Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, der Anregung zur Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten zu entsprechen. Es wird eine genaue Prüfung der Örtlichkeiten und der relevanten Parameter durchgeführt, um geeignete Flächen für Wildwiesen zu identifizieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Lehenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verbesserung der Verkehrsführung und Beschilderung an der Einbahnstraße im Bereich der Straße Am Lehenweg04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Stromversorgung in Nieder-Eschbach27.05.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten28.04.2023 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Lehenweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen. Zur Ausweisung von Wildwiesenflächen ist es notwendig, die Örtlichkeit genau zu prüfen. Neben Bodenverhältnissen und der Lage der Fläche müssen auch verkehrstechnische Belange geprüft werden. Insbesondere müssen auch Nutzungsbelange auf der Fläche betrachtet werden, beispielsweise Briefkästen, Litfaßsäulen, Bänke oder Baumbügeleinfassungen.
Nach Überprüfung der genannten Flächen auf diese Parameter könnten im Ergebnis folgende Flächen als Wildwiese umgestaltet werden: Görlitzer Straße Grünstreifen entlang U-Bahn, Albert-Schweitzer-Str. 70 Grünanlage, Am Lehenweg/Bieberpark.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2023OFOF 231/15Ausweisung von Insektenwiesen und -habitatenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. April 2023OMOM 3875Ausweisung von Insektenwiesen und -habitatenDirektanregung
- 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1625Ausweisung von Insektenwiesen und -habitatenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab