an Stellen, die hierfür nicht vorgesehen sind. Dadurch können Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen, Fußgängern und Radfahrern entstehen. Für Kinder, die das Schul- oder Kinderhausgelände erreichen oder verlassen, ist eine übersichtliche und geordnete Verkehrssituation von besonderer Bedeutung und die aktuelle Situation nicht verkehrssicher. Erschwert wird die Situation zudem durch die regelmäßige Belegung der vorhandenen Bereiche des eingeschränkten Haltverbots unmittelbar vor dem Kinderhaus. Diese stehen damit teilweise nicht für den dafür vorgesehenen kurzfristigen Bring- und Abholverkehr zur Verfügung. Aus Sicht des Ortsbeirats sollte daher geprüft werden, wie die vorhandenen Verkehrsflächen im Umfeld der Schule zu den maßgeblichen Zeiten möglichst effizient und verkehrssicher genutzt werden können. Dabei sind die unterschiedlichen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs, des öffentlichen Verkehrs, des ruhenden Verkehrs sowie des schulischen Bring- und Abholverkehrs miteinander in Einklang zu bringen. Zeitlich begrenzte Hol- und Bringzonen können dazu beitragen, den Verkehr zu den Stoßzeiten zu ordnen und ungeeignete Haltevorgänge unmittelbar vor der Schule zu vermeiden. Ziel sollte eine verkehrssichere und praktikable Lösung für den Bring- und Abholverkehr im Umfeld der Anna-Schmidt-Schule sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 131/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
    OFOB 14
    31.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 23/14 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 14 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 14 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 14 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 14 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 14 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 14 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 26 2026 Die Vorlage OF 23/14 wird als interfraktioneller Antrag mit den Maßgaben beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Keine Streichung des Ortsbeiratsbudgets"; der erste Absatz des Antragstenors durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Der Ortsbeirat 14 stellt fest, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Der Ortsbeirat 14 erwartet, dass dies rückgängig gemacht und künftig anders gehandhabt wird. Aus diesem Grund wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, Folgendes zu beschließen: . ."; die Begründung mit durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Die Ortsbeiräte benötigen Verlässlichkeit und Planungssicherheit für ihre Arbeit vor Ort. Sie haben im berechtigten Vertrauen auf die etablierte Praxis eingeplant, auch im Jahr 2026 auf die Restmittel der Budgets von 2024 und 2025 zurückgreifen zu können. Eine rückwirkende Streichung trifft insbesondere kleinere Ortsbezirke hart. Aufgrund ihres kleineren jährlichen Budgets sind sie zwingend darauf angewiesen, Mittel über zwei Jahre hinweg zu bündeln, um kostenintensivere Maßnahmen im Stadtteil überhaupt finanzieren zu können. Der Ortsbeirat 14 befürwortet ausdrücklich einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit städtischen Mitteln. Dazu gehört auch das Einsparen von Restmitteln, sobald deren ursprüngliche Verwendung nicht mehr realistisch ist. Genau diese Flexibilität und Wirtschaftlichkeit wird durch die bisherige Zweijahresregel vollumfänglich gewährleistet. Eine kurzfristige Entziehung dieser Mittel untergräbt das ehrenamtliche Engagement und entzieht den Ortsbeiräten die gestalterische Grundlage." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

  • Erneuerung des Straßenabschnitts Im Prüfling vor dem Bethanien-Krankenhaus
    OFOB 4
    31.07.2026 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 40/4 Betreff: Erneuerung des Straßenabschnitts Im Prüfling vor dem Bethanien-Krankenhaus Der Magistrat wird gebeten, eine grundlegende Erneuerung des Straßenabschnitts "Im Prüfling" zwischen der Usinger Straße und der Linkskurve im Eingangsbereich des Bethanien-Krankenhauses (Im Prüfling 21) zu veranlassen. Die Erneuerung soll baulich und gestalterisch an den bereits sanierten Straßenabschnitt östlich der Linkskurve anschließen, um ein einheitliches Straßenbild zu schaffen. Begründung: Die Fahrbahn befindet sich seit vielen Jahren in einem äußerst schlechten Zustand und weist über die gesamte Strecke erhebliche Schäden auf, darunter zahlreiche Bodenwellen und lose Pflastersteine. Die Fahrbahn wird täglich von Fußgänger:innen überquert, die das Krankenhaus aufsuchen, von denen viele in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sowohl für diese als auch für die zahlreichen Radfahrer:innen, die diesen Straßenabschnitt auf dem Weg in die Innenstadt nutzen, stellt die unebene und teilweise instabile Fahrbahnoberfläche sowohl bei nasser als auch bei trockener Witterung ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 387 2026 Die Vorlage OF 40/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Runder Tisch zur Verkehrsleitung während der Dippemess
    OFOB 4
    31.07.2026 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 45/4 Betreff: Runder Tisch zur Verkehrsleitung während der Dippemess Vorgang: OM 6331/25 OBR 4; ST 619/25; OM 7619/25 OBR 4; ST 343/26 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend darum, den schon in der letzten Legislatur beantragten (Antrag vom 21.1.2025 OM 6331) und erinnerten (10.10. 2025 OF 559/4) Antrag in die Tat umzusetzen, indem er einen Runden Tisch zur Verkehrsleitung während der Dippemess mit allen Beteiligten und von der Veranstaltung Betroffenen organisiert: der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF), dem Schaustellerverband Frankfurt Rhein-Main, der Stadtpolizei, der Landespolizei, den Städtischen Verkehrsbehörden, den beauftragten Sicherheitsunternehmen, dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main, dem KGV Riederwald - Anlage "Am Graben" und dem KGV Bornheimer Hang e.V., einem/einer Vertreter:in des Main Bads Bornheim und einem/einer Vertreter:in der Eissporthalle Frankfurt und insbesondere den betroffenen Anwohner:innen zu organisieren. Begründung: Durch den Umstand, dass für die Europäische Schule nach Aussage des Oberbürgermeisters nun ein Platz gefunden worden ist, wird die Dippemess auf Dauer an ihrem traditionellen Standort bleiben. Somit wird auch die für die AnwohnerInnen bisher sehr belastende Verkehrssituation bestehen bleiben, wenn sich nichts ändert. In einem gut organsierten und professionell moderierten Runden Tisch sollten deshalb Lösungen zur nachhaltigen Entlastung der AnwohnerInnen gefunden und umgehend dann umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6331 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 619 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7619 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 343 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 392 2026 Die Vorlage OF 45/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Bornheimer Hang" durch das Wort "Buchhang" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Die Milieuschutzsatzung aufheben
    OFOB 4
    31.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 47/4 Betreff: Die Milieuschutzsatzung aufheben Der Magistrat wird aufgefordert, die Milieuschutzsatzung aufzuheben, da diese den Erhalt und die bedarfsgerechte Erneuerung von Wohnraum behindert. Begründung: Am 29. Juli 2026 berichtete die F.A.Z., dass eine Genossenschaft ein seit Jahren unbewohntes Haus in der Wittelsbacherallee 89 wieder bewohnbar machen wolle. Die Milieuschutzsatzung würde allerdings den Umbau erschweren, da die Grundrisse nicht verändert werden dürfen. So sei es schwierig, ausreichend Platz für Familien zu schaffen. Für die barrierefreie Erschließung des Hauses wäre auch der Bau eines Aufzugs erforderlich, der allerdings in Milieuschutzgebieten als "wohnwertsteigernde Maßnahme" gewertet werde. Der Fall verdeutlicht, dass sich die Milieuschutzsatzung nicht nur für mittelständische Eigentümer und Vermieter von Bestandsimmobilien, sondern auch für Genossenschaften als hinderlich für eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnraum erweist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 47/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD und FDP (= Annahme)

  • Hitzeschutzkonzept, Umsetzung in Kalbach-Riedberg
    OFOB 12
    31.07.2026 · Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 49/12 Betreff: Hitzeschutzkonzept, Umsetzung in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten, zu erläutern, welche zusätzlichen Hitzeschutzmaßnahmen in Kalbach-Riedberg geplant sind, um vulnerable Gruppen vor den vermehrt auftretenden Hitzewellen zu schützen und die zu erwartenden Hitzesommer für die Bevölkerung insgesamt erträglicher zu machen, welcher Zeitraum dafür vorgesehen ist und welche Bereiche und Maßnahmen priorisiert sind. Für die Einrichtung von Klimaschutzräumen nach Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona wurde der Etatantrag vom 23.01.2026, E 378, beschlossen. Er möge bitte erläutert werden, wir die beschlossenen Mittel eingesetzt werden. Begründung: Die Hitzewelle Ende Juni hat in Deutschland je nach Quelle 5.100 bis 8.300 Todesopfer gefordert. In Frankfurt hat sich die Zahl der Einsätze der Rettungsdienste während der Hochphase, als Temperaturen um die 40°C gemessen wurden, verdreifacht; die Zahl der Notfall-Türöffnungen sogar verfünffacht (Quelle: https://www.hessenschau.de/gesellschaft/frankfurter-feuerwehr-chef-die-hitzewell e-bringt-das-system-an-seine-grenzen-v1,hitzeeinsaetze-rettungsdienst-100.html)< /p> Im Gebiet des OBR 12 gibt es aber nur drei "Kühle Orte" (Einkaufszentrum Riedbergplatz, Brunnen vor dem Einkaufszentrum, Mobiles Grünes Zimmer auf dem Riedbergplatz). Diese liegen alle an einem Ort, keiner davon liegt in Kalbach (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt: https://geoportal.frankfurt.de/karte). Das ist bei einer Bevölkerungszahl von rund 23.700 zu wenig. Zudem gibt es im ganzen Ortsbereich keine Trinkbrunnen. Da derartige Hitzewellen in Folge des Klimawandels häufiger auftreten werden, sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderlich. Die Information des Ortsbeirats über die geplanten Maßnahmen ist ebenfalls geboten, damit dieser sich in die Planung einbringen und die Bevölkerung informieren kann. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2026 Die Vorlage OF 49/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen 4 CDU und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

  • Verbesserung der Ausschilderung zum Zoo ab der S-BahnStation
    OFOB 4
    31.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 55/4 Betreff: Verbesserung der Ausschilderung zum Zoo ab der S-Bahn-Station Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, den Zoo für Anreisende mit der S-Bahn besser auszuschildern. Hierfür sollen je ein Wegweiser am entsprechenden Aufgang der Station Ostendstraße (Höhe Hanauer Landstraße 11) sowie an der Kreuzung Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße, ggf. auch am nördlichen Ende der Theobald-Christ-Straße, aufgestellt werden. Zudem soll der Magistrat bei der Deutschen Bahn darauf hinwirken, dass in der B-Ebene der S-Bahn-Station genauso wie an den Bahnsteigen der Weg zum korrekten Aufgang gewiesen wird. Begründung: Der Zoo ist die größte Kultureinrichtung in der Rhein-Main-Region, die niedrigschwellig alle Bevölkerungsgruppen erreicht und weit über Frankfurt hinaus Strahlkraft hat. Um die Erreichbarkeit auch aus dem Umland zu verbessern, sollte verstärkt die S-Bahn in den Fokus gerückt werden, besonders aufgrund der angespannten Parkplatzsituation. Der Fußweg beträgt nur knapp 400 m und ist daher für viele Besucher:innen eine sinnvolle Alternative zu U- und Straßenbahn. Hierfür sollte allerdings die Wegbeschilderung verbessert werden. An den Bahnsteigen hat die DB schon einen ersten Schritt in diese Richtung getan und verweist auf den nördlichen Eingang zum Zoo. Dies sollte in der B-Ebene vervollständigt und durch die Stadt auf Straßenebene ergänzt werden, sodass Reisende zum korrekten Aufgang, von dort nach Osten zur Theobald-Christ-Straße und anschließend durch diese geleitet werden, wo sie das Gesellschaftshaus erblicken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 401 2026 Die Vorlage OF 55/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

  • Maßnahmen gegen das dauerhafte Lagern unter der Honsellbrücke ergreifen
    OFOB 4
    31.07.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 58/4 Betreff: Maßnahmen gegen das dauerhafte Lagern unter der Honsellbrücke ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die das dauerhafte Lagern unter der Honsellbrücke unterbinden. Begründung: Unter den Brücken am nördlichen Mainufer hat sich das Lagern obdachloser Menschen verstetigt. Neben der Flößerbrücke ist die im Ostend liegende Honsellbrücke besonders davon betroffen. Eine enge Zusammenarbeit von Sozialarbeitern und Ordnungskräften kann eine geeignete Herangehensweise sein, den Zustand des dauerhaften Campierens unter der Brücke aufzuheben und die Betroffenen in Unterkünfte für niedrigschwellige Versorgung zu bringen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 58/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, AfD und FDP (= Annahme)

  • Trinkbrunnen im Nordend
    OFOB 3
    31.07.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 71/3 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend Vorgang: EA 115/23; OM 5917/24 OBR 3; ST 2059/24; V 1280/25 OBR 3; OM 7468/25 OBR 3; ST 2019/25; ST 101/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bereitstellung zusätzlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk 3 zeitnah sicherzustellen. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat die aktuellen Planungen für die bereits benannten beziehungsweise in die Prüfliste aufgenommenen Standorte darzulegen und sicherzustellen, dass im kommenden Jahr mindestens zwei weitere Trinkbrunnenstandorte im Nordend eingerichtet werden. Als vorrangig zu prüfende Standorte schlägt der Ortsbeirat zunächst den Merianplatz und den Glauburgplatz vor. Zusammen mit dem bereits vorhandenen Trinkbrunnen im Günthersburgpark ergäbe sich dadurch eine ausgewogenere Verteilung im Ortsbezirk. Begründung: Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hitzeperioden stellt auch im Ortsbezirk 3 eine erhebliche Belastung für die Bevölkerung dar. Eine niedrigschwellige, frei zugängliche Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum ist daher ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz, zur Klimaanpassung und zur Aufenthaltsqualität in stark frequentierten Stadtteilen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.01.2026, ST 101, mitgeteilt, dass die Standorte Merianplatz, Glauburgplatz, Friedberger Platz, Luisenplatz, Adolph-von-Holzhausen-Park sowie Hauptfriedhof in die Prüfliste potenzieller Trinkbrunnenstandorte aufgenommen wurden. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Liste möglicher Standorte im gesamten Stadtgebiet umfangreich sei und die Prüfung sowie Umsetzung einzelner Standorte sukzessive erfolge. Eine zeitnahe Realisierung sämtlicher vorgeschlagener Standorte könne daher nicht zugesichert werden. Bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2019, wurde die Bedeutung zusätzlicher Trinkbrunnen im Nordend grundsätzlich anerkannt und ausgeführt, dass der Stadtteil zu gegebener Zeit in die weiteren Planungen einbezogen werde. Aus Sicht des Ortsbeirats besteht jedoch weiterhin ein berechtigtes Interesse an einer transparenten Darstellung des aktuellen Planungs- und Umsetzungsstandes. Seit dem Jahr 2021 wurden wiederholt vergleichbare Hinweise auf laufende Prüfungen und priorisierte Umsetzungen gegeben, ohne dass für den Ortsbezirk 3 eine hinreichend konkrete Perspektive für weitere Standorte erkennbar geworden ist. Bislang wurde im Ortsbezirk lediglich ein Trinkbrunnenstandort im Günthersburgpark realisiert. Angesichts der Bevölkerungsdichte, der hohen Nutzung des öffentlichen Raums sowie der bestehenden und absehbaren klimatischen Belastungen erscheint dies nicht ausreichend. Der Antrag zielt daher darauf ab, die bereits begonnene Prüfung zu konkretisieren, den Ortsbeirat über den Sachstand zu informieren und eine verbindlichere Umsetzungsperspektive für mindestens zwei weitere Trinkbrunnenstandorte im Nordend im kommenden Jahr zu schaffen. Damit würde ein pragmatischer und fraktionsübergreifend nachvollziehbarer Beitrag zur Daseinsvorsorge, zur öffentlichen Gesundheit, zur Unterstützung vielfältiges Leben und zur klimaangepassten Stadtentwicklung geleistet. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.05.2023, EA 115 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5917 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2059 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7468 Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1280 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2019 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 101 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 71/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Klimaanpassung und Hitzeschutz in Bockenheim und Westend verbessern – deutlich schneller handeln!
    OFOB 2
    31.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 73/2 Betreff: Klimaanpassung und Hitzeschutz in Bockenheim und Westend verbessern - deutlich schneller handeln! Vorgang: OM 7389/25 OBR 2; ST 2101/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alles dafür zu tun, die Klimaanpassung in den innenstadtnahen und verdichteten Stadtteilen wie Bockenheim und Westend großflächig und umfassend zu verbessern und zu beschleunigen. Folgende Maßnahmen werden für Bockenheim und Westend zur baldmöglichen Umsetzung vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, diese zu prüfen und dem Ortsbeirat baldmöglichst zu berichten: 1. Erstellung einer koordinierten und abgestimmten Klimaanpassungsstrategie mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen seitens der beteiligten Dezernate und Ämter (insb. Planung, Umwelt/ Klimaschutz, Mobilität) in Kommunikation und Koordinierung mit dem Ortsbeirat und den betroffenen Bürger*innen noch in diesem Jahr. 2. Dem Ortsbeirat 2 soll baldmöglichst das Entsiegelungskataster der Stadt vorgestellt werden, das aufzeigt, wo im Ortsbezirk Potenzial für Entsiegelung und Begrünung besteht. Hiermit sollen gezielt Flächen identifiziert werden, die wieder wasserdurchlässig sind und baldmöglichst bepflanzt werden können. 3. Für Stadtgrün und die Anzahl von Bäumen werden Mindeststandards entwickelt und die 3-30-300 Regelung umgesetzt: Jeder Bewohner und jede Bewohnerin des Stadtteils sollte von seinem/ihrem Zuhause aus mindestens drei Bäume sehen können, in einem Umfeld mit 30 Prozent Baumbeschirmung leben und eine Grünfläche in höchstens 300 Metern Entfernung erreichen können. Wo die Regelung derzeit nicht eingehalten wird, müssen gezielte Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden. 4. Öffentliche Plätze im zentralen und besonders hitzeanfälligen Bereich des Ortsbezirks, die am wenigsten beschattet sind, werden unabhängig von späteren Umbauten bereits heute in Teilen entsiegelt, bepflanzt und/oder durch große Pflanzkübel, die auch Bäume aufnehmen können (Beispiel Hamburg Innenstadt/ Foto; Pflanzkübel Oederweg) und andere Elemente verschattet und gleichzeitig vorübergehend gestaltet. Die Plätze können nicht länger der Hitze ausgesetzt werden, weil irgendwann in der Zukunft vielleicht Umbaumaßnahmen anstehen! Areal-Zuständigkeiten sollen mit dem Land Hessen geklärt werden (Kulturcampus/ siehe ST 2101). 5. Öffentliche Plätze in Bockenheim und Westend sollen schnellstmöglich mit Trinkbrunnen ausgestattet werden. Der Ortsbeirat hat hierzu bereits Standortvorschläge unterbreitet, die der AG Trinkbrunnen bekannt sind. Da das Überwärmungspotential durch starke Versiegelung ein Kriterium für die Etablierung von Trinkbrunnen ist, sollte klar sein, dass der Bedarf gerade in Bockenheim groß ist. 6. Straßenräume, die sich besonders stark aufheizen - in Bockenheim u.a. Adalbertstraße und Schloßstraße - sollen in der Prioritätenliste der Umbauten nach vorn gesetzt werden. Die Schloßstraße ist Teil des "Superblock-Konzeptes". Ihre Umgestaltung und Begrünung wurde bereits vielfach vom Ortsbeirat gefordert (insbesondere im nördlichen Teil). Diese Maßnahmen sollten aufgrund der Hitzeentwicklung dringend vorangetrieben werden. Kurzfristig sollten in der Adalbertstraße das Straßenbegleitgrün verbessert und besser gepflegt/bewässert werden (Beispiel westliche Gartenstraße, Sachsenhausen), sowie die Schienenstränge in Adalbert- und Schlossstraße begrünt werden. Verkehrsinseln auf der Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße sollen entsiegelt und begrünt werden. 7. Auf allen Straßenbahnlinien sollen möglichst ausschließlich klimatisierte und barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden: Ältere Straßenbahnwagen ohne Klimatisierung und ohne barrierefreien Einstieg sollen schnellstmöglich ersetzt oder - so weit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll - entsprechend nachgerüstet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht auf der Linie 17, auf der besonders häufig nicht klimatisierte und nicht barrierefreie Fahrzeuge verkehren. 8. Baumpflege, Pflege und Begrünung von Baumscheiben und Straßenbegleitgrün: Zahlreiche Straßen in Bockenheim (u.a. Robert-Mayer-Straße (Foto, Antragstellerin) Adalbertstraße, Große Seestraße, Gräfstraße/ Foto Antragstellerin) zeugen davon, dass das Straßenbegleitgrün im Stadtteil vernachlässigt wird, unzureichend gepflegt wird und Bäume zwar gefällt, aber nicht ersetzt werden (z.B. Gräfstraße, Mühlgasse). Der Baumerhalt muss grundsätzlich Vorrang vor der Fällung haben. Wo eine Fällung unvermeidbar ist, müssen unbedingt Bäume nachgepflanzt werden, da sonst die klimatischen Leistungen nicht erbracht werden. 9. Privateigentümer in Bockenheim und Westend müssen stärker zu Begrünungs-, Wasserspeicherungs- und Auffangmaßnahmen verpflichtet werden (Klimabonus-Programm weiter als Anreiz). Die Innenverdichtung durch Bauten in der zweiten Reihe ohne Begrünungsmaßnahmen (z.B. entlang der Leipziger Straße) muss gestoppt werden. Die Kommunale Grün- und Freiraumsatzung muss konsequent auch im Bestand angewandt werden: Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen mit Gründächern oder Fassadenbegrünungen verbunden werden. Begründung: Hitzebelastung ist in Frankfurt, insbesondere in den inneren Stadtteilen, ein immer drängenderes Problem. Grünverlust, Baumverluste und Versiegelung sind in der Vergangenheit immer weiter vorangeschritten. Obwohl die Folgen seit Jahren und in diesem Sommer besonders spürbar sind, wird zu wenig getan, um bestehendes Grün zu erhalten, Flächen zu entsiegeln und neue Grünbereiche zu schaffen. Derzeit finden Maßnahmen der Klimaanpassung (grün-blaue Infrastruktur/ Schwammstadt-Maßnahmen) vorrangig in Neubaugebieten statt - die dichten Bestandsquartiere werden hierbei in der Regel vernachlässigt, die Bewohner*innen der Hitze ausgesetzt. Für die Klimaanpassung in Bestandsquartieren sind umfängliche neue Maßnahmenkonzepte, Prioritätensetzungen und Budgetanpassungen erforderlich. Der Magistrat sollte sich planerisch, strategisch und systematisch in der Umsetzung mit allen Stadtteilen befassen. Frankfurt sollte sich dabei wesentlich stärker an Strategien und Maßnahmen anderer europäischer Städte orientieren (z.B. Wien - Bäume für Coole Straßen; oder Paris: bereits erfolgter Umbau von 200 Straßen in Gartenstraßen; Pflanzung von 170.000 Bäumen u.a. auf ehemaligen Parkplätzen; Pflanzung von sog. Stadtwäldern). Die Unterstützung von Kleinst-Projekten und privaten Initiativen (z.B. Klima-Initiativen/ Vereinen und Klein-Entsiegelungen durch das Programm "Bürgerengagement für den Klimaschutz") ist zwar zu begrüßen, reicht aber nicht aus. Ebenso wenig reicht bislang die Unterstützung privater Begrünungsmaßnahmen durch das städtische Programm Klimabonus aus. Seit Beginn des Programms im Jahr 2023 wurden erst 180 Anträge für "grüne" Projekte und etwa 170 Anträge für Wassermanagement - zumeist in den Randlagen der Stadt, selten in den am meisten aufgeheizten Stadtteilen, bewilligt (ca. 2,2 Mio. Euro). Zu wenige Privateigentümer*innen von Bestands-Bauten, Parkplätzen und Hinterhöfen in den Gründerzeit-Vierteln nehmen das Programm in Anspruch und setzen auf die hier notwendige Klimaanpassung und Begrünung. Frankfurt muss Wege finden, um große Versiegelungsbereiche möglichst kurzfristig umzugestalten. Zur Klimaanpassung gehört auch ein öffentlicher Personennahverkehr, der bei hohen Temperaturen sicher und ohne zusätzliche gesundheitliche Belastungen genutzt werden kann. In nicht klimatisierten Straßenbahnwagen können sich die Temperaturen im Sommer erheblich aufheizen. Dies trifft insbesondere ältere Menschen, Kinder, Schwangere sowie Personen mit chronischen Erkrankungen oder eingeschränkter Mobilität. Gleichzeitig sind zahlreiche ältere Fahrzeuge nicht barrierefrei zugänglich. Besonders deutlich zeigt sich dieses Problem auf der Straßenbahnlinie 17, auf der weiterhin häufig ältere, weder klimatisierte noch barrierefreie Wagen eingesetzt werden. Positives Beispiel für private Begrünungsmaßnahmen in der Kiesstraße | Gefällter Baum (bislang) ohne Nachpflanzung in der Gräfstraße / Ecke Adalbertstraße Positives Beispiel aus Hamburg; Begrünung der HafenCity (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7389 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 359 2026 Die Vorlage OF 73/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende Punkte eingefügt werden: Nach Ziffer 5: "Kühl- und Spielbrunnen: Es soll geprüft werden, ob an öffentlichen Plätzen (wie z. B. Celsiusplatz, Odina-Bott-Platz, Carlo-Schmid-Platz, Quartiersplatz, Sally-Ride-Platz, Senckenberganlage, Westendplatz) mehr Kühl- und Spielbrunnen geschaffen werden können." Nach Ziffer 9: "Mehr zugängliche Wasserflächen im Stadtteil schaffen: Der Magistrat soll prüfen, inwieweit mehr zugängliche Wasserflächen an geeigneter Stelle insbesondere in den Parkanlagen (z. B. im Grüneburgpark, Rebstockpark, Rothschildpark) realisiert werden können. In dem Kontext sollen auch bisherige Kanalisierung von Bächen auf Offenlegung überprüft werden. Wasserflächen sollen integrativ gestaltet werden. Ein Beispiel konnte Eisbach im Münchner Englischen Garten sein." Nach Ziffer 10: "Einrichtung eines konsumfreien Hitzeschutzraums" Abstimmung: zu Ziffer 3: GRÜNE, SPD, Linke und 1 FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung) zu Ziffer 4: 2 CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und FDP (= Enthaltung) zu Ziffer 6: GRÜNE, SPD, Linke und 1 FDP gegen CDU (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu Ziffer 7: 1 CDU, GRÜNE, 2 SPD, Linke und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); 2 CDU und 1 SPD (= Enthaltung) zu Ziffer 9: GRÜNE, SPD und Linke gegen 4 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung) zum restlichen Tenor: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

  • Einrichtung geschützter Hundeauslauffläche für kleine Hunde
    OFOB 2
    31.07.2026 · GRÜNE, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 83/2 Betreff: Einrichtung geschützter Hundeauslauffläche für kleine Hunde Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Ortsbezirk 2 zeitnah einen geeigneten Standort für eine eingezäunte Hundeauslauffläche zu identifizieren, die ausschließlich kleinen Hunden (Hinweisschild mit der Aufschrift: "Nur für kleine Hunde mit einem Gewicht von max. 8 kg") zur Verfügung steht; 2. dabei insbesondere die Grünfläche am südlichen Ende der Zeppelinallee auf Höhe der Hausnummern 53 bis 57 auf ihre Eignung zu prüfen; 3. sollte die genannte Flächen nicht geeignet sein, dem Ortsbeirat mindestens einen alternativen Standort im Ortsbezirk 2 vorzuschlagen; 4. die Leinenpflicht für kleine Hunde bis 8 kg in an entsprechend ausgewiesenen Grünflächen vorübergehend aufzuheben, bis geschützte Auslaufflächen für diese Hunde zur Verfügung stehen; 5. dem Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung, die voraussichtlichen Kosten und einen möglichen Zeitplan zu berichten. Begründung: Im Ortsbezirk 2 und den angrenzenden Bereichen gibt es bislang keine gesonderte, geschützte Freilauffläche für kleine Hunde. Die vorhandene Hundeauslauffläche im Grüneburgpark wird regelmäßig von Hunden sehr unterschiedlicher Größe genutzt. Halter*innen besonders kleiner Hunde berichten, dass sie diese Fläche aus Sorge vor Verletzungen ihrer Hunde meiden. Auch bei grundsätzlich gut sozialisierten Hunden können erhebliche Größen- und Gewichtsunterschiede beim Rennen und Spielen zu unbeabsichtigten Verletzungen führen. Für sehr kleine Hunde können bereits ein Zusammenstoß oder ein Pfotenhieb eines deutlich größeren Hundes schwerwiegende Folgen haben. Darüber hinaus können unterschiedliche Spielweisen und das Verhalten einzelner Hunde weitere Risiken verursachen. Eine Bockenheimer Hundehalterin schildert, dass sie die Auslauffläche im Grüneburgpark trotz nahezu täglicher Spaziergänge innerhalb von rund 18 Monaten nur ein einziges Mal mit ihrer etwa drei Kilogramm schweren Hündin habe nutzen können. Gleichzeitig benötigen auch kleine Hunde regelmäßige Bewegung, Freilauf sowie soziale Kontakte mit Artgenossen. Nach § 2 des Tierschutzgesetzes müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht und gepflegt werden; ihre Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen. Von einer gesonderten Fläche könnten daher sowohl kleine als auch große Hunde profitieren: Kleine Hunde erhielten einen geschützten Raum für Bewegung und Sozialkontakt, während Konflikte und Unsicherheiten auf den bestehenden, gemeinsam genutzten Hundeauslaufflächen reduziert würden. Die vorgeschlagene Grünfläche an der Zeppelinallee erscheint nach erster Betrachtung grundsätzlich prüfenswert. Sie liegt in der Nähe stark befahrener Straßen und wird nach Angaben aus der Bürgerschaft bislang nur wenig für Aufenthalt, Erholung oder Kinderspiel genutzt. Eine überschaubare, sicher umzäunte Fläche kann mit vergleichsweise begrenztem baulichem Aufwand hergestellt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 83/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ampelschaltung Mainzer Landstraße 341 (Rossmann) optimieren um eine sichere Fußgängerüberquerung zu gewährleisten
    OFOB 1
    31.07.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2026, OF 89/1 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße 341 (Rossmann) optimieren um eine sichere Fußgängerüberquerung zu gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße 341 (Drogerie Rossmann) neu einzurichten und für Fußgänger zu verlängern, sodass Kinder, Ältere und mobilitätseingeschränkte Personen die Fahrbahn sicher überqueren können, ohne dass gefährliche Begegnungen mit Kfz- und Radverkehr entstehen können. Damit wird eine gefahrlose Überquerung für diesen Personenkreis möglich. Hierzu soll die Einrichtung eines Vorlaufgrüns für Fußgänger von mehreren Sekunden geprüft und umgesetzt werden. Begründung: Die Mainzer Landstraße ist an dieser Stelle stark von Fußgängern frequentiert. Für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen reicht die aktuelle Ampelschaltung jedoch nicht aus, um die Fahrbahn stress- und gefahrenfrei zu überqueren. Da der anfahrende Fahrzeugverkehr oft zeitgleich Grün erhält, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Konflikten und Beinaheunfällen. Ein zeitlicher Vorlauf für den Fußverkehr durch ein sogenanntes Fußgängervorlaufgrün sorgt dafür, dass Fußgänger beim Anfahren der Fahrzeuge bereits gut sichtbar auf der Fahrbahn sind. Dies erhöht die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle massiv. Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Prüfung und zeitnahe Umsetzung eines Fußgängervorlaufgrüns an der genannten Kreuzung. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 89/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen AfD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

  • Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen
    OFOB 13
    30.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 14/13 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 13 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 13 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 13 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 13 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 13 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 13 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13

  • Radar-Geschwindigkeitsanzeigen aus dem Ortsbeiratsbudget
    OFOB 5
    30.07.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 143/5 Betreff: Radar-Geschwindigkeitsanzeigen aus dem Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat 5 beauftragt den Magistrat, eine Radar Geschwindigkeitsanzeige mit Speicherfunktion anzuschaffen und diese künftig in Absprache mit dem Ortsbeirat 5 einzusetzen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten immer wieder über Geschwindigkeitsverstöße, insbesondere in Tempo 30-Zonen. Um diesen zu begegnen und zugleich etwaige Verstöße zu qualifizieren, möchte der Ortsbeirat 5 eine Radar Geschwindigkeitsanzeige aus dem Ortsbeiratsbudget anschaffen. Diese soll sodann durch den Magistrat in Absprache mit dem Ortsbeirat eingesetzt werden. Der Ortsbeirat 5 verspricht sich hierdurch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine bürgernahe Begegnung etwaiger Geschwindigkeitsverstöße und hierdurch die Stärkung der Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen. Eine erste Einsatzstelle wäre der Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bergkita. Foto: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/product-viewer/gr33s-c Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 28 2026 Die Vorlage OF 143/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats – Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
    OFOB 16
    30.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 15/16 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 16 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 16 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 16 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 16 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 16 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 16 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 28 2026 Die Vorlage OF 15/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!". Abstimmung: CDU, WBE, 2 GRÜNE, BFF, Linke und FDP gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Installation von Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach
    OFOB 15
    30.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 28/15 Betreff: Installation von Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4129/23 OBR 15; ST 1775/23 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach zu installieren. Mögliche Standorte sind: vor dem Bürgeramt (oder in der Nähe) und im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Weiterhin ist es sinnvoll, in die Planungen der Sanierung des Bieberparks am Lehenweg ebenfalls die Installation eines Trinkbrunnens aufzunehmen. Sofern die Installation nicht unmittelbar erfolgt, wird der Ortsvorsteher gebeten, ein Mitglied der "AG Trinkbrunnen" in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen, das über den Sachstand und die Gründe der bisherigen Verzögerung berichtet. Begründung: Mit Antrag vom 21.05.2023, OF 241/15, Anregung an den Magistrat OM 4129 20, beantragte dies der Ortsbeirat bereits vor einigen Jahren. In der Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1775, sagte der Magistrat auch zu, diese zu installieren. Nun wird es Zeit, dies zu realisieren. Seit dieser Zusage sind die Sommer 2024 und 2025 ohne Umsetzung vergangen; auch für den laufenden Sommer 2026 ist eine Installation bislang nicht absehbar. Der Ortsbeirat soll deshalb unmittelbar erfahren, woran die Umsetzung bisher gescheitert ist. Eventuelle Probleme mit der Umsetzung des Antrages können dann mit dem Mitglied der o. g. AG besprochen und gelöst werden. Die damalige, heute noch aktuelle Begründung: "Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4129 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1775 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 15 2026 Die Vorlage OF 28/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz des Tenors die Worte "(oder in der Nähe)" sowie "in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle" gestrichen werden. Der dritte Satz des Tenors erhält folgende Fassung: "Weiterhin ist es sinnvoll, in die Planungen die noch neu zu bauende Skateranlage und den neu zu bauenden Fitnessparcours an der Heinrich-Becker-Straße mit einzubeziehen.". Am Ende des Tenors wird folgender Satz eingefügt: "Alle Maßnahmen sollen in Absprache mit dem Ortsvorsteher erfolgen.". Im zweiten Satz der Begründung werden nach "Magistrat auch zu" die Worte "diese zu installieren" ersetzt durch "mögliche Standorte zu prüfen". Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen
    OFOB 15
    30.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 29/15 Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen Vorgang: OM 4459/23 OBR 15; ST 2333/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenverkehrsamt daran zu erinnern in der "Deuil-La-Barra-Straße" aus Richtung "HG-Ober-Erlenbach" kommend schon 300m vor dem Ortseingangsschild "Nieder-Eschbach" die z.Z. erlaubten 70km/h auf 50km/h zu begrenzen. Begründung: Ein gleichlautender Antrag wurde im Jahr 2023 gestellt (OF 260/15) und die Umsetzung mit der ST 2333 vom 10.11.2023 angekündigt. Da bis heute nichts geschehen ist bitten wir um zeitnahe Umsetzung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4459 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2333 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 471 2026 Die Vorlage OF 29/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und Linke

  • Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend
    OFOB 4
    30.07.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 31/4 Betreff: Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fordern die Stadt auf: 1. Prüfen Sie bitte, ob die folgenden Standorte in Bornheim und Ostend für die Einrichtung von zusätzlichen Trinkbrunnen geeignet sind (Abb. 2): a) Am Parlamentsplatz b) Am Danziger Platz c) Habsburger Allee im Grünstreifen zwischen der Querstraße Brüder-Grimm-Straße und Rhönstraße d) Im Ostpark am Eingang Ecke Ostparkstraße/Ratsweg e) Ostpark angrenzend an den Bürgergarten f) In der Kettelerallee Höhe Einmündung Löwengasse g) Wittelsbacherallee Ecke Saalburgallee h) Bergerstraße Ecke Eulengasse i) Am Nussbaumplatz j) An den Röthen Höhe Hausnummer 37 k) Germaniaplatz l) Sandweg Höhe Einmündung Wingertstraße 2. Veranlassen Sie die Errichtung von zusätzlichen Trinkbrunnen an den vorgeschlagenen Standorten, die technisch dafür geeignet sind. Begründung: Die Stadtteile Bornheim und Ostend sollen flächendeckend mit öffentlichen Trinkbrunnen ausgestattet werden. Der Abstand der Trinkbrunnen soll nicht mehr als 500 bis 1000 Meter betragen. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Menschenrecht. Seit 2023 regelt das Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in § 50 auch die öffentliche Wasserversorgung. Die Kommunen in Deutschland werden zum Bau und Betrieb von öffentlichen Trinkwasserbrunnen verpflichtet. In Absatz 1 heißt es: "(1) Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist." (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/ 50.html) Sauberes Trinkwasser für alle im öffentlichen Raum gehört also zur Daseinsvorsorge. Besonders augenfällig ist dieser Bedarf in der heißen Jahreszeit, wo Dehydrierung schnell zu einem bedrohlichen Gesundheitszustand führen kann. Aber auch im Rest des Jahres ist es wichtig, allen Menschen, die in der Stadt unterwegs sind und sich im öffentlichen Raum aufhalten, kostenfrei Trinkwasser durch Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Dies sollte flächendeckend über das Stadtgebiet geschehen. Die Installation von Trinkwasserbrunnen hat zudem einen positven Effekt auf die Umwelt, wenn dadurch weniger Wasser in PET-Flaschen gekauft wird. In Bornheim und Ostend gibt es bislang sechs öffentliche Trinkbrunnen bzw. Brunnen mit Trinkwasser (Hoher Brunnen, Brunnen Bethanien Krankenhaus, Brunnen am Uhrtürmchen, Brunnen Zoo, Brunnen Paul Arnsberg Platz, Brunnen im Hafenpark). Diese Trinkbrunnen sind nicht gleichmäßig über die Stadtteile verteilt. Die Karte unten zeigt die vorhandenen Trinkwasserbrunnen sowie die vorgeschlagenen weiteren 12 Trinkwasserbrunnen-Standorten, die eine flächendeckende Versorgung der Menschen ermöglichen. Abb.: Karte Bornheim und Ostend mit bestehenden Trinkbrunnen (blau) sowie den 12 vorgeschlagenen Standorten (rote Kreise) (Quelle: Geoportal Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/karte/#layerinfo-legend, Abruf am 28.6.2026) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 380 2026 Die Vorlage OF 31/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die nachfolgenden Standorte in Bornheim und dem Ostend für die Einrichtung von zusätzlichen Trinkbrunnen geeignet sind:" die Worte hinter dem Aufzählungsbuchstaben a) "Am Parlamentsplatz" durch das Wort "Luxemburgerallee" ersetzt wird, der Satz unter Ziffer 2 im Tenor durch folgenden Text ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung von zusätzlichen Trinkbrunnen an den vorgeschlagenen Standorten zu veranlassen, die technisch dafür geeignet sind." Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

  • Kennzeichnung von Trinkbrunnen in Bornheim und im Ostend
    OFOB 4
    30.07.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 32/4 Betreff: Kennzeichnung von Trinkbrunnen in Bornheim und im Ostend Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fordern die Stadt auf: Alle öffentlichen Trinkbrunnen sollten eindeutig mit gut lesbaren Piktogrammen als Trinkwasserbrunnen gekennzeichnet werden. Auch der Hohe Brunnen und der Brunnen am Uhrtürmchen sollen gut sichtbar und kontrastreich mit Piktogrammen gekennzeichnet werden. Wo möglich sollen die Brunnen von allen Seiten mit Piktogrammen gekennzeichnet sein. Hinweisschilder mit einheitlichen Piktogrammen sollen aus allen Richtungen aus einer Entfernung von 20 - 100 Meter eindeutig auf die Trinkbrunnen hinweisen. Dies soll mit dauerhaften bedruckten Aluminiumschildern erfolgen. An allen Trinkbrunnen sollen Hinweisschilder zu Abschaltzeiten und eine Telefonnummer für Störungshinweise angebracht werden. Auch Hoher Brunnen und Brunnen am Uhrtürmchen sollen in Google Maps als Trinkbrunnen eingetragen werden. Begründung: Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Menschenrecht. Seit 2023 regelt das Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in § 50 auch die öffentliche Wasserversorgung. Die Kommunen in Deutschland werden zum Bau und Betrieb von öffentlichen Trinkwasserbrunnen verpflichtet. In Absatz 1 heißt es: "(1) Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist." (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/ 50.html) Sauberes Trinkwasser für alle - auch im öffentlichen Raum - gehört also zur Daseinsvorsorge. Besonders augenfällig ist dieser Bedarf in der heißen Jahreszeit, wo Dehydrierung schnell zu einem bedrohlichen Gesundheitszustand führen kann. Aber auch im Rest des Jahres ist es wichtig, allen Menschen, die in der Stadt unterwegs sind und sich im öffentlichen Raum aufhalten, kostenfrei Trinkwasser durch Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Dafür müssen die vorhandenen Trinkbrunnen gut sichtbar und eindeutig auch für Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Lese- oder deutsche Sprachkenntnisse gekennzeichnet sein. Zudem sollten Hinweisschilder in der näheren Umgebung die Menschen im öffentlichen Raum darüber informieren, dass sich in der Nähe ein öffentlicher Trinkbrunnen befindet und wo sie diesen finden. In Bornheim und Ostend gibt es bislang sechs öffentliche Trinkbrunnen bzw. Brunnen mit Trinkwasser. (Abb. 1) Abb. 1: Karte Bornheim und Ostend mit bestehenden Trinkbrunnen (Quelle: Geoportal Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/karte/#layerinfo-legend, Abruf am 28.6.2026) Die Brunnen sind unterschiedlich gekennzeichnet, wie die Bilder zeigen. - Hoher Brunnen und Brunnen am Uhrtürmchen sind schwer als Trinkwasserbrunnen zu erkennen. Es gibt nur einen kontrastarmen Schriftzug und kein Piktogramm. - Die Brunnen am Paul-Arnsberg-Platz, auf dem Zoo-Vorplatz und im Hafenpark sind baugleich und durch ein Piktogramm eindeutig und kontrastreich gekennzeichnet. Allerdings ist das Piktogramm nur auf der Vorderseite des Brunnen angebracht. Von der Seite oder von hinten gesehen, sind sie nicht als solche zu erkennen. - Der Brunnen am Bethanienkrankenhaus hat ein vorgelagertes großes Hinweisschild sowie Schriftzüge auch auf den Seiten. Quellen Bilder Hoher Brunnen (links) und Brunnen am Bethanienkrankenhaus (rechts): privat Quelle Bilder Trinkbrunnen Reichsdorf-Bornheim (Uhrtürmchen) (Mitte links) sowie Paul-Arnsberg-Platz (Mitte rechts): Klimareferat Frankfurt. Informationen der Stadt Frankfurt siehe auch: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/stadtklima-erleben/trin kbrunnen Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 381 2026 Die Vorlage OF 32/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen:" Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und AfD gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Ortstermin Am Martinszehnten zwischen Max-Holder-Straße und Kreuzung L 3019
    OFOB 12
    30.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 38/12 Betreff: Ortstermin Am Martinszehnten zwischen Max-Holder-Straße und Kreuzung L 3019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten mit den verantwortlichen Ämtern sowie den Anwohnenden, den ansässigen Firmen, der Golfrange und Vertretern der dortigen Sportvereine einen Termin zu vereinbaren, um für alle Verkehrsteilnehmenden den oben genannten Streckenabschnitt sicherer zu machen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen ist in dem obigen Bereich in den letzten Jahren stark angewachsen. Google maps Aus der "Max-Holder-Straße" sowie aus der Seitenstraße "Am Martinszehnten" ist es kaum möglich links in die Straße "Am Martinszehnten" sicher einzubiegen, da der bevorrechtigte Verkehr ununterbrochen fließt und ein verkehrssicheres Einbiegen fast unmöglich macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 38/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, SPD, Volt und Linke (= Annahme)

  • Wann ist endlich der Baubeginn der Umgestaltung des Riedbergplatzes?
    OFOB 12
    30.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 39/12 Betreff: Wann ist endlich der Baubeginn der Umgestaltung des Riedbergplatzes? Einem Interview in der FAZ vom 14.07.20926 mit der Umweltdezernentin Tian Zapf-Rodriguez ist zu entnehmen, dass sich der Baubeginn vom letzten Quartal 2026 in mindestens Februar 2027 verschiebt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob die bereits dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorgestellte und abgeschlossene Planung sich verändert hat, 2. ob die Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros Mitte April 2026 erfolgt ist (ST 646/26/12 vom 07.04.2026), 3. ob es bei der Beauftragung eines Landschaftsbauunternehmens spätestens im November 2026 bleibt und 4. wann endlich der Baubeginn der Umgestaltung und Entsiegelung des Riedbergplatzes erfolgt und 5. hat der Sachverhalt einer möglichen Verschiebung Einfluss auf die zugesicherten Bundesmittel? Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirates unter Beteiligung einer Bürgerinitiative sowie großer Bürgerbeteiligung und Einbindung der Gastronomie als auch der Marktbetriebe wurde ein Baustart noch in 2026 zugesichert. Hierbei stellt sich die Frage, ob durch eine erneute Verschiebung des Baubeginns die von Seites des Bundes zugesicherten Mittel in Höhe von 1.088.000,00 € entfallen würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 39/12 wird bis zur Sitzung am 04. Dezember 2026 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 25.09.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 39/12 wird bis zur Sitzung am . . . . . zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Instandsetzung der Maybachbrücke zeitnah zur Aufrechterhaltung des ÖPNV
    OFOB 12
    30.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 42/12 Betreff: Instandsetzung der Maybachbrücke zeitnah zur Aufrechterhaltung des ÖPNV Vorgang: F3827/26 Aktuell hat der schlechte Zustand der Maybachbrücke Auswirkungen auf die stark frequentierte A-Line der U-Bahnen U 1, U2, U 3 und U 8. Es erfolgt ein reduzierter Fahrbetrieb von nur noch jede Stunde 20 statt 24 Zügen der U-Bahn Linien entgegen des ersten Absatzes in der Antwort auf die obige Frage. Mit dem Wintersemester 2027/2028 werden an der Johann Wolfgang Goethe Universität zusätzliche gut 5.000 Studierende und rund 200 Wissenschaftler*innen am Standort Riedberg durch den Neubau eines Gebäudes für Mathematik und Informatik hinzukommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Inwieweit sind Ingenieurleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung ausgeschrieben und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen oder liegt dieses zwischenzeitlich bereits vor? 2. Wann ist nach dem Monitoring-System für die Bauwerksdiagnostik bzw. zur automatisierten Bauwerksüberwachung mit dem möglichen Begegnungsverkehr wieder zu rechnen? 3. Wann kann mittelfristig mit einem Neubau (Beginn - Fertigstellung) gerechnet werden? 4. Die Ergebnisse der o. g. drei Punkte sind in einem Bericht und einer Präsentation (evtl. auch Vorstellung des Neubaus, des Provisoriums während der Bauphase) durch zuständige Mitarbeitende des Verkehrsdezernats der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat 12 vorzustellen, damit für alle, gerade auch ÖPNV Nutzende der zeitliche Ablauf transparent ist. Begründung: Mit Beginn der Osterferien wurde das Leistungsangebot der o. g. A-Strecke für die U-Bahn Linien von 24 auf 20 Fahrten stündlich ausgedünnt. Schon jetzt ist teilweise die Linie U 2 ab Kalbach (trotz 4 Wagen) so ausgelastet, dass sämtliche Sitzplätze bei Einsteigen belegt sind, auch bereits Fahrgäste stehen, was allein bis Heddernheim zu einer Enge in den Waggons führt. Dies gilt auch in den Abendstunden Richtung Kalbach. Die Linie U 2 verkehrte vor geraumer Zeit im 7/8 Minuten Takt, inzwischen im 10 Minuten Takt, was ursprünglich mit fehlendem Personal und verbesserter Pünktlichkeit begründet wurde. Da bekannt ist, dass die Belastung der Brücke aus technischen Gründen zwei U-Bahn Züge nicht mehr zeitgleich verkraftet, wurde das ÖPNV Angebot reduziert. Um jedoch weiter den Umstieg auf den ÖPNV aus Umwelt- und Kostengründen attraktiv zu erhalten, muss auch die dazu gehörende Infrastruktur ertüchtigt werden. Da sich aus sämtlichen Presseartikeln (u. a. FNP bereits vom 26.10.2023) weder nähere Details zur Planung - geschweige denn ein Baubeginn ergibt - muss die Instandsetzungsmaßnahme zeitnah erfolgen, um weitere Schadensentwicklungen und damit Mehrkosten abzuwenden. Dies ist auch insbesondere vor dem Hintergrund des immer besser ausgelasteten Park & Ride Platzes Kalbach, der Erweiterung der Uni am Campus Riedberg und damit der insgesamt gestiegenen Nutzung des ÖPNV notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.02.2026, F 3827 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 561 2026 Die Vorlage OF 42/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

  • Erinnerung an Tempo 100 auf der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg
    OFOB 12
    30.07.2026 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 43/12 Betreff: Erinnerung an Tempo 100 auf der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 7672/25 OBR 12; ST 310/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr eine Stellungnahme zu der oben genannten OM 7672 vom 31.10.2025 abzugeben. Begründung: Die Lärmbelastung ist seit Oktober 2025 weiter gestiegen. Die Anwohnenden leiden zunehmend und beschweren sich vermehrt auch gegenüber Vertreterinnen und Vertreten des Stadtteilparlamentes. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7672 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 310 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 21.08.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 562 2026 Die Vorlage OF 43/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Illegales Parken am Spielplatz in der Dehnhardtstraße
    OFOB 9
    30.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 89/9 Betreff: Illegales Parken am Spielplatz in der Dehnhardtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass keine parkenden Autos im Eingangsbereich des Spielplatzes an der Dehnhardtstraße zuparken - siehe Foto 1. Das betrifft auch den Fußgängerweg zwischen Dehnhardtstraße und Ulrichstraße. Hier parken Autos vor dem Wohnhaus und behindern Fußgänger und Fahrradfahrer - Fotos 2 und 3. Foto 1 (Quelle: Privat) Foto 2 (Quelle: Privat) Foto 3 (Quelle: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 546 2026 Die Vorlage OF 89/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

  • Endlich ein Name für den Platz Nähe Im Geeren / Im Nardholz
    OFOB 9
    30.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 91/9 Betreff: Endlich ein Name für den Platz Nähe Im Geeren / Im Nardholz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: Eine Benennung des Platzes Nähe Im Geeren/Im Nardholz nach Prof. Eilke Brigitte Helm gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorzubereiten, indem er im üblichen Verfahren das Einverständnis der Angehörigen einholt und die Voraussetzungen für die Umbenennung des Platzes überprüft. Nach positiver Rückmeldung des Magistrats wird der Ortsbeirat die offizielle Umbenennung in einer gesonderten Vorlage vornehmen. Begründung: Seit etlichen Jahren hat der Platz Nähe Im Geeren/Im Nardholz keinen Namen. Deswegen möchte der Ortsbeirat diesen Platz nach Eilke Brigitte Helm benennen. Sie war Professorin der Universitätsklinik in Frankfurt und gehörte zu den führenden Mediziner*innen im Bereich HIV und AIDS. Sie wurde vielfach geehrt: mit dem Bundesverdienstkreuz, dem Hessischen Kulturpreis, der Ehrenplakette der Stadt Frankfurt, dem großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der BRD. Frau Professor Helm ist im Jahre 2023 verstorben. Die Wartefrist von drei Jahren ist damit vorbei. Der namenlose Platz ist keine Postadresse. Damit kommt es nicht zu Adressänderungen bei Anwohnern. Die Abbildung (Quelle: Geoportal) zeigt umrandet den in Rede stehenden Platz. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 548 2026 Die Vorlage OF 91/9 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gepflasterte Fläche abpollern
    OFOB 9
    30.07.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2026, OF 93/9 Betreff: Gepflasterte Fläche abpollern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Eine Fläche am Rande der Hügelstraße in Höhe Heussenstammstraße 12-14 wird oft als Parkplatz genutzt, obwohl eigentlich zu klein dafür. Deswegen ragen die jeweiligen Autos in den ohnehin schmalen Fahrradweg und behindern damit Fahrradfahrer und Fußgänger. Deswegen wird der Magistrat gebeten, mit dem Radfahrbüro Maßnahmen abzustimmen und diesen Bereich abzupollern. Quelle: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 550 2026 Die Vorlage OF 93/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff vor dem Wort "Gepflasterte" das Wort "Hügelstraße:" ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

  • Fahrradhaus am Südbahnhof
    OFOB 5
    29.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 141/5 Betreff: Fahrradhaus am Südbahnhof Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, im Bereich des Südbahnhofs ein sog. "Fahrradhaus" einzurichten. Begründung: Für die Einrichtung eines sog. "Fahrradhauses" mit Abstell- und Parkmöglichkeiten sowie ggf. einer Reparaturstation besteht ein hoher Bedarf. Viele Pendler suchen mit dem Fahrrad die Station Südbahnhof auf, um dann mit dem öffentlichen Nahverkehr ihren Weg zum Arbeitsplatz fortzusetzen. Für sie muss die Möglichkeit bestehen, am Südbahnhof sicher ein Fahrrad abzustellen. Die jetzigen Möglichkeiten, Fahrräder abzustellen, sind weitgehend unbefriedigend. Im Bereich des Diesterwegplatzes bestehen nur wenige Fahrradabstellplätze. Der Abstellplatz an der Mörfelder Landstraße stellt keine ordnungsgemäße und sichere Unterbringung für die Fahrräder dar. Es muss die Attraktivität, mit dem Fahrrad den Südbahnhof anzufahren, erhöht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 504 2026 Die Vorlage OF 141/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Grundstück Wendelsweg 70
    OFOB 5
    29.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 142/5 Betreff: Grundstück Wendelsweg 70 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, bezüglich des Areals Wendelsweg 70 folgende Fragen zu beantworten: 1.Wann ist mit der Wiederherstellung des Parkbereichs im hinteren Teil des Grundstücks zu rechnen? 2. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Gestaltung des Bereichs und wie sind die zeitlichen Abläufe geplant? 3. Wann wird der hintere Parkbereich wieder für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein? Begründung: Auf dem Grundstück im Wendelsweg 70 befand sich die ehemals denkmalgeschützte Schubert-Villa. Die dortigen Neubauprojekte (Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften) sind in der Zwischenzeit fertiggestellt. Bei den Planungen für dieses Areal wurde im Bebauungsplan Nr. 847 festgeschrieben, dass der geschützte historische Parkbereich im hinteren Teil des Grundstückes erhalten bleibt und nach Durchführung der Bautätigkeit wiederhergestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Zurzeit ist dieser Bereich aber noch eingezäunt. Da diese Grünanlage für den dortigen Bereich für die Bürger eine große Relevanz hat, wird um Mitteilung gebeten, wann die intendierten Maßnahmen umgesetzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 101 2026 Die Vorlage OF 142/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen!
    OFOB 5
    29.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 147/5 Betreff: Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen! Vorgang: M 72/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 5 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen: a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 5 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt. b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 5 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen. c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 5 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung. d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 5 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 5 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2026, M 72 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung OA 31 2026 Die Vorlage OF 147/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, AfD, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

  • 360-Grad-Kontrollen zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Ortsbezirk 5
    OFOB 5
    29.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 153/5 Betreff: 360-Grad-Kontrollen zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Ortsbezirk 5 Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadtpolizei des Ordnungsamtes vom 1. bis 15. Juli in Sachsenhausen groß angelegte Kontrollen zum Bereich Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit vorgenommen hat. Insbesondere wurden illegale Sperrmüllablagerungen überprüft. Hierbei sollen 92 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden sein. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchem Ergebnis wurden die 92 Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt? 2. Wann sind 360-Grad-Kontrollen in Niederrad und Oberrad vorgesehen? 3. In welchem zeitlichen Abstand sollen die 360-Grad-Kontrollen durchgeführt werden? Soll es sich hierbei um eine dauerhafte Aktion handeln? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2026 Die Vorlage OF 153/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Wohnungseinbrüche im Ortsbezirk 5
    OFOB 5
    29.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 154/5 Betreff: Wohnungseinbrüche im Ortsbezirk 5 Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau sind die Wohnungseinbrüche im letzten Jahr um 26,6% gestiegen. Die Polizei habe 1.333 Wohnungseinbrüche registriert und damit 280 mehr, als 2024. Der Polizeipräsident Stefan Müller spricht von "keiner guten Entwicklung". Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: - Wie hoch ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Ortsbezirk 5? - Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Stadtteile Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad? - Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei den Einbrüchen? - Welche Erkenntnisse liegen über den Hintergrund von Tat und Tätern vor? - Auch wenn bezüglich der Einbruchskriminalität die Zuständigkeit der Landespolizei gegeben ist, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, eigene Beiträge zur Bekämpfung dieser Form der Kriminalität zu leisten und insbesondere im präventiven Bereich Konzepte zu entwickeln? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: Auskunftsersuchen V 104 2026 Die Vorlage OF 154/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Einrichtung von Reparaturstationen für Fahrräder im Ortsbezirk 5
    OFOB 5
    29.07.2026 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 155/5 Betreff: Einrichtung von Reparaturstationen für Fahrräder im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob und an welchen Stellen im Ortsbezirk 5 die Aufstellung von Reparaturstationen für Fahrräder möglich und sinnvoll ist. Hierbei sind insbesondere folgende Standorte zu prüfen: - Südbahnhof - Schweizer Platz - Buchrainplatz - S-Bahnstation Niederrad - Mainufer Begründung: Reparaturstationen für Fahrräder haben sich bewährt und werden auch vermehrt in Frankfurt eingerichtet. So hat die AStA-Fahrradwerkstatt gemeinsam mit der Stadt Frankfurt an der Goethe Universität drei neue Reparaturstationen eingerichtet. Damit wird die Fahrradmobilität gestärkt. An den 24/7 Servicestationen können platte Reifen aufgepumpt, oder Schrauben nachgezogen werden. Sie stellen eine wichtige Versorgung an stark befahrenen Fahrradrouten dar. Sie ergänzen das Reparaturangebot des Fachhandels und stellen den situationsbedingten akuten Reparaturbedarf an den oben aufgeführten, stark frequentierten Fahrradbereichen dar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 70 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 508 2026 Die Vorlage OF 155/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und FDP

  • Herstellung eines Stromanschlusses im Lehrgarten des Obst- und Gartenbauvereins 1899 e. V. BergenEnkheim
    OFOB 16
    29.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 16/16 Betreff: Herstellung eines Stromanschlusses im Lehrgarten des Obst- und Gartenbauvereins 1899 e. V. Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist den Lehrgarten (Gemarkung 0486,Flur 38, Flurstück 8/1) des Obst- und Gartenbauvereins 1899 e.V. Bergen-Enkheim an das öffentliche Stromnetz anzuschließen. Begründung: Der Lehrgarten, dieser befindet sich auf einem städtischen Grundstück, das dem Obst- und Gartenbauverein als Pächtern zur Verfügung steht, dient als praktische Lern-, Anschauungs- und Erlebnisstätte für Mitglieder, Garteninteressierte sowie auch Besucherinnen und Besuchern aller Altersgruppen. Hier werden Fachwissen und praktische Kenntnisse rund um den Obstbau, Gartenpflege, Natur- und Umweltschutz vermittelt. Bis heute verfügt der Lehrgarten über keinen öffentlichen Stromanschluss, die direkten Nachbarn, der Schützenverein DIANA und das Wasserwerk jedoch schon. Für Lehrgänge, Arbeitseinsätze sowie Vereinsveranstaltung ist der Verein regelmäßig auf den Einsatz von Notstromaggregaten angewiesen. Um die Lärm- und Schadstoffemission der benzinbetriebenen Notstromaggregate zu reduzieren, die Bewirtschaftung des Lehrgartens durch den verstärkten Einsatz moderner Akku-Geräte anstelle benzinbetriebener Rasenmäher, Motorsensen und anderen nötigen Geräten. klimafreundlicher zu betreiben, die Rahmenbedingungen für Lehrgänge, Informationsveranstaltungen und Vereinsaktivitäten zu verbessern, eine Aufwertung des Lehrgartens als Begegnungs- und Veranstaltungsort für die Öffentlichkeit aufzuwerten und für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements bedarf es einen Stromanschluss an das öffentliche Stromnetz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 18.08.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 416 2026 Die Vorlage OF 16/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stadt kassiert OrtsbeiratsRücklagen: keine Einziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte – finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente sichern
    OFOB 15
    29.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 24/15 Betreff: Stadt kassiert Ortsbeirats-Rücklagen: keine Einziehung der Rücklagen der Ortsbeiräte - finanzielle Selbstverwaltung der Stadtteilparlamente sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird mit Nachdruck aufgefordert, 1. die Einziehung der den Ortsbeiräten zustehenden und bereits zugewiesenen Haushaltsmittel beziehungsweise Rücklagen unverzüglich auszusetzen, 2. die den Ortsbeiräten für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 bereitgestellten Mittel vollständig und uneingeschränkt für die Beschlüsse der Ortsbeiräte zur Verfügung zu stellen, 3. verbindlich sicherzustellen, dass den Ortsbeiräten bewilligte und nicht verausgabte Mittel auch künftig für bereits beschlossene oder noch zu beschließende Maßnahmen erhalten bleiben und nicht zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung herangezogen werden, 4. die Ortsbeiräte zukünftig vor Entscheidungen, die ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten betreffen, frühzeitig, transparent zu beteiligen. Begründung: Die Ortsbeiräte sind die direkt gewählten demokratischen Vertretungen der Stadtteile und erfüllen eine zentrale Funktion für bürgernahe Politik. Sie verfügen über eigene Haushaltsmittel, um kleinere Investitionen und Maßnahmen vor Ort unbürokratisch zu unterstützen. Umso gravierender ist es, dass unser Gremium aus der FNP erfahren musste, dass "das Hauptamt zum Stopfen von Haushaltslöchern alle Rücklagen einkassiert, welche die Stadtteilparlamente in den vergangenen Jahren angelegt hatten. Sprich: Alle Mittel aus 2024 und 2025, die von den Ortsbeiräten nicht ausgegeben worden sind, sollen dabei helfen, die Stadtkasse zu sanieren." Die nachträgliche Einziehung bereits zugewiesener und teilweise für konkrete Projekte vorgesehener Mittel stellt einen massiven und Inakzeptablen Eingriff in die Rechte und die Arbeitsfähigkeit der Ortsbeiräte dar. Sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Haushaltsentscheidungen und erschwert langfristige Planungen. Haushaltskonsolidierung ist zweifellos notwendig - sie ist jedoch eine gesamtstädtische Aufgabe und darf nicht einseitig auf dem Rücken der Stadtteile ausgetragen werden. Die Rücklagen der Ortsbeiräte sind keine frei verfügbare Haushaltsreserve, sondern zweckgebundene Mittel für konkrete Vorhaben vor Ort. Der Ortsbeirat spricht sich daher gegen die Einziehung der Rücklagen aus und fordert den Magistrat auf, die Finanzmittel der Ortsbeiräte dauerhaft zu sichern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 18 2026 Die Vorlage OF 24/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Der Antrag soll als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung gerichtet werden. Im Tenor soll zudem bei Ziffer 1 nach dem Wort "auszusetzen" der Zusatz "(M72/26, Beschl. d. Stv.-V., § 240/26)" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Installation Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-Schule
    OFOB 15
    29.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 25/15 Betreff: Installation Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) in der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausstattung der Otto-Hahn-Schule mit mindestens zwei Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zu veranlassen, einem Gerät im Bereich der Stadtteilbibliothek sowie einem weiteren Gerät im Eingangsbereich der Sporthallen, 2. die Geräte so zu platzieren, dass sie während der jeweiligen Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher, Vereinsmitglieder, Sporttreibende sowie Beschäftigte und die Schulgemeinde schnell erreichbar sind. Begründung: Die Otto-Hahn-Schule ist weit mehr als ein reiner Schulstandort. Mit der Stadtteilbibliothek befindet sich eine regelmäßig von Menschen aller Altersgruppen genutzte öffentliche Einrichtung auf dem Schulgelände. Darüber hinaus werden die beiden Sporthallen regelmäßig für Vereins- und Wettkampfsport und ist Austragungsort verschiedenster Sportgroßveranstaltungen auf Stadt- Landes- und Bundesebene, genutzt. Neben den Sportlerinnen und Sportlern halten sich dort regelmäßig Zuschauerinnen und Zuschauer sowie weitere Besucherinnen und Besucher auf. Nach Auskunft des Magistrats in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung werden Schulen bislang nicht grundsätzlich als "öffentlicher Raum" betrachtet und daher bei der Ausstattung mit öffentlich zugänglichen AED nicht berücksichtigt. Diese Betrachtungsweise wird der tatsächlichen Nutzung der Otto-Hahn-Schule jedoch nicht gerecht. Zudem wird darauf verwiesen, dass einzelne Schulen aufgrund eines besonderen Gefährdungspotenzials bereits mit AED ausgestattet sind. Eine nachvollziehbare Begründung, weshalb vergleichbare Einrichtungen trotz hoher Besucherzahlen und vielfältiger Nutzung hiervon ausgenommen werden, liegt nicht vor. Bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand entscheidet jede Minute über Leben und Tod. Der frühzeitige Einsatz eines AED kann die Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich steigern, bis der Rettungsdienst eintrifft. Die Ausstattung der Otto-Hahn-Schule mit Defibrillatoren stellt daher eine sinnvolle und verhältnismäßige Investition in die Sicherheit der Schulgemeinde, der Bibliotheksbesucherinnen und -besucher, der Sportvereine sowie aller weiteren Nutzerinnen und Nutzer des Schulgeländes dar. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb dafür ein, dass die Otto-Hahn-Schule unabhängig von der formalen Einstufung als öffentlicher Raum mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren ausgestattet wird und damit ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und Notfallversorgung im Stadtteil geleistet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 470 2026 Die Vorlage OF 25/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sachstandsbericht zur Einrichtung des Frankfurter Kinder- und Jugendparlaments
    OFOB 15
    29.07.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2026, OF 26/15 Betreff: Sachstandsbericht zur Einrichtung des Frankfurter Kinder- und Jugendparlaments Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. wie der aktuelle Stand bei der Einrichtung des Frankfurter Kinder- und Jugendparlaments ist, 2. wann mit der Umsetzung des bereits ausgezeichneten Konzepts begonnen wird, 3. wann die erste Wahl des Kinder- und Jugendparlaments vorgesehen ist, 4. welche Rolle die Ortsbeiräte bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Stadtteilen übernehmen sollen. Begründung: Das Konzept für ein Frankfurter Kinder- und Jugendparlament wurde bereits 2023 von einer Planungsgruppe junger Menschen erarbeitet und sowohl mit dem Hessischen Partizipationspreis als auch mit dem Bürgerpreis der Frankfurter Sparkasse 1822 ausgezeichnet. Nach Berichten sollte der Antrag zur Einrichtung des Kinder- und Jugendparlaments bereits Ende September 2024 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden. Bislang ist jedoch keine Umsetzung bekannt. Der Ortsbeirat hat ein Interesse daran zu erfahren, wann junge Menschen in Frankfurt die angekündigten Beteiligungsmöglichkeiten erhalten und wie die Stadtteile in den Prozess einbezogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 14.08.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 96 2026 Die Vorlage OF 26/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem zweiten Satz der Begründung der Satz "Ein Beschluss wurde dann in der Sitzung vom 11.12.2025 (Beschl. d. Stv.-V., § 6950/26) gefasst." eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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