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Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Die Standorte werden in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geprüft, um den Bedarf an Trinkwasser zu decken und die Realisierbarkeit sicherzustellen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Trinkbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Der Magistrat wird die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte mit in die bereits umfängliche Liste potentieller weiterer Trinkbrunnenstandorte aufnehmen und zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden. Der Standort an der U-Bahn Station Nieder-Eschbach ist bereits in der Liste der potentiellen Trinkbrunnenstandorte aufgeführt.

Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes / der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z.B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser.

Die Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum ist in Bereichen, in denen eine großen Dichte an Lokalen und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden ist, am schnellsten und kostengünstigsten durch die Ausweitung des kostenlosen "Refill-Angebotes" zu realisieren.

Unternehmen und Privatpersonen können ebenso Trinkbrunnen auf eigenem Gelände errichten. Sind diese öffentlich zugänglich, kann die Installation zu 50% durch das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" bezuschusst werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 21. Mai 2023OFOF 241/15Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Juni 2023OMOM 4129Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 28. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1775Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach
    Stellungnahme
  4. 30. Juli 2026OFOF 28/15Installation von Trinkbrunnen in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 14. August 2026OIOI 15Installation von Trinkbrunnen in Nieder-EschbachInitiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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