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Installation von Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OFGRÜNE
5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach zu installieren, um die Trinkwasserinfrastruktur zu verbessern. Die Installation erfolgt aufgrund der Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Hitzewellen. Dies soll auch in die Planungen des Bieberparks integriert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Am Lehenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Antrag

Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach zu installieren. Mögliche Standorte sind: vor dem Bürgeramt (oder in der Nähe) und im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Weiterhin ist es sinnvoll, in die Planungen der Sanierung des Bieberparks am Lehenweg ebenfalls die Installation eines Trinkbrunnens aufzunehmen. Sofern die Installation nicht unmittelbar erfolgt, wird der Ortsvorsteher gebeten, ein Mitglied der "AG Trinkbrunnen" in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen, das über den Sachstand und die Gründe der bisherigen Verzögerung berichtet.

Begründung

Mit Antrag vom 21.05.2023, OF 241/15, Anregung an den Magistrat OM 4129 20, beantragte dies der Ortsbeirat bereits vor einigen Jahren. In der Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1775, sagte der Magistrat auch zu, diese zu installieren. Nun wird es Zeit, dies zu realisieren. Seit dieser Zusage sind die Sommer 2024 und 2025 ohne Umsetzung vergangen; auch für den laufenden Sommer 2026 ist eine Installation bislang nicht absehbar. Der Ortsbeirat soll deshalb unmittelbar erfahren, woran die Umsetzung bisher gescheitert ist. Eventuelle Probleme mit der Umsetzung des Antrages können dann mit dem Mitglied der o. g. AG besprochen und gelöst werden. Die damalige, heute noch aktuelle Begründung: "Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2023OFOF 241/15Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Juni 2023OMOM 4129Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 28. August 2023STST 1775Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-EschbachStellungnahme
  4. 30. Juli 2026Sie sind hier
    OFOF 28/15Installation von Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 14. August 2026OIOI 15Installation von Trinkbrunnen in Nieder-EschbachInitiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 3 · 14.08.2026
TO I, TOP 13
Angenommen
Initiative OI 15 2026 Die Vorlage OF 28/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz des Tenors die Worte "(oder in der Nähe)" sowie "in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle" gestrichen werden. Der dritte Satz des Tenors erhält folgende Fassung: "Weiterhin ist es sinnvoll, in die Planungen die noch neu zu bauende Skateranlage und den neu zu bauenden Fitnessparcours an der Heinrich-Becker-Straße mit einzubeziehen.". Am Ende des Tenors wird folgender Satz eingefügt: "Alle Maßnahmen sollen in Absprache mit dem Ortsvorsteher erfolgen.". Im zweiten Satz der Begründung werden nach "Magistrat auch zu" die Worte "diese zu installieren" ersetzt durch "mögliche Standorte zu prüfen".

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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