Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach aufgestellt werden können, um den Bedürfnissen der Bevölkerung bei zunehmenden Hitzewellen gerecht zu werden. Diese Maßnahme würde nicht nur der öffentlichen Wasserversorgung dienen, sondern auch die Trinkwasserinfrastruktur der Stadt verbessern.
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Ben-Gurion-Ring — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB21.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs (Am Martinszehnten / BenGurionRing)04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beibehaltung der Fußgängerstreifen (Zebrastreifen) im Ben-Gurion-Ring21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ben-Gurion-Ring per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit zur Aufstellung zweier Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach besteht. Zweckmäßig wäre die Platzierung eines Brunnens in der Nähe der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach, etwa an der Bushaltestelle der Linie 29, sowie eines weiteren im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle.
Begründung
Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. Mai 2023OFOF 241/15Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4129Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-EschbachDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1775Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-EschbachStellungnahme
- 30. Juli 2026OFOF 28/15Installation von Trinkbrunnen in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2026OIOI 15Installation von Trinkbrunnen in Nieder-EschbachInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats