Fehlende frühzeitige Beteiligung des Ortsbeirats 2 bei der Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter und Sharing-Fahrzeuge und der Umwandlung von Pkw-Stellplätzen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Magistrat zu befragen, warum der Ortsbeirat 2 nicht frühzeitig in die Planung der Abstellflächen für E-Scooter und Carsharing-Fahrzeuge einbezogen wurde. Die Verwaltung soll zudem die Auswirkungen der Maßnahmen auf den ruhenden Verkehr und die Auswahl der Standorte erläutern. Dies wird als wichtig erachtet, um Transparenz und eine angemessene Nutzung des öffentlichen Raums sicherzustellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 2 möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, über die im Ortsbezirk 2 vorgenommenen bzw. geplanten Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter und Carsharing-Fahrzeuge sowie die damit verbundene Umwandlung bzw. den Wegfall von Pkw-Stellplätzen zu berichten und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
- Beteiligung des Ortsbeirats
Aus welchen Gründen wurde der Ortsbeirat 2 bei der Planung und Umsetzung der betreffenden Maßnahmen nicht frühzeitig beteiligt, angehört oder zumindest über die beabsichtigten Maßnahmen informiert?
Insbesondere wird um Auskunft gebeten, wie die Maßnahmen im Hinblick auf § 82 Abs. 3 HGO und § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt am Main eingeordnet wurden.
- Zeitpunkt und Rechtsgrundlage Wann wurden die jeweiligen Maßnahmen beschlossen bzw. angeordnet und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage erfolgte die jeweilige Anordnung bzw. Genehmigung?
Welche sachlichen Gründe lagen der kurzfristigen Umsetzung der Maßnahmen zugrunde? Sofern eine besondere Dringlichkeit geltend gemacht wurde, wird um Darstellung der hierfür maßgeblichen Umstände gebeten.
- Auswahl und Anzahl der Standorte
Nach welchen sachlichen und verkehrsplanerischen Kriterien wurden die betreffenden Standorte und deren Anzahl ausgewählt?
Welche alternativen Standorte wurden geprüft und aus welchen Gründen wurden diese gegebenenfalls verworfen?
- Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr
Welche Auswirkungen auf das vorhandene Angebot an Pkw-Stellplätzen wurden vor der Umsetzung ermittelt?
Wurde insbesondere geprüft, ob durch die gewählte Anzahl und Lage der Abstellflächen eine angemessene und ausgewogene Nutzung des öffentlichen Straßenraums gewährleistet bleibt?
- Datengrundlage und Verhältnismäßigkeit
Welche tatsächlichen und verkehrsplanerischen Grundlagen wurden der Entscheidung zugrunde gelegt?
Sofern entsprechende Untersuchungen oder Erhebungen vorliegen, wird um Vorlage bzw. Mitteilung der Ergebnisse gebeten, insbesondere zu:
- der Auslastung bestehender E-Scooter- und Sharing-Abstellflächen,
- der Nachfrage nach weiteren Abstellflächen,
- der Auslastung des vorhandenen Parkraums,
- der Anzahl der entfallenden Pkw-Stellplätze,
- der Nutzung bzw. Auslastung der vorgesehenen neuen Abstellflächen,
sonstigen verkehrsplanerischen Konzepten, auf denen die Standortentscheidung beruht.
Weitere Entwicklung
- Ist vorgesehen, die Auswirkungen der neu eingerichteten Abstellflächen nach einem angemessenen Zeitraum zu evaluieren? Falls ja, anhand welcher Kriterien soll die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet werden?
Begründung
Nach § 82 Abs. 3 HGO ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören. Die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert dieses Beteiligungsrecht in § 3 Abs. 4 und bestimmt ausdrücklich, dass der Ortsbeirat zu wichtigen Angelegenheiten des Ortsbezirks frühzeitig zu beteiligen ist. Als Beispiele werden dort unter anderem Fragen der Verkehrsplanung genannt.
Die Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter und Carsharing-Fahrzeuge und die damit verbundene Umwandlung bestehender Pkw-Stellplätze betreffen unmittelbar die Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Straßenraums im Ortsbezirk. Sie können daher jedenfalls einen wichtigen örtlichen Belang und - abhängig von Art und Umfang der konkreten Maßnahme - eine Angelegenheit der Verkehrsplanung darstellen.
Gerade bei der Umwandlung von Pkw-Stellplätzen ist zudem eine nachvollziehbare Abwägung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen des öffentlichen Straßenraums von besonderer Bedeutung. Neben den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer von Sharing-Angeboten sind insbesondere die Belange des Fuß- und Radverkehrs, der Barrierefreiheit, der Verkehrssicherheit sowie des ruhenden Verkehrs zu berücksichtigen.
Der Ortsbeirat 2 hält es deshalb für klärungsbedürftig, aus welchen Gründen eine frühzeitige Information und Beteiligung des Ortsbeirats vor der Umsetzung der betreffenden Maßnahmen nicht erfolgt ist.
Den Ortsbeirat haben hierzu zahlreiche Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern erreicht, die insbesondere die konkrete Auswahl und Anzahl der eingerichteten Abstellflächen sowie den damit verbundenen Wegfall von Pkw-Stellplätzen kritisch insbesondere auf Ihre Notwendigkeit hinterfragen.
Der Antragsteller fordert eine transparente Darstellung der Entscheidungsgrundlagen. Insbesondere soll nachvollziehbar werden, ob die Standorte anhand objektiver verkehrsplanerischer Kriterien ausgewählt wurden, welche Alternativen geprüft wurden und auf welcher Datengrundlage der konkrete Umfang der Abstellflächen festgelegt wurde.
Darüber hinaus erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob eine konsequente Kontrolle und Ahndung des regelwidrigen Abstellens von E-Scootern geeignet ist, die bestehenden Probleme zu reduzieren, und in welchem Verhältnis solche Maßnahmen zur Ausweisung zusätzlicher Abstellflächen und zur damit verbundenen Inanspruchnahme bisheriger Pkw-Stellplätze stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Juli 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme